Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 21.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
| 23.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
| 28.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten |
| 28.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | noch nicht beraten |
| 29.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |
| 06.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten |
| 30.06.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | noch nicht beraten |
| 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
| 16.07.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadtverwaltung legt die 6. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts vor. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der USB Bochum GmbH und dem Institut INFA überarbeitet und enthält aktuelle Daten sowie neue Maßnahmen zur Abfallvermeidung.
Gesetzliche Vorgaben erfordern regelmäßige Aktualisierung
Nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz müssen kommunale Abfallwirtschaftskonzepte alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Die letzte Fassung wurde am 16. November 2017 vom Rat beschlossen und galt für die Jahre 2017 bis 2021. Eine frühere Aktualisierung unterblieb zunächst, da strategische Überlegungen und Entwicklungsprozesse in das neue Konzept einfließen sollten.
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Zur fachlichen Unterstützung beauftragte die Stadt das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA). Das Institut analysierte die aktuelle Situation der Abfallwirtschaft in Bochum und bewertete die bisherige Entwicklung. Auf dieser Grundlage wurden Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung unter Berücksichtigung neuer rechtlicher Anforderungen definiert.
Umfassende Inhalte des Konzepts
Das Abfallwirtschaftskonzept enthält gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalte: Angaben über Art, Menge und Verbleib der anfallenden Abfälle, Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung, insbesondere zur getrennten Erfassung von Bio-, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen. Außerdem werden Ausschlüsse von der Entsorgungspflicht begründet, die zehnjährige Entsorgungssicherheit nachgewiesen und Kooperationen mit anderen Entsorgungsträgern dargestellt.
Beratungsverfahren läuft bis Juli
Das Konzept durchläuft ein mehrstufiges Beratungsverfahren. Zunächst werden alle sechs Bezirksvertretungen zwischen dem 21. April und 6. Mai 2026 angehört. Anschließend beraten der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.
Die Bezirksregierung Arnsberg erhielt bereits am 27. August 2025 den ersten Entwurf zur Abstimmung. Das neue Konzept enthält aktuelle Daten bis einschließlich 2024. Die nächste, 7. Fortschreibung ist regulär erst für das Jahr 2031 geplant.
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