Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 03.03.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Die Linke) Dagegen: 2 (AfD) Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB) |
Die Verwaltung legt eine aktualisierte Liste mit städtischen Grundstücken im Stadtbezirk Bochum-Südwest vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die Bezirksvertretung entscheidet im März über die Freigabe zur Vermarktung.
Erste Grundstücksliste seit 2021
Nach mehrjähriger Pause wird erstmals seit Sommer 2021 wieder eine Grundstücksliste zur Entscheidung vorgelegt. In den vergangenen Jahren war aufgrund der schwierigen Marktlage mit gestiegenen Baukosten, höheren Finanzierungskosten und zurückhaltender Nachfrage keine Aktualisierung erforderlich gewesen.
Die vorliegende Liste ersetzt die Vorlage Nr. 20252689 und wurde um ein vermarktbares Grundstück am Gisela-Piedboeuf-Weg erweitert. Sie bildet den aktuellen Sachstand ab und berücksichtigt alle in den vergangenen viereinhalb Jahren getätigten Geschäfte.
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Jetzt abonnierenVerschiedene Vermarktungsverfahren vorgesehen
Die aufgelisteten Grundstücke werden nach unterschiedlichen Verfahren vermarktet:
- Veröffentlichung nach Kriterienkatalog (vor allem für Ein- bis Zweifamilienhäuser mit Selbstnutzung)
- Veröffentlichung zum Höchstgebot (hauptsächlich Mehrfamilienhausgrundstücke)
- Interessenten- und Investorenaufrufe
- Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
- Auktionen und Maklerbeauftragung
Transparenz bei Preisfindung und Grundstückszustand
Die Liste enthält neben den Vermarktungsverfahren auch die aktuellen zonalen Bodenrichtwerte zur grundsätzlichen Orientierung. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bestimmt.
Zusätzlich informiert die Aufstellung über den Bewuchs der Flächen – von „kein Aufwuchs“ bis „dichter Aufwuchs“ – sowie über den Versiegelungsgrad in Prozent. Diese Angaben basieren auf Luftbildauswertungen und Ortsbesichtigungen.
Beratungsfolge im März
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 3. März 2026 vor. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 4. März 2026.
Bei späteren Verkäufen nach bestimmten Verfahren ist kein weiterer Einzelbeschluss erforderlich. Die Bezirksvertretung und der Planungsausschuss werden dann quartalsweise über abgeschlossene Verkäufe informiert.
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