Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.03.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Stadt verpflichtet, sämtliche Ratsausschüsse mit 15 Mitgliedern aufzulösen und neu zu bilden. Der Beschluss geht auf eine Klage der Parteien Stadtgestalter und Volt zurück.
Gerichtsentscheidung zwingt zur Neuorganisation
Mit Beschluss vom 5. März 2026 (Az. 15 B 1430/25) hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Rat der Stadt alle am 20. November 2025 gebildeten Ausschüsse mit 15 vom Rat zu wählenden Mitgliedern auflösen muss. Die Entscheidung erging in einem Rechtsstreit, den die Parteien Stadtgestalter und Volt gegen den Rat angestrengt hatten.
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Jetzt abonnierenElf Ausschüsse von Auflösung betroffen
Die Neubildung betrifft insgesamt elf Ausschüsse:
- Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Beteiligung und Controlling
- Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- Ausschuss für Kultur und Tourismus
- Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit
- Ausschuss für Schule und Bildung
- Ausschuss für Planung und Grundstücke
- Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur
- Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Betriebsausschuss für Eigenbetriebe
- Wahlprüfungsausschuss
Zwei Ausschüsse bleiben unberührt
Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sind von der gerichtlichen Anordnung nicht betroffen, da sie nicht mit 15 vom Rat zu wählenden Mitgliedern besetzt sind.
Entscheidung am 19. März
Der Rat soll in seiner Sitzung am 19. März 2026 über die Auflösung und Neubildung der betroffenen Ausschüsse entscheiden. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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