Kategorie: Eigenbetriebe

  • Kita Zechenstraße: Verwaltung erläutert Verzögerungen und Kostensteigerungen beim Umbau

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.06.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe einen Bericht zu den Ursachen von Verzögerungen und Baukostenerhöhungen bei der Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Zechenstraße“ vorgelegt. Dieser war zuvor im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt worden.

    Hintergrund

    In seiner Sitzung am 22. Mai 2026 befasste sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit einem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom Februar 2026, der die Verfahrensabläufe der Baumaßnahme untersuchte. Der Ausschuss bat darum, den Bericht samt Begründungen für die festgestellten Abweichungen dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe im Rahmen einer gesonderten Mitteilung zu erläutern.

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    Zusammenwirkende Problemfaktoren

    Die Verwaltung beschreibt in ihrer Mitteilung mehrere Faktoren, die im Projektverlauf gleichzeitig wirksam wurden:

    • Personalwechsel bei Projektbeteiligten führten zu erhöhtem Abstimmungsbedarf sowie zu Verzögerungen durch notwendige Einarbeitungen und veränderte Sichtweisen auf das Projekt.
    • Die Sachgebietsleitung fiel infolge eines Unfalls mit schweren Verletzungen über rund ein Jahr aus. Die Vertretung war zur selben Zeit durch die Projektleitung des Schulzentrums Gerthe erheblich belastet.
    • Weitere personelle Engpässe und krankheitsbedingte Ausfälle auf allen Seiten der Projektbeteiligten reduzierten die Bearbeitungskapazitäten.
    • Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie verursachten organisatorische Mehraufwände sowie verzögerte Prozesse und Abstimmungen.
    • Entwicklungen in der Bauindustrie – darunter Lieferkettenprobleme, Rohstoffmangel und Preissteigerungen – wirkten sich zusätzlich auf die Projektabwicklung aus.
    • Im Zuge der vertieften Planung stellte sich heraus, dass die tatsächliche Projekttiefe über den ursprünglichen Annahmen lag, was eine Optimierung und Anpassung des Entwurfs erforderlich machte.

    Politische Abstimmungswege nicht eingehalten

    Die Verwaltung räumt in ihrer Mitteilung ein, dass in der kumulierten Belastungssituation in Einzelfällen politische Abstimmungs- und Entscheidungswege unbeabsichtigt nicht in der vorgesehenen Form eingehalten wurden. In der Gesamtbetrachtung hätten die genannten Faktoren zu einem erhöhten Koordinations- und Bearbeitungsaufwand sowie zu Verzögerungen im Projektablauf geführt.

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe befasst sich mit der Mitteilung in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 zur Kenntnisnahme. Der vollständige Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage beigefügt.

  • Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt fragt nach Energy Sharing mit kommunalen PV-Anlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur 8. Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht. Sie fragt die Verwaltung und die Stadtwerke Bochum, wie die seit dem 1. Juni 2026 geltende gesetzliche Möglichkeit des Energy Sharing genutzt werden könnte, um lokal erzeugten Strom aus kommunalen Photovoltaikanlagen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie kleinen Unternehmen zu teilen.

    Rechtlicher Rahmen seit Juni 2026

    Mit dem neuen § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist es seit dem 1. Juni 2026 grundsätzlich möglich, Strom aus erneuerbaren Energien gemeinsam über das allgemeine Versorgungsnetz zu nutzen. Verteilnetzbetreiber sind nun verpflichtet, natürlichen Personen, Energiegenossenschaften, KMU sowie Kommunen das sogenannte Energy Sharing zu ermöglichen. Technische Voraussetzungen sind eine zentrale Internetplattform für den Netzzugang sowie der Einsatz von Smart Metern für die gesetzlich geforderte viertelstündliche Messung.

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    Mögliche Rolle der Stadtwerke

    Die Anfrage hebt hervor, dass die Stadtwerke Bochum zwar nicht als Anlagenbetreiber auftreten dürfen, jedoch als Sharing-Dienstleister fungieren könnten. In dieser Rolle würden sie die Abnahme und Bilanzierung der Einspeisung sowie die Stromlieferung abwickeln. Bei zeitweisen Überschüssen käme zudem die weitere Vermarktung des Stroms in Betracht. Darüber hinaus könnten die Stadtwerke als Reststrom-Lieferant für Bedarfe einspringen, die durch das Sharing nicht gedeckt werden.

    Vorbild Gemeinde Bakum

    Als Best-Practice-Beispiel nennt die Anfrage die Gemeinde Bakum, die bereits seit 2024 Energy Sharing mit 35 Teilnehmenden erprobt. Die Energie stammt hauptsächlich aus Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern auf fünf kommunalen Gebäuden – darunter eine Kindertagesstätte, eine Sporthalle, ein Schwimmbad, eine Schule und das Rathaus.

    Die sechs Fragen der Ratsgruppe

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt stellt folgende Fragen an Verwaltung und Stadtwerke:

    • Wie bewerten Verwaltung und Stadtwerke die Möglichkeiten des Energy Sharing grundsätzlich?
    • Welche Vorteile können sich aus dem Energy Sharing für Bochumer Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen ergeben?
    • Wird die Verwaltung bzw. die Stadtwerke Kontakt mit der Gemeinde Bakum aufnehmen, um Erfahrungen aus dem dortigen Modell zu gewinnen – und wenn nicht, warum nicht?
    • Wie bewerten die Stadtwerke ihre mögliche Rolle als Sharing-Dienstleister?
    • Welche Voraussetzungen müssen in Bochum noch erfüllt werden, insbesondere im Bereich des Smart-Meter-Rollouts?
    • Welche Marketing- und Vertriebsformen könnten sinnvoll sein, um Energy Sharing anzustoßen?

    Die Anfrage wurde von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger unterzeichnet. Die Ratsgruppe bittet darum, die Antwort der Verwaltung auch dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vorzulegen.

  • Bochum plant neuen Wertstoffhof an der Zentraldeponie Kornharpen und Umbau zweier Standorte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    24.06.2026Ausschuss für Beteiligungen und Controllingnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Beschlussvorlage zum Neubau eines Wertstoffhofes an der Zentraldeponie Kornharpen (ZDK) sowie zur Umrüstung der Wertstoffhöfe „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“ auf autonomen Betrieb vor. Das Vorhaben soll die veraltete Infrastruktur ersetzen, die Recyclingquoten erhöhen und mittelfristig Personalkosten einsparen. Für einen Musterhaushalt ergibt sich eine Gebührenerhöhung von rund 1,69 Prozent.

    Ausgangslage: Überalterte Anlagen und Kapazitätsengpässe

    Die bestehenden Wertstoffhofanlagen an der ZDK – der Standort „Havkenscheid“ aus den 1990er Jahren sowie die angrenzende Fläche „Sepke“ aus dem Jahr 2010 – entsprechen nach Einschätzung der Verwaltung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Bürgerinnen und Bürger müssen je nach Abfallart derzeit bis zu drei separate Annahmestellen anfahren, was zu Staus, verlängerten Wartezeiten und Unzufriedenheit führt. Rückstaus auf die öffentliche Erschließungsstraße sind insbesondere zu Spitzenzeiten möglich. Zudem weisen Fahrbahnen, Überdachungen und Schüttboxen erheblichen Erneuerungsbedarf auf.

    Hinzu kommen wachsende rechtliche und fachliche Anforderungen: strengere abfallrechtliche Vorgaben, höhere Recyclingquoten sowie Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Stärkung von Wiederverwendung und Abfallvermeidung. Eine kapazitätsmäßige Erweiterung des Annahmespektrums ist an den bestehenden Standorten ohne weitere Baumaßnahmen nicht möglich.

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    Neubau an der ZDK: Planung und Betriebsmodell

    Das von der Ingenieurgesellschaft für Industriebau, Wasser- und Abfallwirtschaft mbH (IWA) entwickelte Konzept sieht den Neubau eines Wertstoffhofes auf der gegenüberliegenden Grundstücksfläche zur bestehenden ZDK vor, angrenzend an die heutige „Sepke“-Fläche. Das neue Layout berücksichtigt:

    • eine klare, voneinander getrennte Führung von Anlieferverkehr, Fußgängerwegen und interner Logistik
    • ausreichend dimensionierte Verkehrs- und Rangierflächen, insbesondere für Fahrzeuge mit Anhängern
    • einen modularen Aufbau für spätere Anpassungen an neue Abfallströme

    In den Kernzeiten soll der Wertstoffhof bemannt betrieben werden; in den Randzeiten ist ein teilautonomer Betrieb über die weiterentwickelte „Sepke“-Fläche vorgesehen. Dabei werden ausgewählte Fraktionen – darunter Grünschnitt, Sperrmüll, Glas, Altpapier, Altkleider, Metall und Hartkunststoffe – mittels digitaler Zutrittssysteme angenommen. Perspektivisch sollen am neuen Standort auch Angebote zur Wiederverwendung (Tauschbörsen, Second-Hand-Bereiche) und Reparatur (Reparaturcafés) entstehen.

    Digitale Zutrittssysteme und IT-Sicherheit

    Für den autonomen Betrieb sind digitale Zutritts- und Steuerungssysteme vorgesehen:

    • Nutzeridentifikation per QR-Code, NFC-Technologie oder Kennzeichenerkennung
    • Videoüberwachung mit Fernentriegelungsmöglichkeit durch die Leitstelle
    • sensorgestützte Füllstandsmessungen zur bedarfsgerechten Steuerung von Containerwechseln

    Erfahrungen mit der bereits bestehenden autonomen Grünschnittsammelstelle „Bergener Straße“ belegen laut Verwaltung die technische Zuverlässigkeit und Akzeptanz solcher Systeme. Für den neuen Wertstoffhof wird ein IT-Sicherheitskonzept erarbeitet, das unter anderem die Anforderungen der EU-Richtlinie NIS-2 sowie datenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt.

    Umbau von „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“ zu autonomen Wertstoffhöfen

    Die Wertstoffhöfe „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“ sollen auf autonomen Betrieb umgerüstet werden. Die verbleibenden Standorte „Blücherstraße“, „In der Provitze“ und „Am Sattelgut“ werden zunächst im bisherigen Zwei-Schicht-Betrieb weitergeführt. Die autonome Grünschnittsammelstelle „Bergener Straße“ sowie die temporäre Grünschnittsammelstelle „In der Mark“ bleiben Bestandteil des Gesamtkonzepts.

    Personalentwicklung und Einsparpotenziale

    Mit der Autonomisierung von „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“ sowie der Zentralisierung der Annahmebereiche am neuen WSH ZDK ist eine Reduzierung des Personalbedarfs verbunden. Mittelfristig wird eine Einsparung von rund sechs Vollzeitstellen erwartet. Die jährlichen Personalkosteneinsparungen werden auf rund 360.000 Euro (zuzüglich Tarifentwicklungen) veranschlagt. Freiwerdendes Personal soll auf bislang unbesetzte Planstellen am zentralen WSH ZDK verlagert werden.

    Kosten und Gebührenauswirkungen

    Für die Sanierung der bestehenden Anlagen würden Investitionen von rund 7,2 Millionen Euro (netto, Preisstand 2024 zzgl. Baupreisindex bis 2029) anfallen, ohne die strukturellen Probleme dauerhaft zu lösen. Der Neubau des zentralen Wertstoffhofes ist mit einem Investitionsvolumen von rund 11,6 Millionen Euro veranschlagt. Hinzu kommen je rund 89.000 Euro für den Umbau der beiden autonomen Standorte.

    Das Amt für Finanzsteuerung hat auf Grundlage der Abfallgebührenkalkulation 2026 zwei Szenarien für einen Musterhaushalt mit 120-Liter-Restmüllbehälter (vier Personen) berechnet:

    • Neubau und Autonomisierung: Gebührenerhöhung von ca. +1,69 %
    • Nur Ersatzinvestitionen ohne Neubau: Gebührenerhöhung von ca. +1,63 %

    Die Finanzierung des Neubaus soll über ein Darlehen erfolgen; die Abschreibungen belaufen sich je nach Anlagegut über 20 bis 25 Jahre auf jährlich rund 500.000 bis 550.000 Euro. Die Gebührenauswirkungen würden im Jahr der Fertigstellung wirksam werden.

    Zeitplan und Gremienweg

    Der Zeitrahmen von der Ratsbeschlussfassung bis zur Inbetriebnahme wird auf bis zu 36 Monate geschätzt. Die Vorlage durchläuft folgende Beratungsfolge:

    • Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Juni 2026, Vorberatung)
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026, Vorberatung)
    • Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Juni 2026, Anhörung)
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost (1. Juli 2026, Anhörung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026, Vorberatung)
    • Rat der Stadt Bochum (16. Juli 2026, Entscheidung)

    Die USB Bochum GmbH wird im Falle eines Ratsbeschlusses beauftragt, die Genehmigungs- und Ausführungsplanungen zu konkretisieren, die Vergabeverfahren einzuleiten und ein Kommunikationskonzept für die Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten.

  • USB Bochum: Dr. Thorsten Zisowski soll weitere fünf Jahre Geschäftsführer bleiben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    24.06.2026Ausschuss für Beteiligungen und Controllingnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Amtszeit von Dr. Thorsten Zisowski als Geschäftsführer der USB Bochum GmbH soll bis zum 31. August 2032 verlängert werden. Der Rat wird am 16. Juli über die Wiederbestellung entscheiden.

    Automatische Verlängerung erfordert Ratsbeschluss

    Dr. Thorsten Zisowski ist derzeit als Geschäftsführer der USB Bochum bis zum 31. August 2027 bestellt. Laut Dienstvertrag verlängert sich die Amtszeit automatisch um weitere fünf Jahre, sofern nicht unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Frist gekündigt wird.

    Gleichzeitig schreibt der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum (PCGK) vor, dass eine Verlängerung der Amtszeit einen erneuten Beschluss des zuständigen Gremiums und des Rates erfordert. Die Verwaltung hat deshalb eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.

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    Bereitschaft zur Fortsetzung erklärt

    Gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden und im Aufsichtsratspräsidium hat Dr. Zisowski bereits erklärt, dass er seine Tätigkeit für die USB Bochum gerne fortführen möchte.

    Der Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH befasst sich in seiner Sitzung am 12. Juni 2026 mit der Vertragsverlängerung. Über die Entscheidung des Aufsichtsrates werden die beratenden Gremien informiert.

    Beratungsweg über mehrere Gremien

    Die Vorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 24. Juni sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli, bevor der Rat am 16. Juli die endgültige Entscheidung trifft.

    Beteiligungsstruktur der USB Bochum

    Die Stadt Bochum ist mittelbar über die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr), die Holding für Versorgung und Verkehr Bochum (HVV) und die Stadtwerke Bochum Holding GmbH zu 100 Prozent an der USB Bochum GmbH beteiligt.

  • SPD beantragt Benennung sachkundiger Einwohner für Fachausschüsse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion schlägt sechs sachkundige Bürgerinnen und Bürger für die beratende Mitarbeit in den Fachausschüssen des Rates vor. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Juni behandelt werden.

    Besetzung der Ausschüsse mit externem Sachverstand

    Die SPD-Fraktion unter Vorsitz von Dr. Peter Reinirkens beantragt die Wahl von sechs sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die verschiedenen Fachausschüsse des Rates. Diese sollen die Gremien künftig beratend unterstützen.

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    Vorgeschlagene Kandidaten für die Ausschüsse

    Folgende Personen sollen in die jeweiligen Ausschüsse gewählt werden:

    • Zoubeida Khodr für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
    • Ulrike Weidlich für den Ausschuss für Kultur und Tourismus
    • Ulrich Liebert für den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit
    • Sarah Neumann für den Ausschuss für Planung und Grundstücke
    • Carsten Daldrup für den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur
    • Melanie Gronewald für den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit

    Zoubeida Khodr würde dabei in zwei Gremien tätig werden – sowohl im Beteiligungsausschuss als auch im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe.

    Beratende Funktion in den Gremien

    Sachkundige Einwohner haben in den Ausschüssen eine beratende Funktion und verfügen über kein Stimmrecht. Sie bringen externe Expertise und Bürgerperspektiven in die kommunalpolitische Arbeit ein.

  • Zentrale Dienste: Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung wird neu besetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum besetzt die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen Diensten neu. Die Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

    Neubesetzung in eigenbetriebsähnlicher Einrichtung

    In der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum ist die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung neu zu besetzen. Dies teilte die Verwaltung in einer öffentlichen Mitteilung mit.

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    Beratung in den Gremien

    Die Angelegenheit wird zunächst am 28. Mai 2026 im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnisnahme behandelt. Anschließend befasst sich der Rat am 18. Juni 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme mit der Personalangelegenheit.

    Nichtöffentliche Beratung geplant

    Die konkrete Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung unter der Vorlagennummer 20261174 beraten und entschieden. Die öffentliche Mitteilung beschränkt sich daher auf die grundsätzliche Information über die Neubesetzung der Führungsposition.

    Die Mitteilung stammt vom Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation und wurde von Alexandra Sander verfasst.

  • Zentrale Dienste weisen Gewinn von 0,448 Millionen Euro im ersten Quartal aus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Dienste hat im ersten Quartal 2026 einen rechnerischen Gewinn von rund 0,448 Millionen Euro erzielt. Dies geht aus dem Zwischenbericht hervor, den der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnis nehmen soll.

    Der Zwischenbericht für das erste Quartal 2026 zeigt die finanzielle Entwicklung der Zentralen Dienste auf. Die Berichterstattung erfolgt gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW und § 12 der Betriebssatzung, wonach die Betriebsleitung regelmäßig über Erträge, Aufwendungen und die Abwicklung des Vermögensplans informieren muss.

    Personalkosten unter Plan

    Bei den Personalkosten liegt die Einrichtung deutlich unter den geplanten Werten. Die berücksichtigten Personalkosten unterschreiten den Planwert um 1,332 Millionen Euro. Diese Abweichung erklärt sich teilweise durch ruhende Beschäftigungsverhältnisse sowie verspätete oder noch nicht erfolgte Stellenbesetzungen.

    Die ausgewiesenen Personalaufwendungen berücksichtigen bereits anteilige Beträge für:

    • Sonderzuwendung
    • Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
    • Voraussichtliche Erstattungen an den städtischen Haushalt
    • Beiträge zur Unfallkasse und Beihilfen
    • Rückstellungen für Versorgungsempfänger

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    Umsatzerlöse erreichen 71 Prozent des Planvolumens

    Die Umsatzerlöse betragen 71 Prozent des anteiligen Planvolumens für das erste Quartal. Maßgeblich für diese Entwicklung sind geringere betriebliche Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von minus 20,276 Millionen Euro. Diesen stehen in der Regel entsprechende Erstattungen durch den städtischen Haushalt gegenüber, beispielsweise für Unternehmerleistungen bei baulichen Maßnahmen.

    Da die Mittelabflüsse bei baulichen Maßnahmen im Jahresverlauf schwanken können, etwa durch Leistungsverschiebungen bei Bauprojekten, ist die weitere Entwicklung abzuwarten.

    Investitionen deutlich unter Planansatz

    Für betriebliche Investitionen wurden bis zum Ende des ersten Quartals insgesamt 75.319 Euro verausgabt. Der Vermögensplan für das Jahr 2026 sieht Investitionen in Höhe von 860.900 Euro vor.

    Jahresergebnis noch nicht absehbar

    Das Ergebnis des Jahres 2026 hängt von verschiedenen Faktoren ab, die erst im Rahmen des Jahresabschlusses abschließend beurteilt werden können. Dazu gehören unter anderem:

    • Die tatsächliche Höhe der Kosten für Zuführungen zu Rückstellungen für aktive Beamte und Versorgungsempfänger
    • Die Entwicklung der durch interne Mieten refinanzierten Kosten
    • Die Entwicklung der Rückstellungen für Urlaub und Zeitkontostunden

    Der rechnerische Überschuss im ersten Quartal sei kein Ergebnis, das bereits für das Jahresende hochgerechnet werden könne, betont die Verwaltung.

    Bei den Zwischenberichten wird berücksichtigt, dass Mehr- oder Minderausgaben bei den Energiekosten das betriebliche Gesamtergebnis nicht beeinflussen. Im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt eine Nebenkostenabrechnung auf Basis der Ist-Kosten mit dem städtischen Haushalt.

  • Verwaltung legt Photovoltaikbericht 2025 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung informiert über die Aktivitäten beim Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern im vergangenen Jahr. Der Bericht wird dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Jahresrückblick auf PV-Ausbau

    Die Verwaltung resümiert mit dem Jahresbericht die Aktivitäten zum Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern im Jahr 2025. Der Bericht wurde von Achim Paas aus dem Fachbereich Zentrale Dienste – Technische Betriebsleitung erstellt.

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    Beratung im Betriebsausschuss

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird den Photovoltaikbericht in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Mitteilung der Verwaltung hat die Nummer 20260722 und wurde am 10. März 2026 veröffentlicht.

    Der detaillierte Jahresbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt und enthält die konkreten Zahlen und Entwicklungen des städtischen Photovoltaikausbaus.