Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 03.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
| 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
Das Tiefbauamt der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zum baulichen Zustand der Straßen Rembrandtweg und Am Hosiepen geantwortet. Abhängig von ausstehenden Baugrunduntersuchungen ist entweder eine Deckensanierung noch in diesem Jahr oder eine grundhafte Erneuerung ab 2027/2028 vorgesehen.
Hintergrund der Anfrage
Die SPD-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. März 2026 nach dem baulichen Zustand und möglichen Sanierungsmaßnahmen für den Rembrandtweg und die Straße Am Hosiepen gefragt. Anlass war der Kontrast zu laufenden Sanierungsarbeiten in der benachbarten Varenholzstraße und in der Mecklenbecke. Aus der Bürgerschaft waren Rückmeldungen über erhebliche Substanzschäden eingegangen. Neben altersbedingtem Verschleiß wurde dabei insbesondere die regelmäßige Nutzung durch den Bogestra-Gelenkbus der Linie 389 als Ursache genannt.
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Jetzt abonnierenSanierungsplanung abhängig von Baugrunduntersuchungen
Die Verwaltung bestätigt, dass beide Straßen eine schlechte Fahrbahndecke aufweisen und die Erneuerung der Deckschichten bereits als betrieblicher Unterhaltungsschwerpunkt im Fokus steht. Ob eine grundhafte Erneuerung des gesamten Straßenaufbaus notwendig ist, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen, da die beauftragten Baugrunduntersuchungen noch ausstehen. Die Verwaltung skizziert zwei Szenarien:
- Sollte eine grundhafte Erneuerung des Straßenaufbaus erforderlich sein, ist diese aus haushaltsplanerischen Gründen frühestens 2027/2028 möglich.
- Reicht eine Fahrbahndeckensanierung mit partieller Verstärkung des Aufbaus aus, sollen die Arbeiten zeitnah ausgeschrieben werden. Abhängig von der Witterung könnte der Baubeginn noch in diesem Jahr (2026) erfolgen.
Unabhängig davon sichert die Verwaltung zu, verkehrsgefährdende Schäden im Rahmen der laufenden baulichen Unterhaltung umgehend zu beseitigen.
Verkehrssicherheit: Qualitätsmängel, aber keine akute Gefährdung festgestellt
Zur Frage der Verkehrssicherheit bestätigt die Verwaltung, dass die beschädigte und durch kleinteilige Reparaturen geprägte Oberfläche aus Radverkehrssicht zu erheblichen Qualitätseinbußen führt. Eine grundsätzliche Verkehrsgefährdung sei bei einer Ortsbegehung jedoch an keiner Stelle festgestellt worden. Gleichwohl weist die Verwaltung darauf hin, dass die vorgeschädigte Oberfläche insbesondere nach Frostperioden zur Entstehung von Schlaglöchern neigt, die als Gefahrenquelle einzustufen seien.
Buslinienverkehr als Priorisierungskriterium
Zur Frage der Berücksichtigung des Linienbusbetriebs erklärt die Verwaltung, dass Straßenabschnitte mit verkehrenden Buslinien bei der Priorisierung von Deckensanierungsmaßnahmen grundsätzlich besonders berücksichtigt werden. Ziel sei es, den Fahrkomfort für Fahrgäste zu verbessern und gleichzeitig die Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.
Die Antwort der Verwaltung ist zur Kenntnisnahme in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. Juni 2026 vorgesehen.