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Stadt lehnt Online-Buchungsportal für Sportstätten ab

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit, einen Antrag der Gruppe Stadtgestalter/Volt zur digitalen Buchung von Sporthallen abzulehnen – obwohl bereits an einer ähnlichen Lösung gearbeitet wird.

Der Antrag geht auf die 8. Jugendpolitische Sportschau des Sportjugendbunds im August 2025 zurück. Dort hatten engagierte Jugendliche konkrete Probleme bei der Trainingsplanung geschildert: Unklare Hallenverfügbarkeiten, fehlende oder defekte Ausrüstung, verschmutzte Sanitäranlagen und Verzögerungen durch nicht auffindbare Schlüssel.

Vier Forderungen aus der Praxis

Die Antragstellerinnen Jasmin Zein-Draeger und Judith Beckmann forderten daraufhin ein Online-Portal, über das Trainer und Übungsleiter Sportstätten buchen können. Dazu sollten Terminreihen möglich sein, eine Mängelmeldungsfunktion integriert werden, klare Verantwortlichkeiten für Sauberkeit festgelegt und programmierbare elektronische Zahlenschlösser eingeführt werden.

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Verwaltung verweist auf laufende Projekte

In ihrer Stellungnahme räumt die Verwaltung die Probleme nicht grundsätzlich aus, verweist aber auf bereits laufende Maßnahmen. So werde im Rahmen der Einführung eines CAFM-Systems bereits an einer IT-Lösung für Raumbuchungen gearbeitet. Auch seien einige Turnhallen bereits mit elektronischen Schließsystemen ausgestattet worden – eine Harmonisierung und Ausweitung werde geprüft.

Zur Sauberkeit erklärt die Verwaltung, dass die Reinigung der Sanitäranlagen in Schulsporthallen zweimal täglich erfolge, in anderen Hallen morgens vor der ersten Nutzung. Hygieneartikel würden dabei nachgefüllt.

Entscheidung am 23. Januar

Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit soll am 23. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden. Die Antragstellerinnen hatten ausdrücklich darum gebeten, dem Antrag zumindest teilweise stattzugeben, sollten nicht alle vier Punkte umsetzbar sein.

Unterlagen

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