Kategorie: Ausschuss für Planung und Grundstücke

  • Auswahlkommission für Quartier am Gesundheitscampus steht fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll die Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe der Wohnbaugrundstücke 2-5 im „Quartier am Gesundheitscampus“ beschließen. Die Kommission bewertet die eingereichten städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe.

    Verfahren nach den Sommerferien

    Der Start der Konzeptvergabe soll nach den Sommerferien 2026 erfolgen. Zunächst wird ein Bewerbungszeitraum eingerichtet, in dem potenzielle Investoren ihr Interesse bekunden können. Anschließend reichen die qualifizierten Investoren ihre städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe ein.

    Die Auswahlkommission bewertet die Beiträge anhand festgelegter Kriterien in den Kategorien:

    • Städtebau und Architektur
    • KlimaQuartier.NRW und Ökologie
    • Nutzungskonzept

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    Zusammensetzung der Kommission

    Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, Politik und Fachexperten zusammen:

    Verwaltung:

    • Amtsleitung Stadtplanung und Wohnen
    • Amtsleitung Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
    • Abteilungsleitung Wohnen und Projekte
    • Abteilungsleitung Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung

    Politik:

    • Bezirksbürgermeister Bochum-Süd
    • Vorsitzende der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
    • Stellvertretende Bezirksbürgermeister und stellvertretende Ausschussvorsitzende

    Fachexperten:

    • Zwei Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur

    Hintergrund zum Quartier

    Das „Quartier am Gesundheitscampus“ entsteht auf einer Brachfläche westlich der Erich-Kästner-Schule in Bochum-Querenburg. Geplant sind rund 360 Wohneinheiten in sieben Gebäudekomplexen als Blockrandbebauung. Das Quartier soll durch die Landeszertifizierung „KlimaQuartier.NRW“ hohen Ansprüchen an klimaschützendes und klimaresilientes Bauen entsprechen.

    Finanzierung und Verfahren

    Die Ermittlung des Grundstückswerts erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Dieser Wert bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Erbbauzinses. Die Durchführung der Konzeptvergabe verursacht geschätzte Kosten von etwa 2.000 Euro je Kommissionssitzung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Juni 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung
  • Verwaltung äußert sich zur Entwicklung des ThyssenKrupp-Geländes

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Linksfraktion zur geplanten Entwicklung des 68 Hektar großen ehemaligen ThyssenKrupp-Werksgeländes an der Castroper Straße geantwortet. Dabei wird deutlich: Konkrete Aussagen zu Sanierungskosten und Finanzierung sind derzeit noch nicht möglich.

    Die Linksfraktion hatte sich in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 22. Januar nach dem aktuellen Stand der Planungen für das Industriegelände erkundigt, das Potenzial für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen bietet.

    Altlastenverdacht ohne konkrete Erkenntnisse

    Das Gelände der Stahlwerke Bochum ist als Altlastenverdachtsfläche im städtischen Altlastenkataster unter der Nummer 1/4.02 verzeichnet. Da es sich noch um einen laufenden Betrieb handelt, liegen der Verwaltung jedoch keine konkreten Erkenntnisse über den Bodenzustand vor.

    Eine historische Recherche wurde bereits durchgeführt, basierend auf:

    • Multitemporaler Luftbildauswertung
    • Vorhandenen Akten im Rahmen der Katasterarbeit
    • Dokumentation zu Altlastenanfragen

    Die notwendigen Bodenuntersuchungen sollen erst im Rahmen der Betriebsstilllegung erfolgen. Anschließend muss ein auf die konkrete Planung abgestimmtes Untersuchungsprogramm entwickelt werden.

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    Sanierungskosten noch nicht bezifferbar

    Auf die Frage nach den geschätzten Sanierungskosten für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen kann die Verwaltung noch keine Antwort geben. Sowohl das mögliche Schadstoffspektrum als auch die genaue Folgenutzung in den einzelnen Bereichen seien noch unbekannt.

    Haftung des Verursachers

    Bezüglich der rechtlichen Verpflichtungen von ThyssenKrupp als möglichem Verursacher von Altlasten verweist die Verwaltung auf § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Demnach haftet ein früherer Eigentümer auch nach Veräußerung weiterhin für Sanierungsmaßnahmen – unabhängig von einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Grundstück.

    Die Verwaltung empfiehlt, zur Verminderung des Haftungsrisikos der Stadt geeignete Maßnahmen und Vertragsregelungen mit der Unteren Bodenschutzbehörde und dem Rechtsamt abzustimmen.

    Finanzierung erst nach möglichem Erwerb

    Da sich das Grundstück noch im Privateigentum befindet, will die Verwaltung erst nach einem möglichen Erwerb durch die Stadt weitergehende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen veranlassen. Auf Basis des Kaufpreises und der ermittelten Kosten soll dann ein entsprechendes Finanzierungsmodell entwickelt werden.

  • Soldatenfigur des Kriegerdenkmals in Langendreer soll entfernt und eingelagert werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Ehrenmal-Vereinigung e.V. beantragt den Rückbau der beschädigten Soldatenfigur am denkmalgeschützten Kriegerehrenmal an der Unterstraße/Ecke Alte Bahnhofstraße. Die Untere Denkmalbehörde will dem Antrag stattgeben und sieht den Denkmalwert weiterhin als erhalten an.

    Wiederholte Vandalismus-Schäden als Auslöser

    Das seit 2006 unter Denkmalschutz stehende Kriegerehrenmal ist seit Jahren von Beschädigungen betroffen. Besonders der Kopf der Soldatenfigur wird wiederholt abgeschlagen. Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu Verunstaltungen, indem verschiedene Gegenstände anstelle des fehlenden Kopfes aufgesetzt werden.

    Die Ehrenmal-Vereinigung e.V. als Eigentümerin des Denkmals sieht sich aus Alters- und finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage, die wiederkehrenden Schäden zu beseitigen. Der Verein verspricht sich von der Entfernung der Soldatenfigur und der stattdessen geplanten Anbringung einer Gedenktafel eine Verringerung der Angriffsfläche für weitere Beschädigungen.

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    Übergabe an Nachfolger geplant

    In vorausschauender Weise beabsichtigt der Verein, das Denkmal im sanierten Zustand an mögliche Nachfolger zu übergeben. Entsprechende Gespräche wurden bereits mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. geführt.

    Denkmalbehörde sieht Chance für neue Erinnerungskultur

    Die Untere Denkmalbehörde hat sich intensiv mit dem Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte ausgetauscht. Beide Stellen teilen die Auffassung, dass die Funktion des Objekts als Denkmal nicht davon abhängt, ob der Soldat zukünftig Teil des Denkmals sein wird oder nicht.

    Das Stadtarchiv ist der Ansicht, dass der partielle Rückbau des Soldaten die Chance bietet, in einer anderen Formensprache auch einer anderen Auffassung von Gedenk- und Erinnerungskultur Raum zur Entfaltung zu geben. Die Skulptur verleihe dem Denkmal eine aus der Entstehungszeit zu begreifende martialisch-militaristische Form.

    Auflagen für den Rückbau

    Die Untere Denkmalbehörde beabsichtigt, für die Entfernung der Soldatenfigur eine Erlaubnis zu erteilen. Dem Verein soll aufgegeben werden sicherzustellen, dass:

    • Die Reste der Figur zerstörungsfrei entfernt und geeignet eingelagert werden
    • Die als Ersatz geplante Gedenktafel baulich und inhaltlich mit der Unteren Denkmalbehörde und dem Zentrum für Stadtgeschichte abgestimmt wird

    Die Stadt hat nicht die Intention, das Kriegerehrenmal als Eigentümerin zu übernehmen. Dem Antrag soll erst stattgegeben werden, wenn mögliche Eigentümernachfolger festgelegt werden konnten.

    Denkmalwert bleibt erhalten

    Aus denkmalfachlicher Sicht bleibt der Denkmalwert des Kriegerehrenmals erhalten; es erfolgt lediglich eine Fortschreibung des Denkmalumfangs. Die Entscheidung wurde mit der zuständigen Fachbehörde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) abgestimmt.

  • Städtisches Grundstück an der Alten Wittener Straße geht an gemeinschaftliches Wohnprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt will ein Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben. Eine Auswahlkommission hat bereits eine Entscheidung getroffen, nun haben die Gewinner ein Jahr Zeit zur Projektkonkretisierung.

    Konzeptvergabe erfolgreich abgeschlossen

    Für das städtische Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 wurde eine Konzeptvergabe für gemeinschaftliche Wohnprojekte durchgeführt. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits am 3. Juli 2025 die grundsätzliche Vergabe im Erbbaurecht beschlossen.

    Im Rahmen des Verfahrens waren Interessierte aufgerufen, ihre Ideen für das Grundstück anhand von Leitfragen textlich und grafisch darzustellen. Eine Auswahlkommission wählte am Ende des Verfahrens ein gemeinschaftliches Wohnprojekt aus.

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    Konkretisierungsphase läuft

    Das erstplatzierte Wohnprojekt hat nun ein Jahr Zeit, seine Projektplanung und -umsetzung zu konkretisieren. Anschließend soll ein Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück unterzeichnet werden.

    Beschlussfassung in nicht-öffentlicher Sitzung

    Die verschiedenen Gremien befassen sich zunächst zur Kenntnisnahme mit der Vorlage:

    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung des Grundstücks erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

  • Stadt tauscht Flächen für Regenrückhaltebecken und Aufforstung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum plant einen Flächentausch zwischen Bochum-Gerthe und Dortmund-Bövinghausen. Dabei stellt sie Flächen am Harpener Hellweg für den Bau eines Regenrückhaltebeckens zur Verfügung und erhält im Gegenzug Aufforstungsflächen an der Straße „Stenbocke“.

    Regenrückhaltebecken am Harpener Bach geplant

    Eine externe Behörde benötigt Flächen für ein neues Regenrückhaltebecken (RRB) in direkter Nachbarschaft des Harpener Bachs in Bochum-Gerthe. Die Stadt Bochum stellt die notwendigen Teilgrundstücke am Harpener Hellweg zur Verfügung.

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    Aufforstungsflächen in Dortmund-Bövinghausen

    Im Rahmen des Tauschgeschäfts erwirbt die Stadt Bochum ein Teilgrundstück an der Straße „Stenbocke“ in Dortmund-Bövinghausen. Diese Flächen sollen für Aufforstungen genutzt werden, die im Zusammenhang mit verschiedenen baulichen Entwicklungsmaßnahmen im Stadtgebiet Bochum erforderlich sind.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die Beschlussfassung zu diesem Tauschgeschäft erfolgt entsprechend der städtischen Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 2. Juni 2026 über das Vorhaben informiert, der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026.

  • Konzeptvergabe für Wohnprojekt am Hiltroper Volkspark soll starten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung plant die Vermarktung des etwa ein Hektar großen Geländes am Castroper Hellweg über eine Konzeptvergabe im Erbbaurecht. Entstehen sollen rund 70 Wohneinheiten mit einem 40-Prozent-Anteil an gefördertem Wohnraum.

    Die Stadt will noch 2026 mit der Vermarktung der Fläche für das Projekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ beginnen. Das Areal liegt am Castroper Hellweg gegenüber dem Schulzentrum Gerthe auf dem ehemaligen Kirmesplatz. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. Juni über das Vermarktungskonzept entscheiden.

    Städtebaulicher Entwurf sieht gemischtes Quartier vor

    Nach dem aktuellen städtebaulichen Vorentwurf sind etwa 70 Wohneinheiten geplant. Die Erschließung erfolgt über den Castroper Hellweg. Um das Quartier weitgehend autofrei zu gestalten, soll direkt am Eingang ein Parkhaus oder eine Tiefgarage entstehen, ergänzt um eine Mobilitätsstation mit Sharing-Angeboten.

    Die Bebauung ist abgestuft geplant: vier Geschosse am Castroper Hellweg, drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss an der geplanten Erschließungsstraße und drei Geschosse Richtung Gerther Dahl. Am nordwestlichen Rand sind zweigeschossige Reihenhäuser vorgesehen. Im Erdgeschoss des Gebäudes am Castroper Hellweg sollen Dienstleistungen und Einzelhandel entstehen.

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    Gedenkort für ehemaliges Zwangsarbeiterlager geplant

    Die östlich angrenzende Fläche mit Baumbestand soll zu einer Parkanlage mit Gedenkort umgestaltet werden. Dort befand sich zum Ende des Zweiten Weltkriegs ein Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager der Bergbau AG Lothringen und der Eisen- und Hüttenwerke AG. Das Lager bestand aus elf Holzbaracken auf 11.500 Quadratmetern und war von Stacheldraht und einem Erdwall umgeben. Zum Kriegsende waren mindestens 550 Menschen dort untergebracht.

    Konzeptvergabe im Festpreisverfahren

    Die Vergabe erfolgt als Konzeptvergabe zum Festpreis im Erbbaurecht. Anders als beim bisherigen Bestgebotsverfahren entscheidet nicht das höchste Gebot, sondern allein die Qualität des eingereichten Konzepts über den Zuschlag. Bewertet werden architektonische und städtebauliche Qualität, ökologische Aspekte, Klimaschutzmaßnahmen und das Nutzungskonzept.

    Das Verfahren läuft in mehreren Stufen ab:

    • Ausschreibung der Wohnbaufläche durch die Verwaltung
    • Sechswöchiger Bewerbungszeitraum mit Nachweis der Leistungsfähigkeit
    • Auswahl von maximal vier Bewerbern durch die Verwaltung
    • Achtwöchige Konzepterstellung durch die ausgewählten Bewerber
    • Vorprüfung der Konzepte durch die Verwaltung
    • Entscheidung einer Auswahlkommission
    • Politischer Beschluss durch den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

    40 Prozent geförderte Wohnungen vorgeschrieben

    Entsprechend dem Handlungskonzept Wohnen muss der Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums mindestens 40 Prozent betragen. Angestrebt wird eine kleinteilige Mischung zwischen gefördertem und frei finanziertem Wohnraum ohne räumliche Konzentration.

    Erbbauzins gestaffelt nach Nutzungsart

    Der Erbbauzins beträgt für freifinanzierten Wohnungsbau 2 Prozent des Bodenwertes, für öffentlich geförderten Wohnungsbau während der Bindung 1 Prozent. Gewerbliche Nutzungen werden mit 4 Prozent veranschlagt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt den Grundstückswert als Bemessungsgrundlage.

    Zeitplan sieht Entscheidung Anfang 2027 vor

    Nach den Sommerferien 2026 soll der sechswöchige Bewerbungszeitraum beginnen. Die Konzepterstellung durch die ausgewählten Bewerber ist für acht Wochen geplant. Die Vorprüfung ist für Anfang 2027 vorgesehen, die Auswahlkommission entscheidet anschließend über den Gewinnerentwurf.

  • Bebauungsplan für Wohngebiet Dietrich-Benking-Straße erweitert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadt plant ein neues Wohngebiet mit 29 Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus östlich der Dietrich-Benking-Straße in Hiltrop. Das Plangebiet wird um eine weitere Fläche erweitert, bevor der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt wird.

    Erweiterung des Plangebiets

    Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1005 – Dietrich-Benking-Straße Ost – wird geändert. Das Plangebiet wird um das Flurstück 11, Flur 11 Gemarkung Hiltrop östlich der Dietrich-Benking-Straße erweitert. Zusätzlich wird das Planungsziel um die „wohnbauliche Entwicklung eines Mehrfamilienhauses“ ergänzt.

    Das erweiterte Plangebiet umfasst nun eine Fläche von etwa 10.435 Quadratmetern und liegt zwischen der Dietrich-Benking-Straße im Westen, dem Wirtschaftsweg „Schmaler Hellweg“ im Norden, einer Ackerfläche im Osten und dem Baugebiet „Wohnpark Hiltrop“ im Süden.

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    Geplante Wohnbebauung

    Die Deutsche Reihenhaus AG plant die Realisierung von 29 Reihenhäusern in serieller Bauweise sowie einem Mehrfamilienhaus mit etwa 13 Wohnungen. Das Projekt richtet sich besonders an junge Familien und soll zur Wohneigentumsbildung beitragen.

    Der Bebauungsplan setzt den Großteil der Fläche als allgemeines Wohngebiet fest. Im Mehrfamilienhaus soll geförderter Wohnraum entstehen. Zusätzlich sind Parkplätze und Nebenanlagen vorgesehen. Im Norden des Plangebiets ist ein Spielplatz auf privater Grünfläche geplant.

    Planungsrecht und Verfahren

    Das Plangebiet ist derzeit durch den Bebauungsplan Nr. 393 aI – Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV – als Gewerbegebiet festgesetzt. Dieser sollte ursprünglich eine Verbindungsstraße von der Dietrich-Benking-Straße zum Castroper Hellweg ermöglichen, die jedoch nie realisiert wurde.

    Der neue Bebauungsplan Nr. 1005 wird im Normalverfahren aufgestellt und soll den bestehenden Bebauungsplan im Geltungsbereich ersetzen. Die öffentliche Auslegung ist von Juni bis Juli 2026 geplant, der Satzungsbeschluss für 2027.

    Verkehr und Umweltauswirkungen

    Das Wohngebiet wird voraussichtlich zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 206 Fahrten pro Werktag führen. Laut Verkehrsgutachten kann dieses im bestehenden Straßennetz abgewickelt werden.

    Durch Verkehrslärm von der Dietrich-Benking-Straße und der etwa 750 Meter entfernten Autobahn A 43 werden nachts die Orientierungswerte überschritten. Für die straßennahen Gebäude werden Schallschutzmaßnahmen empfohlen.

    Das anfallende Niederschlagswasser soll vor Ort versickert werden, wodurch die Situation im Ortsteil Hiltrop verbessert wird.

    Beratungsfolge

    • Bezirksvertretung Bochum-Nord (2. Juni 2026, Anhörung)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (3. Juni 2026, Entscheidung)

    Dem Bebauungsplan liegen umfangreiche Gutachten zugrunde, darunter eine Artenschutzprüfung, ein Schallgutachten, ein Verkehrsgutachten und ein Umweltbericht. Zur Umsetzung wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

  • Neues Wohngebiet an Hattinger Straße soll 100 Wohneinheiten bringen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll am 18. Juni den Bebauungsplan Nr. 1010 für das Gebiet „Hattinger Straße / Hinter der Kiste“ beschließen. Auf dem 2,5 Hektar großen Areal zwischen bestehenden Wohngebieten in Bochum-Linden sind rund 100 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern geplant.

    Klimaresilientes Wohnquartier geplant

    Das neue Wohngebiet soll als klimaresilientes Quartier entwickelt werden. Dazu gehören Elemente der Schwammstadt wie Dachbegrünungen, Retentionsdächer, oberflächennahe Regenwasserbewirtschaftung in Rasenrinnen, offenen Gräben, Mulden-Rigolen und einem Regenrückhaltebecken. Zusätzlich ist eine Durchgrünung mit Bäumen, Sträuchern und Hecken vorgesehen.

    Die Bebauung ist in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschossen geplant. Die Flächen werden als allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Ein Teil der Wohneinheiten soll dem geförderten Wohnungsbau dienen.

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    Erschließung über verkehrsberuhigte Bereiche

    Das Plangebiet liegt zwischen der Wohnbebauung westlich der Hattinger Straße im Osten und den Straßen Isenberg-, Dattenberg-, Homberg- und Nonnenbergweg sowie Nierenhofer Straße im Westen. Die neue Erschließung erfolgt primär über die Hattinger Straße.

    Die Straßen im Quartier werden als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt. Ein Fuß- und Radweg im Nordwesten soll das Gebiet mit bestehenden Wegeverbindungen verknüpfen. Der vorhandene Spielplatz am Isenbergweg wird als öffentliche Grünfläche gesichert.

    Verkehrs- und Umweltauswirkungen untersucht

    Eine Verkehrsuntersuchung ergab keine erheblichen Auswirkungen durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen. Bei den Schallemissionen wurden bereits bestehende Überschreitungen der Schwellenwerte durch Straßen- und Schienenlärm auf der Hattinger Straße festgestellt. Die planbedingte Pegelerhöhung liegt bei maximal 0,3 dB und damit deutlich unter der Wahrnehmbarkeitsgrenze.

    Die Wohnbauflächenentwicklung geht mit einem Verlust landwirtschaftlicher Flächen und zusätzlichen Versiegelungen einher. Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sollen durch die Schwammstadt-Elemente erheblich reduziert werden. Ein Bodenschutzkonzept regelt das Bodenmanagement während der Bauphase.

    Ausgleich und Artenschutz berücksichtigt

    Der Eingriff in Natur und Landschaft wird etwa einen Kilometer nordöstlich des Plangebiets ausgeglichen. Baumpflanzungen im Plangebiet kompensieren den Verlust vorhandener Bäume. Artenschutzrechtliche Prüfungen ergaben keine Verbotstatbestände, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

    Verfahrensweg bis zum Satzungsbeschluss

    Das Planverfahren begann 2021 mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach mehreren Verfahrensschritten und einer Plangebietsänderung 2025 erfolgte zuletzt eine erneute Veröffentlichung von März bis April 2026. Diese war notwendig geworden, weil die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen von 1,00 auf 1,50 Meter erhöht wurde.

    Der Bebauungsplan durchläuft nun folgende Beratungsfolge:

    • Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai (Anhörung)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni (Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni (Vorberatung)
    • Rat am 18. Juni (Entscheidung)

    Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wird der Fluchtlinienplan Nr. L 18 Hat innerhalb des Geltungsbereichs außer Kraft gesetzt.

  • Neue Standortlösung für elftes Gymnasium am City-Tor Süd beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, das geplante elfte Gymnasium nicht wie ursprünglich vorgesehen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße zu errichten, sondern am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis. Der Neubau soll in mehreren Schritten entstehen und rund 90 Millionen Euro kosten.

    Änderung der ursprünglichen Pläne

    Das elfte Gymnasium sollte ursprünglich an den bisherigen Standorten der Gesamtschule Bochum-Mitte (Feldsieper Straße 94 und Gahlensche Straße 204b) entstehen. Diese Lösung erwies sich jedoch als problematisch: Die Gesamtschule kann erst nach Fertigstellung ihres neuen Gebäudes an der Berliner Straße (voraussichtlich Q3/2032) ausziehen. Zudem kritisierte die obere Schulaufsicht die räumliche Aufteilung auf zwei Standorte im Abstand von 1,3 Kilometern sowie die begrenzten Schulhof- und Pausenflächen.

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    City-Tor Süd wird verfügbar

    Seit dem 1. Januar 2026 steht das Areal am City-Tor Süd wieder zur Verfügung, nachdem ein Investor seine Option auf Hotel- und Büronutzung zurückgegeben hatte. Das Grundstück liegt in der Innenstadt westlich des Konrad-Adenauer-Platzes und ist verkehrstechnisch gut angebunden: Der Hauptbahnhof ist 950 Meter entfernt, die S-Bahn-Haltestelle Bochum-Ehrenfeld und U-Bahn-Linien sind in kurzer Distanz erreichbar.

    Dreistufiges Entwicklungskonzept

    Die Verwaltung plant die Entwicklung des Gymnasiums in drei Stufen:

    • Step 1 (Schuljahr 2027/2028): Aufstellung von Interimscontainern für die ersten zwei Jahrgänge im westlichen Bereich des Areals, inklusive Verwaltungsräumen, Schulhofflächen und Stellplätzen
    • Step 2: Erweiterung um weitere drei Jahrgänge durch zusätzliche Container und Ausbau der Außenanlagen
    • Step 3: Neubau des endgültigen Schulgebäudes als Modulbau auf der Freifläche nördlich der Erschließungsstraße

    Bebauungsplan muss geändert werden

    Der bestehende Bebauungsplan Nr. 777 setzt für das Areal Kerngebiete für Handel, Wirtschaft, Verwaltung und Kultur fest. Für die Schulnutzung ist eine Änderung erforderlich. Für die Container-Aufstellung wird zunächst eine Befreiung von den Bebauungsplan-Vorgaben angestrebt.

    Finanzierung und Kosten

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 90 Millionen Euro. Für die ersten beiden Entwicklungsschritte stehen 22 Millionen Euro zur Verfügung, die ursprünglich für Interimsmaßnahmen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße vorgesehen waren. Die Container sollen gekauft statt gemietet werden, da sich dies bei der geplanten Standzeit von 4,5 bis 6 Jahren als wirtschaftlicher erweist.

    Nachnutzung der bisherigen Standorte

    Das Schulgebäude an der Feldsieper Straße 94 könnte nach dem Auszug der Gesamtschule vom Alice-Salomon-Berufskolleg genutzt werden, das derzeit über zwei unsanierte Nebenstandorte verfügt. Das Gebäude an der Gahlenschen Straße könnte abgerissen und für anderen Wohnungsbau genutzt werden.

    Anbindung an neue Parkanlage

    Bis Mitte 2027 entsteht nördlich des Schulstandortes eine 0,7 Hektar große Parkanlage mit Sport- und Bewegungsflächen. Die schulischen Außenanlagen sollen an diese Planung angepasst werden, um Synergieeffekte zu schaffen.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft mehrere Gremien: Nach Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai folgen Vorberatungen in verschiedenen Fachausschüssen. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Stadt verkauft Grundstück für Wohnungsbau im Quartier Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Nach einem dritten Bestgebotsverfahren soll der Vermarktungsabschnitt 3 im Quartier Feldmark an einen Investor veräußert werden. Auf dem 4.547 Quadratmeter großen Grundstück sind drei fünfgeschossige Gebäude geplant.

    Drittes Verfahren nach gescheiterten Ausschreibungen

    Der Vermarktungsabschnitt 3 im Quartier Feldmark wird nach zwei erfolglosen Versuchen nun zum dritten Mal vergeben. Bereits 2021 und 2024 waren Bestgebotsverfahren für das Grundstück durchgeführt worden, beide Male ohne Vertragsabschluss. Im Juli 2025 erfolgte daher eine erneute Ausschreibung.

    Das Grundstück liegt im Nordwesten des Quartiers Feldmark und wird von der Straße Feldmark sowie den neuen Straßen Ostparkallee und Maria-Merian-Weg erschlossen. Es handelt sich um das Flurstück in der Gemarkung Altenbochum, Flur 1, Nummer 687 mit einer Größe von 4.547 Quadratmetern.

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    Bewertung nach festgelegten Kriterien

    Am 24. Februar 2026 tagte die Auswahlkommission und bewertete die eingegangenen Konzepte nach einer vorgegebenen Wertungsmatrix. Dabei flossen folgende Kriterien in die Bewertung ein:

    • Architektur (30 Prozent Gewichtung)
    • Ökologie, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (20 Prozent Gewichtung)
    • Nutzungskonzept (30 Prozent Gewichtung)
    • Kaufpreis (20 Prozent Gewichtung)

    Die Auswahlkommission hat einen Bestbieter ausgewählt, an den das Grundstück nun veräußert werden soll. Die Umsetzung des prämierten Entwurfs einschließlich der Qualifizierungsbedarfe der Auswahlkommission werden Bestandteil des Kaufvertrages.

    Vermarktungskonzept für gesamtes Quartier

    Das Vermarktungskonzept für das Quartier Feldmark hatte der Rat bereits am 12. März 2020 beschlossen. Die NRW.URBAN GmbH führt als Treuhänderin der Stadt die Vermarktung durch. Das gesamte Quartier Feldmark ist in 16 verschiedene Vermarktungsabschnitte eingeteilt. Grundstücke für Geschosswohnungsbau sowie Reihen- und Gartenhofhäuser werden ausschließlich über Bestgebotsverfahren an Investoren vergeben.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien zur Kenntnis genommen:

    • Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung erfolgt im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.