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Verwaltung beantwortet Anfrage zu Sachbeschädigung auf Spielplatz in Gerthe

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Nach volksverhetzenden Schmierereien auf einem Spielplatz in Gerthe beantwortet die Verwaltung Fragen der SPD-Bezirksfraktion zu Strafanzeige, Kosten und möglicher Beleuchtung der Wegeverbindung.

Sachbeschädigung mit NS-Symbolik beseitigt

Am 14. November 2025 wurde auf der Spielplatz-Fläche hinter der Wohnsiedlung „Auf der Panne“ in Gerthe eine massive volksverhetzende Sachbeschädigung festgestellt. Spielgeräte, Bänke und der asphaltierte Weg wurden mit antijüdischen und antiislamischen Parolen sowie verfassungswidriger NS-Symbolik beschmiert. Dank der schnellen Meldung engagierter Bürger konnte durch den städtischen Einsatzdienst eine zeitnahe und vollständige Beseitigung ermöglicht werden.

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Strafanzeige erfolgt nachträglich

Auf die Frage der SPD-Bezirksfraktion nach einer Strafanzeige teilt die Verwaltung mit, dass verschiedene Ausstattungsgegenstände beschädigt wurden, was mehrere Fachämter betrifft. Die Polizei informierte lediglich den Notdienst und den USB (Umwelt- und Stadtreinigungs-Betrieb). Der Notdienst veranlasste zwar schnell die Beseitigung, erstattete jedoch keine Anzeige. Diese soll nun nachträglich gegen Unbekannt erfolgen.

Reinigung kostet über 2.500 Euro

Die Entfernung der Schmierereien wurde von der Firma Markus Klotzbach GmbH durchgeführt und kostete brutto 2.581,41 Euro. Bereits einige Monate zuvor war eine POP-Station der Glasfaser Ruhr in der Nähe der Spielplatzfläche Opfer großflächiger Schmierereien geworden, die nicht beseitigt werden konnten.

Beleuchtung wird geprüft

Die SPD-Fraktion hatte nach einer adaptiven Wegebeleuchtung gefragt, die auf Bewegung reagiert, da die Täter offenbar die Dunkelheit der Nacht ausnutzten. Auf der Wegeverbindung von der Hans-Sachs-Straße bis zur Mengeder Straße ist derzeit keine Beleuchtung vorhanden.

Die Verwaltung verweist darauf, dass die Beleuchtung von Park- und Grünanlagen auf Grundlage einer am 2. Juli 2024 beschlossenen Handlungsempfehlung umgesetzt wird. Daher bestehe keine Notwendigkeit, den genannten Grünzug zu beleuchten. Dennoch will die Verwaltung den Bereich nochmals prüfen und der Bezirksvertretung eine detailliertere Stellungnahme zur Beleuchtung zukommen lassen.

Unterlagen

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