Schlagwort: Hundesteuer

  • Hundesteuer in Bochum: Stadt beantwortet AfD-Anfrage mit detaillierter Aufstellung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zur Hundesteuer beantwortet. Mit 168 Euro für den ersten Hund erhebt Bochum nach Hagen die zweithöchste Hundesteuer in NRW. Zum Stichtag Oktober 2025 waren 18.637 Hunde angemeldet, die Steuereinnahmen beliefen sich 2024 auf über 3,2 Millionen Euro.

    Hohe Hundesteuer im NRW-Vergleich

    Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass Bochum mit 168 Euro für den ersten Hund nach Hagen die derzeit zweithöchste Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen erhebe. Zahlreiche andere Kommunen bewegen sich laut AfD in einem Bereich zwischen 40 und 60 Euro. Die Fraktion verwies auf den Bund der Steuerzahler, der diese Bagatellsteuer als nicht mehr zeitgemäß bewertet.

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    Aktueller Hundebestand und Steuerstruktur

    Zum Stichtag 31. Oktober 2025 waren insgesamt 18.637 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Die Verwaltung differenzierte dabei nach Haushalten: 15.654 Hunde leben in Ein-Hund-Haushalten, 1.280 Haushalte halten jeweils zwei Hunde, und 114 Haushalte haben drei oder mehr Hunde (insgesamt 491 Hunde).

    Für den zweiten Hund werden 192 Euro pro Jahr erhoben, ab dem dritten Hund steigt die Steuer auf 216 Euro jährlich je Hund.

    Steuereinnahmen und Verwaltungskosten

    Die kommunalen Einnahmen aus der Hundesteuer entwickelten sich von 2,88 Millionen Euro im Jahr 2020 kontinuierlich auf 3,22 Millionen Euro im Jahr 2024. Für 2025 prognostiziert die Stadt nach aktuellem Hundebestand Einnahmen von 3,1 Millionen Euro.

    Den Einnahmen stehen Verwaltungskosten gegenüber, die sich aus den Personalkosten der zuständigen Sachbearbeiter ergeben. Diese beliefen sich 2025 auf etwa 277.000 Euro, was einem Verhältnis von etwa 9 Prozent zu den Einnahmen entspricht.

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Die Stadt gewährt verschiedene Steuerermäßigungen: Zum Stichtag Oktober 2025 waren 360 Schutzhunde vollständig befreit, ebenso ein Herdengebrauchshund und sieben Rettungs- bzw. Assistenzhunde. 23 Tierheimhunde erhielten eine einjährige Befreiung. Zusätzlich profitierten 728 Hundehalter von einer 50-prozentigen Ermäßigung aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen.

    Gefährliche und große Hunde

    In der Kategorie der gefährlichen Hunde nach Landeshundegesetz sind derzeit 143 Tiere registriert, darunter 126 American Staffordshire Terrier oder deren Mischlinge. Bei den potenziell gefährlichen Hunden bestimmter Rassen sind 228 Tiere gemeldet, hauptsächlich American Bulldogs (97) und Rottweiler (103).

    Für „große Hunde“ wird eine einmalige Anmeldegebühr von 25 Euro erhoben. 2024 wurden 390 entsprechende Anmeldungen vorgenommen, was Einnahmen von etwa 9.750 Euro generierte.

    Ausgaben für Hundehaltung

    Die Stadt investierte zwischen 2020 und 2025 in vier neue Hundewiesen mit Gesamtkosten von etwa 71.000 Euro. Zusätzlich fallen jährlich etwa 500 Euro für Reparaturen an Zäunen und den Service der Hundekotbeutelspender an.

  • AfD will Hundesteuer in Bochum abschaffen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatMehrheitlich gegen Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen:71(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,StG/V,FDP,BSW, Backs,OB)
    dafür:14(AfD)

    Die AfD-Fraktion im Bochumer Stadtrat fordert die komplette Abschaffung der Hundesteuer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit derzeit 168 Euro jährlich für den ersten Hund erhebt die Stadt eine der höchsten Hundesteuern in NRW, argumentiert die Fraktion in ihrem Antrag für die Ratssitzung am 5. Februar 2026.

    Hohe Steuer ohne Lenkungswirkung

    Die AfD-Fraktion unter stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden Maik Klaus bezeichnet die Hundesteuer als „historisch gewachsene Bagatellsteuer“, deren Rechtfertigung unter heutigen Bedingungen nicht mehr gegeben sei. Zum Vergleich hätten bereits zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Hundesteuer vollständig abgeschafft oder auf ein deutlich niedrigeres Niveau gesenkt.

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    Verwaltungskosten schmälern Nettoertrag

    Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die jährlichen Einnahmen aus der Hundesteuer auf 2,9 bis 3,2 Millionen Euro (2020-2025). Demgegenüber stehen laut Antrag erhebliche Verwaltungskosten von zuletzt rund 277.000 Euro im Jahr 2025, die seit 2020 kontinuierlich von 225.500 Euro angestiegen sind. Diese Kosten entstehen für Erhebung, Veranlagung, Bearbeitung von Ermäßigungen und Befreiungen sowie Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen.

    Soziale Schieflage kritisiert

    Die AfD sieht in der Hundesteuer eine „ausgeprägte soziale Schieflage“, da ein erheblicher Anteil der Fälle mit Ermäßigungen oder Befreiungen verbunden sei – insbesondere bei Beziehern von SGB II- und SGB XII-Leistungen. Die Steuer belaste damit überproportional Haushalte mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

    Keine Zweckbindung vorhanden

    Eine Zweckbindung der Hundesteuer bestehe nicht, argumentiert die Fraktion weiter. Die kommunalen Ausgaben für hundebezogene Infrastruktur wie Hundewiesen oder Hundekotbeutelspender bewegten sich auf sehr niedrigem Niveau und stünden in keinem Zusammenhang zur Höhe der Steuer. Bei rund 18.600 gemeldeten Hunden in Bochum (Stand Oktober 2025) würde die Abschaffung eine spürbare Entlastung für viele Haushalte bedeuten.

  • FDP fordert schrittweise Abschaffung der Hundesteuer und weiterer Bagatellsteuern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum will die Hundesteuer bis zum Ende der Wahlperiode auf null senken. In einem Änderungsantrag für die Ratssitzung am 5. Februar fordert die Partei zudem ein Konzept zur Abschaffung aller Bagatellsteuern.

    Hundesteuer als „nicht mehr zeitgemäß“ kritisiert

    Die Freien Demokraten bezeichnen die Hundesteuer als „nicht mehr zeitgemäßes und unverhältnismäßig verwaltungsaufwendiges Steuerinstrument“. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Léon Beck hat dazu einen Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 2.2 der kommenden Ratssitzung eingereicht.

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    Schrittweise Senkung bis Wahlperiodenende

    Konkret soll die Verwaltung ein Konzept erarbeiten, mit dem die Hundesteuer schrittweise bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode komplett abgeschafft wird. Die dafür notwendigen Satzungsänderungen sollen vorbereitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

    Alle Bagatellsteuern im Visier

    Der Antrag geht jedoch über die Hundesteuer hinaus: Die Verwaltung soll eine Übersicht aller Bagatellsteuern der Stadt vorlegen und auch für diese ein Konzept zur schrittweisen Abschaffung entwickeln.

    Effizienz der Verwaltung im Fokus

    Zur Begründung führt die FDP an, dass Aufwand und Nutzen bei diesen Steuern in keinem vertretbaren Verhältnis stünden. Eine moderne Verwaltung solle sich auf wesentliche Aufgaben konzentrieren und dort entlasten, wo dies ohne erheblichen Einnahmeverlust möglich sei.

  • Volt beantragt Abschaffung der Hundesteuer und Einführung einer Beitragssatzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtratsfraktion Volt will die Hundesteuer in Bochum bis Ende 2026 abschaffen und durch eine zweckgebundene Beitragssatzung ersetzen. In einem Änderungsantrag zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 argumentiert die Fraktion, dass die derzeitige Hundesteuer eine überholte Luxussteuer sei und fordert eine gerechtere Lösung.

    Hundesteuer als veraltete Luxussteuer kritisiert

    Die Volt-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass die Hundesteuer aus dem 19. Jahrhundert stamme und damals als Luxussteuer für Tiere eingeführt wurde, die nicht der Lebensbedarfsdeckung oder landwirtschaftlichen Zwecken dienten. Heute seien Hunde jedoch „guter Freund und Begleiter, Teil der Familie“ und würden in Zeiten grassierender Einsamkeit einen sozialen und sozialpädagogischen Gewinn für die Stadtgesellschaft darstellen.

    Besonders kritisiert wird die Höhe der Bochumer Hundesteuer: Gemeinsam mit Oberhausen und Wülfrath erhebe Bochum landesweit die zweithöchste Hundesteuer aller 396 Kommunen in NRW. Als positives Beispiel wird Ahlen genannt, das bereits ohne Hundesteuer auskomme.

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    Ungleichbehandlung gegenüber Katzenhaltenden

    Ein zentraler Kritikpunkt ist die unterschiedliche Behandlung von Hunde- und Katzenhaltenden. Während Hunde ausschließlich unter Aufsicht und meist an der Leine geführt würden, hätten freilaufende Katzen als „unbeaufsichtigte Freigänger durch das Reißen von Vögeln erheblichen negativen Einfluss auf die Umwelt und Biodiversität“. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt.

    Hundesteuer als Bagatellsteuer

    Die Fraktion bezeichnet die Hundesteuer als „Bagatellsteuer“, da die Einnahmen von 3,2 Millionen Euro im Jahr 2024 nur 0,2 Prozent der Gesamtplaneinnahmen von 1,73 Milliarden Euro ausmachen. Abzüglich der Erhebungskosten lägen die tatsächlichen Einnahmen sogar unter drei Millionen Euro.

    Zusätzlich kritisiert Volt, dass laut einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes 2024 Verstöße gegen die Hundesteuersatzung nicht verfolgt werden.

    Zweckgebundene Beitragssatzung als Alternative

    Als Alternative schlägt die Fraktion eine Beitragssatzung vor, die ausschließlich tatsächliche Kosten der Hundehaltung finanzieren soll. Dazu gehören:

    • Anteilige Kosten zur Finanzierung des Tierheims (2025 rund 1,2 Millionen Euro für den Tierschutzverein)
    • Infrastruktur für Hundehaltende wie Hundewiesen und Kotbeutelspender
    • Rasenschnitt auf Hundewiesen (rund 40.000 Euro pro Jahr)
    • Anlegung neuer Hundewiesen (20.000 Euro pro Jahr in den Haushalten 2020-2022)
    Die Kosten für Kotbeutelspender bei 130 Spendern und 48.000 Beuteln lägen bei lediglich 3,46 Euro pro Hund und Jahr.

    Vergünstigungen sollen bestehen bleiben

    Aktuelle Vergünstigungen für Tierheimhunde oder Assistenzhunde sowie soziale Ermäßigungen sollen grundsätzlich in die neue Beitragssatzung übernommen werden.

    Der Antrag sieht vor, dass sowohl die Aufhebungssatzung als auch die neue Beitragssatzung bis zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden. Die Beitragssatzung soll zunächst im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vorberaten werden.