Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 03.06.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten |
| 03.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten |
Die Ehrenmal-Vereinigung e.V. beantragt den Rückbau der beschädigten Soldatenfigur am denkmalgeschützten Kriegerehrenmal an der Unterstraße/Ecke Alte Bahnhofstraße. Die Untere Denkmalbehörde will dem Antrag stattgeben und sieht den Denkmalwert weiterhin als erhalten an.
Wiederholte Vandalismus-Schäden als Auslöser
Das seit 2006 unter Denkmalschutz stehende Kriegerehrenmal ist seit Jahren von Beschädigungen betroffen. Besonders der Kopf der Soldatenfigur wird wiederholt abgeschlagen. Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu Verunstaltungen, indem verschiedene Gegenstände anstelle des fehlenden Kopfes aufgesetzt werden.
Die Ehrenmal-Vereinigung e.V. als Eigentümerin des Denkmals sieht sich aus Alters- und finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage, die wiederkehrenden Schäden zu beseitigen. Der Verein verspricht sich von der Entfernung der Soldatenfigur und der stattdessen geplanten Anbringung einer Gedenktafel eine Verringerung der Angriffsfläche für weitere Beschädigungen.
Ratskompass-Newsletter
Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.
Jetzt abonnierenÜbergabe an Nachfolger geplant
In vorausschauender Weise beabsichtigt der Verein, das Denkmal im sanierten Zustand an mögliche Nachfolger zu übergeben. Entsprechende Gespräche wurden bereits mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. geführt.
Denkmalbehörde sieht Chance für neue Erinnerungskultur
Die Untere Denkmalbehörde hat sich intensiv mit dem Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte ausgetauscht. Beide Stellen teilen die Auffassung, dass die Funktion des Objekts als Denkmal nicht davon abhängt, ob der Soldat zukünftig Teil des Denkmals sein wird oder nicht.
Das Stadtarchiv ist der Ansicht, dass der partielle Rückbau des Soldaten die Chance bietet, in einer anderen Formensprache auch einer anderen Auffassung von Gedenk- und Erinnerungskultur Raum zur Entfaltung zu geben. Die Skulptur verleihe dem Denkmal eine aus der Entstehungszeit zu begreifende martialisch-militaristische Form.
Auflagen für den Rückbau
Die Untere Denkmalbehörde beabsichtigt, für die Entfernung der Soldatenfigur eine Erlaubnis zu erteilen. Dem Verein soll aufgegeben werden sicherzustellen, dass:
- Die Reste der Figur zerstörungsfrei entfernt und geeignet eingelagert werden
- Die als Ersatz geplante Gedenktafel baulich und inhaltlich mit der Unteren Denkmalbehörde und dem Zentrum für Stadtgeschichte abgestimmt wird
Die Stadt hat nicht die Intention, das Kriegerehrenmal als Eigentümerin zu übernehmen. Dem Antrag soll erst stattgegeben werden, wenn mögliche Eigentümernachfolger festgelegt werden konnten.
Denkmalwert bleibt erhalten
Aus denkmalfachlicher Sicht bleibt der Denkmalwert des Kriegerehrenmals erhalten; es erfolgt lediglich eine Fortschreibung des Denkmalumfangs. Die Entscheidung wurde mit der zuständigen Fachbehörde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) abgestimmt.
Schreibe einen Kommentar