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Volt beantragt Abschaffung der Hundesteuer und Einführung einer Beitragssatzung

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
05.02.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadtratsfraktion Volt will die Hundesteuer in Bochum bis Ende 2026 abschaffen und durch eine zweckgebundene Beitragssatzung ersetzen. In einem Änderungsantrag zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 argumentiert die Fraktion, dass die derzeitige Hundesteuer eine überholte Luxussteuer sei und fordert eine gerechtere Lösung.

Hundesteuer als veraltete Luxussteuer kritisiert

Die Volt-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass die Hundesteuer aus dem 19. Jahrhundert stamme und damals als Luxussteuer für Tiere eingeführt wurde, die nicht der Lebensbedarfsdeckung oder landwirtschaftlichen Zwecken dienten. Heute seien Hunde jedoch „guter Freund und Begleiter, Teil der Familie“ und würden in Zeiten grassierender Einsamkeit einen sozialen und sozialpädagogischen Gewinn für die Stadtgesellschaft darstellen.

Besonders kritisiert wird die Höhe der Bochumer Hundesteuer: Gemeinsam mit Oberhausen und Wülfrath erhebe Bochum landesweit die zweithöchste Hundesteuer aller 396 Kommunen in NRW. Als positives Beispiel wird Ahlen genannt, das bereits ohne Hundesteuer auskomme.

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Ungleichbehandlung gegenüber Katzenhaltenden

Ein zentraler Kritikpunkt ist die unterschiedliche Behandlung von Hunde- und Katzenhaltenden. Während Hunde ausschließlich unter Aufsicht und meist an der Leine geführt würden, hätten freilaufende Katzen als „unbeaufsichtigte Freigänger durch das Reißen von Vögeln erheblichen negativen Einfluss auf die Umwelt und Biodiversität“. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt.

Hundesteuer als Bagatellsteuer

Die Fraktion bezeichnet die Hundesteuer als „Bagatellsteuer“, da die Einnahmen von 3,2 Millionen Euro im Jahr 2024 nur 0,2 Prozent der Gesamtplaneinnahmen von 1,73 Milliarden Euro ausmachen. Abzüglich der Erhebungskosten lägen die tatsächlichen Einnahmen sogar unter drei Millionen Euro.

Zusätzlich kritisiert Volt, dass laut einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes 2024 Verstöße gegen die Hundesteuersatzung nicht verfolgt werden.

Zweckgebundene Beitragssatzung als Alternative

Als Alternative schlägt die Fraktion eine Beitragssatzung vor, die ausschließlich tatsächliche Kosten der Hundehaltung finanzieren soll. Dazu gehören:

  • Anteilige Kosten zur Finanzierung des Tierheims (2025 rund 1,2 Millionen Euro für den Tierschutzverein)
  • Infrastruktur für Hundehaltende wie Hundewiesen und Kotbeutelspender
  • Rasenschnitt auf Hundewiesen (rund 40.000 Euro pro Jahr)
  • Anlegung neuer Hundewiesen (20.000 Euro pro Jahr in den Haushalten 2020-2022)
Die Kosten für Kotbeutelspender bei 130 Spendern und 48.000 Beuteln lägen bei lediglich 3,46 Euro pro Hund und Jahr.

Vergünstigungen sollen bestehen bleiben

Aktuelle Vergünstigungen für Tierheimhunde oder Assistenzhunde sowie soziale Ermäßigungen sollen grundsätzlich in die neue Beitragssatzung übernommen werden.

Der Antrag sieht vor, dass sowohl die Aufhebungssatzung als auch die neue Beitragssatzung bis zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden. Die Beitragssatzung soll zunächst im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vorberaten werden.

Unterlagen

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