Schlagwort: Kindertagesbetreuung

  • Stadt reduziert Vertretungsstützpunkte für Kindertagespflege von drei auf zwei

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Aufgrund sinkender Nachfrage nach Kindertagespflege und dem weiteren Kita-Ausbau wird die Stadt ab November 2026 nur noch zwei statt drei Vertretungsstützpunkte betreiben. Der Kooperationsvertrag mit dem bisherigen Träger läuft zum Jahresende aus.

    Weniger Bedarf durch Kita-Ausbau

    Die Verwaltung hat den Ausbau der Vertretungsstützpunkte für Kindertagespflege neu bewertet. Grund sind tendenziell sinkende Zahlen bei den Kindertagespflegepersonen und teilweise dauerhaft freibleibende Plätze. Durch den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten wird der Bedarf im Bereich der Kindertagespflege zurückgehen.

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    Aktueller Stand der Vertretungsstützpunkte

    Seit 2018, als der Ausbau von Vertretungsstützpunkten beschlossen wurde, sind drei Einrichtungen eröffnet worden – in Wattenscheid, Ost und Mitte. Jeder Stützpunkt beschäftigt drei Kindertagespflegepersonen oder Erzieher und kann maximal neun Kinder betreuen.

    Anspruch auf Vertretung

    Die Stadt ist verpflichtet, Erziehungsberechtigten bei Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine adäquate Vertretung zu bieten. Anspruch haben:

    • Bochumer Erziehungsberechtigte mit Kindern unter drei Jahren in bestehenden Kindertagespflegeverhältnissen
    • Erziehungsberechtigte von außerhalb, deren Kinder unter drei Jahren bei einer Bochumer Kindertagespflegeperson betreut werden

    Die Vertretung greift bei Betreuungsausfall wegen Krankheit oder Urlaub der eigentlichen Kindertagespflegeperson.

    Neuausschreibung ab November

    Der Kooperationsvertrag mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Bochum (SkF Bochum) läuft zum 31. Oktober 2026 aus. Ab dem 1. November 2026 werden zwei Vertretungsstützpunkte neu ausgeschrieben.

    Die Mitteilung wird am 20. Mai 2026 dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Rechnungsprüfungsamt prüft Verfahrensabläufe bei Kita-Baumaßnahme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat die Verfahrensabläufe der Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Zechenstraße“ untersucht. Der Bericht wird im Mai dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung der Baumaßnahme

    Das Rechnungsprüfungsamt unter Leitung von Sandra Soltau hat eine Untersuchung der Verfahrensabläufe bei der Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Zechenstraße“ durchgeführt. Der entsprechende Bericht trägt die Nummer 20260599 und wurde am 26. Februar 2026 erstellt.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich am 22. Mai 2026 mit dem Bericht befassen. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnisnahme entgegen. Als Anlage liegt dem Bericht die detaillierte Untersuchung „Bericht_Baumaßnahme_KITA_Zechenstraße“ bei.

    Die Vorlage hat den Status „öffentlich“ und ist damit für die Öffentlichkeit zugänglich.

  • ESF-Programm „ElternChanceN“ unterstützt über 8.000 Familien in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Bundesprogramm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ zeigt positive Bilanz: Seit 2023 erreichte das im Familienpädagogischen Zentrum angesiedelte Programm mit über 350 Angeboten rund 8.680 Eltern, Kinder und Fachkräfte. 135 qualifizierte Elternbegleiter arbeiten stadtweit in verschiedenen Einrichtungen.

    Programm läuft bis 2028

    Das ESF-plus-Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startete am 1. Januar 2023 in Bochum. Die zweite Förderphase begann am 1. Juni 2025 und endet am 31. Mai 2028. Das Programm baut auf den Vorgängerprogrammen „Elternchance I“ und „Elternchance II“ auf, die bereits seit 2015 das „Bochumer Netzwerk – mit Elternbegleitung Familien stärken“ entwickelt haben.

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    Fokus auf Familien in besonderen Lebenslagen

    Das Programm richtet sich insbesondere an:

    • Familien mit kleinem Einkommen
    • Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund
    • Von Armut bedrohte Familien
    • Alleinerziehende

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung bei wichtigen Lebensphasenübergängen, insbesondere beim Wechsel von der Kindertagesstätte in die Grundschule.

    Drei Zugangswege für passgenaue Angebote

    Das Programm arbeitet über drei Säulen:

    • Fachbezogene Unterstützung der Elternbegleiter vor Ort über den Arbeitskreis Bochumer Elternbegleiter des Familienpädagogischen Zentrums
    • Ausbau des bestehenden „Bochumer Netzwerk Elternbegleitung“ (2017-2020)
    • Auf- und Ausbau des Konzepts „Schulstart“: Vernetzte Angebote verschiedener Fachbereiche für jahrgangsbezogene Eltern-, Kind- und Familiengruppen

    Neue Kooperationspartner erweitern Netzwerk

    Seit 2025 ist das Gesundheitsamt neuer wichtiger Kooperationspartner. In der zweiten Förderphase konnten weitere Familienzentren, Kindertagesstätten sowie zwei Familiengrundschulzentren des Startchancen-Programms Deutschland in das Netzwerk aufgenommen werden.

    135 qualifizierte Elternbegleiter im Einsatz

    Die Elternbegleiter sind pädagogische Fachkräfte, die eine zusätzliche Bundesqualifikation zur Elternbegleitung erworben haben. Sie arbeiten in verschiedenen Bereichen:

    • Familienzentren und Kitas
    • Einrichtungen der Familienbildung
    • Begrüßungsteam
    • Familiengrundschulzentren und Schulen
    • Sozialer Dienst
    • Schul- und Kitasozialarbeit
    • Als Inklusionskräfte
    • Mehrgenerationenhäuser und Stadtteiltreffs
    • Unterstützende Vereine der Jugendhilfe

    Positive Evaluationsergebnisse

    Eine bundesweite Elternbefragung 2024 zeigt die Wirksamkeit des Programms:

    • 94 Prozent der Eltern fühlten sich in den Angeboten wohl
    • Fast 90 Prozent sagen, dass die Angebote ihnen helfen, ihre Kinder besser zu fördern
    • Über 86 Prozent erleben eine konkrete Entlastung im Familienalltag

    Teil der Bochumer Präventionsketten

    Das Programm „ElternChanceN“ ist ein wichtiger Bestandteil der Bochumer Präventionsketten unter dem Leitbild „Prävention für bessere Bildungschancen von Kindern und ein gesundes Aufwachsen in Bochum“. Es trägt dazu bei, die Bedarfe von Familien frühzeitig in die kommunale Präventionsarbeit einzubeziehen.

    Der Jugendhilfeausschuss wird am 20. Mai 2026 über das Programm informiert. Der Bericht erfolgt mündlich und präsentationsgestützt.

  • Flex-Kitas betreuen Kinder ab zwei Jahren mit hoher Auslastung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die Verwaltung hat detaillierte Informationen zu den flexiblen Kindertagesstätten in Bochum vorgelegt. Die acht Einrichtungen bieten erweiterte Öffnungszeiten und sind nahezu vollständig ausgelastet. Ein weiterer Ausbau ist aufgrund der Haushaltssituation nicht geplant.

    Altersgruppen und Öffnungszeiten

    Das Angebot „Flexible Kita im Stadtbezirk“ richtet sich an Kinder ab zwei Jahren. Die Einrichtungen können ihre Öffnungszeiten flexibel gestalten – montags bis freitags von 6:30 bis 19 Uhr sowie samstags von 7:30 bis 13 Uhr. Pro Einrichtung werden bis zu zehn Plätze mit einer maximalen täglichen Verweildauer von neun Stunden angeboten.

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    Hohe Auslastung in allen Standorten

    Die Abfrage bei den Flex-Kitas ergab für die Kitajahre 2024/25 und 2025/26 eine nahezu vollständige Auslastung:

    • Pastor Viertmann (Ev. Kirchenkreis): 9 Flex-Verträge
    • Kita Harkortstraße (Ev. Kirchenkreis): 10 Plätze
    • Kita Liebfrauen (Kita-Zweckverband): 10-12 Plätze
    • Kita Fischerstraße (Stadt): 6-10 Plätze
    • Kita Hermannstraße (AWO): 10 Plätze
    • Kita Wasserstraße (AWO): 10 Plätze

    Die Kita Querenburger Höhe (Outlaw) setzt die Mittel gezielt ein, um die Bildungsmöglichkeiten der Kinder zu erhöhen. Die Kita „Kinderwelt“ des Trägers Plan B ist aufgrund baulicher Verzögerungen erst unterjährig in Betrieb gegangen.

    Frühe Öffnungszeiten besonders gefragt

    Aus den Erfahrungsberichten zeigt sich, dass Betreuung am Wochenende nicht nachgefragt wird. Besonders die frühen Öffnungszeiten ab 6:30 Uhr und bis etwa 18 Uhr werden von den Eltern benötigt. Die konkreten Öffnungszeiten richten sich nach den jeweiligen Bedarfen der Familien und können sich monatlich unterscheiden.

    Kein weiterer Ausbau geplant

    Mit der geplanten Eröffnung der Kita an der Dannenbaumstraße (Träger: PME Familienservice) und der Fertigstellung der Ausbauarbeiten an der städtischen Kita „Am Sattelgut“ wird der Ausbau zunächst abgeschlossen. Dann ist in jedem der sechs Stadtbezirke mindestens eine Flex-Kita in Betrieb. Ein weiterer Ausbau ist aufgrund der Haushaltssituation nicht vorgesehen.

    Höhere Personalausstattung erforderlich

    Flex-Kitas verfügen über zusätzliche 97,5 Personalkraftstunden, was etwa 2,5 Vollzeitäquivalenten entspricht. Die erweiterten Öffnungszeiten erfordern flexible Dienstzeiten des Personals, was laut Verwaltung teilweise sogar als Mehrwert wahrgenommen wird.

    Positive Rückmeldungen von Eltern

    Im Juni 2025 fand nach längerer Zeit wieder ein Austausch mit den Einrichtungsleitungen statt. Die Rückmeldungen zeigen, dass die Flex-Kita-Plätze für Eltern einen wichtigen Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit darstellen und zu großer Entlastung führen.

  • Hilfen zur Erziehung: Kosten steigen deutlich trotz Steuerungsmaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt informiert über die dramatische Kostenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung. Die Ausgaben für stationäre Hilfen stiegen 2025 um 15,1 Prozent auf 80,9 Millionen Euro, obwohl umfassende Steuerungsmechanismen zur Kostenkontrolle etabliert sind.

    Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (HzE) bereitet dem Jugendamt erhebliche finanzielle Sorgen. Während die Fallzahlen der stationären Hilfen um 9,1 Prozent auf 1.211 Fälle anstiegen, explodierten die Kosten um 15,1 Prozent auf 80,9 Millionen Euro. Bei den ambulanten Hilfen war der Anstieg moderater: Die Fallzahlen stiegen um 3,5 Prozent auf 735 Fälle, die Kosten um 5,3 Prozent auf 11,3 Millionen Euro.

    Bundesweiter Trend trifft auch Bochum

    Die Kostenentwicklung ist kein lokales Phänomen. Bundesweit haben sich die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung seit 2010 verdoppelt. Von 2022 bis 2024 stiegen die Ausgaben deutschlandweit um 31 Prozent. In diesem Zeitraum verzeichnet die Stadt eine Kostensteigerung von 26,7 Prozent bei gleichzeitig rückläufigen Fallzahlen um 4,2 Prozent.

    Besonders dynamisch entwickelt sich die ambulante Eingliederungshilfe. In Nordrhein-Westfalen stiegen die Fallzahlen seit 2008 um 364 Prozent. In der Stadt betrug die Steigerung zwischen 2022 und 2024 immerhin noch 7,2 Prozent. Die Kosten für diese Hilfen stiegen von 11,4 auf 16,2 Millionen Euro – ein Plus von 41,6 Prozent.

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    Schulbegleitung als größter Kostentreiber

    Den größten Anteil an den Kosten der ambulanten Eingliederungshilfe hat die Schulbegleitung mit 85,7 Prozent im Jahr 2024. Diese wird seit 2020 in der Clearing- und Diagnostikstelle des Familienpädagogischen Zentrums gemeinsam für SGB VIII und SGB IX bearbeitet.

    Umfassende Steuerungsmechanismen etabliert

    Das Jugendamt hat zwei zentrale Steuerungsinstrumente entwickelt: die Entgelt- und Vertragskommission (EVK) für die Verhandlung von Trägerentgelten und ein mehrstufiges Fallsteuerungsverfahren.

    Die EVK ist für alle vertraglichen Vereinbarungen und Entgeltangelegenheiten zuständig. Ihre Kernaufgaben umfassen:

    • Prüfung und Festsetzung von Entgelten nach §§ 77 und 78b SGB VIII
    • Aushandeln von Entgelten mit freien Trägern und Leistungserbringern
    • Entwicklung von Qualitätsstandards für Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
    • Initiierung und Bewertung neuer Konzepte und Angebote
    • Durchführung vergaberechtlicher Verfahren

    Trotz dieser Bemühungen stiegen die Trägerentgelte zwischen 2023 und 2025 um durchschnittlich 20 Prozent. Als Gründe nennt die Verwaltung Tarifanpassungen, inflationsbedingte Sachkostensteigerungen und veränderte Personalkostenschlüssel durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

    Mehrstufiges Genehmigungsverfahren

    Bei der Fallsteuerung prüft das Jugendamt zunächst die vier Grundvoraussetzungen für Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII:

    • Eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet
    • Die Hilfe ist für die Entwicklung des Kindes geeignet
    • Die Hilfe ist notwendig
    • Der Personensorgeberechtigte ist einverstanden

    Das Genehmigungsverfahren ist nach Kostenhöhe gestaffelt:

    • Bis 12.658 Euro monatlich: Genehmigung durch Sachgebietsleitung nach kollegialer Reflexion
    • 12.658 bis 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Abteilungsebene erforderlich
    • Über 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene

    Maßnahmen nach § 19 SGB VIII und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung im Ausland nach § 35 SGB VIII erfordern grundsätzlich eine Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene.

    Strukturelle Probleme erfordern politische Lösungen

    Die Verwaltung sieht das Problem in steigenden komplexen Bedarfslagen und überdurchschnittlich gestiegenen Entgelten. Kritisiert wird, dass die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend als „Ausfallbürge für Schule, Gesundheit, Eingliederungshilfe, Grundsicherung und Arbeitsförderung“ fungiert.

    Gefordert wird eine Beteiligung des Bundes an den Kosten sowie ein jugend- und bildungspolitischer Finanzausgleichsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Am bewährten System der Subsidiarität zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe will die Verwaltung festhalten.

  • Kindertagespflege in Bochum kämpft mit freien Plätzen und sinkender Auslastung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung bestätigt wachsende Probleme bei der Kindertagespflege: Aktuell sind 188 von 1.850 Plätzen unbesetzt, 50 Tagespflegepersonen haben seit 2023 ihre Selbständigkeit aufgegeben. Die Ursache liegt in stagnierenden Geburtenzahlen und dem parallelen Ausbau der Kita-Plätze.

    Die Stadtverwaltung hat eine ausführliche Analyse zur Situation der Kindertagespflege vorgelegt. Dabei wird deutlich, dass sich die Lage für die selbständigen Tagespflegepersonen zunehmend verschärft.

    Dramatischer Anstieg freier Plätze

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Während im Juni 2024 noch 50 Plätze in der Kindertagespflege frei waren, stieg diese Zahl bis Juni 2025 auf 141 und im August 2025 sogar auf 171 freie Plätze. Aktuell (Stand April 2026) sind noch 188 von insgesamt 1.850 Plätzen unbesetzt – das entspricht 10,2 Prozent aller Plätze.

    Die Verwaltung geht davon aus, dass etwa 50 Plätze dauerhaft frei bleiben werden. Dies sei ein Signal dafür, dass das Angebot die Nachfrage übersteigt und Familien derzeit keine weiteren Plätze nachfragen.

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    Existenzängste bei Tagespflegepersonen

    Die wirtschaftlichen Folgen sind bereits spürbar: Seit 2023 haben insgesamt 50 Tagespflegepersonen ihre Selbständigkeit aufgegeben. Die Gesamtzahl ging von 550 auf 500 Personen zurück, die Anzahl der Betreuungsplätze sank von 1.900 auf 1.850.

    Mehrere Tagespflegepersonen haben sich bereits bei der Fachabteilung gemeldet und wurden zu Gesprächen eingeladen. Als Selbständige sind sie auf eine hohe Auslastung angewiesen – dauerhaft freibleibende Plätze gefährden ihre wirtschaftliche Existenz.

    Ausbauziel wird hinterfragt

    Bochum hat durch den konsequenten Ausbau der U3-Plätze eine Versorgungsquote von 52 Prozent erreicht. Das ursprünglich für 2025 geplante Ziel von 50 Prozent ist damit übertroffen. Bis 2030 soll die Quote auf 60 Prozent steigen.

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen empfiehlt die Fachabteilung jedoch eine „vertiefende Diskussion bezüglich des Ausbauziels“. Zudem signalisierten Eltern den Wunsch nach einem größeren Angebot im U3-Bereich in Kindertageseinrichtungen.

    Steuerungsmaßnahmen geplant

    Die Verwaltung hat bereits konkrete Gegenmaßnahmen eingeleitet:

    • Standortgenaue Bedarfsbestätigungen für angehende Tagespflegepersonen, analog zum Kitaausbau
    • Bessere Steuerung der Versorgungsquote auf Ebene der statistischen Bezirke
    • Bei neuen Kindertageseinrichtungen soll das Verhältnis zwischen U3- und Ü3-Plätzen gezielter gesteuert werden
    • Beratung der Tagespflegepersonen zu möglichen Weiterentwicklungen und Weiterqualifizierungen

    Zukunft der Kindertagespflege

    Trotz der aktuellen Herausforderungen betont die Verwaltung die wichtige Rolle der Kindertagespflege in der Bochumer Betreuungslandschaft. Bei der Einrichtung neuer Kindertageseinrichtungen könne durch eine Fokussierung auf Ü3-Plätze die Relevanz der Kindertagespflege als „tragende Säule der Betreuungslandschaft“ unterstrichen werden.

    Die stagnierenden Bevölkerungszahlen verstärken jedoch den Trend zu einem Überangebot an Betreuungsplätzen – eine Entwicklung, die auch andere Kommunen bereits melden.

  • Neues Wohnquartier mit Kita an der Hunscheidtstraße soll entstehen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung will den Bebauungsplan Nr. 987 für das Gebiet zwischen Hunscheidtstraße, Waldring und Mozartstraße öffentlich auslegen. Auf dem ehemaligen Industriegelände sollen ein hochwertiges Wohngebiet und eine mindestens vierzügige Kindertagesstätte entstehen.

    Entwicklung der ehemaligen Industriebrache

    Das rund 2,5 Hektar große Areal war bis 2016 Standort der Jahnel-Kestermann Getriebewerk GmbH, einem Traditionsunternehmen des Maschinenbaus. Nach der Schließung erwarb die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) die Grundstücke, ließ die Gebäude abreißen und den Boden für eine Folgenutzung sanieren.

    In einem zweistufigen Interessenbekundungsverfahren definierte die WEG Rahmenbedingungen für die Quartiersentwicklung. Dazu gehören unter anderem:

    • Mindestens 40 Prozent der Wohnfläche im geförderten Mietwohnungsbau
    • Errichtung einer mindestens viergruppigen Kindertagesstätte
    • Unterbringung der Bewohnerstellplätze in Tief- oder Quartiersgaragen
    • Erhalt des Baumbestands am Waldring
    • Abfallentsorgung über Unterflurcontainer

    Das ehemalige Betriebsgelände wurde anschließend an die Projektgesellschaft JK Wohnpark Bochum GmbH und Co. KG veräußert.

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    Erweiterung des Plangebiets

    Der Geltungsbereich wurde 2019 erweitert und umfasst nun auch Grundstücke an der Mozartstraße und weitere Bereiche an der Hunscheidtstraße. Entlang der Mozartstraße weisen die dortigen Gebäude einen hohen Sanierungsbedarf auf. Hier werden vier Baudenkmale (Mozartstraße 37-43) als Teil des Denkmalbereichs „Siedlung Mozartstraße und Wagnerplatz“ gesichert.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Planinhalte und Besonderheiten

    Der Bebauungsplan setzt allgemeine Wohngebiete fest und trifft detaillierte Regelungen zu Erschließung, Gebäudestellungen und gestalterisch-ökologischen Qualitäten. Prägende Bäume am Waldring werden durch Erhaltungsfestsetzungen geschützt.

    Aufgrund der Altlastensanierung sind Teilbereiche mit einer Untergrundabdichtung versehen, die eine Versickerung von Regenwasser verhindert. Das Niederschlagswasser soll daher oberflächennah über Rinnen und Mulden abgeleitet und unterirdischen Speicherrigolen zugeführt werden.

    Verkehr und Immissionsschutz

    Ein Verkehrsgutachten bestätigt die ausreichende Leistungsfähigkeit der maßgeblichen Knotenpunkte für das zusätzliche Verkehrsaufkommen. Zum Schutz vor Straßenverkehrslärm werden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Innenpegelfestsetzungen getroffen.

    Ein Mobilitätskonzept sieht Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel vor, darunter hochwertige Fahrradabstellanlagen, mögliche Sharing-Angebote und quartiersbezogene Informationsangebote.

    Umwelt- und Klimaschutz

    Durch Entsiegelung und Begrünung des bisherigen Werksgeländes steigt der Vegetationsanteil deutlich. Geplant sind unter anderem Dachbegrünungen und grünordnerische Festsetzungen. Die Kompensationsberechnung ergibt einen Überschuss von 21.806 Wertpunkten, womit der Eingriff in Natur und Landschaft als ausgeglichen gilt.

    Das Plangebiet soll insgesamt 310 Wohneinheiten aufnehmen, davon 40 Prozent im geförderten Wohnungsbau. Die geplante fünfgruppige Kindertagesstätte kann neben dem quartierseigenen Bedarf auch Betreuungsplätze für den umgebenden Stadtteil schaffen.

    Weiteres Verfahren

    Der Veröffentlichungsbeschluss soll am 3. Juni 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke gefasst werden. Zuvor beraten die Bezirksvertretungen Bochum-Süd (28. April) und Bochum-Mitte (21. Mai) die Vorlage. Die öffentliche Auslegung ist für das dritte Quartal 2026 geplant, der Satzungsbeschluss für das vierte Quartal.

    Mit dem Investor soll bis zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der unter anderem die Quotierungsregel für den geförderten Wohnungsbau, Mobilitätsmaßnahmen und die Errichtung der Kindertagesstätte regelt.

  • Kindertagespflege: Wirtschaftliche Unsicherheit durch freie Plätze wächst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt Alarm: Immer mehr Kindertagespflegepersonen geraten durch unbesetzte Plätze in wirtschaftliche Bedrängnis. Seit 2023 haben bereits 60 Tagespflegepersonen ihre Selbständigkeit aufgegeben. Das Ausbauziel von 60 Prozent U3-Versorgung bis 2030 steht zur Diskussion.

    Deutlicher Rückgang bei Tagespflegepersonen

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Von ursprünglich 550 Kindertagespflegepersonen sind nur noch 500 übrig geblieben. Entsprechend sank die Zahl der Betreuungsplätze von 1.900 auf 1.850. Aktuell stehen 46 von 1.800 Plätzen leer – das entspricht 2,6 Prozent der Gesamtkapazität.

    Besonders dramatisch war die Entwicklung im vergangenen Jahr: Während im Juni 2024 noch 50 Plätze unbesetzt waren, stieg diese Zahl bis Juni 2025 auf 141 freie Plätze. Zum Beginn des Kindergartenjahres im August waren sogar 171 Plätze verfügbar.

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    Selbständige unter Druck

    Als Selbständige sind Kindertagespflegepersonen auf eine hohe Auslastung angewiesen. Dauerhaft freibleibende Plätze können nicht bei jeder Tagespflegeperson kompensiert werden, erklärt die Verwaltung. Die wirtschaftliche Unsicherheit führt dazu, dass sich vermehrt Betroffene an die Fachabteilung wenden.

    Die Verwaltung nimmt diese Anliegen ernst und hat bereits interne Gespräche zur weiteren Entwicklung angeregt. Gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung werden Handlungsoptionen und Strategien erarbeitet.

    Ausbauziel wird hinterfragt

    Das ursprünglich für 2025 anvisierte Ausbauziel von 50 Prozent U3-Versorgung ist bereits erreicht – aktuell liegt die Quote bei 52 Prozent. Bis 2030 soll diese auf 60 Prozent steigen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen empfiehlt die Fachabteilung jedoch eine vertiefte Diskussion über dieses Ziel.

    Problematisch ist zudem der Elternwunsch: Viele Familien bevorzugen U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen gegenüber der Kindertagespflege. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII spielt hierbei eine nicht unerhebliche Rolle.

    Steuerungsmaßnahmen geplant

    Die Verwaltung hat bereits reagiert und stellt nun auch standortgenaue Bedarfsbestätigungen für angehende Tagespflegepersonen aus – analog zum Kitaausbau. Dies soll die Versorgungsquote auf Ebene der statistischen Bezirke und die Auslastung besser steuern.

    Bei neuen Kindertageseinrichtungen könnte durch eine Fokussierung auf Ü3-Plätze die Relevanz der Kindertagespflege als tragende Säule der Betreuungslandschaft unterstrichen werden. Zusätzlich wird über Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen diskutiert, um ihnen den Wechsel in Kindertagesstätten zu ermöglichen.

  • KiBiz-Regelung bislang ohne konkrete Auswirkungen in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die Verwaltung sieht derzeit keine Träger von Kindertageseinrichtungen von der neuen Eigenmittelregelung des Landes betroffen. Konkrete Auswirkungen auf den Kita-Ausbau können noch nicht beziffert werden, da Details zur angekündigten Investitionsförderung fehlen.

    Noch keine betroffenen Träger bekannt

    Auf eine SPD-Anfrage zu den Auswirkungen der verschärften KiBiz-Eigenmittelregelung teilt die Verwaltung mit, dass dem Jugendamt bislang keine Träger von Kindertageseinrichtungen bekannt seien, die konkret von der neuen Regelung betroffen sind. Auch Fälle, in denen Träger Förderanträge zurückziehen mussten oder bewilligte Projekte nicht umsetzen konnten, sind nicht bekannt.

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    Land stellt 1,5 Milliarden Euro ab 2027 bereit

    Die neue Regelung betrifft aktuell nur die Investitionskostenförderung, da hier eine Anteilsfinanzierung mit Eigenanteil vorgesehen ist. Programme wie Kita-Helfer und Sprach-Kita sind als Festbetragsfinanzierungen davon nicht betroffen. Im Rahmen der KiBiz-Novelle will das Land ab 2027 1,5 Milliarden Euro für Investitionen bereitstellen. Nach welchen Kriterien diese Mittel abgerufen werden können, ist der Verwaltung jedoch noch nicht bekannt.

    Finanzierungssituation bereits angespannt

    Da die KiBiz-Mittel seit Jahren knapp bemessen seien und die Finanzierungssituation der Kitas angespannt ist, könne derzeit nicht belastbar festgestellt werden, in welchem Umfang Träger überhaupt Rücklagen bilden konnten. Die Träger finanzieren ihre Eigenanteile hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuern, Spenden, Fördervereine oder Einnahmen aus Vermietungen.

    Stadt engagiert sich auf Landesebene

    Die Verwaltung betont, dass die Stadt aktiv an den Diskussionen um die KiBiz-Novellierung in den Gremien des Städtetags teilnimmt. Gespräche wurden auf verschiedenen Ebenen geführt, um die kommunale Perspektive einzubringen. Zudem hat die Stadt gemeinsam mit dem Städtetag NRW Klage gegen den gültigen Belastungsausgleich erhoben.

    Förderung für eingruppige Kitas bleibt erhalten

    Entwarnung gibt es bei der ursprünglich geplanten Einstellung der Sonderförderung für eingruppige Kitas: Diese wurde im überarbeiteten Entwurf nicht weiterverfolgt, die Förderung soll erhalten bleiben.

  • Stadt erhöht Verpflegungsentgelt in Kindertagesstätten auf 70 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    29.04.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verpflegungskosten für die Über-Mittag-Betreuung in den 20 städtischen Kindertageseinrichtungen steigen ab August 2026 von derzeit 57,50 Euro auf 70 Euro monatlich. Zusätzlich wird eine jährliche Dynamisierung um 2,50 Euro eingeführt.

    Das Jugendamt begründet die Erhöhung mit anhaltenden Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Personalkosten für hauswirtschaftliche Kräfte und Energiekosten. Nach Angaben des Verpflegungsanbieters haben sich die Einkaufspreise in den letzten drei Jahren um etwa 30 Prozent erhöht.

    Strukturelles Defizit bei Verpflegungskosten

    Die Kalkulation zeigt ein erhebliches Missverhältnis zwischen tatsächlichen Kosten und Erträgen. Die realen Verpflegungskosten betragen 112,50 Euro pro Kind und Monat, während bisher nur 57,50 Euro erhoben wurden. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von lediglich 51 Prozent.

    Mit der neuen Regelung steigt der Kostendeckungsgrad auf etwa 62 Prozent. Die Verwaltung verzichtet bewusst auf eine Vollkostenrechnung, da dies zu „unzumutbar hohen Belastungen der Eltern“ führen würde.

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    Jährliche Erhöhung um 2,50 Euro

    Erstmals zum 1. August 2027 wird das Verpflegungsentgelt automatisch um 2,50 Euro erhöht – ein Euro mehr als in den vergangenen Jahren. Diese Dynamisierung soll jeweils zum 1. August erfolgen und den kontinuierlichen Kostensteigerungen besser Rechnung tragen.

    Vergleich mit anderen Trägern

    Die städtischen Kindertageseinrichtungen liegen mit dem neuen Entgelt im unteren Bereich der örtlichen Anbieter. Die Arbeiterwohlfahrt erhebt bereits seit August 2025 70 Euro, der KiTa-Zweckverband im Bistum Essen 82,40 Euro und die evangelische Kindergartengemeinschaft 77 Euro.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für 2026 erwartet die Stadt durch die Erhöhung Mehrerträge von 21.000 Euro, für 2027 von 178.000 Euro. Über den gesamten Fünfjahreszeitraum bis 2031 summieren sich die zusätzlichen Einnahmen auf rund 1,365 Millionen Euro.

    Keine Auswirkungen für einkommensschwache Familien

    Empfänger von Sozialleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können weiterhin eine Befreiung vom Verpflegungsentgelt nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beantragen. Auch der Härtefallfonds des Landes „Alle Kinder essen mit“ bleibt verfügbar.

    Die Entscheidung liegt beim Rat der Stadt, der am 7. Mai 2026 über die Vorlage abstimmt. Zuvor beraten der Jugendhilfeausschuss am 22. April und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 29. April.