Schlagwort: Sicherheit

  • Verwaltung verstärkt Kontrollen wegen Falschparkens vor Bushaltestelle MLK in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung reagiert auf eine erneute Anfrage der SPD-Fraktion zum Autohaus Darmas an der Voedestraße: Lieferfahrzeuge blockieren dort regelmäßig die Bushaltestelle „MLK“ in zweiter Reihe – auch für Rettungswagen. Die Verwaltung kündigt verstärkte Kontrollen an, räumt aber ein, dass strukturelle Lösungen kaum möglich sind.

    Hintergrund: Blockierte Haltestelle vor Unfallkrankenhaus

    Im Bereich der Bushaltestelle „MLK“ an der Voedestraße in Wattenscheid kommt es nach Angaben der SPD-Fraktion mehrmals wöchentlich zu Verkehrsbehinderungen. Fahrzeuge des Autohauses Darmas stehen demnach in zweiter Reihe direkt vor der Haltestelle – obwohl das Unternehmen über ein ausreichend großes Firmengelände verfügt. Betroffen ist auch die Buslinie 363, die die katholischen Kliniken (MLK) als einen der größten Arbeitgeber Wattenscheids anfährt. In dringenden Fällen sei es Rettungswagen (RTW) dadurch nicht möglich, das Unfallkrankenhaus anzufahren.

    Die Situation war bereits zuvor Gegenstand politischer Anfragen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 30. April 2026 richtete die SPD-Fraktion erneut eine formelle Anfrage an die Verwaltung.

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    Antwort der Verwaltung: Kontrollen, aber keine Dauerüberwachung

    Die Stadtverwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

    • Die städtische Verkehrsüberwachung kontrolliert den Bereich bereits im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten.
    • Festgestellte Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung werden geahndet.
    • Anlässlich der Anfrage werden die Kontrollen nochmals verstärkt.
    • Eine dauerhafte Überwachung ist angesichts der Vielzahl zu kontrollierender Stellen im Stadtgebiet nicht möglich; Kontrollen bleiben zwangsläufig Momentaufnahmen.

    Keine baulichen oder verkehrsrechtlichen Zusatzmaßnahmen möglich

    Die Verwaltung verweist ergänzend auf frühere Stellungnahmen von Tiefbauamt und Bauordnungsamt (u. a. Vorlage Nr. 20251887). Deren Fazit: Weder baurechtliche Maßnahmen noch zusätzliche Verkehrsregelungen über die bestehenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung hinaus stehen zur Verfügung, um das unerlaubte Laden auf der Fahrbahn zu unterbinden.

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Verwaltung: Keine bekannten Fälle von RAF- oder Hammer-und-Sichel-Stickern im Bezirk Bochum-Nord

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Verbreitung von RAF-Stickern, Antifa-Schmierereien und dem Hammer-und-Sichel-Symbol im Bezirk Bochum-Nord geantwortet. Das Ergebnis: Der Verwaltung sind bislang keine entsprechenden Fälle bekannt.

    Hintergrund der Anfrage

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 28. April 2026 hatte die AfD-Fraktion eine schriftliche Stellungnahme zu RAF-Stickern, Antifa-Schmierereien sowie dem Hammer-und-Sichel-Symbol im öffentlichen Raum beantragt. Die Fraktion sah darin eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung sowie eine Gefährdung des gesellschaftlichen Klimas und verwies auf § 86a StGB, der das Verwenden und Verbreiten bestimmter Kennzeichen unter Strafe stellt.

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    Antworten der Verwaltung im Überblick

    Die Verwaltung beantwortete die fünf gestellten Fragen wie folgt:

    • Bekannte Fälle: Der Stadtverwaltung sind bislang keine Fälle bekannt, in denen RAF-Sticker oder Aufkleber mit dem Hammer-und-Sichel-Symbol im öffentlichen Raum angebracht wurden.
    • Entfernung durch städtische Stellen: Eine Entfernung solcher Sticker durch den Technischen Betrieb hat bisher nicht stattgefunden. Grundsätzlich werden Sticker und Graffitis nur dann beseitigt, wenn sie verfassungsfeindlich sind oder wenn es im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich ist.
    • Strafanzeigen: Dem Polizeipräsidium Bochum sind Sachverhalte im Zusammenhang mit den beschriebenen Erscheinungsformen bekannt geworden. Polizeiliche Ermittlungen werden eingeleitet, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Anbringen von Stickern nicht in jedem Fall den Tatbestand einer Straftat erfüllt – maßgeblich ist etwa, ob eine nicht nur unerhebliche Substanzverletzung eingetreten ist oder weitere Tatbestände wie Volksverhetzung erfüllt werden.
    • Strafverfolgung: Die Verfolgung von Straftaten obliegt den Strafverfolgungsbehörden. Die Polizei leitet bei tatsächlichen Anhaltspunkten die erforderlichen Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung ein, auch im Bereich der politisch motivierten Kriminalität. Die abschließende rechtliche Würdigung liegt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
    • Prävention in Schulen und Vereinen: Das Jugendamt bietet über den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bereits präventive, pädagogische Maßnahmen zu Extremismus an. In Projekten an Bochumer Schulen wird dabei auch die Verwendung extremistischer Symbole und deren historische Bedeutung thematisiert.

    Weiteres Verfahren

    Die Antwort der Verwaltung (Vorlage Nr. 20261537) wird der Bezirksvertretung Bochum-Nord in der Sitzung am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Verfasst wurde die Vorlage vom Ordnungs- und Veterinäramt.

  • Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf bei Parksituation an der Hordeler Heide in Hordel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Nachfrage der CDU-Fraktion zur Verkehrssituation im Umfeld der Gemeinschaftlichen Grundschule an der Hordeler Heide beantwortet. Eine Ausweitung des bestehenden Park- und Halteverbots in Richtung Berthastraße oder eine Intensivierung der Verkehrsüberwachung hält die Verwaltung demnach nicht für erforderlich.

    Hintergrund der Anfrage

    Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 5. März 2026 nachgefragt, ob parkende Fahrzeuge am Ende der bestehenden Park-/Halteverbotszone – dort, wo die Berthastraße in die Hordeler Heide mündet – für stadteinwärts Fahrende die frühzeitige Wahrnehmung des Gegenverkehrs beeinträchtigen und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Fraktion hatte unter anderem einen gemeinsamen Ortstermin sowie die Beteiligung der Anwohnerschaft vorgeschlagen.

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    Ergebnisse der Ortsbegehung

    Das Tiefbauamt beantwortet die sieben Einzelfragen der CDU-Fraktion wie folgt:

    • Letzte Ortsbegehung: Die Verkehrssituation wurde im Rahmen einer früheren SPD-Anfrage bereits mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten begutachtet. Aufgrund der CDU-Nachfrage erfolgte eine erneute Begehung, zuletzt am 26. März 2026 zu Schulbeginn.
    • Beeinträchtigung durch ruhenden Verkehr: Bei der Beobachtung über einen längeren Zeitraum wurden keine problematischen Situationen festgestellt. Gewisse Beeinträchtigungen im Begegnungsverkehr seien verkehrsüblich. Die Verkehrsteilnehmenden verhielten sich rücksichtsvoll; die Verkehrssicherheit war nach Einschätzung der Verwaltung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
    • Behördliche Stellungnahmen: Die städtische Verkehrsüberwachung konnte keine Auffälligkeiten im fließenden Verkehr feststellen. Die Polizei hat ebenfalls keine Anmerkungen; das Unfalllagebild im Schulumfeld sei „gänzlich unauffällig“.
    • Erkenntnisse aus Kontrollen 2025: Im Rahmen von Kontrollen in der Dahlhauser Heide wurden an dieser Stelle keine besonderen Auffälligkeiten im ruhenden Verkehr festgestellt. Der Straßenbereich weise – im Gegensatz zu anderen Straßen in der Dahlhauser Heide – eine ausreichende Restbreite bei parkenden Fahrzeugen auf.
    • Gemeinsamer Ortstermin und Anwohnerbeteiligung: Die Verwaltung sieht hierfür keine Notwendigkeit. Verkehrszeichen würden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Eine solche Notwendigkeit habe sich bei diversen Begutachtungen nicht ergeben.
    • Regelmäßige Kontrollen: Der Nahbereich der Grundschule wird durch die städtische Verkehrsüberwachung regelmäßig kontrolliert, einschließlich Geschwindigkeitsmessungen. Verkehrsverstöße träten kaum auf. Zu Schulbeginn und Schulende komme es vereinzelt vor, dass Eltern kurzzeitig im Bereich des absoluten Halteverbots stehen. Der Bezirksdienst der Polizei suche Grundschulen regelmäßig im Rahmen der Schulwegsicherung auf.
    • Erweiterung der Kontrollen zum Schuljahresbeginn 2026/2027: Angesichts der unauffälligen Kontrollbilanz und anderer als problematischer eingestufter Schulbereiche im Stadtgebiet hält die städtische Verkehrsüberwachung eine Ausweitung nicht für zwingend notwendig. Zum Schulanfang führen Bezirksdienst und Verkehrsunfallprävention der Polizei jedoch jährlich intensive Präventions- und Repressionsmaßnahmen an Schulen durch.

    Weiteres Verfahren

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Unterlagen

  • Verwaltung beantwortet Fragen zur Defibrillator-Infrastruktur

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat sieben Fragen der CDU-Fraktion zum aktuellen Stand der Defibrillator-Versorgung und der Initiative „Bochum rettet Leben – Stadt mit Herz“ beantwortet. Aktuell sind 189 Laien-Defibrillatoren beim Gesundheitsamt gemeldet.

    Geringe Steigerung der Gerätezahl

    Mit Stand vom 31. Mai 2026 führt das Gesundheitsamt 189 gemeldete Laien-Defibrillatoren (AED). Seit Juni 2023 hat sich die Anzahl um lediglich sieben Geräte erhöht – damals waren 182 Standorte verzeichnet. Die Differenz umfasst sowohl neu gemeldete als auch abgemeldete Standorte.

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    Bewertung der Verteilung problematisch

    Eine aussagekräftige Bewertung der räumlichen Verteilung im Stadtgebiet ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, da keine Verpflichtung zur Meldung von Defibrillatoren beim Gesundheitsamt besteht. Von einer hohen Quote unbekannter Standorte sei auszugehen.

    Bei den verzeichneten Geräten sind vor allem in den randständigen Stadtteilen weniger Standorte bekannt:

    • Stiepel
    • Linden
    • Eppendorf
    • Höntrop
    • Langendreer
    • Bergen
    • Riemke
    • Hordel

    Ein relevanter Anteil der verzeichneten Geräte stammt von der Stadtverwaltung und den Krankenhäusern.

    Aufklärungsarbeit statt konkreter Ausbaumaßnahmen

    Konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Defibrillator-Versorgung plant die Verwaltung nicht. Sie verweist darauf, dass sich nicht abschließend feststellen lasse, inwiefern Versorgungslücken bestehen. Die Stadt setze sich durch Aufklärungsarbeit für lebensrettende Maßnahmen und die Installation von Laien-Defibrillatoren im öffentlichen Raum ein.

    Schulungsangebote etabliert

    Der Aktionstag zur Woche der Wiederbelebung hat sich als jährlich wiederkehrende Veranstaltung etabliert. Gemeinsam mit Akteuren aus dem Gesundheitswesen werden Informationen und praktische Übungen zu Erster Hilfe, Basis-Reanimation und Laien-Defibrillation angeboten. Zusätzlich ist der öffentliche Gesundheitsdienst auf weiteren Veranstaltungen präsent, zuletzt beim IBO-Gesundheitsforum.

    Neun Defibrillatoren in Sportstätten

    Das Gesundheitsamt verzeichnet derzeit neun Defibrillatoren in öffentlichen Sportstätten und Sporthallen. Eine abschließende Aussage zur Vollständigkeit ist nicht möglich, da auch hier von unbekannten Standorten auszugehen ist. Eine Verpflichtung zur Ausstattung öffentlicher Sportstätten mit Defibrillatoren besteht nicht.

    Strategische Ziele der Initiative

    Die Initiative „Bochum rettet Leben – Stadt mit Herz“ (früher „Bochum Herzsicher“) verfolgt mehrere Ziele:

    • Schaffung einer öffentlich zugänglichen Informationsgrundlage zu Defibrillator-Standorten
    • Förderung einer flächendeckenden Installation von Defibrillatoren
    • Information und Aufklärung der Bevölkerung
    • Installation von Geräten in städtischen Gebäuden
    • Schulung der Bevölkerung zu lebensrettenden Maßnahmen

    Der Erfolg wird über Marker wie die Anzahl erreichter Personen evaluiert.

    Feuerwehr-Leitstelle erfasst mehr Standorte

    Die Leitstelle der Feuerwehr hat mit Stand Januar 2021 insgesamt 155 Defibrillator-Standorte erfasst – deutlich weniger als die 189 beim Gesundheitsamt gemeldeten Geräte. Die Einführung einer Ersthelfer-App befindet sich aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch in Prüfung.

  • Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf bei Zufahrten zu Kleingartenanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung weist Vorwürfe der CDU-Fraktion zurück, wonach abgeschlossene Absperrpfosten in Kleingartenanlagen den Rettungsdienst behinderten. Alle Rettungswagen seien mit Bolzenschneidern ausgestattet, der kritisierte Einsatz sei anders verlaufen als dargestellt.

    Sachverhalt anders als von CDU beschrieben

    Die CDU-Fraktion hatte behauptet, bei einem Notfall am 10. April 2026 in der Kleingartenanlage Riemke seien Rettungskräfte durch verschlossene Absperrpfosten behindert worden und hätten keinen Bolzenschneider zur Verfügung gehabt. Die Verwaltung stellt nun klar: Es gab keinen Notarzteinsatz am 10. April, sondern am 9. April 2026 um 12:35 Uhr einen Rettungswageneinsatz wegen Kreislaufbeschwerden in der Kleingartenanlage an der Zillertalstraße.

    Der Rettungswagen traf um 12:44 Uhr ein, die Besatzung erreichte den Patienten um 12:54 Uhr. Die Verzögerung entstand nicht durch verschlossene Pfosten, sondern weil zunächst die genaue Parzellennummer ermittelt werden musste und kein Einweiser vor Ort war. Die Rettungskräfte entschieden bewusst, nicht in die engen Wege einzufahren, da dies bei der Geräteentnahme und beim Rückwärtsfahren hinderlich gewesen wäre.

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    Alle Rettungswagen mit Bolzenschneidern ausgestattet

    Die Verwaltung bekräftigt ihre frühere Aussage: Alle 80 im Dienst befindlichen Rettungswagen führen ausnahmslos Bolzenschneider mit. Diese werden täglich bei der Fahrzeugübernahme mittels Checkliste überprüft. Auch der am besagten Tag eingesetzte Rettungswagen war entsprechend ausgerüstet.

    Rechtliche Regelungen für Sperrvorrichtungen

    Laut dem „Leitfaden Flächen für die Feuerwehr“ sind Sperrvorrichtungen an Kleingartenanlagen grundsätzlich zulässig, sofern sie durch die Feuerwehr geöffnet werden können. Dies ist möglich mittels:

    • Hydrantenschlüssel
    • Feuerwehrbeil
    • Bolzenschneider (bis maximal 5 mm Materialstärke)

    Feuerwehrpläne für 80 Anlagen vorhanden

    Für alle 80 Kleingartenanlagen im Stadtgebiet liegen Feuerwehrpläne vor, die grundsätzliche Zugänglichkeiten und einsatzrelevante Informationen enthalten. Ob einzelne Eingänge mit Absperrpfosten gesichert sind, wird darin jedoch nicht erfasst. Eine flächendeckende Überprüfung erfolgt nicht, sondern nur anlassbezogen.

    Verwaltung sieht keine Anpassungsnotwendigkeit

    Auf die zwölf Detailfragen der CDU-Fraktion antwortete die Verwaltung durchweg, dass die bestehenden Standards ausreichend seien. Die Frage nach der Verantwortlichkeit bei Schäden durch verzögerte Rettungseinsätze ließe sich nicht pauschal beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren im Einzelfall abhänge.

    Die Verwaltung zieht keine Konsequenzen aus dem Sachverhalt und sieht keinen Anpassungsbedarf. Ein gesondertes Konzept zum Abwägen zwischen Anlagenschutz und öffentlicher Sicherheit sei nicht erforderlich, da sich die Zugangsgestaltung an geltenden baurechtlichen Vorgaben orientiere.

  • Verwaltung informiert über Newroz-Feierlichkeiten am Ümminger See

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine AfD-Anfrage zu den Newroz-Feierlichkeiten am 21. März 2026 am Ümminger See geantwortet. Die Verwaltung stuft das Zusammentreffen nicht als genehmigte Veranstaltung ein, sondern als Nutzung der öffentlichen Park- und Grünanlage im Rahmen der Freizügigkeit.

    Keine offizielle Veranstaltung

    Die Stadtverwaltung stellt in ihrer Antwort klar, dass es sich bei den Newroz-Feierlichkeiten am Ümminger See weder um eine genehmigte oder angezeigte Veranstaltung noch um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes handelte. Die Besuchenden suchten den See zur normalen Nutzung der Park- und Grünanlage auf.

    Da es keine verantwortliche veranstaltende Person gab, lag auch keine Verpflichtung zur Erstellung von Verkehrs- und Sicherheitskonzepten vor. Im Gegensatz dazu fanden am 20. März 2026 genehmigte Newroz-Veranstaltungen auf dem Gelände der Zeche Holland sowie auf dem Kirmesplatz an der Castroper Straße statt.

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    Schwerpunkteinsatz von Ordnungsamt und Polizei

    Vom 20. bis 22. März 2026 führten Ordnungsamt und Polizei einen Schwerpunkteinsatz am Ümminger See durch. Die Straße Ümminger See wurde verkehrlich gesperrt, die Sperrung wurde aufgrund des Einsatzgeschehens von der Industriestraße Höhe Haus 39 bis 61 erweitert.

    Keine zusätzlichen Kosten entstanden

    Die eingesetzten Kräfte der Stadtverwaltung und der Polizei befanden sich im regulären Dienst. Zusätzliche Kosten sind weder durch Personal noch durch Materialien angefallen.

    Vermüllung und beanspruchte Wiese festgestellt

    Nach den Feierlichkeiten konnten keine Beschädigungen am neu gestalteten Ümminger See festgestellt werden. Die ordnungsbehördlich festgestellte Situation belief sich hauptsächlich auf Vermüllung sowie eine stärker beanspruchte Wiese.

    Bezirksverwaltung äußert sich nicht zu Maßnahmen

    Auf die Frage nach konkreten Maßnahmen zur Bewältigung der bekannten Probleme teilte die Verwaltung mit, dass seitens der Bezirksverwaltungsstelle Ost keine Aussagen zu konkreten Maßnahmen, Bewertungen der Situation oder zukünftigen Planungen getroffen werden können.

  • E-Scooter in Bochum: Verwaltung beantwortet Fragen zu Sicherheit und Regulierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat detailliert auf eine AfD-Anfrage zu E-Scootern geantwortet. Derzeit sind 2.500 E-Scooter von vier Anbietern im Stadtgebiet aktiv. 2025 ereigneten sich 77 Unfälle mit 66 Verletzten, hauptsächlich durch falsches Fahren auf Gehwegen und Alkoholeinfluss.

    Aktuelle Situation der E-Scooter

    Im Stadtgebiet Bochum sind derzeit insgesamt 2.500 E-Scooter von vier verschiedenen Anbietern im Einsatz. Alle Anbieter verfügen über eine gültige Sondernutzungserlaubnis. Die Verwaltung hat umfangreiche Auflagen für die Betreiber festgelegt, die bestimmte Bereiche für das Bereitstellen und Abstellen der Fahrzeuge ausschließen.

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    Unfallstatistik zeigt Problembereiche auf

    Die Polizeistatistik für 2025 weist 77 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern aus, bei denen 66 Personen verletzt wurden. Als Hauptunfallursachen identifizierte die Polizei:

    • Verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (z.B. Gehweg, Radweg)
    • Alkoholeinfluss
    • Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
    • Sonstiges Fehlverhalten

    Ordnungswidrigkeiten und Beschwerden

    Die Stadt Bochum bearbeitete 2025 insgesamt 72 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit E-Scootern. Aus Erfahrung der Verwaltung konzentrieren sich Bürgerbeschwerden hauptsächlich auf:

    • Falsch abgestellte E-Scooter auf Gehwegen
    • Herumliegende E-Scooter auf Grünflächen
    • Nicht betriebsbereite E-Scooter

    Umfangreiche Verbotszonen definiert

    Das Bereitstellen von E-Scootern sowie der Beginn und die Beendung des Mietvorgangs ist in zahlreichen Bereichen ausgeschlossen, darunter Park- und Grünflächen, Fußgängerzonen, Friedhöfe, Kinderspielplätze und gemeinsame Rad-/Gehwege mit weniger als 2,5 Meter Breite. Zusätzlich wurden sechs feste Abstellflächen im Innenstadtbereich eingerichtet.

    Finanzielle Bilanz der Stadt

    Seit März 2025 erzielte die Stadt durch Sondernutzungsgebühren rund 95.000 Euro. Aus Verwarn- und Bußgeldern kamen weitere 9.950 Euro zusammen. Die Verwaltung entfernt selbst keine falsch abgestellten E-Scooter, sondern kontaktiert bei Beschwerden die jeweiligen Anbieter.

    Bewertung und Ausblick

    Bezüglich der Entscheidung Gelsenkirchens, E-Scooter zeitweise zu verbieten, will die Verwaltung eine abschließende gerichtliche Entscheidung abwarten. Gleichzeitig arbeitet sie an einem E-Scooter-Konzept, das unter anderem die Ausweitung fester Abstellflächen vorsieht.

    Die Verwaltung bewertet den Einfluss der E-Scooter auf Stadtbild und Barrierefreiheit als „problembehaftet“, bemüht sich jedoch, negative Auswirkungen zu minimieren, ohne das Angebot komplett zu untersagen. Im städtischen Nachhaltigkeitskonzept spielen E-Scooter keine signifikante Rolle.

  • Gestohlene Bronzeskulptur vor Stadthalle Wattenscheid: Verwaltung sieht keine Pläne für Ersatz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Eine etwa 500 Kilogramm schwere kinetische Bronzeplastik von Werner Habig wurde Mitte April vor der Stadthalle Wattenscheid gestohlen. Die Stadt bewertet den Verlust des kunsthistorisch bedeutsamen Werks als sehr bedauerlich, plant aber derzeit keinen Ersatz.

    Die CDU-Fraktion hatte in der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 Fragen zum Diebstahl der Bronzeskulptur gestellt, die am 16. oder 17. April 2026 entwendet worden war. Das Kunstmuseum antwortete nun auf die Anfrage der Christdemokraten.

    Keine Erkenntnisse zum Tathergang

    Zum genauen Ablauf des Diebstahls kann die Verwaltung keine Angaben machen. Das Kunstmuseum ist nach eigenen Angaben nicht in die polizeilichen Ermittlungen eingebunden und hat über den genauen Tathergang keine Kenntnis. Auch zu möglichen Zeugenhinweisen liegen der Kulturverwaltung keine Informationen vor.

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    Skulptur war in Steinsockel eingelassen

    Die gestohlene kinetische Bronzeplastik wog etwa 500 Kilogramm und war in einen steinernen Sockel eingelassen. Trotz dieser Sicherung gelang es den unbekannten Tätern, das schwere Kunstwerk zu entwenden.

    Kunsthistorisch bedeutsames Werk aus den 1960er Jahren

    Die Kulturverwaltung stuft den Verlust als sehr bedauerlich ein. Bei der Plastik aus den frühen 1960er Jahren handelte es sich um eines der ersten Werke konkreter Kunst in Bochum und eines der ersten kinetischen Objekte in der Stadt.

    Der Schöpfer Werner Habig war Absolvent der Düsseldorfer Kunstakademie und dort Schüler von Zoltan Székessy. Er arbeitete als Maler und Bildhauer und war Kunsterzieher am Wattenscheider Jungengymnasium. Die Plastik wurde 2008 umfangreich restauriert.

    Keine Pläne für neue Skulptur

    Auf die Frage der CDU-Fraktion, ob bereits Pläne für die Errichtung einer neuen Skulptur existieren, möglicherweise in Zusammenarbeit mit Kunstlehrerinnen und -lehrern der Märkischen Schule, antwortete die Verwaltung mit einem knappen „Nein“.

  • Verwaltung bestätigt fehlenden Mobilfunkempfang in Tiefgarage P3 Rathaus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat bestätigt, dass in der Tiefgarage P3 Rathaus am Westring kein Mobilfunkempfang besteht. Auf eine entsprechende CDU-Anfrage zur Notruffähigkeit in städtischen Parkhäusern verwies die Verwaltung auf alternative Sicherheitsmaßnahmen und lehnte eine flächendeckende Mobilfunkversorgung als Mindeststandard ab.

    Die CDU-Fraktion hatte in der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 auf das Problem aufmerksam gemacht, dass Nutzer der Tiefgarage P3 Rathaus (BVZ) am Westring bereits bei der Einfahrt vollständig den Mobilfunkempfang verlieren. Dr. Benedikt Gräfingholt kritisierte, dass dadurch im Ernstfall keine Notrufe über 112 oder 110 abgesetzt werden könnten.

    Mobilfunkversorgung nur in Hochgaragen zuverlässig

    Die Verwaltung bestätigte nach Abstimmung mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) den fehlenden Mobilfunkempfang in der Tiefgarage P3. Auch in den übrigen städtischen Tiefgaragen P1 bis P9 ist laut Antwort kein Mobilfunkempfang möglich. Zuverlässigen Empfang gibt es nur in den Hochgaragen P5 Brückstraße, P7 Kurt-Schumacher-Platz und P8 Konrad-Adenauer-Platz.

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    Alternative Notrufsysteme vorhanden

    Als Ersatz für die fehlende Mobilfunkversorgung verwies die Verwaltung auf bereits installierte Sicherheitsmaßnahmen:

    • Notrufmelder im Bereich der Frauenstellplätze, die direkt die Aufsicht alarmieren
    • Sicherheitsdienst mit mobilfunkunabhängiger Funkgeräteausstattung
    • Rund um die Uhr besetzte Leitstelle „Parken in Bochum“
    • Regelmäßige Kontrollrunden der Parkhausbetreuer
    • Flächendeckende Videoüberwachung

    Der Sicherheitsdienst übernimmt dabei Erste-Hilfe-Leistungen, fordert Rettungsdienste an und betreut Parknutzer als Ansprechpartner in allen Situationen.

    Hohe Kosten verhindern Mobilfunknachrüstung

    Eine nachträgliche Ausstattung aller Tiefgaragen mit Signalverstärkern lehnte die Verwaltung wegen der erheblichen Kosten ab. Pro Parkhaus würden Kosten im hohen sechsstelligen Bereich anfallen. Der durch alternative Maßnahmen erreichte Sicherheitsstandard bleibe auf hohem Niveau.

    Als Beleg führte die Verwaltung einen Fall aus dem vergangenen Jahr an, bei dem ein Parkhausbetreuer durch schnelles Eingreifen und lebenserhaltende Maßnahmen ein Menschenleben retten konnte.

    Keine Mindeststandard-Verpflichtung gesehen

    Die Frage der CDU, ob flächendeckende Notruffähigkeit als Mindeststandard öffentlicher Sicherheitsinfrastruktur anzusehen sei, verneinte die Verwaltung. Ein flächendeckender Mobilfunkempfang werde nicht als Mindeststandard betrachtet.

    Stattdessen kündigte die WEG weitere Investitionen in die Sicherheitstechnik an: Die Leitstelle wird erweitert, alle Sprechstellen mit Videoüberwachung vernetzt und in die Gebäudeleittechnik investiert.

    Keine bekannten Sicherheitsvorfälle

    Auf die Frage nach sicherheitsrelevanten Vorfällen durch fehlenden Mobilfunkempfang antwortete die Verwaltung, dass keine derartigen Fälle bekannt seien, bei denen die Alarmierung von Rettungskräften erschwert oder verhindert worden wäre.

  • Verwaltung sieht keine Möglichkeit für häufigere Kontrollen in der Kreuzstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung hält die derzeitigen Kontrollen des Parkverbots in der Kreuzstraße im Bermudadreieck für ausreichend. Eine Ausweitung der Überwachung ist nach Angaben des Tiefbauamts derzeit nicht vorgesehen, obwohl die CDU-Fraktion Probleme mit illegalen Parkern sieht.

    CDU-Fraktion sieht Gefahren durch Falschparker

    Die CDU-Fraktion hatte in der Ratssitzung vom 19. März 2026 auf Probleme durch beidseitiges Parken in der Kreuzstraße hingewiesen. Trotz aufgestellter Sperrpfosten würden Autofahrer insbesondere in den Abendstunden in dem gelb markierten Bereich parken. Dies erschwere die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen und gefährde Fußgänger beim Überqueren der Straße zwischen Kortum und Brüderstraße.

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    Bestehende Verkehrsregelungen

    In dem betroffenen Abschnitt der Kreuzstraße gilt tagsüber zwischen 5 und 20 Uhr ein eingeschränktes Haltverbot, nachts zwischen 20 und 5 Uhr ein absolutes Haltverbot. Das beschriebene Parken ist damit grundsätzlich verboten.

    Verwaltung sieht intensive Kontrollen als ausreichend

    Das Tiefbauamt teilt mit, dass der Bereich bereits mehrmals täglich durch den Außendienst der städtischen Verkehrsüberwachung kontrolliert wird, auch durch die Nachtschicht. Die Kreuzstraße zähle damit zu den am intensivsten kontrollierten Bereichen im Stadtgebiet.

    Eine weitere Verdichtung der Kontrollen sei unter Berücksichtigung anderer zu überwachender Straßen und Plätze derzeit nicht vorgesehen. Bei festgestellten Verstößen schreite die Verkehrsüberwachung entsprechend ein, Ordnungswidrigkeiten würden durch die Bußgeldstelle geahndet.