Schlagwort: Hauptsatzung

  • CDU kritisiert Abweichungen bei Hauptsatzungsänderung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Ratsfraktion bemängelt, dass die Verwaltung bei der Ausgestaltung von Anlage 2 der Hauptsatzung vom ursprünglichen Ratsbeschluss abgewichen ist. Ümminger See und Stadtgarten Wattenscheid wurden entgegen dem Willen des Rates aus der Zuständigkeit der Bezirksvertretungen herausgenommen.

    Vorwurf der Verfälschung des Ratsbeschlusses

    Christian Haardt von der CDU-Ratsfraktion wirft der Verwaltung vor, den klaren Auftrag des Rates vom 18. Dezember 2025 nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Der Rat hatte damals einen Auftrag zur Ausgestaltung der Hauptsatzung mit einer Anlage 2 beschlossen, die bestimmte Zuständigkeiten regeln sollte.

    In der Ratssitzung am 19. März 2026 wurde nun eine Anlage 2 beschlossen, die jedoch nicht dem im Dezember gefassten Beschluss entspricht. Haardt kritisiert, dass dies erst nach der Beschlussfassung aufgefallen sei, da die Unterschiede in der Synopse nicht deutlich genug markiert gewesen seien.

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    Zuständigkeiten für Grünflächen verändert

    Besonders problematisch sieht die CDU-Fraktion, dass in der beschlossenen Fassung der Ümminger See und der Stadtgarten Wattenscheid aus der Verantwortung der jeweiligen Bezirksvertretung herausgenommen wurden. Dies sei ausdrücklich nicht der Wille des Rates in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2025 gewesen.

    Haardt fordert die Verwaltung auf zu erklären, wie es zu dieser Abweichung kommen konnte und wie sie gedenkt, den Fehler zu korrigieren.

    Kritik an mangelnder Transparenz

    Dr. Jox ergänzt die Kritik um einen verfahrenstechnischen Aspekt: Er bemängelt, dass bei Änderungen der Hauptsatzung nicht ein Exemplar vorgelegt werde, in dem die entsprechenden Änderungen klar am Rand mit Balken gekennzeichnet sind. Dies würde die Transparenz erhöhen und solche Missverständnisse vermeiden.

  • Hauptsatzung der Stadt Bochum wird wegen Fehlern überarbeitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Verwaltung informiert über notwendige Korrekturen an der am 19. März 2026 beschlossenen Neufassung der Hauptsatzung. Zwei Änderungen müssen vorgenommen werden: die Streichung versehentlich aufgeführter Zuständigkeiten und Anpassungen nach der Abschaffung der Fragehalbestunden.

    Versehentliche Änderung bei bezirklichen Zuständigkeiten

    Nach der Ratssitzung vom 19. März 2026 stellte die Verwaltung fest, dass in der beschlossenen Hauptsatzung versehentlich Änderungen enthalten waren. In Anlage 2 unter Ziffer 3.3.7 d wurden der Ümminger See sowie der Stadtgarten Wattenscheid aufgeführt, obwohl eine solche Änderung nicht beabsichtigt war. Diese Einträge werden in der überarbeiteten Fassung wieder entfernt, sodass die bisherige bezirkliche Zuständigkeit erhalten bleibt.

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    Anpassungen nach Abschaffung der Fragehalbestunden

    Der Rat beschloss am 19. März 2026 gleichzeitig eine Änderung der Geschäftsordnung: In den Ratssitzungen finden künftig keine Fragehalbestunden für Einwohnerinnen und Einwohner mehr statt. Der entsprechende § 2a der Geschäftsordnung wird daher gestrichen.

    Da dieser Paragraf auch Regelungen zur digitalen Teilnahme enthielt, die weiterhin für Anregende im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung NRW gelten sollen, war eine Klarstellung in der Hauptsatzung erforderlich. In Anlage 3 Ziffer 6 wurde daher ergänzt: „Bei digitalen Sitzungen wird der Petentin/dem Petenten ein gesicherter Zugang mit der Möglichkeit eines Rederechts eingeräumt.“

    Weitere redaktionelle Anpassungen

    Bei der Überarbeitung wurde zudem eine redaktionelle Anpassung in Anlage 3 Punkt 5 vorgenommen. Dort wird nun auf Punkt 4 statt auf Punkt 3 verwiesen, da der frühere Punkt 3 zur besseren Lesbarkeit in der März-Fassung in zwei eigenständige Punkte aufgeteilt wurde.

    Inkrafttreten verzögert sich

    Die am 19. März beschlossene Fassung soll bis zur neuen Beschlussfassung am 7. Mai 2026 nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die bezirklichen Zuständigkeiten zu keinem Zeitpunkt wegfallen. Die überarbeitete Hauptsatzung tritt gemäß § 20 am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

    Die Bezirksvertretungen werden über die Änderungen in ihren Sitzungen zwischen dem 21. April und 6. Mai 2026 informiert.

  • Alle Ratsfraktionen beantragen gemeinsam Änderung der Hauptsatzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 3 (StG/V)
    dafür: 85 (SPD,CDU,AfD,Grüne,Linke,UWG:FB,FDP,BSW, Backs,OB)

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen haben einen gemeinsamen Antrag zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt eingereicht. Die Verwaltung soll dem Rat eine geänderte Fassung mit konkreten Vorschlägen zur Beschlussfassung vorlegen.

    Parteiübergreifende Initiative

    Der am 3. Dezember 2025 eingereichte Antrag trägt die Unterschriften aller sieben Ratsfraktionen: SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW. Eine solche parteiübergreifende Einigkeit bei Anträgen zur Hauptsatzung ist bemerkenswert.

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    Behandlung im Dezember geplant

    Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geänderte „Hauptsatzung der Stadt Bochum“ mit den als Anlage beigefügten Vorschlägen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Konkrete Änderungsvorschläge in Anlage

    Die spezifischen Änderungsvorschläge sind dem Antrag als Anlage beigefügt. Die Hauptsatzung regelt grundlegende organisatorische und verfahrenstechnische Angelegenheiten der Stadtverwaltung und des Rates.

  • Volt fordert weniger Sitzungsgeld und mehr Beteiligungsrechte für Bürger

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtgestalter-Fraktion Volt beantragt Änderungen zur Hauptsatzung der Stadt. Dabei sollen sowohl die Entschädigungen für Fraktionssitzungen reduziert als auch die Rechte von Bürgern bei Petitionsverfahren gestärkt werden.

    Für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 hat die Volt-Fraktion einen umfassenden Änderungsantrag zur Hauptsatzung eingereicht. Der Antrag umfasst sowohl finanzielle Aspekte der Ratsarbeit als auch verfahrensrechtliche Verbesserungen bei der Bürgerbeteiligung.

    Weniger Sitzungsgeld für interne Beratungen

    Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Reduzierung der entschädigungsfähigen internen Sitzungen von Fraktionen und Gruppen. Statt der bisher möglichen 135 Sitzungen pro Jahr sollen künftig nur noch 130 Sitzungen mit Sitzungsgeld entschädigt werden. Dies betrifft Fraktions- und Gruppensitzungen einschließlich Teilfraktions-, Teilgruppen- und Arbeitskreissitzungen.

    Die Antragsteller begründen dies damit, dass im vergangenen Jahr neben acht Ratssitzungen 95 Ausschusssitzungen stattfanden. Die internen Sitzungen dienen der Vorbereitung dieser Gremiensitzungen und der politischen Willensbildung.

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    Stärkung der Petitionsrechte

    Einen weiteren Schwerpunkt bilden Verbesserungen im Petitionsverfahren. Volt schlägt vor, mehrere einschränkende Regelungen zu streichen und die Beteiligungsrechte von Bürgern zu erweitern.

    Konkret sollen Petenten künftig die Möglichkeit erhalten, bei einer geplanten Nicht-Befassung mit ihrer Eingabe schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme soll der Beschlussvorlage als Anhang beigefügt werden.

    Verbesserte Verfahrensabläufe geplant

    Die Verwaltung soll ihre Stellungnahmen zu Petitionen künftig mit groben Kostenschätzungen versehen, sofern möglich. Zudem soll die konkrete Anregung oder Beschwerde im Wortlaut zum Beschlusstext werden, über den die Ratsmitglieder abstimmen.

    Bei der Behandlung in den Gremien sollen Petenten umfassendere Rederechte erhalten. Sie sollen grundsätzlich die gleichen Regelungen wie Rats- und Ausschussmitglieder erhalten und eine zusätzliche letzte Wortmeldung vor der Beschlussfassung bekommen.

    Begründung: Mehr Bürgernähe gefordert

    Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger begründen die Änderungen mit dem Ziel, Bürgern die Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erleichtern. Nur durch gleichberechtigte Rederechte sei eine angemessene politische Debatte über Bürgervorschläge möglich.

  • Stadtgestalter/Volt beantragen Änderungen bei Aufwandsentschädigung und Bürgerbeteiligung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt will mit einem Änderungsantrag zur Hauptsatzung erreichen, dass auch Ratsgruppen Sitzungsgeld für interne Sitzungen erhalten. Zudem sollen Bürger bei Anregungen und Beschwerden mehr Rederechte bekommen.

    Gleiche Behandlung für alle Ratsmitglieder gefordert

    Der Änderungsantrag zur Neufassung der Hauptsatzung sieht vor, dass nicht nur Fraktionen, sondern auch Ratsgruppen Anspruch auf Sitzungsgeld für interne Vorbereitungssitzungen haben sollen. Bisher können nur Fraktionen bis zu 135 interne Sitzungen pro Jahr abrechnen, für die jeweils Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.

    Die Antragsteller argumentieren, dass auch Ratsgruppen als Zusammenschluss von drei bis vier Ratsmitgliedern aufgrund des „Prinzips der Spiegelbildlichkeit“ einen Anspruch auf Repräsentation in den Ausschüssen haben. Bei einer „umfassenden und ernsthaften Befassung“ mit allen Tagesordnungspunkten sei der Aufwand für Ratsgruppen „nicht wesentlich geringer als für Fraktionen“. Im Jahr 2024 fanden neben acht Ratssitzungen insgesamt 95 Ausschusssitzungen statt.

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    Erweiterte Rederechte für Petenten geplant

    Ein zweiter Schwerpunkt des Antrags betrifft das Verfahren bei Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung NRW. Bürger sollen künftig „mit den gleichen Rederechten wie die ihnen gegenübersitzenden Mandatstragenden“ an der Beratung ihrer eigenen Eingabe mitwirken können.

    Konkret soll die Frist für Anregungen und Beschwerden von sieben auf fünf Werktage vor der Sitzung verkürzt werden. Zudem ist vorgesehen, dass die Anregung oder Beschwerde im Wortlaut zum Beschlusstext wird, über den die Ratsmitglieder abstimmen. Petenten erhalten eine „zusätzliche letzte Wortmeldung vor Eintritt in die Beschlussfassung“ und bei digitalen Sitzungen einen geschützten Zugang mit Rederecht.

    Vereinfachung des Beteiligungsverfahrens

    Darüber hinaus sollen einige Ausschlussgründe für die Behandlung von Anregungen und Beschwerden gestrichen werden. Die Stadtgestalter/Volt argumentieren, dass Bürger, die sich „im Sinne und zum Wohle der gesamten Stadtgesellschaft die Mühe machen, eine Anregung oder Beschwerde zu formulieren“, grundsätzlich Anspruch auf eine angemessene politische Debatte haben sollten.

    Der Antrag wird in der 5. Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt. Die Antragsteller verweisen zur weiteren Begründung auf eine Eingabe des „Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung„.

  • BSW fordert Sitzungsgeld für Ratsgruppensitzungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe BSW beantragt eine Änderung der Hauptsatzung, um auch für Sitzungen von Ratsgruppen Sitzungsgeld zu gewähren. Die Verwaltung hatte dies rechtlich ausgeschlossen, doch BSW widerspricht dieser Einschätzung mit ausführlicher juristischer Begründung.

    Gleichstellung von Fraktions- und Gruppensitzungen gefordert

    Die BSW-Ratsgruppe will § 11 Absatz 2 der Hauptsatzung so ergänzen, dass Sitzungsgeld nicht nur für Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen gezahlt wird, sondern ausdrücklich auch für Ratsgruppensitzungen. Bisher hatte die Verwaltung in ihrer Begründung zur Vorlage argumentiert, eine rechtliche Grundlage für die Gewährung von Sitzungsgeld bei Gruppensitzungen bestehe nicht.

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    Juristische Argumentation gegen Verwaltungsauffassung

    BSW-Gruppenvorsitzender Sven Ratajczak bezeichnet diese Rechtsauffassung als falsch. Die Anspruchsgrundlage ergebe sich aus § 45 der Gemeindeordnung NRW. Die Entschädigungsverordnung (EntschVO) sei lediglich eine Rechtsverordnung des Ministeriums, die primär die Höhe der Entschädigungen regele, aber Ansprüche nach § 45 GO nicht ausschließen könne.

    Verfassungsrechtliche Gleichbehandlung gefordert

    Die BSW argumentiert, dass § 56 Absatz 1 Satz 5 in Verbindung mit § 56 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung Gruppen dieselbe Funktion der Mitwirkung bei der Willensbildung zuweise wie Fraktionen. Eine unterschiedliche Behandlung bei der Entschädigung wäre nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes nur bei sachlicher Rechtfertigung zulässig, die für einzelne Sitzungen nicht ersichtlich sei.

    Beispiel aus Oberhausen als Vorbild

    Als praktisches Beispiel führt die Ratsgruppe die Stadt Oberhausen an, die in ihrer Hauptsatzung bereits Sitzungsgeld für Gruppensitzungen vorsieht – allerdings begrenzt auf höchstens 25 Sitzungen jährlich, während Fraktionen bis zu 50 Sitzungen abrechnen können.

    Die juristische Argumentation stützt sich teilweise auf eine Stellungnahme von Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke zur Zulässigkeit der Gewährung von Sitzungsgeldern für Gruppensitzungen nach der Gemeindeordnung.

  • Die Linke fordert Gleichstellung bei Sitzungsgeldern und kürzere Fristen für Bürgereingaben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Rat will die geplante Neufassung der Hauptsatzung in zwei Punkten ändern: Ausschussmitglieder ohne Ratsmandat sollen künftig gleich viele vergütete Fraktionssitzungen erhalten wie Ratsmitglieder. Zudem sollen Bürgeranregungen und -beschwerden bereits fünf statt sieben Werktage vor Sitzungen eingereicht werden können.

    Mehr Sitzungsgelder für Ausschussmitglieder

    In ihrem Änderungsantrag zur 5. Ratssitzung am 19. März 2026 fordert die Linksfraktion unter Carolin Paskuda eine Anpassung bei der Vergütung von Fraktionssitzungen. Während die Neufassung der Hauptsatzung für Ratsmitglieder bis zu 130 vergütete Fraktions-, Teilfraktions- und Arbeitskreissitzungen pro Jahr vorsieht, sollen Ausschussmitglieder ohne Ratsmandat nur 80 solcher Sitzungen erstattet bekommen.

    Die Linke will diese Ungleichbehandlung beenden und auch für Ausschussmitglieder ohne Ratsmandat die gleiche Obergrenze von 130 vergüteten Sitzungen pro Jahr einführen. Diese Regelung entspreche der alten Fassung der Hauptsatzung.

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    Kürzere Fristen für Bürgereingaben gefordert

    Der zweite Änderungsantrag betrifft die Fristen für Anregungen und Beschwerden von Bürgern nach der Gemeindeordnung NRW. Die geplante Neufassung sieht vor, dass solche Eingaben sieben Werktage vor einer Ratssitzung eingereicht werden müssen, wenn sie einen konkreten Tagesordnungspunkt betreffen.

    Die Linksfraktion möchte diese Frist auf fünf Werktage verkürzen und damit zur bisherigen Regelung zurückkehren. Dadurch hätten Bürger mehr Zeit, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und trotzdem noch rechtzeitig ihre Anliegen für die entsprechende Sitzung einzubringen.

    Die Begründung für beide Änderungsanträge will die Fraktion in der Ratssitzung mündlich vortragen.

  • Verwaltung lehnt kürzere Frist für Bürgeranregungen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will bei der geplanten Neufassung der Hauptsatzung die Frist für Bürgeranregungen von fünf auf sieben Werktage verlängern. Eine entsprechende Anregung zur Beibehaltung der bisherigen Regelung weist sie zurück.

    Sieben statt fünf Werktage geplant

    Der Rat soll am 19. März über eine Anregung zur Neufassung der Hauptsatzung entscheiden. Bürgerinnen und Bürger hatten vorgeschlagen, die Frist zum Einreichen von Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung NRW bei fünf Werktagen zu belassen, anstatt sie auf sieben Werktage zu verlängern. Zusätzlich wurde eine Regelung gefordert, um Petenten einen geschützten Zugang mit Rederecht zu digitalen Sitzungen zu ermöglichen.

    Die Verwaltung empfiehlt dem Rat jedoch, die Anregung abzulehnen.

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    Verwaltung verweist auf gestiegene Arbeitsbelastung

    Als Begründung führt die Verwaltung an, dass Anregungen „zunehmend in größerer Zahl sowie mit wachsender fachlicher Tiefe“ eingereicht würden. Eine Frist von fünf Werktagen bedeute faktisch oft nur vier Arbeitstage für die Verwaltung. In dieser Zeit müssten Informationen eingeholt, Auswirkungen geprüft und eine Verwaltungsvorlage erstellt werden.

    Die Verwaltung verweist darauf, dass die Gemeindeordnung NRW keine gesetzlich festgelegte Frist vorsieht. Die meisten Eingaben bezögen sich zudem nicht auf konkrete Tagesordnungspunkte, sondern auf allgemeine Anliegen wie Verkehrssituationen oder Änderungen kommunaler Satzungen.

    Rederecht auch ohne gesonderte Regelung möglich

    Bezüglich des digitalen Rederechts sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine spezielle Regelung. Ein Anspruch auf persönliches Gehör ergebe sich nicht aus § 24 GO NRW. Die Gewährung von bis zu zehnminütigen Redebeiträgen stelle einen zusätzlichen Beitrag zur Bürgerbeteiligung dar und könne auch bei digitalen Sitzungen im Ermessen der Vorsitzenden stehen.

    Allerdings steht die Durchführung digitaler Sitzungen noch unter dem Vorbehalt eines IT-Sicherheitskonzepts. Bis zur Einführung eines solchen Konzepts können keine digitalen oder hybriden Sitzungen stattfinden.

  • Stadt arbeitet an Neufassung der Hauptsatzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Linke, WatC)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig gegen Beschlussvorschlag
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Linke)
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (CDU)
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (FDP)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine vollständig überarbeitete Hauptsatzung vor. Die bisherige Fassung stammt aus dem Jahr 2005 und soll an die aktuellen Anforderungen und die fortschreitende Digitalisierung angepasst werden.

    Grundlegende Überarbeitung nach 20 Jahren

    Die Hauptsatzung der Stadt Bochum wurde letztmals 2005 neu gefasst. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden zwar einzelne Regelungen überarbeitet und ergänzt, dies führte jedoch teilweise zu einer unübersichtlichen Lesbarkeit. Die Verwaltung schlägt daher eine vollständige Neufassung vor, die auch den Anforderungen der voranschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt.

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    Umfangreiche Beratungsrunde geplant

    Der Beschlussvorlage mit der Nummer 20252668 geht ein entsprechender Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2025 voraus. Bevor der Rat am 19. März 2026 final über die neue Hauptsatzung entscheidet, durchläuft die Vorlage einen umfangreichen Beratungsprozess. Alle sechs Bezirksvertretungen werden zwischen dem 3. und 10. März angehört, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März die Vorberatung übernimmt.

    Keine Sitzungsgelder für Gruppensitzungen

    Ein Vorschlag zur Gewährung von Sitzungsgeldern auch für Gruppensitzungen konnte die Verwaltung nicht umsetzen. Grund hierfür ist, dass keine rechtliche Grundlage besteht. Nach § 45 Abs. 2 GO NRW sind Regelungen zum Sitzungsgeld in der Entschädigungsverordnung geregelt, die ausdrücklich nur Fraktionssitzungen – nicht jedoch Gruppensitzungen – vorsieht.

    Detaillierte Begründungen in Synopse

    Eine ausführliche Begründung zu den einzelnen Änderungsvorschlägen enthält die beigefügte Synopse. Die neue Hauptsatzung sowie die Gegenüberstellung der Änderungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.