Kategorie: Rat der Stadt Bochum

  • Grüne fragen nach Wirtschaftlichkeit und Zukunft des WLAN-Angebots „BOGESTRA MOBIL“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    24.06.2026Ausschuss für Beteiligungen und Controllingnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion im Rat hat eine Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 24. Juni 2026 eingereicht. Darin stellen sie sechs Fragen zum kostenlosen WLAN-Service „BOGESTRA MOBIL“, dessen Kosten, Nutzungszahlen und Zukunftsperspektiven.

    Hintergrund: WLAN in Bussen und Bahnen

    Die BOGESTRA stellt ihren Fahrgästen seit einigen Jahren in Fahrzeugen und betrieblichen Anlagen das kostenlose WLAN-Angebot „BOGESTRA MOBIL“ zur Verfügung. Vertragspartner ist die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH. Die Nutzung erfolgt über ein One-Click- oder Comfort-Click-Verfahren und ist innerhalb von 30 Tagen auf ein begrenztes Datenvolumen beschränkt. Darüber hinaus gibt es eine entgeltpflichtige Zugangsvariante mit erweitertem Datenvolumen. Seit einigen Monaten können über das Netz zudem kostenfrei Artikel von WAZ-PLUS abgerufen werden.

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    Die sechs Fragen der Grünen

    Fritjof Schmidt von den Grünen im Rat stellt im Namen der Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung:

    • Wie hoch sind die Einnahmen der entgeltpflichtigen Zugangsvariante seit ihrer Einführung – aufgeschlüsselt nach Jahren?
    • Welche jährlichen Kosten – konsumtiv und investiv – entstehen der BOGESTRA durch die Bereitstellung der Services?
    • Wie hoch sind die monatlichen Nutzungszahlen, gegebenenfalls differenziert nach One-Click, Comfort-Click und entgeltpflichtiger Zugangsvariante?
    • Wie schätzt die Verwaltung die Aufrechterhaltung des WLAN-Netzes angesichts steigender privater Flatrates und wachsender Datenvolumina ein?
    • Können durch eine Einschränkung – etwa eine Reduzierung auf bestimmte Linien – oder eine vollständige Aufgabe des Angebots Einsparpotenziale bei der BOGESTRA erzielt werden?
    • Welche Kosten entstehen der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH durch die kostenlose Bereitstellung von WAZ-PLUS-Artikeln, und in welcher Höhe werden diese an die BOGESTRA weitergeleitet?

    Weitergabe der Antworten erbeten

    Die Grünen bitten um eine schriftliche Beantwortung der Fragen. Die Antworten sollen zudem dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

  • Kita Zechenstraße: Verwaltung erläutert Verzögerungen und Kostensteigerungen beim Umbau

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.06.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe einen Bericht zu den Ursachen von Verzögerungen und Baukostenerhöhungen bei der Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Zechenstraße“ vorgelegt. Dieser war zuvor im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt worden.

    Hintergrund

    In seiner Sitzung am 22. Mai 2026 befasste sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit einem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom Februar 2026, der die Verfahrensabläufe der Baumaßnahme untersuchte. Der Ausschuss bat darum, den Bericht samt Begründungen für die festgestellten Abweichungen dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe im Rahmen einer gesonderten Mitteilung zu erläutern.

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    Zusammenwirkende Problemfaktoren

    Die Verwaltung beschreibt in ihrer Mitteilung mehrere Faktoren, die im Projektverlauf gleichzeitig wirksam wurden:

    • Personalwechsel bei Projektbeteiligten führten zu erhöhtem Abstimmungsbedarf sowie zu Verzögerungen durch notwendige Einarbeitungen und veränderte Sichtweisen auf das Projekt.
    • Die Sachgebietsleitung fiel infolge eines Unfalls mit schweren Verletzungen über rund ein Jahr aus. Die Vertretung war zur selben Zeit durch die Projektleitung des Schulzentrums Gerthe erheblich belastet.
    • Weitere personelle Engpässe und krankheitsbedingte Ausfälle auf allen Seiten der Projektbeteiligten reduzierten die Bearbeitungskapazitäten.
    • Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie verursachten organisatorische Mehraufwände sowie verzögerte Prozesse und Abstimmungen.
    • Entwicklungen in der Bauindustrie – darunter Lieferkettenprobleme, Rohstoffmangel und Preissteigerungen – wirkten sich zusätzlich auf die Projektabwicklung aus.
    • Im Zuge der vertieften Planung stellte sich heraus, dass die tatsächliche Projekttiefe über den ursprünglichen Annahmen lag, was eine Optimierung und Anpassung des Entwurfs erforderlich machte.

    Politische Abstimmungswege nicht eingehalten

    Die Verwaltung räumt in ihrer Mitteilung ein, dass in der kumulierten Belastungssituation in Einzelfällen politische Abstimmungs- und Entscheidungswege unbeabsichtigt nicht in der vorgesehenen Form eingehalten wurden. In der Gesamtbetrachtung hätten die genannten Faktoren zu einem erhöhten Koordinations- und Bearbeitungsaufwand sowie zu Verzögerungen im Projektablauf geführt.

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe befasst sich mit der Mitteilung in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 zur Kenntnisnahme. Der vollständige Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage beigefügt.

  • Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt fragt nach Energy Sharing mit kommunalen PV-Anlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur 8. Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht. Sie fragt die Verwaltung und die Stadtwerke Bochum, wie die seit dem 1. Juni 2026 geltende gesetzliche Möglichkeit des Energy Sharing genutzt werden könnte, um lokal erzeugten Strom aus kommunalen Photovoltaikanlagen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie kleinen Unternehmen zu teilen.

    Rechtlicher Rahmen seit Juni 2026

    Mit dem neuen § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist es seit dem 1. Juni 2026 grundsätzlich möglich, Strom aus erneuerbaren Energien gemeinsam über das allgemeine Versorgungsnetz zu nutzen. Verteilnetzbetreiber sind nun verpflichtet, natürlichen Personen, Energiegenossenschaften, KMU sowie Kommunen das sogenannte Energy Sharing zu ermöglichen. Technische Voraussetzungen sind eine zentrale Internetplattform für den Netzzugang sowie der Einsatz von Smart Metern für die gesetzlich geforderte viertelstündliche Messung.

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    Mögliche Rolle der Stadtwerke

    Die Anfrage hebt hervor, dass die Stadtwerke Bochum zwar nicht als Anlagenbetreiber auftreten dürfen, jedoch als Sharing-Dienstleister fungieren könnten. In dieser Rolle würden sie die Abnahme und Bilanzierung der Einspeisung sowie die Stromlieferung abwickeln. Bei zeitweisen Überschüssen käme zudem die weitere Vermarktung des Stroms in Betracht. Darüber hinaus könnten die Stadtwerke als Reststrom-Lieferant für Bedarfe einspringen, die durch das Sharing nicht gedeckt werden.

    Vorbild Gemeinde Bakum

    Als Best-Practice-Beispiel nennt die Anfrage die Gemeinde Bakum, die bereits seit 2024 Energy Sharing mit 35 Teilnehmenden erprobt. Die Energie stammt hauptsächlich aus Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern auf fünf kommunalen Gebäuden – darunter eine Kindertagesstätte, eine Sporthalle, ein Schwimmbad, eine Schule und das Rathaus.

    Die sechs Fragen der Ratsgruppe

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt stellt folgende Fragen an Verwaltung und Stadtwerke:

    • Wie bewerten Verwaltung und Stadtwerke die Möglichkeiten des Energy Sharing grundsätzlich?
    • Welche Vorteile können sich aus dem Energy Sharing für Bochumer Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen ergeben?
    • Wird die Verwaltung bzw. die Stadtwerke Kontakt mit der Gemeinde Bakum aufnehmen, um Erfahrungen aus dem dortigen Modell zu gewinnen – und wenn nicht, warum nicht?
    • Wie bewerten die Stadtwerke ihre mögliche Rolle als Sharing-Dienstleister?
    • Welche Voraussetzungen müssen in Bochum noch erfüllt werden, insbesondere im Bereich des Smart-Meter-Rollouts?
    • Welche Marketing- und Vertriebsformen könnten sinnvoll sein, um Energy Sharing anzustoßen?

    Die Anfrage wurde von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger unterzeichnet. Die Ratsgruppe bittet darum, die Antwort der Verwaltung auch dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vorzulegen.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zu Baumfällungen und Kompensationskosten beim Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtgestalter/Volt hatte sieben Fragen zum Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark gestellt. Die Verwaltung beantwortet davon vier vollständig; drei weitere Fragen bleiben aufgrund der kurzen Bearbeitungsfrist zunächst offen.

    Aufforstungskosten in Gesamtprojektkosten enthalten

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte im Vorfeld der Ratssitzung vom 18. Juni 2026 unter anderem gefragt, ob die Aufforstungskosten von rund 2,6 Mio. Euro separat zu den veranschlagten 4,5 Mio. Euro Gesamtkosten des Projekts hinzukommen. Die Verwaltung stellt klar: Die Aufforstungskosten sind in den Gesamtkosten enthalten. Da die Projektkosten damit unter der Schwelle von 5 Mio. Euro liegen, ist eine externe Projektsteuerung nach dem 2015 beschlossenen Verfahren zur Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben nicht vorgeschrieben.

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    Forstrechtlicher Ausgleich nicht förderfähig

    Ein weiterer Fragepunkt betraf die Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS). Die Verwaltung beantwortet dies eindeutig: Die Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro sind nicht förderfähig. Sie sind vollständig dem kommunalen Eigenanteil zuzurechnen und müssen allein aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Das SKS-Programm sieht eine Förderung von 55 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten vor.

    Durchführungsbeschluss für September 2026 geplant

    Auf die Frage, wann die politischen Gremien einen Realisierungsbeschluss treffen sollen, teilt die Verwaltung mit: Der Durchführungsbeschluss für die Errichtung des Sportparks Feldmark soll am 11. September 2026 in die politischen Gremien eingebracht werden. Fragen nach der Notwendigkeit eines Gremienbeschlusses für den bereits erfolgten Mittelabfluss von 2,6 Mio. Euro sowie etwaigen Konsequenzen bleiben in dieser Antwort unbeantwortet.

    Fällungen nicht in regulärer Baumfällungs-Vorlage aufgeführt

    Die Ratsgruppe hatte außerdem gefragt, warum die Fällungen am Walter-Lohmann-Ring nicht in der Vorlage 20252552 zu Baumfällungen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2025/2026 erwähnt wurden. Die Verwaltung erklärt: Bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage war noch nicht sicher, ob die Maßnahme im Winterhalbjahr 2025/2026 umgesetzt werden kann.

    Ausgleichsflächen in Beckum, Stadtlohn und Telgte

    Auf die Frage nach den konkreten Flurstücken für die Ersatzaufforstungen im Umfang von 121.711 Quadratmetern nennt die Verwaltung folgende Flächen:

    • Gemarkung Beckum, Flur 315, Flurstücke 809, 810, 811, 812 sowie 884 (teilweise)
    • Gemarkung Kirchspiel Stadtlohn, Flur 404, Flurstück 16 (teilweise)
    • Gemarkung Telgte-Kirchspiel, Flur 32, Flurstücke 147 (teilweise) und 148 (teilweise)

    Die Fragen 2 und 4 – zur Durchführung der Berichterstattung gemäß dem Projektsteuerungs- und Controlling-Verfahren sowie zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Kenntnisnahme der Ausgleichskosten – werden in der Antwort nicht beantwortet. Die Verwaltung verweist auf die kurze Bearbeitungsfrist.

  • Castroper Straße: Bochum plant Vollausbau des zweiten Bauabschnitts zwischen Klinikstraße und Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum will den zweiten Bauabschnitt der Castroper Straße zwischen Klinikstraße und Vonovia Ruhrstadion vollständig ausbauen. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vor, die Planung zu beschließen. Gesamtkosten: rund 16,9 Millionen Euro brutto.

    Ausgangslage und Anlass

    Die Fahrbahn der Castroper Straße befindet sich im betroffenen Abschnitt teilweise in schlechtem baulichen Zustand. Hinzu kommen noch vorhandene Gleise der ehemals oberirdisch geführten Straßenbahn der Linien 308/318, die seit den 1980er-Jahren nicht mehr benötigt werden. Eine grundlegende Verbesserung des Straßenzustands ist nach Einschätzung der Verwaltung nur durch einen Vollausbau möglich. Gleichzeitig soll die Umgestaltung genutzt werden, um den Radverkehr zu stärken und Schwammstadtelemente zur Regenwasserbewirtschaftung zu integrieren.

    Der 2. Bauabschnitt umfasst die Castroper Straße von der Klinikstraße bis zum Ruhrstadion, den Stadionring bis zum Kreisverkehr sowie den Gersteinring bis zur Einfahrt der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Die Planung schließt direkt an den bereits beschlossenen ersten Bauabschnitt vom Schwanenmarkt bis zur Klinikstraße an.

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    Verkehrsführung für Kraftfahrzeuge

    Die Castroper Straße ist Bestandteil des städtischen Vorbehaltsnetzes und verbindet die Innenstadt mit den Stadtteilen Grumme, Harpen, Gerthe und Hiltrop sowie den Autobahnen A40 und A43. Die geplante Verkehrsführung sieht für den Abschnitt zwischen Klinikstraße und Karl-Lange-Straße je einen Geradeausfahrstreifen pro Richtungsfahrbahn vor. An den Knotenpunkten bleiben Aufweitungen für Abbiegefahrstreifen bestehen. Die beiden Richtungsfahrbahnen werden durch einen begrünten Mittelstreifen mit einer Baumreihe getrennt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt bei 50 km/h.

    Östlich des Stadtbahn-Rampenauges auf Höhe des Ruhrstadions wird zunächst ein Provisorium eingerichtet, das die einstreifige Führung und Radfahrstreifen bis zum Knotenpunkt Karl-Lange-Straße/Quellenweg vorsieht.

    Radverkehr und Fußverkehr

    Ein zentrales Ziel der Neugestaltung ist die Schaffung komfortabler Radverkehrsanlagen. Geplant sind beidseitig 2,50 Meter breite Radfahrstreifen über die gesamte Länge des Abschnitts, die nahtlos an den ersten Bauabschnitt anschließen. Am Knotenpunkt Stadionring/Gersteinring erhalten Radfahrende in beiden Richtungen die Möglichkeit zum direkten Linksabbiegen über separate, rot eingefärbte Abbiegefahrstreifen.

    Zwischen Park- und Radfahrstreifen ist grundsätzlich ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 Metern vorgesehen, um Dooring-Unfälle zu verringern. Im Stadionring werden Querschnittsanpassungen vorgenommen, um dort ebenfalls Radfahrstreifen zu ermöglichen.

    Für Fußgängerinnen und Fußgänger werden Gehwegbreiten von mindestens 2,50 Metern realisiert. Durch den begrünten Mittelstreifen entstehen zwei zusätzliche Querungshilfen; alle Querungen werden barrierefrei nach Bochumer Standard ausgebaut.

    Ruhender Verkehr

    Im Bestand stehen insgesamt rund 107 öffentliche Stellplätze zur Verfügung, davon 77 baulich hergestellte Plätze in Schrägaufstellung in der Mittellage sowie weitere geduldete Parkplätze auf den Fahrspuren. Nach der Neugestaltung werden auf beiden Seiten Längspark­streifen mit rund 77 öffentlichen Stellplätzen eingerichtet, unterbrochen durch Baumstandorte, Zufahrten und Bushaltestellen. In Fahrtrichtung stadteinwärts ist zusätzlich eine 2,50 Meter breite Ladezone vorgesehen.

    • Bestand: 107 öffentliche Stellplätze
    • Nach Planung: 77 öffentliche Stellplätze in Längsaufstellung

    Ergänzend steht auf dem angrenzenden Kirmesplatz ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der geplanten Großsporthalle auf dem Kirmesplatz soll dort zudem ein Parkhaus entstehen.

    Regelquerschnitt

    Der Regelquerschnitt des 2. Bauabschnitts stellt sich zwischen Klinikstraße und Stadionring wie folgt dar:

    • ≥ 2,50 m Gehweg
    • ≥ 2,00 m Parkstreifen mit Bäumen
    • 0,75 m Sicherheitstrennstreifen
    • 2,50 m Radfahrstreifen (im Stadionring 2,00 m)
    • ≥ 3,25 m Fahrstreifen
    • 2,50 m begrünter Mittelstreifen
    • ≥ 3,25 m Fahrstreifen
    • 2,50 m Radfahrstreifen (im Stadionring 2,00 m)
    • 0,75 m Sicherheitstrennstreifen
    • ≥ 2,00 m Parkstreifen mit Bäumen
    • ≥ 2,50 m Gehweg

    Entwässerung und Schwammstadt

    Ergänzend zur bestehenden Mischwasserkanalisation wird ein Regenwasserkanal neu gebaut, der dezentrale Speicherelemente wie Mulden, Tiefbeete, Rigolen und Baumrigolen zu einem vernetzten Regenwassersystem verbindet. Die Maßnahme ist Teil eines Regenwassersystems, das die Innenstadt mit dem Grummer Bach im Norden verbindet. Eine Förderung über das Landesprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk wurde beantragt.

    Bäume

    Im 2. Bauabschnitt stehen aktuell 23 Platanen. Von diesen müssen 13 gefällt werden, da ihre Wurzeln bereits Gehwegflächen anheben und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. 10 Bäume werden erhalten. Zum Ausgleich sind 45 Neupflanzungen vorgesehen, sodass nach Abschluss der Maßnahme insgesamt 55 Baumstandorte vorhanden sein werden.

    • Bestand: 23 Bäume
    • Fällungen: 13
    • Erhalt: 10
    • Neupflanzungen: 45
    • Summe nach Planung: 55 Bäume

    Die Baumreihe entlang des Kirmesplatzes bleibt teilweise erhalten; in diesem Bereich wird auf Stellplätze zugunsten eines durchgängigen Grünstreifens verzichtet.

    ÖPNV und Beleuchtung

    Die Buslinie 354 verkehrt im Bereich des 2. Bauabschnitts. Die Bushaltestelle „Gersteinring“ wird in beiden Fahrtrichtungen niederflurgerecht ausgebaut. Unterhalb der Castroper Straße verläuft die Stadtbahnlinie 308/318. Ein vorhandener Schachtdeckel eines nicht genutzten Notausstiegs muss im Zuge der Kanalarbeiten um rund 3,5 Meter tiefer gelegt werden.

    Die Straßenbeleuchtung wird zwischen Klinikstraße und der Kreuzung Gersteinring/Castroper Straße vollständig erneuert. Neue Beleuchtungsmasten werden im Mittelstreifen aufgestellt. Im Bereich vor dem Ruhrstadion bleibt die bestehende abgehängte Beleuchtung erhalten.

    Sicherheitskonzept an Spieltagen

    Der Abschnitt hat als Hauptverbindung zwischen Hauptbahnhof und Ruhrstadion eine besondere Bedeutung für das polizeiliche Sicherheitskonzept an VfL-Spieltagen. Fanmärsche werden von der Polizei auf der Fahrbahn begleitet. Der geplante Querschnitt – identisch mit dem ersten Bauabschnitt – bietet dafür ausreichend Breite. An Spieltagen werden weiterhin Halteverbote im öffentlichen Straßenraum durchgesetzt. Während der Bauarbeiten direkt vor dem Stadion erfolgt die Baustellensicherung in Abstimmung mit der Polizei.

    Kosten und Finanzierung

    Die Gesamtkosten betragen laut Kostenschätzung vom 29. Mai 2026 rund 16,93 Millionen Euro brutto. Sie gliedern sich wie folgt:

    • Straßenbau (inkl. Lichtsignalanlagen, Markierungen, Haltestellen): ca. 4,57 Mio. Euro
    • Entwässerung inkl. Schwammstadtelemente: ca. 9,12 Mio. Euro
    • Versorgungsleitungen und Beleuchtung: ca. 0,52 Mio. Euro
    • Konstruktiver Ingenieurbau (Notausstieg): ca. 0,51 Mio. Euro
    • Bauzeitliche Verkehrsführung: ca. 2,21 Mio. Euro

    Für die Maßnahme wurden Fördermittel beantragt:

    • Kommunaler Straßenbau: ca. 4,01 Mio. Euro (Förderung 75 %)
    • KRIS-Programm: ca. 4,30 Mio. Euro (Förderung 100 %)
    • ÖPNV: ca. 0,17 Mio. Euro (Förderung 100 %)
    • KAG-Zuschüsse: ca. 5,48 Mio. Euro

    Die erwarteten Einnahmen belaufen sich auf insgesamt rund 12,96 Millionen Euro. Der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt beträgt damit rund 3,97 Millionen Euro. Die Förderanträge befinden sich noch in der Prüfung.

    Bauzeit und Ablauf

    Der rund 600 Meter lange Abschnitt wird in drei Teilabschnitte unterteilt:

    • Klinikstraße bis Haltestelle Planetarium (Castroper Str. 97)
    • Haltestelle Planetarium bis Kreuzung Gersteinring
    • Kreuzung Gersteinring bis Ruhrstadion

    Die Bauzeit wird auf rund vier Jahre veranschlagt; der Ausführungszeitraum ist für 2027 bis 2030 vorgesehen. Während der gesamten Bauzeit ist eine 1+1-Verkehrsführung mit je einem Fahrstreifen pro Richtung geplant. Als Umleitstrecken sind die Harpener Straße/Karl-Lange-Straße sowie die Küppersstraße/Klinikstraße vorgesehen.

    Politisches Verfahren

    Der Grundsatzbeschluss zur Maßnahme wurde am 17. April 2024 unter der Beschlussnummer 20233430 im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität gefasst. Die aktuelle Beschlussvorlage wird zunächst am 25. Juni 2026 der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Anhörung vorgelegt, bevor am 2. Juli 2026 der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur die abschließende Entscheidung trifft.

  • Erbbaurechtsvertrag für neue Gesamtschule an der Berliner Straße in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum bereitet den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den geplanten Gesamtschulstandort an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid vor. Bis zur planungsrechtlichen Grundlage sichert ein Anhandgabevertrag die Flächen übergangsweise.

    Hintergrund: Schulentwicklungsplanung erfordert dauerhafte Flächensicherung

    Im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung (Vorlage Nr. 20241388/1) plant die Stadt Bochum die Errichtung einer neuen Gesamtschule an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid. Dafür müssen die benötigten Grundstücksflächen generiert und dauerhaft gesichert werden. Bereits im Juli 2025 hatte der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) auf Basis der Vorlage Nr. 20251076 beschlossen, entsprechende vertragliche Regelungen mit der Grundstückseigentümerin zu treffen. Damals ging es neben der Schule auch um die langfristige Sicherung des Sportzentrums an der Berliner Straße.

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    Erbbaurechtsvertrag verhandelt – Abschluss an Bebauungsplan geknüpft

    Der Entwurf des Erbbaurechtsvertrages liegt nun vor. Die wesentlichen Vertragsinhalte sind nach Angaben der Verwaltung verbindlich abgestimmt. Dazu gehören:

    • Laufzeit des Erbbaurechts
    • Nutzungsregelungen
    • Gestaltung des Erbbauzinses
    • Heimfallregelungen
    • Wechselseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Der formelle Abschluss des Erbbaurechtsvertrages soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1001 erfolgen. Dieser Bebauungsplan bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung der Fläche als Schulstandort.

    Anhandgabevertrag überbrückt die Zwischenzeit

    Da der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, wird ergänzend ein Anhandgabevertrag abgeschlossen. Dieser ermöglicht bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans:

    • die Reservierung der benötigten Flächen
    • eine teilweise Nutzung der Flächen
    • die Durchführung erforderlicher Planungsschritte

    Beschlussfassung im nicht-öffentlichen Teil

    Die Mitteilung wird den Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die eigentliche Beschlussfassung zu den Vertragsdetails erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) nicht im öffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltungsbelange zu wahren.

    Die Vorlage durchläuft folgende Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30.06.2026)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (01.07.2026)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (08.07.2026)
  • Städtisches Grundstück am Reiterweg soll im Erbbaurecht vergeben werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung Bochum plant, ein städtisches Grundstück am Reiterweg im Erbbaurecht an eine gemeinnützige Organisation zu vergeben. Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude soll zum Restwert veräußert werden.

    Hintergrund: Bedarfsabfrage bei gemeinnützigen Organisationen

    Dem Vorhaben ging eine Interessen- und Bedarfsabfrage bei Vereinen und Organisationen im gemeinnützigen Bereich voraus. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung entschieden, das Grundstück im Wege des Erbbaurechts zu vergeben und das darauf befindliche Gebäude zum Restwert zu verkaufen.

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    Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil

    Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung ist als öffentliche Information eingestuft. Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt jedoch im nichtöffentlichen Teil der jeweiligen Sitzungen – entsprechend den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO). Damit werden nach Angaben der Verwaltung die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

    Beratungsfolge

    Die Mitteilung wird in folgenden Gremien zur Kenntnis genommen:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. Juni 2026
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 1. Juli 2026
  • Flächennutzungsplan: Bochum plant rund 175 Wohneinheiten und Kita an der Steinhausstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat der Stadt Bochum soll im Juli 2026 die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) für den Bereich Steinhausstraße / Günnigfelder Straße beschließen. Das Verfahren sieht die Ausweisung von Wohnbauflächen für rund 175 Wohneinheiten sowie den Bau einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung vor.

    Hintergrund: Wohnraumdefizit als Planungsanlass

    Die Verwaltung begründet die Planung mit Defiziten im Bochumer Wohnraumangebot, die zu einer Abwanderung von Haushalten ins Umland führen. Der Standort Steinhausstraße / Günnigfelder Straße sei im Rahmen einer Eignungsprüfung für eine wohnbauliche Entwicklung als geeignet bewertet worden. Ein Teil der geplanten Wohneinheiten ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss für den zugehörigen Bebauungsplan wurde bereits am 25. April 2023 gefasst.

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    Inhalte der GFNP-Änderung

    Im aktuellen GFNP ist der Änderungsbereich teilweise als Wohnbaufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Die Änderung 58 BO sieht folgende neue Darstellungen vor:

    • Überwiegende Darstellung des Plangebiets als Wohnbaufläche
    • Darstellung der Trasse des Radschnellweges RS 1 sowie angrenzender Bereiche als Grünfläche — im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke, die bislang nachrichtlich als Fläche für Bahnanlagen übernommen wird

    Die Planungsziele und -inhalte haben sich nach Auswertung der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung nicht verändert.

    Verfahrensstand und Beteiligungsschritte

    Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20. Juni 2024 im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (ASDE) gefasst, der Beteiligungsbeschluss folgte am 13. März 2025. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 5. August bis 5. September 2024 statt, die förmliche Beteiligung vom 30. Juni bis 30. Juli 2025.

    Beratungsfolge und nächste Schritte

    Die Vorlage durchläuft folgende Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Juni 2026, Anhörung)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026, Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026, Vorberatung)
    • Rat (16. Juli 2026, Entscheidung)

    Nach einem gleichlautenden Feststellungsbeschluss aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wird die Änderung beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung eingereicht. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der beteiligten Städte wird die GFNP-Änderung rechtswirksam.

  • Aufstockung um ein Vollgeschoss am Elchweg: Stadt Bochum befürwortet Abweichung vom Bebauungsplan

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt, einem Bauvorhaben am Elchweg 30 in Wattenscheid zuzustimmen, das den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans widerspricht. Rechtliche Grundlage ist der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ nach § 246e BauGB. Das Vorhaben gilt als Präzedenzfall für eine Reihe vergleichbarer Anträge in der Umgebung.

    Vorhaben und planungsrechtliche Ausgangslage

    Für das Gebäude Elchweg 30 wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Geplant ist die Aufstockung des bestehenden eingeschossigen Flachdachgebäudes um ein komplettes Vollgeschoss. Der geltende Bebauungsplan Nr. 23 – Gerdes Hof – lässt maximal ein Vollgeschoss sowie Flachdach zu. Das Vorhaben weicht damit von den Grundzügen der Planung ab und erfordert eine förmliche Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB.

    Die Verwaltung sieht in § 246e BauGB die rechtliche Möglichkeit, diese Abweichung zu erlauben. Das Vorhaben wird zugleich als erster einer größeren Anzahl vergleichbarer Fälle eingestuft – potenzielle Folgeanträge beziehen sich auf Gebäude am Elchweg mit den Hausnummern 8 bis 42.

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    Städtebauliche Einschätzung und Vorbildwirkung

    Die Verwaltung bewertet die Vorbildwirkung des Vorhabens als städtebaulich vertretbar. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung sei weiterhin gewährleistet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass jeder künftige Antrag dieser Art individuell zu prüfen ist – insbesondere mit Blick auf nachbarliche Interessen.

    Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung

    Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung über die Plattform „bochum-mitgestalten“ wurden verschiedene Einwände vorgebracht. Die Verwaltung hat diese wie folgt bewertet:

    • Höhe, Verschattung, erdrückende Wirkung, Wertminderung, Störung der Privatsphäre: Bei Einhaltung der Abstandsflächen nach Landesbauordnung sind nachbarliche Belange laut Rechtsprechung nicht durchschlagend betroffen. Eine Abweichung von den Abstandsflächen ist nicht vorgesehen.
    • Kein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Höntrop: Die Verwaltung verweist auf den gesamtstädtischen Wohnungsmangel; Wohnpotenziale seien im gesamten Stadtgebiet auszuschöpfen.
    • Ausreichende Dachneigung von max. 20 Grad: Ein 20-Grad-geneigtes Dach reiche für die Schaffung einer eigenständigen Wohneinheit nicht aus.
    • Erhöhtes Lärmniveau durch zwei Familien auf einem Grundstück: Lebenslaute und Kinderspiellärm seien in einem Wohngebiet als sozialadäquat hinzunehmen.
    • Ökologische Bedenken wegen zusätzlichem Stellplatz: Die Aufstockung bestehender Gebäude sei die ökologischste Form der Wohnraumschaffung; die Versiegelung eines Stellplatzes sei hinnehmbar.

    Beratungsfolge und Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird das Vorhaben am 30. Juni 2026 zur Anhörung beraten. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 1. Juli 2026. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Bauvorhaben. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Folgen sind laut Vorlage nicht zu erwarten.

  • FDP-UWG: WAT stellt 28 Fragen zu Haushalt 2027 im Bochumer Stadtrat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion FDP-UWG: WAT hat zur 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 eine umfangreiche Anfrage zu den Eckwerten des Haushalts 2027 eingebracht. Die 28 Fragen umfassen Themen von der Schulplanung in Wattenscheid über Steuerhebesätze und Gehwegsanierung bis hin zu Homeoffice-Potenzialen in der Stadtverwaltung.

    Schulplanung, Bezirksbudgets und Demokratieschutz in der Kulturförderung

    Zu Beginn der Anfrage erkundigt sich die Fraktion nach dem Sachstand einer zusätzlichen Grundschule in Wattenscheid sowie den dafür erforderlichen finanziellen Mitteln für Planung, Grundstückserwerb und Bau. Daneben thematisieren die Fraktionsvorsitzenden Felix Haltt und Hans-Josef Winkler die Stärkung der Bezirksvertretungen: Sie fragen, welche Mittel den Bezirken bei erweiterten Zuständigkeiten zusätzlich zur Verfügung stünden und wie eine haushaltsneutrale Aufstockung bezirklicher Budgets gestaltet werden könnte.

    Ein weiterer Block befasst sich mit der Förderpraxis bei kulturellen Einrichtungen. Die Fraktion fragt nach bestehenden Regelungen zur Gewährung oder Rückforderung städtischer Fördermittel bei antisemitischen, rassistischen oder demokratiefeindlichen Vorfällen sowie nach den rechtlichen Möglichkeiten eines Förderstopps bei nachgewiesenem Antisemitismus.

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    Infrastruktur, Ordnung und Steuerpolitik

    Weitere Fragen betreffen die Instandhaltung von Gehwegen:

    • Wie hoch sind die jährlich bereitgestellten Mittel für Sanierung und Instandhaltung?
    • Welcher Sanierungsbedarf besteht aktuell im Stadtgebiet?
    • Welche Auswirkungen hätte eine deutliche Mittelerhöhung auf die Mängelbeseitigung?

    Zum Thema Ordnung und Sauberkeit fragt die Fraktion nach der aktuellen Personalausstattung bei Mülldetektiven und dem Kommunalen Ordnungsdienst sowie nach dem Ressourcenbedarf für eine spürbare Verbesserung der Kontrolle.

    Einen Schwerpunkt bilden steuerpolitische Fragen. Die Verwaltung soll Auskunft geben über:

    • Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2022 bis 2026
    • Die Auswirkungen einer Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10, 20 und 30 Punkte
    • Erkenntnisse aus anderen Städten zum Einfluss der Gewerbesteuerhöhe auf Unternehmensansiedlungen
    • Chancen und Risiken einer moderaten Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes
    • Die finanziellen Auswirkungen einer Absenkung der Grundsteuerhebesätze um 25, 50 und 100 Punkte sowie die durchschnittliche Entlastung für Eigentümer und Mieter
    • Kompensationsmöglichkeiten für etwaige Einnahmeausfälle bei der Grundsteuer

    Zudem soll die Verwaltung darlegen, welche kommunalen Bagatellsteuern erhoben werden, welche Einnahmen sie erzielen und welche Verwaltungskosten dem gegenüberstehen.

    Bürgerhaushalt, Büroflächen und Homeoffice

    Abschließend richtet die Fraktion Fragen zu drei weiteren Themenfeldern:

    Zur möglichen Einführung eines Bürgerhaushalts soll die Verwaltung die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen benennen, Erfahrungen vergleichbarer Städte schildern und Möglichkeiten zur Einbindung der Bezirksvertretungen aufzeigen.

    Hinsichtlich der Büroflächennutzung fragt die Fraktion nach den jährlichen Kosten für angemietete Flächen, dem aktuellen Homeoffice-Anteil der Beschäftigten sowie den Einsparpotenzialen durch eine Ausweitung hybrider Arbeitsmodelle. Abgerundet wird die Anfrage durch die Frage, welche Maßnahmen geplant sind, um digitales Arbeiten weiter auszubauen.