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AfD stellt umfangreiche Anfrage zu E-Scootern in Bochum

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

Die AfD-Fraktion im Rat hat eine detaillierte Anfrage zum Betrieb von E-Scootern in der Stadt gestellt. Mit 16 Fragen fordert sie Aufklärung über Unfallzahlen, Verstöße und mögliche Verbote nach dem Vorbild anderer NRW-Städte.

Die AfD-Fraktion um Ratsfrau Elke Schumacher sieht den E-Scooter-Betrieb in Bochum kritisch und verweist auf zunehmende Beschwerden über rücksichtsloses Fahren und verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge. Besonders mobilitätseingeschränkte Personen, Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit Kinderwagen seien häufig betroffen.

Vorbild aus anderen NRW-Städten

Als Begründung für ihre Anfrage führt die AfD an, dass mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen – darunter Gelsenkirchen und Köln – in den vergangenen Monaten restriktivere Regelungen eingeführt oder zeitweise Verbote ausgesprochen haben. Hintergrund seien Sicherheitsbedenken, Unfallhäufungen und steigende Kosten für Ordnungseinsätze und Flächenreinigung.

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Umfassender Fragenkatalog

Die 16 Fragen der AfD-Fraktion decken verschiedene Aspekte ab: von der aktuellen Anzahl der E-Scooter und Anbieter über Unfallstatistiken und Verstöße bis hin zu den finanziellen Aspekten durch Sondernutzungsgebühren und Bußgelder.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, wie die Stadt die Entscheidung Gelsenkirchens bewertet, den E-Scooter-Verleih zeitweise zu untersagen, und ob vergleichbare Maßnahmen auch in Bochum erwogen werden könnten.

Rolle im Mobilitätskonzept hinterfragt

Die Anfrage thematisiert auch die grundsätzliche Rolle der E-Scooter im städtischen Mobilitäts- und Nachhaltigkeitskonzept sowie deren Einfluss auf das Stadtbild und die Barrierefreiheit öffentlicher Wege. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach geplanten Verbesserungsmaßnahmen und möglichen Gesprächen mit den Verleihanbietern.

Die Anfrage ist für die Ratssitzung am 20. November 2025 vorgesehen, eine schriftliche Beantwortung soll auch an die Bezirksvertretungen erfolgen.

Unterlagen

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