Hilfen zur Erziehung: Kosten steigen deutlich trotz Steuerungsmaßnahmen

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

Das Jugendamt informiert über die dramatische Kostenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung. Die Ausgaben für stationäre Hilfen stiegen 2025 um 15,1 Prozent auf 80,9 Millionen Euro, obwohl umfassende Steuerungsmechanismen zur Kostenkontrolle etabliert sind.

Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (HzE) bereitet dem Jugendamt erhebliche finanzielle Sorgen. Während die Fallzahlen der stationären Hilfen um 9,1 Prozent auf 1.211 Fälle anstiegen, explodierten die Kosten um 15,1 Prozent auf 80,9 Millionen Euro. Bei den ambulanten Hilfen war der Anstieg moderater: Die Fallzahlen stiegen um 3,5 Prozent auf 735 Fälle, die Kosten um 5,3 Prozent auf 11,3 Millionen Euro.

Bundesweiter Trend trifft auch Bochum

Die Kostenentwicklung ist kein lokales Phänomen. Bundesweit haben sich die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung seit 2010 verdoppelt. Von 2022 bis 2024 stiegen die Ausgaben deutschlandweit um 31 Prozent. In diesem Zeitraum verzeichnet die Stadt eine Kostensteigerung von 26,7 Prozent bei gleichzeitig rückläufigen Fallzahlen um 4,2 Prozent.

Besonders dynamisch entwickelt sich die ambulante Eingliederungshilfe. In Nordrhein-Westfalen stiegen die Fallzahlen seit 2008 um 364 Prozent. In der Stadt betrug die Steigerung zwischen 2022 und 2024 immerhin noch 7,2 Prozent. Die Kosten für diese Hilfen stiegen von 11,4 auf 16,2 Millionen Euro – ein Plus von 41,6 Prozent.

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Schulbegleitung als größter Kostentreiber

Den größten Anteil an den Kosten der ambulanten Eingliederungshilfe hat die Schulbegleitung mit 85,7 Prozent im Jahr 2024. Diese wird seit 2020 in der Clearing- und Diagnostikstelle des Familienpädagogischen Zentrums gemeinsam für SGB VIII und SGB IX bearbeitet.

Umfassende Steuerungsmechanismen etabliert

Das Jugendamt hat zwei zentrale Steuerungsinstrumente entwickelt: die Entgelt- und Vertragskommission (EVK) für die Verhandlung von Trägerentgelten und ein mehrstufiges Fallsteuerungsverfahren.

Die EVK ist für alle vertraglichen Vereinbarungen und Entgeltangelegenheiten zuständig. Ihre Kernaufgaben umfassen:

  • Prüfung und Festsetzung von Entgelten nach §§ 77 und 78b SGB VIII
  • Aushandeln von Entgelten mit freien Trägern und Leistungserbringern
  • Entwicklung von Qualitätsstandards für Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
  • Initiierung und Bewertung neuer Konzepte und Angebote
  • Durchführung vergaberechtlicher Verfahren

Trotz dieser Bemühungen stiegen die Trägerentgelte zwischen 2023 und 2025 um durchschnittlich 20 Prozent. Als Gründe nennt die Verwaltung Tarifanpassungen, inflationsbedingte Sachkostensteigerungen und veränderte Personalkostenschlüssel durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Mehrstufiges Genehmigungsverfahren

Bei der Fallsteuerung prüft das Jugendamt zunächst die vier Grundvoraussetzungen für Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII:

  • Eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet
  • Die Hilfe ist für die Entwicklung des Kindes geeignet
  • Die Hilfe ist notwendig
  • Der Personensorgeberechtigte ist einverstanden

Das Genehmigungsverfahren ist nach Kostenhöhe gestaffelt:

  • Bis 12.658 Euro monatlich: Genehmigung durch Sachgebietsleitung nach kollegialer Reflexion
  • 12.658 bis 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Abteilungsebene erforderlich
  • Über 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene

Maßnahmen nach § 19 SGB VIII und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung im Ausland nach § 35 SGB VIII erfordern grundsätzlich eine Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene.

Strukturelle Probleme erfordern politische Lösungen

Die Verwaltung sieht das Problem in steigenden komplexen Bedarfslagen und überdurchschnittlich gestiegenen Entgelten. Kritisiert wird, dass die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend als „Ausfallbürge für Schule, Gesundheit, Eingliederungshilfe, Grundsicherung und Arbeitsförderung“ fungiert.

Gefordert wird eine Beteiligung des Bundes an den Kosten sowie ein jugend- und bildungspolitischer Finanzausgleichsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Am bewährten System der Subsidiarität zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe will die Verwaltung festhalten.

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