Schlagwort: Mitgliedschaft

  • CDU benennt Vertreter für Kommunale Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt hat ihre Vertreter für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege benannt. Daniela Arndt soll als Mitglied fungieren, Erika Stahl als Stellvertreterin.

    Personalentscheidung für Gremium

    Mit einem Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 2. Juni 2026 hat die CDU-Fraktion ihre Personalvorschläge für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege eingereicht.

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    Nominierung der Vertreter

    Als ordentliches Mitglied schlägt die Fraktion Daniela Arndt vor, die auch als sozialpolitische Sprecherin der CDU fungiert. Als Stellvertreterin soll Erika Stahl eingesetzt werden.

    Die Personalien werden im Rahmen des Tagesordnungspunkts 1.1 „Wahl der Mitglieder und Stellvertretungen für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege“ behandelt.

  • Ratsmitglied Zein-Draeger soll neuen Ausschussplatz erhalten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Nach einer Beanstandung durch den Oberbürgermeister muss die beratende Mitgliedschaft von Nadja Zein-Draeger im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufgehoben werden. Eine Gesetzesänderung macht die ursprüngliche Berufung rechtlich unmöglich.

    Oberbürgermeister beanstandet Ratsbeschluss

    Der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vom 20. November 2025 zur Ausschussbesetzung am 19. Januar 2026 gemäß § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW beanstandet. Grund ist eine Änderung des Kommunalrechts, die seit November 2025 in Kraft ist.

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    Gesetzesänderung schränkt Ausschussbesetzung ein

    Durch eine Gesetzesänderung vom 10. Juli 2025, die zum 1. November 2025 wirksam wurde, ist § 27 der Gemeindeordnung NRW neu gefasst worden. Die neue Regelung erlaubt es nicht mehr, sachkundige Bürger in Ausschüsse zu berufen – sie werden in der Vorschrift nicht mehr erwähnt. Stellvertretende Mitglieder müssen ebenfalls Ratsmitglieder sein.

    Ausweichlösung für beratende Mitgliedschaft

    Da der Rat am 20. November 2025 einstimmig beschlossen hatte, dass ein Ratsmitglied zwei Ausschüssen als Mitglied mit beratender Stimme angehören kann, soll Nadja Zein-Draeger nun eine beratende Mitgliedschaft in einem anderen Ausschuss angeboten werden.

    Entscheidung am 5. Februar

    Der Rat wird am 5. Februar 2026 über die neue Ausschussbesetzung entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, zunächst die bisherige beratende Mitgliedschaft im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufzuheben und dann gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 der Gemeindeordnung NRW eine neue beratende Mitgliedschaft zu beschließen. Welcher Ausschuss dies sein wird, ist in der Vorlage noch nicht festgelegt.

    Die Maßnahme hat keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.

  • Bochum bleibt Mitglied im Landesintegrationsrat NRW

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll Ende Februar über die Fortsetzung der Mitgliedschaft im Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, die seit 1995 bestehende Mitgliedschaft fortzuführen.

    Demokratische Vertretung auf Landesebene

    Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen fungiert als demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der kommunalen Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration. Mehr als 100 solcher Ausschüsse aus ganz NRW sind bereits Mitglieder der Organisation.

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    Lange Tradition der Zusammenarbeit

    Die Mitgliedschaft hat eine lange Geschichte: Bereits 1995 trat der damalige Ausländerbeirat der Stadt der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) bei. Diese Organisation wurde 2010 in Landesintegrationsrat NRW umbenannt.

    Keine finanziellen Belastungen

    Ein wichtiger Aspekt der Mitgliedschaft ist ihre Kostenfreiheit. Für die Stadt entstehen durch die Fortsetzung der Mitgliedschaft keine zusätzlichen finanziellen Belastungen oder jährlichen Folgekosten.

    Die endgültige Entscheidung über die Fortsetzung der Mitgliedschaft fällt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in seiner Sitzung am 26. Februar 2026.