Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 28.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | noch nicht beraten |
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Süd erkundigt sich bei der Verwaltung nach der rechtlichen Einordnung eines Protest-Camps auf der Fußgängerbrücke an der Ruhr-Universität. Die Christdemokraten stellen Fragen zur Genehmigung, Sicherheit und möglichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
Anfrage zur Sitzung am 28. April
Mit einer achtteiligen Anfrage wendet sich die CDU-Fraktion unter Vorsitz von Johannes Kuriewicz an den Bezirksbürgermeister. Die Anfrage soll in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 28. April 2026 behandelt werden.
Nach Angaben der CDU sei die Zuständigkeit für das Camp auf der Fußgängerbrücke im Bereich der Ruhr-Universität auf Höhe des U-Bahn-Zugangs bei der Stadt und nicht bei der Universitätsverwaltung gegeben.
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Jetzt abonnierenFragen zu Genehmigungen und Rechtslage
Die Fraktion möchte wissen, ob für den Aufbau auf der Brücke behördliche Genehmigungen, Anzeigen oder Zustimmungen vorliegen. Besonders interessiert sie sich für einen möglichen Dauerbetrieb, das Aufstellen von Zelten und die Lagerung von Gegenständen.
Zudem fragt die CDU nach der rechtlichen Einordnung der Nutzung – ob es sich um eine Versammlung, Sondernutzung, Camp oder sonstige Dauernutzung handelt. Auch will sie erfahren, ob nach Kenntnis der Verwaltung eine Nutzung des Bereichs rund um die Uhr stattfindet.
Sicherheitsaspekte im Fokus
Weitere Fragen betreffen Prüfungen zu Brandschutz, Rettungswegen, Verkehrssicherheit und allgemeiner Gefahrenabwehr. Die CDU erkundigt sich auch nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften bei dauerhaften Nutzungen.
Ein wichtiger Punkt ist für die Fraktion, ob die uneingeschränkte Nutzung der Fußgängerbrücke für Passanten, mobilitätseingeschränkte Personen sowie Einsatz- und Rettungskräfte jederzeit gewährleistet ist.
Mögliche Maßnahmen
Abschließend fragt die CDU nach bereits geprüften oder ergriffenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Sie möchte außerdem wissen, welche weiteren Maßnahmen die Verwaltung für möglich hält, falls eine unzulässige Dauernutzung festgestellt wird.
Als Beispiele nennt die Anfrage:
- Untersagung dauerhaft errichteter Zelte
- Täglicher Abbau mobiler Aufbauten
- Untersagung der Lagerung von Gegenständen
- Untersagung von Übernachtungen
- Vorgaben zu Mindestdurchgangsbreiten
- Verlegung an einen nahegelegenen geeigneteren Standort
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