Kategorie: Ausschuss für Planung und Grundstücke

  • Stadt stimmt Verkauf des Erbbaurechts für ehemalige Pflegeeinrichtung zu

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung unterstützt die Übertragung des Erbbaurechts am Grundstück Grabelohstraße 31 in Langendreer. Das ehemalige Alten- und Pflegeheim soll zu Studierenden- und Auszubildendenwohnungen umgebaut werden.

    Umnutzung nach Schließung der Pflegeeinrichtung

    Das städtische Grundstück an der Grabelohstraße 31 in Bochum-Langendreer ist mit dem ehemaligen Alten- und Pflegeheim „Haus an der Grabelohstraße“ bebaut. Nach der Schließung der Einrichtung möchte der aktuelle Erbbaurechtsnehmer seine Rechte an einen neuen Investor übertragen.

    Der zukünftige Erbbaurechtsnehmer plant einen Umbau der bestehenden Gebäude zu Studierenden- und Auszubildendenwohnungen. Die Verwaltung befürwortet dieses Vorhaben und empfiehlt den politischen Gremien die Zustimmung zur Rechteübertragung.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Anpassungen der Vertragsbedingungen

    Mit der Übertragung des Erbbaurechts sind mehrere Vertragsanpassungen verbunden:

    • Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts
    • Anpassung des Erbbauzinses an aktuelle Marktbedingungen
    • Änderung der Nutzungsbestimmungen von Pflegeheim zu Studierendenwohnen

    Das betroffene Grundstück umfasst eine Fläche von 10.559 Quadratmetern. Die Stadt Bochum bleibt weiterhin Eigentümerin des Bodens.

    Beratung in den Gremien

    Die Angelegenheit wird zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 zur Kenntnis gebracht. Anschließend befassen sich der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni mit der Vorlage.

    Die endgültige Beschlussfassung erfolgt nach den Vorgaben der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um Datenschutz und Geheimhaltungsbelange zu wahren.

  • Sportpark Feldmark: Bebauungsplan für erweiterte Radsportanlage beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat den Bebauungsplan Nr. 1027 für den Sportpark Feldmark als Satzung beschlossen. Das 6,8 Hektar große Areal südlich der Straße Feldmark soll von einer reinen Radsportstrecke zu einem vielfältigen Sportpark mit naturnahen und urbanen Angeboten ausgebaut werden.

    Vielfältiges Sportangebot geplant

    Der Sportpark Feldmark ist Teil des Gesamtprojekts „OSTPARK – Neues Wohnen“, bei dem in den nächsten Jahren rund 1.300 neue Wohneinheiten in Altenbochum und Laer entstehen. Die vorhandene Radsportstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ soll erheblich erweitert werden.

    Geplant sind:

    • Ausbau der bestehenden Rennradstrecke
    • Erweiterung des Trial-Parcours mit künstlichen und natürlichen Hindernissen zur Fahrtechnikschulung
    • Verbesserung der Mountainbike-Strecke
    • Neuer Pumptrack als asphaltierte, wellenartige Rundstrecke
    • Multifunktionsgebäude im nördlichen Bereich
    • Weitere Spiel- und Sportflächen, unter anderem für Calisthenics

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Planungsrechtliche Grundlagen geschaffen

    Das Plangebiet umfasst die Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei mit Baumschule und wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportpark festgesetzt. Ein U-förmiger Bereich um die zentrale Fläche erhält Bindungen für Bepflanzungen, um den vorhandenen Gehölzbestand weitgehend zu erhalten.

    Der bisher gültige Bebauungsplan Nr. 324 „Ölbachtal, Teilgebiet Bochum II“ setzte für diesen Bereich landwirtschaftliche Flächen fest, was die geplante Sportparknutzung nicht zuließ.

    Ausgleichsmaßnahmen erforderlich

    Da das gesamte Plangebiet als Wald im Sinne des Gesetzes eingestuft wird, führt die Festsetzung als öffentliche Grünfläche zu einem forstrechtlichen Ausgleichsbedarf von 121.711 Quadratmetern. Dieser wird durch Erstaufforstungsmaßnahmen im Münsterland ausgeglichen.

    Zusätzlich entstehen durch die Neuversiegelung von Flächen Eingriffe in Natur und Landschaft, die einen Kompensationsbedarf von 38.910 Ökopunkten zur Folge haben. Auch dieser Ausgleich erfolgt durch externe Aufforstungsmaßnahmen.

    Keine erheblichen Verkehrs- oder Lärmbelastungen

    Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass die prognostizierten Verkehrsbelastungen sowohl werktags als auch an Wochenenden mit sehr guter Qualität des Verkehrsablaufs bewältigt werden können. Schalltechnische Untersuchungen zeigen, dass weder durch zusätzlichen Verkehrslärm noch durch Sportlärm erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

    Beratungsfolge und Präsentation

    Der Bebauungsplan durchlief zunächst die Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Anhörung, anschließend den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vorberatung. Der Rat fasste am 18. Juni 2026 den endgültigen Satzungsbeschluss.

    Das Projekt soll zusammen mit dem gesamten OSTPARK im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 präsentiert werden.

  • Quartier am Gesundheitscampus: Wechsel zu Konzeptvergabe mit Festpreis

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadt will die Vermarktung der städtischen Wohnbaugrundstücke im „Quartier am Gesundheitscampus“ von einem Bestgebotsverfahren auf eine Konzeptvergabe mit festem Grundstückspreis umstellen. Die Entscheidung soll am 3. Juni 2026 im Planungsausschuss fallen.

    Abkehr vom Preiswettbewerb

    Die Verwaltung schlägt vor, für die Vermarktungsabschnitte 2-5 des Quartiers statt des ursprünglich geplanten Bestgebotsverfahrens eine reine Konzeptvergabe durchzuführen. Das wirtschaftliche Kriterium „Gebot auf den Grundstückswert“ würde dabei vollständig entfallen.

    Stattdessen sollen ausschließlich konzeptionelle Kriterien bewertet werden:

    • Architektonische und städtebauliche Qualität der Entwürfe
    • Anforderungen des „KlimaQuartier.NRW“
    • Ökologische Aspekte
    • Nutzungskonzept

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Neue Gewichtung der Bewertungskriterien

    Die Bewertungsmatrix wird entsprechend angepasst: Die Kriterien „architektonische Qualität“ und „Nutzungskonzept“ erhalten jeweils eine Gewichtung von 40 Prozent. Das Kriterium „Ökologie“ wird mit 20 Prozent bewertet. Der verbindliche Anforderungskatalog für das KlimaQuartier.NRW stellt eine Mindestanforderung für die Teilnahme dar.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Ergebnisse der „Allianz für Wohnen“

    Die Änderung geht auf einen intensiven Abstimmungsprozess zwischen Juni 2025 und März 2026 zurück. Die „Allianz für Wohnen“, ein kommunales Bündnis aus Wohnungswirtschaft, sozialen Trägern, Interessenverbänden und der Stadt, hatte in einem Workshop am 2. Oktober 2025 die bisherige Vergabepraxis diskutiert.

    Zentrale Ergebnisse des Prozesses waren:

    • Die Bewertung des Grundstückspreises als Wettbewerbskriterium ist nicht mehr zielführend
    • Der Grundstückspreis soll künftig fest vorgegeben werden
    • Durch den Wegfall des Kaufpreiswettbewerbs entstehe eine stärkere Chancengleichheit

    Vorteile für verschiedene Akteure

    Die Festsetzung eines festen Grundstückspreises soll die Planungssicherheit für Investoren erhöhen und insbesondere Genossenschaften, Baugruppen und sozialen Trägern bessere Chancen einräumen. Diese könnten mit steigenden Grundstückspreisen oft nicht mithalten.

    Gleichzeitig soll verhindert werden, dass hohe Kaufpreisgebote zu einer maximalen baulichen Ausnutzung zulasten gestalterischer oder nachhaltiger Aspekte führen.

    Erbbaurecht mit gestaffelten Zinssätzen

    Die Grundstücke werden im Wege der Einräumung von Erbbaurechten vergeben. Der Grundstückswert wird durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt.

    Die Erbbauzinssätze richten sich nach dem Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Bodenpolitik:

    • Freifinanzierter Wohnungsbau: 2 Prozent des Bodenwertes
    • Öffentlich geförderter Wohnungsbau: 1 Prozent (während der Bindungsdauer)
    • Gewerbliche Nutzungen: 4 Prozent

    Planungsrechtliche Grundlagen

    Das Quartier liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 862 – Markstraße/Stiepeler Straße, den der Rat am 21. November 2024 als Satzung beschlossen hatte. Auf dieser Basis soll die Vermarktung der unbebauten Grundstücke 2026 beginnen.

  • Neues Wohnquartier mit Kita an der Hunscheidtstraße soll entstehen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung will den Bebauungsplan Nr. 987 für das Gebiet zwischen Hunscheidtstraße, Waldring und Mozartstraße öffentlich auslegen. Auf dem ehemaligen Industriegelände sollen ein hochwertiges Wohngebiet und eine mindestens vierzügige Kindertagesstätte entstehen.

    Entwicklung der ehemaligen Industriebrache

    Das rund 2,5 Hektar große Areal war bis 2016 Standort der Jahnel-Kestermann Getriebewerk GmbH, einem Traditionsunternehmen des Maschinenbaus. Nach der Schließung erwarb die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) die Grundstücke, ließ die Gebäude abreißen und den Boden für eine Folgenutzung sanieren.

    In einem zweistufigen Interessenbekundungsverfahren definierte die WEG Rahmenbedingungen für die Quartiersentwicklung. Dazu gehören unter anderem:

    • Mindestens 40 Prozent der Wohnfläche im geförderten Mietwohnungsbau
    • Errichtung einer mindestens viergruppigen Kindertagesstätte
    • Unterbringung der Bewohnerstellplätze in Tief- oder Quartiersgaragen
    • Erhalt des Baumbestands am Waldring
    • Abfallentsorgung über Unterflurcontainer

    Das ehemalige Betriebsgelände wurde anschließend an die Projektgesellschaft JK Wohnpark Bochum GmbH und Co. KG veräußert.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Erweiterung des Plangebiets

    Der Geltungsbereich wurde 2019 erweitert und umfasst nun auch Grundstücke an der Mozartstraße und weitere Bereiche an der Hunscheidtstraße. Entlang der Mozartstraße weisen die dortigen Gebäude einen hohen Sanierungsbedarf auf. Hier werden vier Baudenkmale (Mozartstraße 37-43) als Teil des Denkmalbereichs „Siedlung Mozartstraße und Wagnerplatz“ gesichert.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Planinhalte und Besonderheiten

    Der Bebauungsplan setzt allgemeine Wohngebiete fest und trifft detaillierte Regelungen zu Erschließung, Gebäudestellungen und gestalterisch-ökologischen Qualitäten. Prägende Bäume am Waldring werden durch Erhaltungsfestsetzungen geschützt.

    Aufgrund der Altlastensanierung sind Teilbereiche mit einer Untergrundabdichtung versehen, die eine Versickerung von Regenwasser verhindert. Das Niederschlagswasser soll daher oberflächennah über Rinnen und Mulden abgeleitet und unterirdischen Speicherrigolen zugeführt werden.

    Verkehr und Immissionsschutz

    Ein Verkehrsgutachten bestätigt die ausreichende Leistungsfähigkeit der maßgeblichen Knotenpunkte für das zusätzliche Verkehrsaufkommen. Zum Schutz vor Straßenverkehrslärm werden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Innenpegelfestsetzungen getroffen.

    Ein Mobilitätskonzept sieht Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel vor, darunter hochwertige Fahrradabstellanlagen, mögliche Sharing-Angebote und quartiersbezogene Informationsangebote.

    Umwelt- und Klimaschutz

    Durch Entsiegelung und Begrünung des bisherigen Werksgeländes steigt der Vegetationsanteil deutlich. Geplant sind unter anderem Dachbegrünungen und grünordnerische Festsetzungen. Die Kompensationsberechnung ergibt einen Überschuss von 21.806 Wertpunkten, womit der Eingriff in Natur und Landschaft als ausgeglichen gilt.

    Das Plangebiet soll insgesamt 310 Wohneinheiten aufnehmen, davon 40 Prozent im geförderten Wohnungsbau. Die geplante fünfgruppige Kindertagesstätte kann neben dem quartierseigenen Bedarf auch Betreuungsplätze für den umgebenden Stadtteil schaffen.

    Weiteres Verfahren

    Der Veröffentlichungsbeschluss soll am 3. Juni 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke gefasst werden. Zuvor beraten die Bezirksvertretungen Bochum-Süd (28. April) und Bochum-Mitte (21. Mai) die Vorlage. Die öffentliche Auslegung ist für das dritte Quartal 2026 geplant, der Satzungsbeschluss für das vierte Quartal.

    Mit dem Investor soll bis zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der unter anderem die Quotierungsregel für den geförderten Wohnungsbau, Mobilitätsmaßnahmen und die Errichtung der Kindertagesstätte regelt.

  • Stadt informiert über Denkmalförderprogramme 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Verwaltung legt eine Übersicht der geförderten Maßnahmen aus den Denkmalförderprogrammen 2025 vor. Insgesamt konnten 40.000 Euro an Eigentümer von Baudenkmälern ausgeschüttet werden, die besonders denkmalgerechte Sanierungsarbeiten durchgeführt haben.

    Die Stadt hat gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 Denkmalfördermittel in Höhe von 40.000 Euro ausgeschüttet. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch das Land NRW und die Stadt.

    Geförderte Projekte in allen Stadtbezirken

    Die Förderung kam verschiedenen Projekten in allen Stadtbezirken zugute. Dazu gehörten Dachdeckerarbeiten an einem Fachwerkhaus in der Ridderstraße (Wattenscheid), die Instandsetzung der Bauernvilla „Lennershof“ am Hochschulcampus (Süd) sowie Anstricharbeiten an einem Gebäude im Stil der Weserrenaissance in der Wittenbergstraße (Ost).

    Weitere geförderte Maßnahmen waren die Fassadensanierung eines Jugendstil-Wohnhauses in der Hattinger Straße (Südwest), die Aufarbeitung einer Haustür und Treppe an einem Geschäftshaus unter Einfluss der Neorenaissance in der Wittener Straße (Mitte) sowie die Sanierung des Holzpalisadenzaunes am Ev. Thomaszentrum in der Girondelle (Süd).

    Zusätzlich wurden Fassaden- und Anstricharbeiten in der Siedlung Dreerhöhe (Ost), die Restaurierung der Wandmalerei in der Dorfkirche Stiepel (Süd) und die Reparatur einer Dachgaube in der Siedlung Engelsburg Süd (Südwest) unterstützt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Kürzung der Landesmittel angekündigt

    Das Ministerium hatte im Oktober 2025 kurzfristig angekündigt, die Finanzmittel für die Pauschalförderung vollständig zu streichen. Nach Protesten ruderte das Land im Dezember 2025 zurück und stellte 7.500 Euro pro Jahr für jede Kommune in Aussicht. Die Verwaltung will entsprechend ihren Eigenanteil anpassen.

    Weitere Förderprogramme

    Neben der Pauschalförderung erhielt die Ev. Erlöserkirche Hiltrop (Nord) einen vierstelligen Betrag vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe für Befunduntersuchungen des Deckengewölbes.

    Aus den Landesmitteln der Bezirksregierung Arnsberg floss ein sechsstelliger Förderbetrag für die Sanierung der Hofanlage Schulte-Schüren (Süd), eine Villa an der Hattinger Straße (Südwest) und eine historische Diesellokomotive im Eisenbahnmuseum (Südwest).

    Steuerliche Unterstützung

    Private Denkmaleigentümer konnten 2025 zudem steuerrechtliche Bescheinigungen für Aufwendungen in sechsstelliger Höhe erhalten. Diese ermöglichen es, 90 Prozent der Kosten für denkmalgerechte Erhaltungsmaßnahmen über zehn Jahre steuerlich abzuschreiben.

    Die Verwaltung hat außerdem Förderanträge beim Bund für die Turbinenhalle an der Jahrhunderthalle und die Orgel am Hauptfriedhof gestellt.

  • Stadt vermarktet ehemalige Musikschule in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung plant die Vergabe im Erbbaurecht oder den Verkauf eines 882 m² großen bebauten Grundstücks in der Steinstraße 5. Das Gebäude der ehemaligen Musikschule Wattenscheid soll zu Wohnzwecken umgebaut werden.

    Höchstgebotsverfahren für Steinstraße 5

    Die Stadt beabsichtigt die Vermarktung des Grundstücks mit dem Gebäude der ehemaligen Musikschule Wattenscheid im Höchstgebotsverfahren. Das historische Gebäude soll dabei erhalten bleiben und zu einem Wohnhaus umgebaut werden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Gemischte Nutzung vorgesehen

    Neben der primären Wohnnutzung sind im Erdgeschoss auch Büros oder andere nicht störende gewerbliche Nutzungen möglich. Diese Flexibilität soll verschiedene Nutzungskonzepte für potentielle Interessenten ermöglichen.

    Beratung in mehreren Gremien

    Die Vorlage wird in verschiedenen städtischen Gremien behandelt: Am 21. April 2026 befasst sich zunächst die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid mit dem Thema, gefolgt vom Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni sowie dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026. Alle Gremien nehmen die Vorlage zur Kenntnis.

    Nichtöffentliche Beschlussfassung

    Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt entsprechend der städtischen Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um Datenschutz- und Geheimhaltungsaspekte zu wahren.

  • Stadt ändert Vergabestrategie für Grundstück im Quartier Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Nach zwei gescheiterten Bestgebotsverfahren soll ein städtisches Grundstück an der Ostparkallee nun im Höchstgebotsverfahren vermarktet werden. Das Mindestgebot beträgt 897.000 Euro.

    Die Vermarktung des Vermarktungsabschnitts 6 (VA 6) im Quartier Feldmark hat sich als schwieriger erwiesen als zunächst erwartet. Bereits zweimal scheiterte die Stadt mit Bestgebotsverfahren für das 1.950 Quadratmeter große Grundstück an der Ostparkallee. Nun soll ein pragmatischerer Ansatz zum Erfolg führen.

    Gescheiterte Bestgebotsverfahren

    Das erste Bestgebotsverfahren im Jahr 2021 brachte zunächst einen Interessenten hervor, der jedoch Ende 2022 seine Bewerbung zurückzog. Auch alle nachgerückten Bewerber sahen keine Umsetzbarkeit, sodass das Verfahren im Juni 2024 ohne Vertragsabschluss beendet wurde. Ein zweites, überarbeitetes Bestgebotsverfahren im Jahr 2025 blieb völlig ohne Bewerbungen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Wechsel zum Höchstgebotsverfahren

    Die Verwaltung führt das Scheitern auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Immobilienbranche zurück, die mittlerweile auch Auswirkungen auf die Neubautätigkeit in Bochum habe. Das geplante Höchstgebotsverfahren soll die Komplexität der Bewerbung reduzieren und dadurch für ein breiteres Bewerberfeld sorgen.

    Anders als beim Bestgebotsverfahren müssen Interessierte zunächst nur ein Gebot abgeben. Erst nach dem Zuschlag an den Höchstbietenden wird unter Begleitung der Verwaltung ein Bebauungskonzept ausgearbeitet. Der Kaufvertrag wird erst nach Genehmigung des Bauantrags unterzeichnet.

    Grundstücksdaten und Bebauung

    Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan 900 „Quartier Feldmark“ und soll für zwei fünfgeschossige Stadtvillen mit freifinanziertem Wohnraum genutzt werden. Das Mindestgebot von 897.000 Euro basiert auf einem Bodenrichtwert von 460 Euro pro Quadratmeter.

    Beratungsverfahren

    Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026, dann eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026. Die finale Entscheidung soll der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 treffen.

  • Bebauungsplan für Wohnquartier mit 200 Wohneinheiten soll beschlossen werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 17 (SPD, CDU. Grüne, AfD, Die Linke.)
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,OB)
    05.02.2026RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen:14(AfD)
    dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,StG/V,FDP,BSW,Backs,OB)

    Die Stadt will den Bebauungsplan Nr. 1034 für das ehemalige Druckereigelände an der Hüttenstraße als Satzung beschließen. Geplant sind drei Wohngebäude mit etwa 200 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte durch die Landmarken AG.

    Sitzungsmarathon Ende Januar

    Die Beschlussvorlage durchläuft mehrere Gremien: Am 21. Januar berät die Bezirksvertretung Südwest, gefolgt vom Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar. Nach der Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar entscheidet der Rat am 5. Februar endgültig.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Wiedernutzbarmachung der Druckerei

    Das Plangebiet umfasst die westliche Hälfte des ehemaligen Firmengeländes der Laupenmühlen Druck GmbH mit einer Größe von etwa 8.500 Quadratmetern. Die bestehende Bebauung wurde bereits niedergelegt. Das Areal liegt an der Hüttenstraße Ecke An der Landwehr im nördlichen Teil des Stadtbezirks Weitmar und grenzt westlich an den Iduna-Park.

    Wohnungsmix geplant

    Die Landmarken AG plant einen Wohnungsmix aus frei finanziertem, gefördertem und seniorengerechtem Wohnen. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 2,1 fest. Eine Tiefgarage soll die notwendigen Stellplätze aufnehmen.

    Herausforderung Überschwemmungsgebiet

    Das Plangebiet liegt im Randbereich eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Marbachs. Durch die Baumaßnahmen gehen etwa 90 Kubikmeter Retentionsvolumen verloren – das entspricht 0,144 Prozent des Überflutungsvolumens. Dieses muss im Baugenehmigungsverfahren ausgeglichen werden.

    Verkehrsanbindung gesichert

    Die Erschließung erfolgt über die Hüttenstraße. Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass die vorhandenen Knotenpunkte durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen kaum beeinträchtigt werden. Die Qualitätsstufen B (gut) bis C (befriedigend) können erreicht werden.

    Städtebauliche Verträge geschlossen

    Mit der Landmarken AG wurden bereits zwei städtebauliche Verträge abgeschlossen. Diese regeln die Kostenübernahme für das Planverfahren, die Umsetzung von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau sowie weitere Aspekte wie Ausgleichsmaßnahmen und eine fußläufige Wegeverbindung zum Iduna-Park.

  • Großflächige Photovoltaikanlage auf ehemaliger Opelfläche geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung plant die Genehmigung einer großen Photovoltaikanlage mit Trafostation im nordöstlichen Bereich der ehemaligen Opelfläche an der Hauptstraße 63. Die etwa 8,3 Hektar große unbebaute Fläche liegt topografisch erhöht und grenzt an Wohnbebauung.

    Standort und Umgebung

    Das Baugrundstück befindet sich auf einem Hügel im nordöstlichen Bereich der ehemaligen Opelfläche. Die betroffene Fläche von circa 8,3 Hektar ist im Gebietsentwicklungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und derzeit unbebaut mit angrenzendem Baumbestand.

    Die Umgebung ist geprägt von verschiedenen Nutzungen: Nordwestlich und nordöstlich befinden sich Wohnbebauungen, westlich liegt ein Werksgebäude mit Stellplatzanlage. Eine weitere großflächige Stellplatzanlage ist südlich des geplanten Standorts angelegt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Rechtliche Bewertung

    Das Antragsgrundstück liegt weder in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan noch im Landschaftsplan. Die Bewertung erfolgt daher nach § 35 Absatz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuchs. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben, da die Anlage einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient und zur Energiegewinnung betrieben wird.

    Ein wichtiger Aspekt: Durch das Projekt werden keine neuen Flächen versiegelt. Die Erschließung ist öffentlich-rechtlich über Baulasten gesichert.

    Genehmigungsverfahren

    Die Verwaltung beabsichtigt, eine Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Die Angelegenheit wird zur Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 21. Januar 2026 und im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar 2026 behandelt.

  • Großes Batteriespeicher-System am Stalleickenweg geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Bauordnungsamt hat den Antrag für ein Batterie-Energie-Speicher-System im Außenbereich am Stalleickenweg vorgelegt. Die Anlage mit 84 Batteriecontainern soll der öffentlichen Stromversorgung dienen und wird als privilegiertes Vorhaben eingestuft.

    Technische Details der geplanten Anlage

    Auf einer Fläche von 80 mal 166 Metern soll ein Stand-Alone-Batteriespeicher entstehen, der direkt an das Stromnetz angeschlossen wird. Die Anlage umfasst 84 Batteriecontainer, eine Übergabestation, Transformatoren und Blitzschutzanlagen. Ein fünf Meter breiter Grünstreifen mit einheimischen Gehölzen wird die Anlage umlaufend einfassen.

    Der Betrieb erfolgt vollautomatisiert und wird fernüberwacht. Personal ist nur für Reparaturarbeiten vor Ort erforderlich. Die Erschließung wird über einen kleinen Stichweg vom Stalleickenweg realisiert.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Lage und Anbindung

    Das Grundstück liegt südlich der Bahnlinie Bochum-Essen im planungsrechtlichen Außenbereich. Nördlich der Bahnlinie befindet sich das Umspannwerk Eiberg, an das die Anlage über ein Erdkabel oder eine Freileitung angeschlossen werden soll.

    Das Vorhaben befindet sich in einem sensiblen Bereich: Die Fläche ist im gemeinsamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt innerhalb der Verbandsgrünfläche Nr. 26, des Landschaftsschutzgebiets Nr. L4 und des Landschaftsplans 1.1.8.

    Rechtliche Einordnung und Zweck

    Die Verwaltung stuft das Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nr. 3 BauGB als privilegiert ein, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient. Die Batteriespeicher sollen Regelenergie auf dem Primärleistungsmarkt bereitstellen und Systemdienstleistungen wie Frequenz- und Spannungshaltung erbringen. Zusätzlich dient die Anlage dem Engpassmanagement durch Speicherung überschüssiger Energie und das Abfangen von Lastspitzen.

    Befristeter Betrieb und Rückbau

    Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist die befristete Betriebsdauer. Nach Nutzungsende muss die Anlage vollständig zurückgebaut werden, sodass die Fläche wieder der Landwirtschaft zur Verfügung steht. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist vorgesehen.

    Weitere Verfahrensschritte

    Das Vorhaben wird als planungsrechtlich zulässig bewertet. Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, sobald die positive Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid und am 22. Januar 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnis gegeben.