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Stadt Wattenscheid: Verkauf städtischer Grundstücke steht zur Entscheidung

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

Nach viereinhalb Jahren legt die Verwaltung erstmals wieder eine Liste zum Verkauf städtischer Grundstücke im Bezirk Wattenscheid vor. Die Bezirksvertretung soll über die Veräußerung bebauter und unbebauter Flächen entscheiden.

Die Stadt will den Verkauf städtischer Grundstücke in Wattenscheid wieder aufnehmen. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat die Verwaltung für die kommenden Gremiensitzungen vorgelegt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 22. Januar 2026 beraten, die finale Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. März 2026.

Lange Pause beim Grundstücksverkauf

Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war der Immobilienmarkt von erheblichen Schwankungen geprägt. Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung und eine zurückhaltende Nachfrage führten zu einer deutlichen Marktschwäche. Vor diesem Hintergrund wurden im Bezirk keine neuen Grundstücke baureif entwickelt.

Der Bestand städtischer Grundstücke sei im Vergleich zu früheren Jahrzehnten bereits spürbar durch Verkäufe und Erbbaurechte reduziert worden, heißt es in der Vorlage.

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Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant

Die nun vorgelegte Liste berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre und soll Transparenz sowie Planungssicherheit für die kommenden Jahre schaffen. Die Grundstücke werden nach verschiedenen Vermarktungsverfahren kategorisiert:

  • Veröffentlichung nach Kriterienkatalog (hauptsächlich für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke mit Selbsteinzug)
  • Veröffentlichung zum Höchstgebot (meist Mehrfamilienhausgrundstücke)
  • Interessenten- und Investorenaufrufe
  • Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
  • Auktionen und Maklerbeauftragung

Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf

Entsprechend der städtischen Neuausrichtung der Bodenpolitik ist bei entsprechend gekennzeichneten Grundstücken die Einräumung von Erbbaurechten anstelle eines Verkaufs vorgesehen. Die konkreten Kaufpreise werden unter Beteiligung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses entsprechend den Grundstücksrichtlinien bestimmt.

Bei Grundstücken der Vermarktungsverfahren C und D soll zunächst nur ein Grundsatzbeschluss zur Vermarktung gefasst werden. Nach detaillierten städtebaulichen Untersuchungen erfolgt später ein konkreter Vermarktungsvorschlag per Einzelvorlage.

Unterlagen

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