Kategorie: Ausschuss für Planung und Grundstücke

  • Städtisches Grundstück an Stiftstraße wird an gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt vergibt das Grundstück Stiftstraße 36a und 38 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. Das ursprünglich geplante Bestandsgebäude wird aus wirtschaftlichen Gründen durch einen Neubau ersetzt.

    Neubau statt Sanierung

    Das Wohnprojekt hatte zunächst geplant, das bestehende Gebäude an der Stiftstraße 36a zu erhalten. Aufgrund wirtschaftlich notwendiger und funktional einschränkender Maßnahmen, die für den Erhalt erforderlich wären, sieht das Projekt nun die Errichtung eines neuen Gebäudes an gleicher Stelle und mit gleichem Umriss vor. Zusätzlich sind zwei Neubauten auf dem gesamten Grundstück geplant.

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    Erbbaurecht bis 2108

    Die Laufzeit des Erbbaurechts wird an das benachbarte Grundstück Stiftstraße 40 angeglichen, das bereits durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im Erbbaurecht genutzt wird. Das bedeutet eine Laufzeit bis 2108. Das Grundstück Stiftstraße 36a und 38 war bereits für die Entwicklung durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vorgehalten.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 angehört. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät am 22. Januar 2026 vor. Die endgültige Entscheidung fällt der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.

  • Die Linke fragt nach Zukunft von Altem Finanzamt und Polizeipräsidium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion will wissen, ob die Stadt das Vorkaufsrecht für das denkmalgeschützte ehemalige Finanzamt an der Uhlandstraße nutzen wird. Auch die Pläne für das benachbarte Polizeipräsidium, das 2027 nach Harpen umzieht, stehen im Fokus der Anfrage.

    Die Ratsfraktion Die Linke hat eine umfangreiche Anfrage zur Zukunft mehrerer wichtiger Liegenschaften im Stadtgebiet gestellt. Im Mittelpunkt stehen das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Alte Finanzamt an der Uhlandstraße sowie das benachbarte Polizeipräsidium.

    Vorkaufsrecht und Bestbieterverfahren

    Die Fraktion möchte von der Verwaltung erfahren, ob die Stadt plant, das Vorkaufsrecht für die Liegenschaft des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) in Anspruch zu nehmen. Das Alte Finanzamt wird derzeit vom Finanzamt Bochum-Mitte zwischengenutzt und soll voraussichtlich Mitte 2026 veräußert werden.

    Zudem interessiert sich Die Linke dafür, ob bei einer städtischen Übernahme ein „Bestbieter“-Verfahren geplant ist, um die Liegenschaft an interessierte Gruppen zu übertragen. Die Initiativgruppe „Alte Uhle“ hat bereits ein Nutzungskonzept entwickelt, das Altenwohnungen, eine Kindertagesstätte, studentisches Wohnen sowie Cluster- und WG-Angebote vorsieht.

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    Bebauungspläne und städtische Nutzung

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf möglichen Bebauungsplänen für die Flächen an der Uhlandstraße und Am Bergbaumuseum. Die Fraktion will wissen, welche Überlegungen für die zukünftige Nutzung der Gebäude bestehen und ob eine Bebauung durch städtische Institutionen geplant ist.

    Katholische Erwachsenenbildung betroffen

    Auch das benachbarte Grundstück der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung (KEFB) am Bergbaumuseum 37 steht im Fokus. Diese Einrichtung soll Ende 2026 geschlossen und ab 2027 vom Bistum Essen veräußert werden. Die Linke fragt nach Konzepten für die langfristige Sicherung sozialer Einrichtungen im Viertel.

    Zeitplan gefordert

    Abschließend fordert die Fraktion einen konkreten Zeitplan für die geplante Nutzung oder Entwicklung der genannten Liegenschaften. Die Anfrage wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 22. Januar 2026 behandelt.

  • Städtische Grundstücke im Osten sollen verkauft werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Stadt legt eine aktualisierte Liste mit bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtbezirk Ost vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die letzte Beschlussfassung erfolgte im Sommer 2021.

    Neue Grundstücksliste nach vierjähriger Pause

    Nach den Grundstücksrichtlinien der Stadt werden den Bezirksvertretungen einmal jährlich die zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücke zur Entscheidung vorgelegt. Die nun vorgelegte Liste für den Bezirk Ost bildet den aktuellen Sachstand ab und berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre.

    In der Zwischenzeit war keine Beschlussfassung erforderlich, da keine neuen Grundstücke baureif geworden sind. Die Entwicklung am Immobilienmarkt war durch eine deutliche Marktschwäche geprägt, verursacht durch stark gestiegene Baukosten, erhöhte Finanzierungskosten und zurückhaltende Nachfrage.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant

    Die Grundstücke werden nach verschiedenen Verfahren vermarktet: von der Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke mit Selbsteinzug über Höchstgebotsverfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke bis hin zu individuellen Grundstücksgeschäften ohne Ausschreibung.

    Die Liste enthält auch Angaben zum Aufwuchs der Grundstücke, der in verschiedene Kategorien von „kein Aufwuchs“ bis „dichter Aufwuchs“ unterteilt wird. Zusätzlich wird der Versiegelungsgrad in Prozent angegeben.

    Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf

    Entsprechend der Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik ist bei entsprechend gekennzeichneten Grundstücken die Einräumung eines Erbbaurechts anstelle eines Verkaufs vorgesehen. Dies ermöglicht der Stadt, langfristig Einfluss auf die Nutzung zu behalten.

    Für Grundstücke der Vermarktungsverfahren C und D soll zunächst nur ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Nach detaillierten städtebaulichen Untersuchungen folgt ein späterer Einzelvorschlag zur Vermarktung.

    Beratungsverfahren und Transparenz

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor, die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Ost am 4. März 2026. Bei späteren Verkäufen nach bestimmten Verfahren wird auf parlamentarische Einzelbeschlüsse verzichtet – die Bezirksvertretung erhält quartalsweise Mitteilungen über abgeschlossene Geschäfte.

  • Verwaltung lehnt Eingabe zu Gnadenhof Wattenscheid ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die städtische Verwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, eine Eingabe des Gnadenhof Wattenscheid e.V. nicht zu behandeln. Der Verein hatte um Unterstützung bei der Standortsuche und Richtigstellung von Aussagen über angebliche Neubauten gebeten.

    Eingabe nach Kündigung durch Grundstückseigentümer

    Der Gnadenhof Wattenscheid e.V. hat nach eigenen Angaben zum 31.10.2026 die Kündigung vom Grundstückseigentümer erhalten. Als Grund für die Kündigung nennt der Verein Auskünfte der Stadt, wonach „Gebäude neu errichtet“ worden seien. Diese Darstellung weist der Verein als „nachweislich falsch“ zurück und behauptet, lediglich eingestürzte Strukturen aus den 1980er-Jahren wiederhergestellt zu haben.

    Der Verein führt seine sozialen Leistungen an, darunter die Integration von Langzeitarbeitslosen, Unterstützung von Menschen mit psychischen Belastungen und Suchtproblemen sowie Praktikumsplätze für Schüler.

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    Verwaltung verweist auf Luftbildauswertung

    Das Bauordnungsamt widerspricht der Darstellung des Vereins grundsätzlich. Aus der historischen Luftbildauswertung gehe hervor, dass bis 2001 „keinerlei baulichen Anlagen auf dem Grundstück vorhanden waren“. Die Entwicklung der baulichen Anlagen und Nutzungen habe sich bis 2019 vollzogen.

    Baugenehmigungen lägen dem Bauordnungsamt nicht vor, auch konnte die Betreiberin keine vorlegen. Eine Ordnungsverfügung auf Rückbau aller baulichen Anlagen sei rechtskräftig geworden. Die Verwaltung habe der Betreiberin jedoch eine fünfjährige Frist eingeräumt.

    Ablehnung nach Hauptsatzung

    Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe nicht zu behandeln. Sie falle unter § 9 Absatz 4 der Hauptsatzung, wonach Eingaben abgelehnt werden können, wenn Rechtsmittel gegeben sind oder der Gegenstand die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist.

    Warum die Eigentümerin gekündigt hat, sei der Verwaltung nicht bekannt, heißt es in der Vorlage. Der Planungsausschuss soll am 22. Januar 2026 über die Empfehlung entscheiden.

  • Bezirksvertretung Bochum-Süd entscheidet über Grundstücksverkäufe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages:
    Enthaltungen: 1 (AfD)
    Dagegen: 0
    Dafür: 18 (SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, AfD)

    Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Süd eine Liste städtischer Grundstücke vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Nach über vier Jahren ohne Beschlussfassung schafft die neue Liste Transparenz und Planungssicherheit für kommende Jahre.

    Erste Liste seit 2021 wegen schwachem Immobilienmarkt

    Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war keine neue Beschlussfassung erforderlich, da aufgrund der schwierigen Marktlage keine neuen Grundstücke baureif wurden. Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung und eine zurückhaltende Nachfrage prägten die vergangenen Jahre am Immobilienmarkt.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant

    Die vorgelegte Liste enthält sowohl bereits früher beschlossene als auch neue Grundstücke. Sie sind nach verschiedenen Vermarktungsverfahren kategorisiert:

    • Verfahren A: Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke mit Selbsteinzug
    • Verfahren B: Höchstgebot-Verfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke
    • Verfahren C: Interessenten- und Investorenaufrufe
    • Verfahren D: Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
    • Verfahren E: Auktionen, Versteigerungen und Maklerbeauftragung

    Detaillierte Grundstücksinformationen verfügbar

    Neben den Vermarktungsverfahren enthält die Liste Angaben zu zonalen Bodenrichtwerten, Aufwuchs-Kategorien und Versiegelungsgrad. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses festgelegt. Für Grundstücke der Verfahren C und D sollen zunächst nur Grundsatzbeschlüsse gefasst werden.

    Beratungsverfahren und Zuständigkeiten

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. März 2026. Bei späteren Verkäufen nach den Verfahren A, B oder E ist kein erneuter parlamentarischer Beschluss erforderlich.

  • Wohnungsmarktbarometer 2025: Angespannte Lage trotz leichter Entspannungstendenzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Wohnungsmarkt bleibt weiterhin angespannt, besonders bei geförderten Mietwohnungen. Das aktuelle Wohnungsmarktbarometer zeigt: Haushalte mit geringem Einkommen, ältere Menschen, Alleinerziehende und Familien haben große Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche.

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers 2025 vorgelegt. Die jährliche Befragung lokaler Expertinnen und Experten bestätigt die anhaltend schwierige Situation auf dem Wohnungsmarkt, auch wenn sich in einzelnen Bereichen leichte Entspannungstendenzen zeigen.

    Preisgebundenes Segment besonders betroffen

    Nach Einschätzung der befragten Fachleute bleibt die Lage angespannt. Besonders kritisch bewerten die Experten das preisgebundene Segment – den geförderten Mietwohnungsbau wird oft sogar als „sehr angespannt“ eingestuft. Ähnlich schwierig ist die Situation im freifinanzierten Mietwohnungsbereich im normalen Preissegment. Auf dem Eigentumsmarkt sind zwar gewisse Entspannungstendenzen im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar, dennoch wird auch der Erwerb von Wohneigentum weiterhin kritisch bewertet.

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    Kaum Leerstand, Neubau unverzichtbar

    Leerstand ist in den Beständen der teilnehmenden Wohnungsunternehmen kaum ein Thema – es stehen nur wenige Wohnungen zur sofortigen Vermietung zur Verfügung. Deshalb bleibt Neubau unverzichtbar. Vor allem große, geförderte und betreute Wohnungen für ältere Haushalte fehlen. Neben dem Neubau spielen Modernisierungsmaßnahmen und Bestandsaufwertungen eine wichtige Rolle.

    Investitionsklima kritisch

    Trotz der identifizierten Bedarfe erwarten die befragten Fachleute aufgrund der anhaltend hohen Kosten kaum Impulse im Wohnungsbau. Dies spiegelt sich in einer kritischen Einschätzung des Investitionsklimas wider, insbesondere im Neubausegment.

    Preise steigen weiter

    Die angespannte Situation zeigt sich auch in der Entwicklung der Miet- und Immobilienpreise. Auswertungen der empirica-Preisdatenbank belegen, dass die Mieten weiter steigen und auch die Kaufpreise nach einer kurzen Phase stagnierender oder sinkender Werte wieder anziehen.

    Nächster Bericht 2026

    Die nächste Expertenbefragung wird im Frühjahr 2026 durchgeführt und im Rahmen des alle zwei Jahre erscheinenden Wohnungsmarktberichtes veröffentlicht. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke wird am 22. Januar 2026 über die Ergebnisse informiert.

  • Planungsgemeinschaft kritisiert 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr begrüßt grundsätzlich die geplante Flexibilisierung in der Landes- und Regionalplanung, sieht aber erhebliche Defizite bei der nachhaltigen Flächenentwicklung. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme warnt sie vor verstärktem Freiflächenverbrauch und voranschreitender Suburbanisierung.

    Flexibilisierung mit problematischen Nebenwirkungen

    Die Landesregierung NRW hat am 14. März 2025 die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Ziel: eine Balance zwischen wirtschaftlichem Fortschritt, Ressourcenschonung und Klimaschutz schaffen. Gleichzeitig greift die Änderung Regelungen der 1. Änderung auf, die das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zuvor als unzureichend begründet für unwirksam erklärt hatte.

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    Hauptkritikpunkte der Stellungnahme

    Die Planungsgemeinschaft, die über den Gemeinsamen Flächennutzungsplan verbundenen Städte der Region, äußert in mehreren Punkten deutliche Bedenken:

    Siedlungserweiterungen ohne Regionalplanung: Besonders kritisch sieht die Planungsgemeinschaft die geplante Ausnahmeregelung zu Ziel 2-3, wonach Siedlungserweiterungen von bis zu 5 Hektar oder in Einzelfällen sogar bis zu 10 Hektar über die Grenzen der in Regionalplänen festgelegten Siedlungsbereiche hinaus möglich werden sollen. Diese würden sich damit der regionalplanerischen Steuerung entziehen.

    Ortsentwicklung über Eigenbedarf hinaus: Problematisch ist auch die neue Möglichkeit in Ziel 2-4, nicht in Regionalplänen festgelegte Ortsteile über den Eigenbedarf hinaus entwickeln zu können. Dies würde Suburbanisierung und Zersiedelung vorantreiben.

    Brachflächen und Flächenverbrauch

    Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Nichtanrechnung von Brachflächen auf den Siedlungsflächenbedarf. Die Planungsgemeinschaft befürchtet, dass dies in Konkurrenz zur Brachflächenentwicklung den Siedlungsdruck auf den Freiraum massiv erhöhen würde.

    Besonders das sogenannte „Flex-Modell“ stößt auf Widerstand: Es soll ermöglichen, bis zum Dreifachen des ermittelten Bedarfs als Siedlungsbereiche festzulegen. Die Planungsgemeinschaft regt stattdessen an, vor dem Hintergrund des Ziels einer Netto-Null-Versiegelung bis 2050 verbleibende Restkontingente für den Flächenverbrauch zu definieren.

    Naturschutz und weitere Anregungen

    Die Stellungnahme fordert außerdem die Beibehaltung einer qualifizierten Alternativenprüfung bei der ausnahmsweisen Inanspruchnahme von Bereichen zum Schutz der Natur oder Waldbereichen.

    Positiv bewertet werden hingegen die vorgesehenen Klarstellungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass die Kommunen bei der Erarbeitung kommunaler Konzepte für Freiflächen-Solaranlagen zunehmend an ihre finanziellen und personellen Grenzen stoßen.

    Zeitplan und Verfahren

    Die gemeinsame Stellungnahme wurde fristgemäß am 30. Juni 2025 an die Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesregierung strebt an, das Verfahren bis zum Ende der Legislaturperiode abzuschließen. Am 22. Januar 2026 wird der Ausschuss für Planung und Grundstücke über die Stellungnahme informiert.

  • Verwaltung lehnt Aufhebung von Bebauungsplan Nr. 3 ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, einen Bürgerantrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 abzulehnen. Der 1964 rechtskräftig gewordene Plan diene weiterhin einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

    Bürgerantrag sieht Plan als überholt an

    Ein Bürger hatte beantragt, den Bebauungsplan Nr. 3 nebst Fluchtlinienplan aufzuheben. Seine Begründung: Die Ziele des Bebauungsplans seien erreicht und die Bestimmungen würden sich aufgrund des Alters zunehmend als Behinderung erweisen.

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    Verwaltung sieht Plan weiterhin als zeitgemäß

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen widerspricht dieser Einschätzung grundlegend. Der qualifizierte Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 setze Baulinien, Baugrenzen, Vollgeschosszahl, Ausnutzungsziffern, öffentliche Verkehrsflächen und Vorgartenflächen fest. Entsprechend diesen Festsetzungen sei der Bereich in aufgelockerter Bauweise mit ein- und zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut worden.

    Aktuelle Anforderungen erfüllt

    Die Ziele des Bebauungsplans entsprächen auch aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, argumentiert die Verwaltung. Durch die Festsetzungen werde die Siedlungsstruktur gesichert. Eine Aufhebung sei aus stadtplanerischer Sicht nicht zielführend.

    Fluchtlinienplan existiert nicht

    Nebenbei stellt die Verwaltung klar, dass ein im Antrag genannter aufzuhebender Fluchtlinienplan nicht existiert.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke wird am 22. Januar 2026 über den Verwaltungsvorschlag entscheiden. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen hat die Angelegenheit nicht.

  • Stadt will Grundstücke in Bochum-Nord verkaufen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung

    Die Verwaltung legt erstmals seit 2021 wieder eine Liste mit städtischen Grundstücken vor, die zum Verkauf oder zur Vergabe im Erbbaurecht stehen. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll am 3. März 2026 darüber entscheiden.

    Nach den städtischen Grundstücksrichtlinien müssen die Bezirksvertretungen einmal jährlich über die zur Veräußerung vorgesehenen bebauten und unbebauten Grundstücke entscheiden. Die nun vorgelegte Liste bildet den aktuellen Sachstand ab und berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre.

    Keine neuen Beschlüsse wegen schwachem Immobilienmarkt

    Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war keine neue Beschlussfassung erforderlich, da im Bezirk keine neuen Grundstücke baureif geworden sind. Die Verwaltung begründet dies mit der deutlichen Marktschwäche in den vergangenen Jahren, verursacht durch stark gestiegene Baukosten, erhöhte Finanzierungskosten und zurückhaltende Nachfrage.

    Der Bestand städtischer Grundstücke sei bereits durch Verkäufe und die Vergabe von Erbbaurechten spürbar abgebaut worden, heißt es in der Vorlage.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren vorgesehen

    Die Grundstücke werden nach verschiedenen Vermarktungsverfahren angeboten:

    • Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhäuser

    • Veröffentlichung zum Höchstgebot für Mehrfamilienhäuser

    • Interessenten- und Investorenaufrufe

    • Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung

    • Auktionen und Versteigerungen


    Die Liste enthält auch Angaben zum Aufwuchs der Grundstücke, der Versiegelung und dem zonalen Bodenrichtwert. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses bestimmt.

    Beratung und Entscheidung

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet dann am 3. März 2026. Bei Grundstücken der Vermarktungsverfahren A, B und E ist nach einem späteren Verkauf kein parlamentarischer Einzelbeschluss mehr erforderlich.

  • Stadt Wattenscheid: Verkauf städtischer Grundstücke steht zur Entscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Nach viereinhalb Jahren legt die Verwaltung erstmals wieder eine Liste zum Verkauf städtischer Grundstücke im Bezirk Wattenscheid vor. Die Bezirksvertretung soll über die Veräußerung bebauter und unbebauter Flächen entscheiden.

    Die Stadt will den Verkauf städtischer Grundstücke in Wattenscheid wieder aufnehmen. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat die Verwaltung für die kommenden Gremiensitzungen vorgelegt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 22. Januar 2026 beraten, die finale Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. März 2026.

    Lange Pause beim Grundstücksverkauf

    Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war der Immobilienmarkt von erheblichen Schwankungen geprägt. Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung und eine zurückhaltende Nachfrage führten zu einer deutlichen Marktschwäche. Vor diesem Hintergrund wurden im Bezirk keine neuen Grundstücke baureif entwickelt.

    Der Bestand städtischer Grundstücke sei im Vergleich zu früheren Jahrzehnten bereits spürbar durch Verkäufe und Erbbaurechte reduziert worden, heißt es in der Vorlage.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant

    Die nun vorgelegte Liste berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre und soll Transparenz sowie Planungssicherheit für die kommenden Jahre schaffen. Die Grundstücke werden nach verschiedenen Vermarktungsverfahren kategorisiert:

    • Veröffentlichung nach Kriterienkatalog (hauptsächlich für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke mit Selbsteinzug)
    • Veröffentlichung zum Höchstgebot (meist Mehrfamilienhausgrundstücke)
    • Interessenten- und Investorenaufrufe
    • Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
    • Auktionen und Maklerbeauftragung

    Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf

    Entsprechend der städtischen Neuausrichtung der Bodenpolitik ist bei entsprechend gekennzeichneten Grundstücken die Einräumung von Erbbaurechten anstelle eines Verkaufs vorgesehen. Die konkreten Kaufpreise werden unter Beteiligung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses entsprechend den Grundstücksrichtlinien bestimmt.

    Bei Grundstücken der Vermarktungsverfahren C und D soll zunächst nur ein Grundsatzbeschluss zur Vermarktung gefasst werden. Nach detaillierten städtebaulichen Untersuchungen erfolgt später ein konkreter Vermarktungsvorschlag per Einzelvorlage.