Einwohner stellen kritische Fragen zu neuer Bürgerentscheid-Satzung

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Fünf Bürger haben Fragen zur kürzlich geänderten Satzung über Bürgerentscheide eingereicht. Sie kritisieren die Einführung unterschiedlicher Wahlverfahren und sehen darin eine Benachteiligung bestimmter Bürgerentscheide.

Frank Bothmann, Marcus Breiing, Sabine Raphael, Leon Wolff und Annette Thielens haben zur Ratssitzung am 19. März 2026 eine Einwohnerfragehalbestunde beantragt. Anlass ist die einstimmige Beschlussfassung zur Änderung der Satzung über Bürgerentscheide vom 18. Dezember 2025.

Kritik am „Zwei-Klassen-System“

Die Einwohner kritisieren die Einführung unterschiedlicher Wahlverfahren für verschiedene Arten von Bürgerentscheiden. Während Ratsbürgerentscheide künftig grundsätzlich nur noch per Briefwahl durchgeführt werden sollen, können normale Bürgerentscheide nach einem Bürgerbegehren weiterhin per Urnen-Wahl mit optionaler Briefwahl stattfinden.

Die Fragsteller sehen darin ein „Zwei-Klassen-System“ und verweisen darauf, dass die Reduzierung auf reine Briefwahl unter grundrechtlichen Vorbehalten stehe und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach kritisch kommentiert worden sei.

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Fragen zu Kosten und Begründung

In ihren vier konkreten Fragen fordern die Bürger Aufklärung über die Kosten der verschiedenen Wahlverfahren. Sie möchten wissen, wie sich die Kosten für Ratsbürgerentscheide und Bürgerentscheide aus der Bürgerschaft unterscheiden und wie hoch jeweils die Sach- und Personalkosten sind.

Darüber hinaus verlangen sie eine Begründung für die unterschiedlichen Wahlverfahren und fragen nach der Haltung der Stadtverwaltung zur möglichen Einschränkung von Grundrechten durch die Beschränkung auf Briefwahl bei Ratsbürgerentscheiden.

Verweis auf demokratische Bedeutung

Die Einwohner betonen die Bedeutung von Bürgerentscheiden als „wichtiger Bestandteil einer demokratischen Stadtgesellschaft und Elemente der Direkten Demokratie“. Sie fordern Chancengleichheit für jede Form des Bürgerentscheides und bezeichnen dies als „von hohem kommunalpolitischem Belang“.

Die Stadtverwaltung hatte die Änderung damit begründet, dass Bürgerentscheide per Briefwahl „niederschwelliger“ und „kostengünstiger“ seien.

Unterlagen

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