Abfallwirtschaftskonzept wird nach fünf Jahren fortgeschrieben

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
16.07.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadtverwaltung legt die 6. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts vor. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der USB Bochum GmbH und dem Institut INFA überarbeitet und enthält aktuelle Daten sowie neue Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

Gesetzliche Vorgaben erfordern regelmäßige Aktualisierung

Nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz müssen kommunale Abfallwirtschaftskonzepte alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Die letzte Fassung wurde am 16. November 2017 vom Rat beschlossen und galt für die Jahre 2017 bis 2021. Eine frühere Aktualisierung unterblieb zunächst, da strategische Überlegungen und Entwicklungsprozesse in das neue Konzept einfließen sollten.

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Externe Unterstützung bei der Erstellung

Zur fachlichen Unterstützung beauftragte die Stadt das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA). Das Institut analysierte die aktuelle Situation der Abfallwirtschaft in Bochum und bewertete die bisherige Entwicklung. Auf dieser Grundlage wurden Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung unter Berücksichtigung neuer rechtlicher Anforderungen definiert.

Umfassende Inhalte des Konzepts

Das Abfallwirtschaftskonzept enthält gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalte: Angaben über Art, Menge und Verbleib der anfallenden Abfälle, Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung, insbesondere zur getrennten Erfassung von Bio-, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen. Außerdem werden Ausschlüsse von der Entsorgungspflicht begründet, die zehnjährige Entsorgungssicherheit nachgewiesen und Kooperationen mit anderen Entsorgungsträgern dargestellt.

Beratungsverfahren läuft bis Juli

Das Konzept durchläuft ein mehrstufiges Beratungsverfahren. Zunächst werden alle sechs Bezirksvertretungen zwischen dem 21. April und 6. Mai 2026 angehört. Anschließend beraten der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

Die Bezirksregierung Arnsberg erhielt bereits am 27. August 2025 den ersten Entwurf zur Abstimmung. Das neue Konzept enthält aktuelle Daten bis einschließlich 2024. Die nächste, 7. Fortschreibung ist regulär erst für das Jahr 2031 geplant.

Unterlagen

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