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Satzungsanpassungen für Kulturinstitute Bochum: Rat beschließt Änderungen aus steuerlichen Gründen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Der Rat soll Änderungssatzungen für die Anstalt öffentlichen Rechts „Kulturinstitute Bochum“ sowie die städtischen Betriebe gewerblicher Art Planetarium, Schauspielhaus und Bochumer Symphoniker beschließen. Die redaktionellen Anpassungen resultieren aus Abstimmungen mit dem Finanzamt und sind aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen erforderlich.

Die Stadt legt dem Rat vier Änderungssatzungen zur Beschlussfassung vor, die sich aus formalen Anforderungen des Finanzamts ergeben. Betroffen sind die Kulturinstitute Bochum AöR sowie die drei mit ihr zusammenwirkenden Betriebe gewerblicher Art.

Hintergrund der Änderungen

Mit Ratsbeschluss vom 2. Mai 2024 wurde entschieden, den Betrieb der Bochumer Symphoniker und des Planetariums mit dem Schauspielhaus innerhalb der Kulturinstitute Bochum AöR zusammenzuführen. Die Grundstücke, Immobilien und fest eingebauten Betriebsvorrichtungen verblieben dabei in den jeweiligen Betrieben gewerblicher Art, die diese Vermögensgegenstände an die AöR überlassen.

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Prüfung durch das Finanzamt

Die Gemeinnützigkeit wird nach solchen Strukturänderungen erneut vom Finanzamt geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung ergaben sich Änderungsbedarfe, insbesondere:

  • Anpassungen des Wortlauts an die neueste Formulierung des Gemeinnützigkeitskatalogs der Abgabenordnung
  • Konkretisierungen in der Abgrenzung des planmäßigen Zusammenwirkens
  • Vereinheitlichung der bisher unterschiedlich formulierten Satzungen auf Basis der aktuellen gesetzlichen Mustersatzung

Keine operativen Auswirkungen

Die Verwaltung betont, dass sich durch die Satzungsänderungen keine Änderungen der Ausrichtung, Organisation oder des Betriebs der Kulturinstitute Bochum AöR ergeben. Es handele sich um steuerlich notwendige redaktionelle Anpassungen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen entstehen nicht.

Beratungsfolge

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

Unterlagen

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