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CDU-Bezirksfraktion will Verkauf städtischer Grundstücke stoppen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Mitte hat einen Änderungsantrag zum geplanten Verkauf städtischer Grundstücke gestellt. Das Grundstück in der Immanuel-Kant-Straße soll vom Verkauf ausgenommen werden.

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 5. März 2026 über den Änderungsantrag der CDU-Bezirksfraktion entscheiden. Herr Schary, Verfasser des Antrags, möchte den ursprünglichen Beschluss zum Verkauf städtischer Grundstücke modifizieren.

Ausnahme für Immanuel-Kant-Straße

Während der Verkauf der in Anlage 1 aufgeführten städtischen Grundstücke grundsätzlich befürwortet wird, soll das Grundstück mit der laufenden Nummer 5 in der Immanuel-Kant-Straße vom Verkauf ausgenommen werden. Der Antrag sieht vor, dass die Entscheidung weiterhin auf Grundlage der geltenden Grundstücksrichtlinien erfolgt.

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Erbbaurecht als Alternative

Für entsprechend gekennzeichnete Grundstücke soll anstelle eines direkten Verkaufs die Einräumung eines Erbbaurechts vorgesehen werden. Diese Form der Grundstücksvergabe ermöglicht es der Stadt, langfristig Eigentümerin der Flächen zu bleiben, während Investoren ein langfristiges Nutzungsrecht erhalten.

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet als zuständiges Gremium über den Änderungsantrag der CDU-Bezirksfraktion.

Unterlagen

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