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Städtisches Grundstück an Stiftstraße wird an gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadt vergibt das Grundstück Stiftstraße 36a und 38 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. Das ursprünglich geplante Bestandsgebäude wird aus wirtschaftlichen Gründen durch einen Neubau ersetzt.

Neubau statt Sanierung

Das Wohnprojekt hatte zunächst geplant, das bestehende Gebäude an der Stiftstraße 36a zu erhalten. Aufgrund wirtschaftlich notwendiger und funktional einschränkender Maßnahmen, die für den Erhalt erforderlich wären, sieht das Projekt nun die Errichtung eines neuen Gebäudes an gleicher Stelle und mit gleichem Umriss vor. Zusätzlich sind zwei Neubauten auf dem gesamten Grundstück geplant.

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Erbbaurecht bis 2108

Die Laufzeit des Erbbaurechts wird an das benachbarte Grundstück Stiftstraße 40 angeglichen, das bereits durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im Erbbaurecht genutzt wird. Das bedeutet eine Laufzeit bis 2108. Das Grundstück Stiftstraße 36a und 38 war bereits für die Entwicklung durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vorgehalten.

Beratungsfolge

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 angehört. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät am 22. Januar 2026 vor. Die endgültige Entscheidung fällt der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.

Unterlagen

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