Kategorie: Planung und Grundstücke

  • Bezirksvertretung Wattenscheid regt Dach- und Fassadenbegrünung an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat eine Initiative für mehr Grün in der Wattenscheider Innenstadt gestartet. Neben privaten Gebäuden sollen auch städtische Liegenschaften systematisch begrünt werden.

    Anregung für grünere Innenstadt

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2026 mehrheitlich eine umfassende Anregung zur Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen. Ziel ist es, die Wattenscheider Innenstadt grüner und attraktiver zu gestalten.

    Die Verwaltung soll sich systematisch um entsprechende Maßnahmen kümmern. Dabei soll die Wirtschaftsentwicklung Bochum eine koordinierende Rolle übernehmen, da die Dächer der City gut geeignet seien für Begrünung oder Photovoltaikanlagen.

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    Investoren-Modell für Dachflächen

    Als Lösung für zögernde Hauseigentümer schlägt die Bezirksvertretung ein Investoren-Modell vor. Investoren könnten Dachflächen anmieten und einen Teil begrünen – was der Allgemeinheit zugutekäme. Auf den restlichen Flächen könne Strom gewonnen werden.

    Die Bezirksvertretung verweist auf gute Fördermöglichkeiten und sieht in der Fassadenbegrünung eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Optik.

    Konkrete Vorschläge für öffentliche Räume

    Für die Fußgängerzone schlägt die Bezirksvertretung grüne Inseln zum Verweilen vor. An der Flanke der Friedenskirche zur Westenfelder Straße sei Platz für mehr Grün vorhanden. Vor der Kirche könnte eine „Speakers‘ Corner“ eingerichtet werden, um eine eigene Wattenscheider Tradition zu etablieren.

    Stadt soll mit gutem Beispiel vorangehen

    Als Ergänzung zur ursprünglichen CDU-Anregung fordert die Bezirksvertretung, dass die Stadt Bochum bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaik mit gutem Beispiel vorangeht. Zunächst sollen eigene Liegenschaften in den Blick genommen werden.

    Insbesondere bei anstehenden oder geplanten Sanierungsmaßnahmen bieten sich Anknüpfungspunkte. Bei der Sanierung des Wattenscheider Rathauses sowie bei Schulen und Kindertagesstätten im Stadtbezirk sollten entsprechende Maßnahmen systematisch geprüft und umgesetzt werden.

    Pädagogischer Mehrwert an Schulen

    Die Bezirksvertretung sieht in begrünten Dächern und Fassaden an Schulen und Kitas einen zusätzlichen pädagogischen Mehrwert. Sie könnten Umwelt- und Klimaschutz sichtbar machen, das Raumklima verbessern, sommerliche Hitze reduzieren und die Aufenthaltsqualität steigern.

    Durch den Einstieg über städtische Gebäude könnten praktische Erfahrungen gesammelt, Standards entwickelt und Akzeptanz geschaffen werden. Dies könnte später auch private Eigentümer zur Nachahmung motivieren.

    Die Anregung wird dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Jugendtreff Hofstede: Architekturwettbewerb für Umbau und Sanierung gestartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat den Architekturwettbewerb für den barrierefreien Umbau und die energetische Sanierung des Jugendtreffs Hofstede an der Riemker Straße 12 ausgeschrieben. Die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2027 geplant, das Außengelände soll bis zum zweiten Quartal 2028 folgen.

    Die SPD-Fraktion hatte nach dem aktuellen Stand der seit 2025 geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gefragt, nachdem im Jahr 2025 keine sichtbaren Arbeiten stattgefunden hatten. Die Verwaltung teilte mit, dass das Objekt bereits im Januar 2025 an die Zentralen Dienste übergeben worden war.

    Planungsphase beginnt Mitte 2026

    Das Ergebnis des Architekturwettbewerbs wird laut Jugendamt Mitte 2026 feststehen. Anschließend beginnt die Planungsphase des beauftragten Architekturbüros und entsprechende Bauanträge werden gestellt. Die Fertigstellung von Sanierung und Umbau ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen. Im Anschluss wird das Außengelände gestaltet, dessen Fertigstellung für das zweite Quartal 2028 geplant ist.

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    Schwerpunkt Bewegung und Gesundheit

    Für die Neukonzeptionierung des Jugendtreffs hat sich nach Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen, der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtteilparcours Riemke/Hofstede und der Einschätzung des Jugendamtes der Schwerpunkt Bewegung und Gesundheit herauskristallisiert. Eine abschließende Konzeption liegt noch nicht vor, ein Entwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.

    Bürgerbeteiligung zeigt breite Akzeptanz

    Bei der Hofsteder Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtteil-Parcours am 16. Mai 2025 erfuhr das Jugendamt, dass der Jugendtreff Hofstede als anerkannte Einrichtung wahrgenommen wird und eine Weiterentwicklung nach der Sanierung sehr begrüßt wird. Mehrfach wurde der Wunsch geäußert, dass dort auch Angebote und Räume für andere Zielgruppen außer Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung gestellt werden sollen.

    Auf dem großen Außengelände sollen vielfältige Angebote für sportliche Aktivitäten außerhalb von Vereinen möglich sein. Diese Anregungen werden in die Planungen aufgenommen.

    Finanzierung für 2026 und 2027 gesichert

    Die Investitionsmittel für Umbau, Sanierung und Umgestaltung des Außengeländes sind für das Jahr 2026 vorhanden und eingeplant. Dies gilt unter Vorbehalt des noch zu genehmigenden Haushalts auch für 2027. Für die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Möbeln, technischem Equipment und Sportgeräten müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

    Sozialraumakteure werden weiter einbezogen

    Die Akteure aus dem Sozialraum Riemke und Hofstede wurden bereits im Rahmen des Stadtteilparcours eingeladen und aufgerufen, sich an den Planungen mit Ideen und Vorschlägen zu beteiligen. Das Jugendamt will auch in der Phase der Konzeptentwicklung transparent informieren und beteiligen.

  • FDP-UWG fordert Neuplanung für August-Bebel-Platz in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die FDP-UWG bringt einen Änderungsantrag zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes in den Ausschuss für Mobilität ein. Der Antrag basiert auf einem gemeinsamen Beschluss der Wattenscheider Bezirksvertretung und sieht vier Leitplanken für die Neuplanung vor.

    Die Fraktion FDP-UWG: WAT hat für die Ausschusssitzung am 27. Mai 2026 einen Änderungsantrag zum Umbau des August-Bebel-Platzes vorgelegt. Der Antrag orientiert sich vollständig an einem Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid vom 19. Mai 2026, der fraktionsübergreifend von SPD, CDU, UWG und Wattenscheider Chance getragen wurde.

    Vier Kernpunkte für die Platzgestaltung

    Die Verwaltung soll auf Grundlage von vier Leitplanken einen neuen Maßnahmenplan erarbeiten:

    • Erhalt der Befahrbarkeit: Der Platz soll weiterhin für den motorisierten Individualverkehr zugänglich bleiben. Gleichzeitig sind verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgesehen, insbesondere eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h zwischen Voedestraße und Hochstraße.
    • Punktuelle Aufwertung: Geplant sind Verbesserungen bei Aufenthaltsqualität, Begrünung, Beleuchtung und Barrierefreiheit. Der bestehende Parkplatz soll gestalterisch einbezogen, aber nicht verkleinert werden. Zudem soll ein Wasserspielplatz berücksichtigt werden.
    • Pavillons: Die Verwaltung soll zwei Planungsvarianten vorlegen – eine mit und eine ohne die bestehenden Pavillons. Für die dort ansässigen Geschäfte sollen alternative Standorte in leerstehenden Ladenlokalen geprüft werden.
    • Gesamtkonzept Innenstadt: Die Planung soll in ein umfassendes Konzept für die Wattenscheider Innenstadt eingebettet werden, einschließlich Alter Markt, Fußgängerzone und Friedrich-Ebert-Straße.

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    Verzicht auf nördlichen Neubau

    Ausdrücklich verzichten soll die Planung auf einen nördlichen Neubau. Stattdessen soll die nördliche Platzkante durch Grünbepflanzung gestaltet werden. Auch künftige Veranstaltungen wie „Der Bebel bebt“ sollen weiterhin möglich bleiben.

    Respekt für lokale Entscheidungen

    In ihrer Begründung betonen die Antragsteller Léon Beck und Hans-Josef Winkler, sie würden den „sorgfältig, inhaltlich wohlüberlegten Beschluss der Vertreter vor Ort“ in die Bochumer Gremien transformieren. Sie bitten um Respektierung und Zustimmung zu dem Wattenscheider Beschluss.

  • Auswahlkommission für Quartier am Gesundheitscampus steht fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll die Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe der Wohnbaugrundstücke 2-5 im „Quartier am Gesundheitscampus“ beschließen. Die Kommission bewertet die eingereichten städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe.

    Verfahren nach den Sommerferien

    Der Start der Konzeptvergabe soll nach den Sommerferien 2026 erfolgen. Zunächst wird ein Bewerbungszeitraum eingerichtet, in dem potenzielle Investoren ihr Interesse bekunden können. Anschließend reichen die qualifizierten Investoren ihre städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe ein.

    Die Auswahlkommission bewertet die Beiträge anhand festgelegter Kriterien in den Kategorien:

    • Städtebau und Architektur
    • KlimaQuartier.NRW und Ökologie
    • Nutzungskonzept

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    Zusammensetzung der Kommission

    Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, Politik und Fachexperten zusammen:

    Verwaltung:

    • Amtsleitung Stadtplanung und Wohnen
    • Amtsleitung Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
    • Abteilungsleitung Wohnen und Projekte
    • Abteilungsleitung Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung

    Politik:

    • Bezirksbürgermeister Bochum-Süd
    • Vorsitzende der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
    • Stellvertretende Bezirksbürgermeister und stellvertretende Ausschussvorsitzende

    Fachexperten:

    • Zwei Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur

    Hintergrund zum Quartier

    Das „Quartier am Gesundheitscampus“ entsteht auf einer Brachfläche westlich der Erich-Kästner-Schule in Bochum-Querenburg. Geplant sind rund 360 Wohneinheiten in sieben Gebäudekomplexen als Blockrandbebauung. Das Quartier soll durch die Landeszertifizierung „KlimaQuartier.NRW“ hohen Ansprüchen an klimaschützendes und klimaresilientes Bauen entsprechen.

    Finanzierung und Verfahren

    Die Ermittlung des Grundstückswerts erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Dieser Wert bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Erbbauzinses. Die Durchführung der Konzeptvergabe verursacht geschätzte Kosten von etwa 2.000 Euro je Kommissionssitzung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Juni 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung
  • SPD fragt nach Erreichbarkeit der Stadien für Großveranstaltungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach dem Stand der Planungen zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Lohrheide- und Ruhrstadion. Hintergrund sind mögliche Olympiabewerbungen und die generelle Zukunftsfähigkeit der Sportstätten für Großveranstaltungen.

    Im Hinblick auf diskutierte Olympiabewerbungen und die strategische Ausrichtung der Sportstätten für größere Events richtet die SPD-Fraktion fünf konkrete Fragen an die Verwaltung. Diese sollen in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 beantwortet werden.

    Wegeleitkonzept für das Lohrheidestadion

    Die SPD bezieht sich auf eine Verwaltungsvorlage, in der ein „übergeordnetes Gesamtkonzept zur Wegeführung“ erwähnt wird. Die Fraktion möchte wissen, wann dieses Konzept für das Umfeld des Lohrheidestadions finalisiert und umgesetzt wird. Besonderes Interesse gilt der Frage, inwieweit der Radschnellweg RS1 in das Wegeleitkonzept integriert werden soll.

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    Besucherlenkung und digitale Leitsysteme

    Konkrete Maßnahmen zur Besucherlenkung stehen ebenfalls im Fokus der Anfrage. Die SPD möchte Details zu geplanten Maßnahmen erfahren:

    • Beschilderung
    • Digitale Leitsysteme
    • Temporäre Lösungen bei Events

    Zusätzlich wird nach den Umsetzungsfristen für diese Maßnahmen gefragt.

    Gehwegpflasterung und Parkhauspläne

    Im Zusammenhang mit Maßnahmen des Energieunternehmens E.ON soll laut Verwaltung eine Pflasterung des Gehwegs geprüft werden. Die SPD erkundigt sich nach dem Ergebnis dieser Prüfung und dem möglichen Umsetzungszeitpunkt.

    Darüber hinaus interessiert sich die Fraktion für die aktuelle Bewertung der Verwaltung bezüglich der Errichtung eines Parkhauses im Umfeld des Lohrheidestadions und welche Standorte oder Flächen dafür grundsätzlich in Betracht kommen.

    Wendeanlagen am Ruhrstadion

    Bezüglich des Ruhrstadions fragt die SPD nach dem Stand der Prüfung neuer Kehranlagen, die in einer anderen Verwaltungsvorlage erwähnt wurden. Besonders interessiert die Fraktion, warum eine Wendeanlage im Bereich des Stadions nicht Bestandteil der aktuellen Planungen im Kontext der Stadionsanierung ist.

    Die Anfrage ist von Christian Kalisch unterzeichnet und richtet sich an Oberbürgermeister Jörg Lukat.

    Fediverse-Reaktionen
  • Änderungsantrag für Umbau August-Bebel-Platz soll Verkehrsfläche reduzieren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Ein sachkundiger Bürger fordert für den geplanten Umbau des August-Bebel-Platzes in Wattenscheid eine Minimierung der Verkehrsfläche und bessere Barrierefreiheit. Zudem soll ein Sanierungskonzept für die gesamte Wattenscheider Innenstadt erarbeitet werden.

    Reduzierung der Verkehrsflächen im Fokus

    Der Änderungsantrag zur 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 sieht umfassende Modifikationen am vorliegenden Planungsentwurf vor. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Minimierung der Barrierewirkung der ÖPNV-Achse.

    Konkret sollen die Verkehrsflächen wie folgt reduziert werden:

    • Die Zahl der Haltestellen- beziehungsweise Umsteigeplattformen wird auf zwei reduziert, wobei auf einer Seite Busse und auf der anderen Straßenbahnen halten sollen
    • Im Haltestellenbereich verbleiben nur noch zwei Busspuren
    • Stellplätze für Busse werden außerhalb des Platzes geschaffen
    • Es verbleiben zwei Straßenbahngleise, deren Lage bei Bedarf geändert werden kann
    • Der Radverkehr erhält einen separaten Radweg über den Platz

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    Verbesserungen für Nutzer und Veranstaltungen

    Das Umsteigen soll möglichst schnell und einfach erfolgen können, idealerweise ohne Querung von Fahrbahnen und ohne erforderliche Lichtsignalanlagen für Fußgänger. Die Platzgestaltung soll zudem die Durchführung größerer Veranstaltungen ermöglichen.

    Barrierefreie Toilettenanlage geplant

    Als weitere Ergänzung sieht der Antrag die Errichtung einer barrierefreien, öffentlich zugänglichen Toilettenanlage am Platz vor.

    Sanierungskonzept für Wattenscheider Innenstadt

    Der Antrag geht über den August-Bebel-Platz hinaus: Die Verwaltung soll für die gesamte Wattenscheider Innenstadt ein Sanierungskonzept erarbeiten, um zeitnah eine zeitgemäße Gestaltung zu erreichen. Die erforderlichen Mittel sollen in den Haushalten ab 2027 bereitgestellt werden.

    Im ersten Schritt ist eine Bürgerbefragung vorgesehen, um aktuelle Defizite zu identifizieren und Ideen für eine Neugestaltung zu sammeln.

    Der Antragsteller kündigt eine mündliche Begründung für die Sitzung an.

  • Verwaltung äußert sich zur Entwicklung des ThyssenKrupp-Geländes

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Linksfraktion zur geplanten Entwicklung des 68 Hektar großen ehemaligen ThyssenKrupp-Werksgeländes an der Castroper Straße geantwortet. Dabei wird deutlich: Konkrete Aussagen zu Sanierungskosten und Finanzierung sind derzeit noch nicht möglich.

    Die Linksfraktion hatte sich in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 22. Januar nach dem aktuellen Stand der Planungen für das Industriegelände erkundigt, das Potenzial für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen bietet.

    Altlastenverdacht ohne konkrete Erkenntnisse

    Das Gelände der Stahlwerke Bochum ist als Altlastenverdachtsfläche im städtischen Altlastenkataster unter der Nummer 1/4.02 verzeichnet. Da es sich noch um einen laufenden Betrieb handelt, liegen der Verwaltung jedoch keine konkreten Erkenntnisse über den Bodenzustand vor.

    Eine historische Recherche wurde bereits durchgeführt, basierend auf:

    • Multitemporaler Luftbildauswertung
    • Vorhandenen Akten im Rahmen der Katasterarbeit
    • Dokumentation zu Altlastenanfragen

    Die notwendigen Bodenuntersuchungen sollen erst im Rahmen der Betriebsstilllegung erfolgen. Anschließend muss ein auf die konkrete Planung abgestimmtes Untersuchungsprogramm entwickelt werden.

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    Sanierungskosten noch nicht bezifferbar

    Auf die Frage nach den geschätzten Sanierungskosten für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen kann die Verwaltung noch keine Antwort geben. Sowohl das mögliche Schadstoffspektrum als auch die genaue Folgenutzung in den einzelnen Bereichen seien noch unbekannt.

    Haftung des Verursachers

    Bezüglich der rechtlichen Verpflichtungen von ThyssenKrupp als möglichem Verursacher von Altlasten verweist die Verwaltung auf § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Demnach haftet ein früherer Eigentümer auch nach Veräußerung weiterhin für Sanierungsmaßnahmen – unabhängig von einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Grundstück.

    Die Verwaltung empfiehlt, zur Verminderung des Haftungsrisikos der Stadt geeignete Maßnahmen und Vertragsregelungen mit der Unteren Bodenschutzbehörde und dem Rechtsamt abzustimmen.

    Finanzierung erst nach möglichem Erwerb

    Da sich das Grundstück noch im Privateigentum befindet, will die Verwaltung erst nach einem möglichen Erwerb durch die Stadt weitergehende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen veranlassen. Auf Basis des Kaufpreises und der ermittelten Kosten soll dann ein entsprechendes Finanzierungsmodell entwickelt werden.

  • SPD-Fraktion fordert Neuausrichtung der August-Bebel-Platz-Planung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDer Antrag wird zurückgezogen.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid lehnt die bisherige Umbauplanung für den August-Bebel-Platz ab und fordert eine wirtschaftlich tragfähige Alternative. Statt vollständiger Autofreiheit soll der Platz weiterhin befahrbar bleiben und schrittweise aufgewertet werden.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat einen Änderungsantrag zur geplanten Umgestaltung des August-Bebel-Platzes eingereicht. Der Antrag sieht vor, der vorliegenden Planung nicht zuzustimmen und stattdessen eine grundlegend neue Herangehensweise zu verfolgen.

    Bisherige Großplanung soll gestoppt werden

    Die Fraktion spricht sich gegen die Fortführung der umfassenden Umbauplanung mit vollständiger Autofreiheit aus. Stattdessen fordert sie eine wirtschaftlich tragfähige, schrittweise und umsetzbare Planung. Die Verwaltung soll auf Basis von fünf Leitplanken einen realistischen Maßnahmenplan erarbeiten.

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    Fünf-Punkte-Plan für pragmatische Lösung

    Der Änderungsantrag definiert konkrete Anforderungen an die Neuplanung:

    • Keine Fortführung der bisherigen Großplanung: Die umfassende Umbauplanung mit vollständiger Autofreiheit wird nicht weiterverfolgt.
    • Erhalt der Erreichbarkeit: Der August-Bebel-Platz soll weiterhin für den motorisierten Individualverkehr erreichbar und befahrbar bleiben. Verkehrsberuhigende Maßnahmen und Verbesserungen für Fußgänger, Radverkehr und ÖPNV sollen geprüft werden.
    • Sichtbare punktuelle Aufwertung: Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung von Aufenthaltsqualität, Sauberkeit, Begrünung, Verschattung, Sitzgelegenheiten, Beleuchtung und Barrierefreiheit sollen entwickelt werden.
    • Multifunktionale Nutzung sichern: Der Platz soll flexibel nutzbar bleiben für Parken, Wochenmarkt, Veranstaltungen, Außengastronomie und Aufenthalt.
    • Einbettung in Gesamtkonzept: Die Planung soll in ein Gesamtkonzept für die Wattenscheider Innenstadt eingebettet werden, insbesondere mit Blick auf Alter Markt, Fußgängerzone und Friedrich-Ebert-Straße.

    Kritik an mangelnder Akzeptanz

    In der Begründung führt die SPD-Fraktion aus, dass die bisherige Planung keine ausreichende Akzeptanz finde. Insbesondere die vollständige Herausnahme des motorisierten Individualverkehrs sowie mögliche Auswirkungen auf Einzelhandel, Gastronomie und umliegende Wohnstraßen würden erhebliche Fragen aufwerfen. Auch der Umfang der Maßnahme, die Kostenentwicklung und die praktische Umsetzbarkeit sprächen gegen die bisherige Planung.

    Forderung nach pragmatischer Lösung

    Thomas Dißelbeck von der SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid betont, dass es nicht darum gehe, eine Aufwertung des August-Bebel-Platzes zu verhindern. Vielmehr solle der Fokus auf eine pragmatische, wirtschaftlich tragfähige und bürgernahe Lösung gelegt werden. „Wattenscheid braucht jetzt keinen weiteren Planungskonflikt, sondern einen machbaren Ansatz mit konkreten Verbesserungen“, heißt es in der Begründung.

    Der Änderungsantrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 19. Mai 2026 behandelt.

  • Soldatenfigur des Kriegerdenkmals in Langendreer soll entfernt und eingelagert werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Ehrenmal-Vereinigung e.V. beantragt den Rückbau der beschädigten Soldatenfigur am denkmalgeschützten Kriegerehrenmal an der Unterstraße/Ecke Alte Bahnhofstraße. Die Untere Denkmalbehörde will dem Antrag stattgeben und sieht den Denkmalwert weiterhin als erhalten an.

    Wiederholte Vandalismus-Schäden als Auslöser

    Das seit 2006 unter Denkmalschutz stehende Kriegerehrenmal ist seit Jahren von Beschädigungen betroffen. Besonders der Kopf der Soldatenfigur wird wiederholt abgeschlagen. Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu Verunstaltungen, indem verschiedene Gegenstände anstelle des fehlenden Kopfes aufgesetzt werden.

    Die Ehrenmal-Vereinigung e.V. als Eigentümerin des Denkmals sieht sich aus Alters- und finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage, die wiederkehrenden Schäden zu beseitigen. Der Verein verspricht sich von der Entfernung der Soldatenfigur und der stattdessen geplanten Anbringung einer Gedenktafel eine Verringerung der Angriffsfläche für weitere Beschädigungen.

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    Übergabe an Nachfolger geplant

    In vorausschauender Weise beabsichtigt der Verein, das Denkmal im sanierten Zustand an mögliche Nachfolger zu übergeben. Entsprechende Gespräche wurden bereits mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. geführt.

    Denkmalbehörde sieht Chance für neue Erinnerungskultur

    Die Untere Denkmalbehörde hat sich intensiv mit dem Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte ausgetauscht. Beide Stellen teilen die Auffassung, dass die Funktion des Objekts als Denkmal nicht davon abhängt, ob der Soldat zukünftig Teil des Denkmals sein wird oder nicht.

    Das Stadtarchiv ist der Ansicht, dass der partielle Rückbau des Soldaten die Chance bietet, in einer anderen Formensprache auch einer anderen Auffassung von Gedenk- und Erinnerungskultur Raum zur Entfaltung zu geben. Die Skulptur verleihe dem Denkmal eine aus der Entstehungszeit zu begreifende martialisch-militaristische Form.

    Auflagen für den Rückbau

    Die Untere Denkmalbehörde beabsichtigt, für die Entfernung der Soldatenfigur eine Erlaubnis zu erteilen. Dem Verein soll aufgegeben werden sicherzustellen, dass:

    • Die Reste der Figur zerstörungsfrei entfernt und geeignet eingelagert werden
    • Die als Ersatz geplante Gedenktafel baulich und inhaltlich mit der Unteren Denkmalbehörde und dem Zentrum für Stadtgeschichte abgestimmt wird

    Die Stadt hat nicht die Intention, das Kriegerehrenmal als Eigentümerin zu übernehmen. Dem Antrag soll erst stattgegeben werden, wenn mögliche Eigentümernachfolger festgelegt werden konnten.

    Denkmalwert bleibt erhalten

    Aus denkmalfachlicher Sicht bleibt der Denkmalwert des Kriegerehrenmals erhalten; es erfolgt lediglich eine Fortschreibung des Denkmalumfangs. Die Entscheidung wurde mit der zuständigen Fachbehörde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) abgestimmt.

  • Städtisches Grundstück an der Alten Wittener Straße geht an gemeinschaftliches Wohnprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt will ein Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben. Eine Auswahlkommission hat bereits eine Entscheidung getroffen, nun haben die Gewinner ein Jahr Zeit zur Projektkonkretisierung.

    Konzeptvergabe erfolgreich abgeschlossen

    Für das städtische Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 wurde eine Konzeptvergabe für gemeinschaftliche Wohnprojekte durchgeführt. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits am 3. Juli 2025 die grundsätzliche Vergabe im Erbbaurecht beschlossen.

    Im Rahmen des Verfahrens waren Interessierte aufgerufen, ihre Ideen für das Grundstück anhand von Leitfragen textlich und grafisch darzustellen. Eine Auswahlkommission wählte am Ende des Verfahrens ein gemeinschaftliches Wohnprojekt aus.

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    Konkretisierungsphase läuft

    Das erstplatzierte Wohnprojekt hat nun ein Jahr Zeit, seine Projektplanung und -umsetzung zu konkretisieren. Anschließend soll ein Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück unterzeichnet werden.

    Beschlussfassung in nicht-öffentlicher Sitzung

    Die verschiedenen Gremien befassen sich zunächst zur Kenntnisnahme mit der Vorlage:

    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung des Grundstücks erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.