,

Verwaltung lehnt Free-Floating-Carsharing ab – Fokus auf stationsbasierte Systeme

Dieser Beitrag ist KI-generiert. Mehr erfahren.

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadtverwaltung sieht derzeit keine Einführung von Free-Floating-Carsharing vor und bevorzugt weiterhin den Ausbau stationsbasierter Angebote. Konkrete Anfragen von Anbietern liegen nicht vor, eine Befreiung von Parkgebühren wird grundsätzlich abgelehnt.

Die SPD-Fraktion hatte im September 2025 nach dem Stand von Free-Floating-Carsharing-Angeboten gefragt, nachdem der Mobilitätsausschuss zuvor einstimmig den Ausbau stationsbasierter Carsharing-Stationen beschlossen hatte.

Keine aktuellen Anbieter-Anfragen

Derzeit liegen der Verwaltung keine konkreten Anfragen oder Absichtsbekundungen von Free-Floating-Anbietern vor. Lediglich Miles Mobility hatte im September 2024 eine konkrete Anfrage gestellt, im August 2025 fand im Rahmen einer allgemeinen Informationskampagne eine weitere Kontaktaufnahme statt.

Ratskompass-Newsletter

Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

Jetzt abonnieren

Unterschiedliche Gebührenregelungen möglich

Bei den Sondernutzungsgebühren handhaben Städte Free-Floating-Systeme unterschiedlich. Oftmals wird das Angebot als öffentlicher Gemeingebrauch gewertet, wofür keine Gebühren anfallen. Einige Städte wie Bonn haben jedoch Sondernutzungsgebühren eingeführt.

Anders verhält es sich bei E-Scootern: Diese benötigen eine Sondernutzungserlaubnis und kosten derzeit 3,86 Euro monatlich je Fahrzeug. Für stationsbasiertes Carsharing verzichtet die Stadt zum Anschub zunächst auf Sondernutzungsgebühren bei befristeten fünfjährigen Genehmigungen.

Bedenken wegen Parkdruck und Verkehrsbelastung

Die Verwaltung lehnt eine Befreiung von Parkgebühren für Free-Floating-Fahrzeuge grundsätzlich ab. Als Begründung führt sie an, dass stationsbasiertes Carsharing nicht benachteiligt werden solle, da dessen verkehrsentlastende Effekte nach bisherigen Studien überwiegen.

Free-Floating-Anbieter kämen in der Regel mit deutlich größeren Fahrzeugflotten, was den Parkdruck mindestens kurz- und mittelfristig erhöhe. Dies gelte besonders in Bewohnerparkgebieten, die gerade wegen des hohen Parkdrucks eingerichtet wurden. Bei stationsbasiertem Carsharing entfalle dagegen die Parkplatzsuche bei der Rückgabe, wodurch der Parksuchverkehr minimiert werde.

Pauschalbetrag nicht berechnet

Die von der SPD erfragte Berechnung eines angemessenen Pauschalbetrags kann die Verwaltung aufgrund des erheblichen Aufwands derzeit nicht leisten. Priorität habe momentan die Ausweitung des stationsgebundenen Carsharing-Angebots.

Unterlagen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden deines Kommentars werden dein Name, deine E-Mail-Adresse und dein Kommentartext gespeichert. Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.