Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 22.06.2021 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
Die Verwaltung führt derzeit Gespräche mit dem Verein Waldbühne e.V. über alternative Finanzierungsmodelle für die Sanierung der Waldbühne in Höntrop. Neben anderen Sicherungsinstrumenten wird auch die Überlassung des Grundstücks im Erbbaurecht geprüft.
Kostenproblematik bei der Sanierung
Die Sanierung der Waldbühne steht vor einer Finanzierungslücke. Während die Kostenschätzungen der Stadt je nach Nutzungsszenario zwischen 2,4 und 3,4 Millionen Euro liegen, stehen im Haushalt nur eine Million Euro zur Verfügung. Der Verein Waldbühne e.V. soll die Sanierung in eigener Verantwortung durchführen, nachdem ihm eine langfristige Nutzungsberechtigung eingeräumt wird.
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Jetzt abonnierenBürgschaft als Hindernis
Als problematisch erweist sich die ursprünglich geplante Bürgschaftslösung. Der Verein kann keine Bürgschaft über die vorhandenen Haushaltsmittel von einer Million Euro stellen, da die damit verbundenen Gebühren für Bank oder Versicherung seine finanziellen Möglichkeiten übersteigen würden.
Erbbaurecht als mögliche Lösung
Die Bezirksvertretung Wattenscheid hat konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Dazu gehört die Einräumung eines Erbbaurechts für den Verein mit einer Grundschuld als Sicherung – ein Instrument, das auch das Land NRW für RWP-Fördermittel verwendet. Dabei könnte der Erbbauzins für die eigentliche Nutzung mit Märchenspielen und Familienaufführungen auf einen Euro jährlich festgesetzt werden, während andere kommerzielle Nutzungen vier Prozent des Umsatzes kosten würden.
Verwaltung prüft verschiedene Optionen
Die Verwaltung bestätigt, dass verschiedene Sicherungsinstrumente diskutiert und auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden. Dabei müsse jedoch auch sichergestellt werden, dass sowohl die Fertigstellung der Waldbühne durch den Verein als auch deren anschließender Betrieb gewährleistet sind.
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