Bochum-Ost hatte bis 1989 nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wählte in den ersten drei Legislaturperioden nach der Gemeindereform 1975 jeweils nur eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin oder einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister. Erst ab 1989 wurden zwei Stellvertreter gewählt.

Drei Legislaturperioden mit nur einem Stellvertreter

Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in Bochum-Ost geantwortet. Demnach wurde in den Legislaturperioden von 1975 bis 1979, 1979 bis 1984 und 1984 bis 1989 jeweils nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister beziehungsweise eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin gewählt. Früher trugen diese Amtsinhaber die Bezeichnung Bezirksvorsteher oder Bezirksvorsteherin.

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Seit 1989 zwei Stellvertreter im Amt

Mit Beginn der Wahlperiode 1989 bis 1994 verfügte die Bezirksvertretung Bochum-Ost erstmals über zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister. Diese Regelung besteht durchgehend bis zur aktuell laufenden Legislaturperiode.

Rechtsgrundlage durch Gemeindeordnung geschaffen

Die rechtliche Grundlage für die Wahl von zwei Stellvertretern wurde durch die Novelle der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Jahr 1994 geschaffen. Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 3. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen.

Unterlagen

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