Zuwendung für Unterbringungseinrichtung Wasserstr. 297 wird im Ausschuss beraten

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales entscheidet am 16. Dezember über die Finanzierung der städtischen Unterkunft an der Wasserstraße 297 für das Jahr 2026. Die Beratung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Verwaltung informiert über eine bevorstehende Entscheidung zur Zuwendung an einen externen Träger für den Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung an der Wasserstraße 297. Der Bewilligungszeitraum soll vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 laufen.

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Geschäftsgeheimnisse erfordern nicht-öffentliche Sitzung

Da die eigentliche Beschlussvorlage notwendigerweise Geschäftsgeheimnisse enthält, wird das Thema im nicht-öffentlichen Teil der Ausschusssitzung behandelt. Die vorliegende öffentliche Mitteilung dient lediglich der Information über die anstehende Beratung.

Termine und Zuständigkeiten

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird am 16. Dezember 2025 über die Zuwendung entscheiden. Die federführende Bearbeitung liegt beim Amt für Soziales unter der Leitung von Frank Korte.

Unterlagen

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