Schlagwort: Unterführung

  • Verwaltung: Barrierefreier Zugang zur Unterführung Kreuzstraße/Hermannshöhe technisch möglich, aber unverhältnismäßig aufwendig

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Das Tiefbauamt hat die Anfrage der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Barrierefreiheit der Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe beantwortet. Demnach wären die erforderlichen Rampenlängen mit den vorhandenen städtischen Grundstücken nicht realisierbar.

    Hintergrund der Anfrage

    Die Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe ist derzeit ausschließlich über Treppen erreichbar. Die Grünen-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 22. Januar 2026 darauf hingewiesen, dass damit Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Gehhilfen sowie Personen mit Kinderwagen oder Fahrrädern von der Nutzung ausgeschlossen sind. Die Fraktion fragte an, ob eine Rampe realisierbar sei und welche Kosten dabei entstehen würden.

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    Antwort der Verwaltung

    Zur technischen Machbarkeit: Bei einer maximal zulässigen Rampenneigung von 6 Prozent ergeben sich aus den vorhandenen Höhenunterschieden folgende erforderliche Entwicklungslängen:

    • Seite Hermannshöhe: ca. 73,30 Meter
    • Seite Kreuzstraße: ca. 25 Meter

    Die derzeit in städtischem Besitz befindlichen Grundstücke reichen für diese Rampenlängen nicht aus. Die Herstellung der Rampen wäre laut Verwaltung nur mit erheblichem bautechnischen Aufwand und einem vorherigen Grunderwerb möglich. Dieser Aufwand werde als unverhältnismäßig hoch bewertet.

    Zu den Kosten: Eine seriöse Kostenschätzung sei ohne vorherige Planung nicht möglich, da es sich um Flächen handelt, die sich noch in Fremdbesitz befinden.

    Weiteres Verfahren

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Beleuchtung der Unterführung Hönnebecke verzögert sich durch Garagenzufahrt-Problem

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die geplante Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen „In der Hönnebecke“ und Mandelweg im Bereich der Bahnunterführung verzögert sich. Die im Juli begonnenen Arbeiten mussten abgebrochen werden, weil die Erreichbarkeit eines Garagenhofs nicht mehr gewährleistet war.

    Beschwerden führten zum Arbeitsstopp

    Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid zum Stand der Umsetzung des einstimmigen Beschlusses vom Mai 2025. Die Arbeiten sollten ursprünglich im Juli beginnen, mussten jedoch kurz nach Beginn der Sperrmaßnahmen eingestellt werden. Grund waren mehrere Beschwerden von Garagennutzern auf der Südseite der Bahngleise, die ihren Garagenhof nicht mehr ausreichend erreichen konnten. Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde daraufhin widerrufen.

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    Umplanung auf temporäre Lösung

    Das Tiefbauamt hat die Anlage inzwischen umgeplant, um Zeit- und Platzaufwand zu minimieren. Geplant ist nun eine temporäre Beleuchtung mit Holzmasten und Luftverkabelung, wodurch der zeitaufwändige Tiefbau deutlich reduziert wird. Eine alternative Zufahrt vom Mandelweg aus, wie sie bei der Brückenerneuerung 2022 realisiert wurde, sei aufgrund des hohen Aufwands keine Option.

    Neuer Ausführungstermin in Abstimmung

    Derzeit wird zwischen Verwaltung und Stadtwerken ein neuer Ausführungstermin abgestimmt. Die Garagennutzer sollen frühzeitig über Informationstafeln aufgeklärt werden. Für die temporäre Anlage sind nur mehrstündige Sperrungen pro Tag erforderlich, sodass die Erreichbarkeit des Garagenhofs in den Morgen- und Abendstunden gewährleistet bleibt.

    Die Verwaltung plant, die temporäre Lösung später in einen Endzustand mit Stahlmasten und erdverlegten Kabeln zu überführen, sobald eine größere Baumaßnahme in dem Bereich ansteht, die eine mehrtägige Vollsperrung rechtfertigen würde.

  • Verwaltung lehnt hellen Bodenbelag für Unterführung Dorstener Straße ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum sieht von einer hellen Beschichtung des Fußbodens in der Unterführung Dorstener Straße ab. Grund sind Sicherheitsbedenken und die Nutzung als offizielle Graffiti-Fläche. Die Reinigung der verschmierten Deckenlampen erfolgt regelmäßig durch die Stadtwerke.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte im Juni 2025 nach Verbesserungsmöglichkeiten für die Unterführung Dorstener Straße im Grünzug Nord gefragt. Bürger hatten sich über das Unsicherheitsgefühl in dem Bereich beschwert, besonders in der dunklen Jahreszeit. Die Deckenlampen seien mit Farbe beschmiert und würden kaum noch Licht spenden.

    Regelmäßige Reinigung der Beleuchtung

    Die Verwaltung bestätigt in ihrer Antwort, dass die Deckenlampen von den Stadtwerken Bochum regelmäßig gereinigt werden. Allerdings halte der saubere Zustand nicht lange an. Die Reinigungsarbeiten erfolgen im Rahmen der allgemeinen Unterhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung.

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    Heller Bodenbelag nicht empfehlenswert

    Von einer hellen Beschichtung des Fußbodens rät die Verwaltung ab. Als Hauptargumente führt sie Sicherheitsaspekte an: Der Boden müsse eine gewisse Rutschfestigkeit aufweisen. Zudem seien helle Beläge sehr schmutzanfällig und würden durch Schmutzeintrag schnell wieder dunkel und dreckig aussehen.

    Unterführung als offizielle Graffiti-Fläche

    Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Nutzung der Unterführung als eine der Bochumer Freiflächen für Graffiti. Jeder habe hier die Möglichkeit zu sprayen. Bei einer helleren Gestaltung bestehe das Risiko, dass diese nach dem Geschmack der jeweiligen Sprayer schnell wieder übersprüht werde und nicht von langer Dauer wäre.

    Kostenangaben für eine eventuelle Beschichtung macht die Verwaltung aufgrund ihrer ablehnenden Haltung nicht.