Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 27.01.2026 | Ausschuss für Beteiligungen und Controlling | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
| 28.01.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
| 05.02.2026 | Rat | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Stadtwerke Bochum Holding will ihre Anteile an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG von derzeit 12,19 Prozent um bis zu 4,35 Prozent erhöhen. Die kommunale Investitionsplattform für erneuerbare Energien hat ihre ursprünglichen Ausbauziele bereits deutlich übertroffen.
Die Stadtwerke Bochum Holding (StwBo Holding) nutzt ein konsortialvertragliches Vorkaufsrecht, um ihre Beteiligung an der TEE zu erweitern. Die zusätzlichen Anteile werden verfügbar, weil sich Mitgesellschafter von ihrer Beteiligung trennen möchten. Sollten mehrere Gesellschafter ihr Vorkaufsrecht ausüben, werden die Anteile anteilig aufgeteilt.
Erfolgreiche Entwicklung der TEE
Seit ihrer Gründung hat sich die Trianel Erneuerbare Energien sehr positiv entwickelt. Das Betriebsportfolio umfasst mittlerweile 17 Windparks mit einer Leistung von 235,8 MW und 11 Solarparks mit 99,6 MW. Damit konnte das ursprüngliche Ausbauziel von 200 MW Windkraft und 75 MW Photovoltaik bereits deutlich übertroffen werden. Weitere Projekte befinden sich in der Entwicklung und im Bau.
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Jetzt abonnierenStrategische Vorteile der Anteilserhöhung
Die geplante Anteilserhöhung soll die strategische Ausweitung der Aktivitäten im Geschäftsfeld Erneuerbare Energien vorantreiben. Bei vollständigem Erwerb der vorgesehenen Anteile würde dies – abhängig von der Umsetzung weiterer Projekte – einen Ausbau des Erzeugungsportfolios der StwBo Holding um rund 14,5 bis 17,5 MW bedeuten. Dies entspricht etwa einem Windpark mit drei Windenergieanlagen der aktuellen Generation.
Bessere Risikostreuung durch diversifiziertes Portfolio
Ein wesentlicher Vorteil der TEE-Beteiligung liegt in der verbesserten Risikostruktur. Im Vergleich zu Investitionen in Einzelprojekte können sowohl Entwicklungs- als auch Betriebsrisiken über das diversifizierte Portfolio besser gestreut werden.
Beratung in nichtöffentlicher Sitzung
Die Angelegenheit wird zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Identität der veräußernden Mitgesellschafter in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Die Projektpartner haben Vertraulichkeit vereinbart und sich im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, entsprechende Gremienberatungen nicht öffentlich durchzuführen.
Die TEE verfügt über einen Vorratsbeschluss, der es ermöglicht, bei Vorliegen fest definierter Investitionskriterien kurzfristig in Projekte zu investieren. Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch einen von den Gesellschaftern eingesetzten Beirat überprüft, die finale Investitionsentscheidung trifft die Gesellschafterversammlung.
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