Rechnungsprüfungsausschuss bestellt neun Schriftführer

Dieser Beitrag ist KI-generiert. Mehr erfahren.

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
05.12.2025RechnungsprüfungsausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Zu Beginn der neuen Wahlperiode werden die Protokollverantwortlichen für die politischen Gremien neu ernannt. Der Ausschuss entscheidet am 5. Dezember über die Personalien.

Das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation hat eine Beschlussvorlage zur Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für den Rechnungsprüfungsausschuss eingebracht. Neun städtische Dienstkräfte sollen mit sofortiger Wirkung für diese Aufgabe bestellt werden.

Rechtliche Grundlage

Die Bestellung erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Diese schreiben vor, dass ausschließlich städtische Beschäftigte als Schriftführer eingesetzt werden dürfen. Die Ernennung und Abberufung obliegt dem jeweiligen Gremium selbst.

Ratskompass-Newsletter

Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

Jetzt abonnieren

Flexibilität bei Ausfällen

Die Verwaltung begründet die Bestellung von gleich neun Personen mit der notwendigen Flexibilität im Sitzungsbetrieb. So könnten kurzfristige Ausfälle in der Schriftführung kompensiert werden. Die Bestellung gilt übergreifend für alle Fachgremien des Rates sowie die Beiräte.

Keine zusätzlichen Kosten

Die Maßnahme verursacht laut Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen. Auch jährliche Folgelasten entstehen nicht, da es sich um bereits bei der Stadt beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt.

Unterlagen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden deines Kommentars werden dein Name, deine E-Mail-Adresse und dein Kommentartext gespeichert. Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.