Verwaltung leitet Bushaltestellen-Anfrage an Straßen.NRW weiter

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadt kann nicht selbst über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Stockumer Straße entscheiden. Die Hörder Straße liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW, an den die Anfrage der Stadtgestalter weitergeleitet wird.

Sicherheitsprobleme an provisorischer Haltestelle

Die Partei „Die Stadtgestalter“ hatte in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 18. September 2025 auf die problematische Situation an der Bushaltestelle Stockumer Straße hingewiesen. In Fahrtrichtung Witten müssen Fahrgäste derzeit auf eine Wiese aussteigen, da die Busse nur auf einem provisorisch angelegten Asphaltstreifen halten. Bei schlechtem Wetter wird der Bereich matschig und rutschig.

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Gefährliche Querungssituation

Besonders problematisch ist laut der Anfrage, dass auf dieser Straßenseite kein Gehweg vorhanden ist. Fahrgäste müssen daher zwingend die stark befahrene Hörder Straße queren, um weiterzukommen. Dies stelle insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Kinder eine erhebliche Gefahr dar.

Zuständigkeit liegt beim Land

In ihrer Antwort erklärt die Stadtverwaltung, dass die Hörder Straße im betroffenen Bereich nicht der Stadt gehört, sondern in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW liegt. Die Verwaltung wird die Anfrage nach dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle und einer sicheren Fußgängerquerung weiterleiten.

Der zuständige Ausschuss soll über die Antwort von Straßen.NRW informiert werden, sobald diese vorliegt. Die Behandlung der Verwaltungsantwort ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 vorgesehen.

Unterlagen

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