Kategorie: Planung und Grundstücke

  • CDU-Fraktion Bochum Ost fragt nach Zukunft des ehemaligen Tankstellengrundstücks an der Hauptstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum Ost hat eine Anfrage zu dem seit längerer Zeit brachliegenden Grundstück einer ehemaligen Tankstelle an der Hauptstraße gestellt. Die Fraktion möchte wissen, welche Planungen, Eigentumsverhältnisse und planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Fläche bestehen.

    Hintergrund

    Das Grundstück der ehemaligen Tankstelle an der Hauptstraße steht nach Angaben der Anfrage bereits seit geraumer Zeit leer. Aufgrund seiner zentralen Lage präge die ungenutzte Fläche das Erscheinungsbild des umliegenden Bereichs und löse bei Anwohnerinnen und Anwohnern Fragen zur künftigen Entwicklung aus. Die CDU-Fraktion, unterzeichnet von Maurice Schirmer, hat die Verwaltung daher um Auskunft zu mehreren Aspekten gebeten.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Die zehn Fragen im Überblick

    • Welche Planungen bestehen für die zukünftige Nutzung des Grundstücks?
    • Liegen der Stadt Informationen über den aktuellen Zustand des Grundstücks vor, insbesondere hinsichtlich möglicher Altlasten oder Bodenverunreinigungen?
    • Wie stark ist der Boden nach aktuellem Kenntnisstand belastet und welche Maßnahmen wären für eine zukünftige Nutzung erforderlich?
    • Wem gehört das Grundstück derzeit?
    • Steht die Stadt mit den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern in Kontakt, und falls ja, mit welchem Ziel?
    • Gibt es bereits konkrete Nutzungs- oder Bebauungsabsichten seitens der Eigentümer?
    • Welche planungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen derzeit für das Grundstück?
    • Gibt es Hindernisse, die einer Entwicklung oder Vermarktung des Grundstücks entgegenstehen?
    • Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung, um eine zeitnahe Nachnutzung der Fläche zu unterstützen?
    • Gibt es einen Zeithorizont, innerhalb dessen mit einer Entwicklung des Grundstücks gerechnet werden kann?

    Altlasten als mögliches Hindernis

    Ein besonderes Augenmerk legt die Fraktion auf die Frage möglicher Bodenverunreinigungen. Bei ehemaligen Tankstellenflächen gelten Altlasten durch ausgelaufene Kraft- oder Betriebsstoffe als typisches Problem, das eine Nachnutzung erschweren oder verteuern kann. Die Anfrage zielt darauf ab zu klären, ob der Stadt entsprechende Erkenntnisse vorliegen und welche Sanierungsschritte gegebenenfalls notwendig wären.

  • Lahariplatz in Laer soll umgestaltet werden – Planung umfasst Platz, Straße und Fassaden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat der Bezirksvertretung Bochum-Ost eine Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung des Lahariplatzes und des nördlichen Abschnitts der Alten Wittener Straße vorgelegt. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Laer/Mark 51°7 und wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert. Der Baubeginn ist frühestens 2029 vorgesehen.

    Ausgangslage und Ziele

    Der Lahariplatz im Stadtteil Laer gilt als zentraler Ort für Versorgung, Begegnung und Veranstaltungen. Durch die Entwicklung des Technologiequartiers MARK 51°7 und die entstehende Verbindungsachse zwischen dem Stadtteil und dem Gewerbestandort gewinnt der Platz an Bedeutung. Gleichzeitig weist er nach Einschätzung der Verwaltung gestalterische und funktionale Mängel auf. In mehreren Bürgerbeteiligungen – zuletzt am 27. März 2026 sowie am Tag der Städtebauförderung am 9. Mai 2026 – wurden vor allem mehr Begrünung, bessere Zugänge und der Abbau von Barrieren gefordert.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Vier Planungsbereiche

    Die Planung gliedert sich in vier Teilbereiche:

    A – Lahariplatz

    Für den oberen Platzbereich ist eine klare Zonierung in Aufenthalts-, Gastro- und Bewegungsbereiche vorgesehen, die gleichzeitig für Veranstaltungen nutzbar bleiben sollen. Der untere Platzbereich soll durch Terrassierung, eine Rampe und eine Treppe besser mit dem oberen verbunden werden. Ein kompakter Kleinkinderspielbereich bleibt erhalten. Für den Durchgang zur Verbindungsachse Laer–MARK 51°7 sind eine Freitreppe, eine barrierefreie Rampe sowie terrassierte Grünflächen geplant.

    B – Alte Wittener Straße und Querung Suntumer Straße

    Der nördliche Abschnitt der Alten Wittener Straße soll zur Fahrradzone umgewidmet werden. Der Kfz-Verkehr wird auf Anlieger- und Parkverkehr beschränkt, eine Sackgasse soll Durchgangsverkehr verhindern – Radfahrende und Einsatzfahrzeuge können weiterhin durchfahren. Insgesamt 31 Stellplätze, darunter zwei barrierefreie Plätze und ein Taxistand, werden neu geordnet und durch zusätzliche Baumstandorte aufgewertet. An der Suntumer Straße ist eine zusätzliche Querung als Plateau zur Verkehrsberuhigung geplant – ein ausdrücklicher Wunsch aus der Bürgerschaft.

    C – Entwässerungskonzept

    Das bestehende Mischwassersystem soll durch ein Trennsystem ersetzt werden. Niederschlagswasser wird über Sinkkästen gesammelt, in Rigolen zwischengespeichert und zur Bewässerung der Baumstandorte genutzt. Eine teilweise Versickerung über Sickerrohre sowie eine gedrosselte Weiterleitung in sogenannte „Klimagärten“ der Alten Wittener Straße sind vorgesehen.

    D – Gebäudefassaden und Außenbereiche

    Der Gebäudebestand am Lahariplatz stammt überwiegend aus den 1980er Jahren und wird als erhaltenswürdiges Ensemble eingestuft. Prägend sind Schieferelemente an den Spitzgiebeln, Klinker- und Putzfassaden sowie ein umlaufendes Vordach. Für die privaten Immobilien wird derzeit ein Gestaltungskonzept erarbeitet, das als Beratungsgrundlage für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie als Leitlinie für Stadtumbauanträge dienen soll. Das Konzept soll nach Fertigstellung von der Bezirksvertretung Bochum-Ost beschlossen werden. Die Umsetzung hängt von der Investitionsbereitschaft der Eigentümerschaft ab; alle betroffenen Eigentümer wurden bereits angeschrieben.

    Zu den Zielen des Fassadenkonzepts zählen:

    • Erhalt des einheitlichen Gebäudeensembles hinsichtlich Gestaltung, Materialien und Dachformen
    • Sicherung prägender Elemente wie Giebel, Klinkerfassaden und Balkone
    • Abgestimmte Farb- und Materialkonzepte für die Fassadenaufwertung
    • Möglichkeit für unauffällige Photovoltaikanlagen auf den Dächern
    • Einheitliche und zurückhaltende Gestaltung von Werbeanlagen
    • Entsiegelung und Aufwertung der Vorgärten
    • Neuordnung und gestalterische Integration von Abfallstandorten

    Zeitplan und Förderung

    Der Baubeginn für die öffentlichen Maßnahmen ist frühestens 2029 möglich, da vorgelagerte Baumaßnahmen im umliegenden Straßennetz abgeschlossen sein müssen. Die Querungsstelle an der Suntumer Straße soll vorgezogen realisiert werden; private Maßnahmen können ebenfalls früher umgesetzt werden.

    Die Maßnahme wird aus dem Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ von Bund und Land NRW finanziert. Die Förderung ist grundsätzlich bewilligt; eine Fortschreibung des Antrags ist bis zum 30. Oktober 2026 einzureichen. Ergänzende Fördermöglichkeiten – etwa aus dem Programm KRiS (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft) – werden geprüft.

    Im Herbst 2026 ist eine weitere öffentliche Beteiligung vorgesehen, um den aktuellen Planungsstand vorzustellen.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zum Verstetigungsprozess WLAB in Bochum-Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Ost zum Verstetigungsprozess des Stadtteilmanagements WLAB geantwortet. Die Verstetigungsphase hat begonnen, ein Auftrag wurde verlängert und erste Beteiligungsformate werden vorbereitet.

    Hintergrund der Anfrage

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 stellten Nina Eumann und Ralf-D. Lange von der Fraktion Die Linke vier Fragen zum laufenden Verstetigungsprozess des Stadtteilmanagements WLAB. Anlass war eine Information über den Prozess in der Bezirksvertretung am 21. Januar 2026. Die Verwaltungsantwort (Vorlage Nr. 20261451, Fachbereich Amt für Stadtplanung und Wohnen) liegt nun vor und wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 1. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Sachstand und Auftragnehmer

    Die Verstetigungsphase ist nach Angaben der Verwaltung gestartet. Organisatorische Vorbereitungen wurden aufgenommen, erste Beteiligungsformate werden derzeit vorbereitet. Mit der Planungsgruppe Stadtbüro aus Dortmund wurde der Auftrag mit dem bisherigen Auftragnehmer in angepasster Form und mit geringerem Stundenumfang verlängert. Die inhaltliche Umsetzung basiert auf den Zielsetzungen des Verstetigungskonzepts (Vorlage Nr. 20260457). Die Kontinuität vor Ort wird durch Julian Kundel-Füth und Karsten Höser sichergestellt, die den Stadtteilen bereits aus der bisherigen Arbeit bekannt sind.

    Kosten und Laufzeit

    Die Kosten der Auftragsverlängerung belaufen sich auf 130.000 Euro brutto, davon entfallen 10.000 Euro auf Sachkosten. Der Auftrag ist auf ein Jahr angelegt und endet im Frühjahr 2027.

    Beteiligung der Akteurinnen und Akteure

    Die Beteiligung der relevanten Akteurinnen und Akteure erfolgt nach Angaben der Verwaltung fortlaufend im Rahmen der Verstetigungsphase. Dabei knüpft die Verwaltung an bisherige Beteiligungsformate an. Die weitere Einbindung ist über folgende Formate vorgesehen:

    • Abstimmungsrunden
    • Workshops
    • Stadtteilkonferenzen
  • SPD beantragt Aufwertung der Aufenthaltsfläche an der Höntroper Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid beantragt, die Aufenthaltsfläche im Bereich Höntroper Straße / Zufahrt Mattenburg durch gestalterische Maßnahmen zu verbessern. Der Kostenrahmen ist auf rund 20.000 Euro veranschlagt.

    Geplante Maßnahmen

    Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck stellt den Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 30. Juni 2026. Konkret sollen folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden:

    • Aufstellung zusätzlicher Sitzgelegenheiten
    • Ergänzende Begrünung
    • Reinigung und Aufarbeitung der vorhandenen Natursteinflächen
    • Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung der Beleuchtungssituation

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Begründung

    Laut Antrag besitzt die Fläche aufgrund ihrer Lage eine erkennbare Aufenthalts- und Verbindungsfunktion, wirke derzeit jedoch nur eingeschränkt einladend. Mit überschaubaren gestalterischen Eingriffen sollen Nutzbarkeit und Sicherheitsgefühl verbessert sowie das Stadtbild im Quartier aufgewertet werden. Ziel ist es, den Bereich stärker als wohnortnahen Aufenthaltsort nutzbar zu machen.

  • SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid fragt nach Aufwertung von Innenstadtzugängen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat die Verwaltung in einer Anfrage gebeten, Möglichkeiten zur gestalterischen Aufwertung von Einfahrten und Zugängen zur Wattenscheider Innenstadt zu prüfen. Im Fokus stehen das Bahnhofsumfeld, Unterführungen sowie mehrere Straßen und Plätze im Bezirk.

    Konkrete Standorte im Blickfeld

    Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck benennt in der Anfrage vom 10. Juni 2026 mehrere Bereiche, die gestalterisch aufgewertet werden sollen:

    • Bahnhofsumfeld
    • Unterführungen
    • Randbereiche des August-Bebel-Platzes
    • Steeler Straße
    • Westenfelder Straße
    • Formale Grenzen des Bezirks Wattenscheid

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Fünf Fragenkomplexe an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst fünf konkrete Fragen, die die Verwaltung beantworten soll:

    • Welche gestalterischen Möglichkeiten sieht die Verwaltung an den genannten Einfahrten und Zugängen zur Innenstadt?
    • Welche kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen gibt es in den Bereichen Reinigung, Begrünung, Beleuchtung, kleinere gestalterische Eingriffe und zusätzliche Abfallbehälter?
    • Können prägende Gestaltungselemente wie Skulpturen im Bezirk eingesetzt werden?
    • Welche bestehenden Konzepte oder Ideen aus dem übrigen Stadtgebiet lassen sich für Wattenscheid adaptieren?
    • Welchen Kostenrahmen und welche Prioritäten schlägt die Verwaltung für eine schrittweise Umsetzung vor?

    Ziel: Besserer erster Eindruck für den Stadtteil

    Die Fraktion begründet die Anfrage mit dem Argument, dass Eingangssituationen den ersten Eindruck eines Stadtteils prägen. Saubere, gut erkennbare und gestalterisch aufgewertete Zugänge könnten die Wahrnehmung der Wattenscheider Innenstadt verbessern und zur Stärkung von Handel, Gastronomie und Aufenthaltsqualität beitragen. Die Anfrage solle eine belastbare Grundlage für priorisierte, realistische und kurzfristig sichtbare Maßnahmen schaffen. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 30. Juni 2026 vorgesehen.

  • Erbbaurechtsvertrag für neue Gesamtschule an der Berliner Straße in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum bereitet den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den geplanten Gesamtschulstandort an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid vor. Bis zur planungsrechtlichen Grundlage sichert ein Anhandgabevertrag die Flächen übergangsweise.

    Hintergrund: Schulentwicklungsplanung erfordert dauerhafte Flächensicherung

    Im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung (Vorlage Nr. 20241388/1) plant die Stadt Bochum die Errichtung einer neuen Gesamtschule an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid. Dafür müssen die benötigten Grundstücksflächen generiert und dauerhaft gesichert werden. Bereits im Juli 2025 hatte der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) auf Basis der Vorlage Nr. 20251076 beschlossen, entsprechende vertragliche Regelungen mit der Grundstückseigentümerin zu treffen. Damals ging es neben der Schule auch um die langfristige Sicherung des Sportzentrums an der Berliner Straße.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Erbbaurechtsvertrag verhandelt – Abschluss an Bebauungsplan geknüpft

    Der Entwurf des Erbbaurechtsvertrages liegt nun vor. Die wesentlichen Vertragsinhalte sind nach Angaben der Verwaltung verbindlich abgestimmt. Dazu gehören:

    • Laufzeit des Erbbaurechts
    • Nutzungsregelungen
    • Gestaltung des Erbbauzinses
    • Heimfallregelungen
    • Wechselseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Der formelle Abschluss des Erbbaurechtsvertrages soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1001 erfolgen. Dieser Bebauungsplan bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung der Fläche als Schulstandort.

    Anhandgabevertrag überbrückt die Zwischenzeit

    Da der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, wird ergänzend ein Anhandgabevertrag abgeschlossen. Dieser ermöglicht bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans:

    • die Reservierung der benötigten Flächen
    • eine teilweise Nutzung der Flächen
    • die Durchführung erforderlicher Planungsschritte

    Beschlussfassung im nicht-öffentlichen Teil

    Die Mitteilung wird den Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die eigentliche Beschlussfassung zu den Vertragsdetails erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) nicht im öffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltungsbelange zu wahren.

    Die Vorlage durchläuft folgende Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30.06.2026)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (01.07.2026)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (08.07.2026)
  • Städtisches Grundstück am Reiterweg soll im Erbbaurecht vergeben werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung Bochum plant, ein städtisches Grundstück am Reiterweg im Erbbaurecht an eine gemeinnützige Organisation zu vergeben. Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude soll zum Restwert veräußert werden.

    Hintergrund: Bedarfsabfrage bei gemeinnützigen Organisationen

    Dem Vorhaben ging eine Interessen- und Bedarfsabfrage bei Vereinen und Organisationen im gemeinnützigen Bereich voraus. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung entschieden, das Grundstück im Wege des Erbbaurechts zu vergeben und das darauf befindliche Gebäude zum Restwert zu verkaufen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil

    Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung ist als öffentliche Information eingestuft. Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt jedoch im nichtöffentlichen Teil der jeweiligen Sitzungen – entsprechend den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO). Damit werden nach Angaben der Verwaltung die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

    Beratungsfolge

    Die Mitteilung wird in folgenden Gremien zur Kenntnis genommen:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. Juni 2026
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 1. Juli 2026
  • Flächennutzungsplan: Bochum plant rund 175 Wohneinheiten und Kita an der Steinhausstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat der Stadt Bochum soll im Juli 2026 die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) für den Bereich Steinhausstraße / Günnigfelder Straße beschließen. Das Verfahren sieht die Ausweisung von Wohnbauflächen für rund 175 Wohneinheiten sowie den Bau einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung vor.

    Hintergrund: Wohnraumdefizit als Planungsanlass

    Die Verwaltung begründet die Planung mit Defiziten im Bochumer Wohnraumangebot, die zu einer Abwanderung von Haushalten ins Umland führen. Der Standort Steinhausstraße / Günnigfelder Straße sei im Rahmen einer Eignungsprüfung für eine wohnbauliche Entwicklung als geeignet bewertet worden. Ein Teil der geplanten Wohneinheiten ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss für den zugehörigen Bebauungsplan wurde bereits am 25. April 2023 gefasst.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Inhalte der GFNP-Änderung

    Im aktuellen GFNP ist der Änderungsbereich teilweise als Wohnbaufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Die Änderung 58 BO sieht folgende neue Darstellungen vor:

    • Überwiegende Darstellung des Plangebiets als Wohnbaufläche
    • Darstellung der Trasse des Radschnellweges RS 1 sowie angrenzender Bereiche als Grünfläche — im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke, die bislang nachrichtlich als Fläche für Bahnanlagen übernommen wird

    Die Planungsziele und -inhalte haben sich nach Auswertung der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung nicht verändert.

    Verfahrensstand und Beteiligungsschritte

    Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20. Juni 2024 im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (ASDE) gefasst, der Beteiligungsbeschluss folgte am 13. März 2025. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 5. August bis 5. September 2024 statt, die förmliche Beteiligung vom 30. Juni bis 30. Juli 2025.

    Beratungsfolge und nächste Schritte

    Die Vorlage durchläuft folgende Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Juni 2026, Anhörung)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026, Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026, Vorberatung)
    • Rat (16. Juli 2026, Entscheidung)

    Nach einem gleichlautenden Feststellungsbeschluss aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wird die Änderung beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung eingereicht. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der beteiligten Städte wird die GFNP-Änderung rechtswirksam.

  • Aufstockung um ein Vollgeschoss am Elchweg: Stadt Bochum befürwortet Abweichung vom Bebauungsplan

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt, einem Bauvorhaben am Elchweg 30 in Wattenscheid zuzustimmen, das den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans widerspricht. Rechtliche Grundlage ist der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ nach § 246e BauGB. Das Vorhaben gilt als Präzedenzfall für eine Reihe vergleichbarer Anträge in der Umgebung.

    Vorhaben und planungsrechtliche Ausgangslage

    Für das Gebäude Elchweg 30 wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Geplant ist die Aufstockung des bestehenden eingeschossigen Flachdachgebäudes um ein komplettes Vollgeschoss. Der geltende Bebauungsplan Nr. 23 – Gerdes Hof – lässt maximal ein Vollgeschoss sowie Flachdach zu. Das Vorhaben weicht damit von den Grundzügen der Planung ab und erfordert eine förmliche Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB.

    Die Verwaltung sieht in § 246e BauGB die rechtliche Möglichkeit, diese Abweichung zu erlauben. Das Vorhaben wird zugleich als erster einer größeren Anzahl vergleichbarer Fälle eingestuft – potenzielle Folgeanträge beziehen sich auf Gebäude am Elchweg mit den Hausnummern 8 bis 42.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Städtebauliche Einschätzung und Vorbildwirkung

    Die Verwaltung bewertet die Vorbildwirkung des Vorhabens als städtebaulich vertretbar. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung sei weiterhin gewährleistet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass jeder künftige Antrag dieser Art individuell zu prüfen ist – insbesondere mit Blick auf nachbarliche Interessen.

    Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung

    Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung über die Plattform „bochum-mitgestalten“ wurden verschiedene Einwände vorgebracht. Die Verwaltung hat diese wie folgt bewertet:

    • Höhe, Verschattung, erdrückende Wirkung, Wertminderung, Störung der Privatsphäre: Bei Einhaltung der Abstandsflächen nach Landesbauordnung sind nachbarliche Belange laut Rechtsprechung nicht durchschlagend betroffen. Eine Abweichung von den Abstandsflächen ist nicht vorgesehen.
    • Kein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Höntrop: Die Verwaltung verweist auf den gesamtstädtischen Wohnungsmangel; Wohnpotenziale seien im gesamten Stadtgebiet auszuschöpfen.
    • Ausreichende Dachneigung von max. 20 Grad: Ein 20-Grad-geneigtes Dach reiche für die Schaffung einer eigenständigen Wohneinheit nicht aus.
    • Erhöhtes Lärmniveau durch zwei Familien auf einem Grundstück: Lebenslaute und Kinderspiellärm seien in einem Wohngebiet als sozialadäquat hinzunehmen.
    • Ökologische Bedenken wegen zusätzlichem Stellplatz: Die Aufstockung bestehender Gebäude sei die ökologischste Form der Wohnraumschaffung; die Versiegelung eines Stellplatzes sei hinnehmbar.

    Beratungsfolge und Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird das Vorhaben am 30. Juni 2026 zur Anhörung beraten. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 1. Juli 2026. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Bauvorhaben. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Folgen sind laut Vorlage nicht zu erwarten.

  • Verwaltung beantwortet CDU-Anfrage zum Kutscherhaus in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion zum Sachstand des Kutscherhauses in Wattenscheid beantwortet. Das Gebäude steht seit Längerem leer; eine erneute Vermietung wurde verworfen. Stattdessen soll das Grundstück im Erbbaurecht vergeben werden.

    Hintergrund: Leerstand und gescheiterter Vermietungsversuch

    Das Kutscherhaus steht nach Angaben der Verwaltung schon lange leer. Eine erneute Vermietung des Gebäudes wurde zwar geprüft, jedoch aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht weiterverfolgt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Erbbaurecht als geplante Lösung

    Als Alternative verfolgt die Verwaltung die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht. Damit verfolgt sie zwei Ziele:

    • Eine dauerhafte, gemeinwohlorientierte Nutzung des Gebäudes sicherzustellen
    • Die Investitions- und Unterhaltungspflichten auf den zukünftigen Erbbauberechtigten zu übertragen

    Interessensabfrage und Bewertungsverfahren

    Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde eine Interessensabfrage durchgeführt. Die eingegangene Bewerbung wurde anhand folgender Kriterien bewertet:

    • Soziale Aspekte
    • Räumliche Eignung
    • Wirtschaftliche Tragfähigkeit

    Das Ergebnis der Bewertung sowie die daraus abgeleitete Vergabeempfehlung sind Bestandteil der gesonderten Beschlussvorlage Nr. 20261359, auf die die Verwaltungsantwort ausdrücklich verweist.