Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 20.01.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
| 04.03.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Für den Bau einer neuen Kindertagesstätte an der Kornharpener Straße 246 müssen vier geschützte Bäume entfernt werden. Die Verwaltung ist zur Erteilung der Fällgenehmigung verpflichtet, da das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Als Kompensation werden zehn neue Laubbäume gepflanzt.
Fällung aufgrund baulicher Erfordernisse
Die vier zu entfernenden Bäume – eine Erle, zwei Baumhaseln und ein Ahorn – fallen unter die städtische Baumschutzsatzung. Drei der Bäume stehen im Bereich der geplanten Stellplätze, eine Umplanung ist aufgrund der Geländeausnutzung nicht möglich. Der vierte Baum befindet sich im vorgeschriebenen Anleiterflächenbereich der Feuerwehr.
Ratskompass-Newsletter
Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.
Jetzt abonnierenRechtliche Grundlage für die Genehmigung
Das Umwelt- und Grünflächenamt ist nach § 6 Absatz 1 Buchstabe b der Baumschutzsatzung verpflichtet, die Fällgenehmigung zu erteilen. Dies gilt, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung andernfalls nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.
Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen
Als Kompensation für die vier gefällten Bäume müssen zehn neue Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern gepflanzt werden. Die Ersatzpflanzungen erfolgen direkt auf dem Baugrundstück. Besonders der große Ahorn mit einem Stammumfang von 305 Zentimetern erfordert sechs Ersatzbäume.
Beratung in den Gremien
Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord und am 4. März 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnis genommen.
Schreibe einen Kommentar