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Verwaltung antwortet zu Parksituation und Geschwindigkeitsproblemen in Hamme

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

Die Stadtverwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu Verkehrsproblemen in den Straßen „Am Hangenden“ und „Karolinenstraße“ im Stadtteil Hamme geantwortet. Während Parkkontrollen verstärkt werden sollen, sind Geschwindigkeitsmessungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.

Beschwerden bestätigt, Kontrollen verstärkt

Die Verwaltung bestätigt, dass sowohl zu der Straße „Am Hangenden“ als auch zur Karolinenstraße Beschwerden aus der Anwohnerschaft vorliegen. Für „Am Hangenden“ betreffen diese sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr, für die Karolinenstraße nur das Parken.

Die städtische Verkehrsüberwachung führt in der Straße „Am Hangenden“ bereits regelmäßige Kontrollen durch, da die Fahrbahnrestbreite unter 3,05 Meter liegt. Diese Kontrollen sollen nun noch verstärkt werden. In der Karolinenstraße finden Kontrollen in unregelmäßigen Abständen statt.

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Geschwindigkeitsmessungen technisch unmöglich

Bei den Geschwindigkeitskontrollen stößt die Verwaltung auf erhebliche technische Probleme. Das Polizeipräsidium Bochum teilte mit, dass in der Straße „Am Hangenden“ im Drei-Jahres-Zeitraum keine Verkehrsunfälle registriert wurden und bislang keine Geschwindigkeitsmessungen erfolgten.

Sowohl das Aufstellen von Radarmesswagen als auch der Einsatz von Lasergeräten ist aufgrund der Straßenbreite und -beschaffenheit nicht möglich. Auch die geplante Installation eines Seitenradarmessgeräts scheiterte an den örtlichen Gegebenheiten.

Markierungen nicht umsetzbar

Die CDU-Fraktion hatte vorgeschlagen, durch Gehwegmarkierungen in der Karolinenstraße eine geordnetere Parkweise zu erreichen. Die Verwaltung sieht dies jedoch als nicht notwendig an, da auf der genutzten nördlichen Gehwegseite ausreichend Restbreite für Fußgänger vorhanden sei.

Auch alternierend markierte Parkflächen in der Straße „Am Hangenden“ zur Geschwindigkeitsreduzierung sind nicht realisierbar. Die Straße verfügt nicht über die notwendige Fahrbahnbreite, um neben markierten Parkflächen die gesetzlich erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern sicherzustellen.

Unterlagen

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