,

Verkaufsoffener Sonntag in Linden: Rat soll Ladenöffnung für Hüftgold-Festival beschließen

Dieser Beitrag ist KI-generiert. Mehr erfahren.

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 1 (Grüne)
Dagegen: 3 (Grüne, LINKE)
Dafür: 14 (SPD, CDU, AfD)
04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadtverwaltung beantragt die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 31. Mai 2026 im Stadtteil Linden. Anlass ist das Food-Truck-Festival „Hüftgold“, das seit 2016 jährlich auf dem Wilhelm-Hopmann-Platz stattfindet. Der Rat entscheidet am 19. März über die ordnungsbehördliche Verordnung.

Hüftgold-Festival als Anlass für Sonntagsöffnung

Das Food-Truck-Festival „Hüftgold“ findet vom 29. bis 31. Mai 2026 statt und bietet eine kulinarische Weltreise mit internationalen Spezialitäten. Entlang der Hattinger Straße werden Food-Truck-Stationen aufgebaut, ergänzt durch einen Kunsthandwerkermarkt auf dem unteren Wilhelm-Hopmann-Platz mit etwa 30 Ständen. Der Veranstalter rechnet mit rund 5.000 Besuchern.

Die Verkaufsstellen sollen am Sonntag, 31. Mai 2026, von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich auf den Veranstaltungsbereich rund um die Hattinger Straße und den Wilhelm-Hopmann-Platz.

Ratskompass-Newsletter

Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

Jetzt abonnieren

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Gemäß Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an maximal acht Sonntagen pro Jahr im öffentlichen Interesse geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht. Die Verwaltung sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an, da das Festival seit 2016 etabliert ist und die Ladenöffnung lediglich einen „Annex“ zur Veranstaltung darstellt.

Stellungnahmen der Sozialpartner

Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und kritisiert, dass immer die gleichen „Rezepte“ im Wettbewerb mit dem Online-Handel verwendet würden.

Die Industrie- und Handelskammer unterstützt hingegen den Antrag, während die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußert. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnung kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten.

Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung

Die Vorlage durchläuft bis zur Ratssitzung am 19. März verschiedene Gremien: Zunächst werden alle Bezirksvertretungen angehört, gefolgt von Vorberatungen im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.

Unterlagen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden deines Kommentars werden dein Name, deine E-Mail-Adresse und dein Kommentartext gespeichert. Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.