Beirat benennt Vertreterinnen für Inklusionskonferenz

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll am 5. Mai 2026 eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die Kommunale Inklusionskonferenz wählen. Die Geschäftsordnung der Inklusionskonferenz schreibt diese Entsendung vor.

Hintergrund der Inklusionskonferenz

Die Kommunale Inklusionskonferenz wurde vom Rat der Stadt im Dezember 2013 als zentrales Gremium zur ortsnahen Koordinierung der inklusiven Handlungs- und Themenfelder eingerichtet. Sie berät relevante Fragen der gleichberechtigten Teilhabe auf kommunaler Ebene.

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Aufgaben der Inklusionskonferenz

Die Inklusionskonferenz hat mehrere wichtige Funktionen:

  • Beratung von Fachämtern und Ratsausschüssen
  • Sicherstellung der Beteiligung der Betroffenen
  • Empfehlungen an den Rat der Stadt bei Bedarf

Vertretung des Beirats

Nach § 3 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung der Inklusionskonferenz muss der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ eine Vertreterin und eine Stellvertreterin entsenden. Die Namen der Kandidatinnen sind in der Vorlage noch nicht ausgefüllt und werden erst in der Beiratssitzung bekannt gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Die Entsendung der Vertreterinnen verursacht keine finanziellen Auswirkungen oder Folgekosten für die Stadt. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Unterlagen

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