Kategorie: Ausschuss für Schule und Bildung

  • Stadt Bochum beteiligt sich an zwei Landeswettbewerben für Kulturelle Bildung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    07.10.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat zwei Konzepte für Kulturelle Bildung entwickelt und reicht diese bei Landeswettbewerben ein. Im Fokus stehen die Verbesserung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie die Integration von Kultureller Bildung in den Ganztag.

    Erste Konzepte nach einstimmigem Ratsbeschluss

    Die Verwaltung setzt damit einen Auftrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen um, die im September 2024 die Erstellung des ersten Kommunalen Gesamtkonzepts für Kulturelle Bildung beantragt hatten. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

    Seit 2024 koordiniert die neu eingerichtete Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung im Kulturbüro mit zwei halben Stellen den Entwicklungsprozess. Eine Steuerungsgruppe mit Vertretern verschiedener Bereiche trifft sich viermal jährlich und bringt ihre Ergebnisse in die Konzepte ein:

    • Mitarbeitende der Verwaltungsfachbereiche Kultur, Schule und Jugend
    • Vertreter städtischer und freier Kultureinrichtungen
    • Akteure der Jugendhilfe
    • Künstler und Vermittler

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    Finanzielle Anreize und langfristige Förderung

    Bei einer Auszeichnung erhält die Stadt jeweils eine Prämie von 15.000 Euro pro Wettbewerb. Die Teilnahme ermöglicht es Bochum, einen kontinuierlichen Prozess zu beginnen: Die Stadt kann mit bis zu drei weiteren Gesamtkonzepten mit neuen Schwerpunkten erneut teilnehmen. Ab der vierten Auszeichnung würde eine Strukturförderung von jeweils 20.000 Euro für drei Jahre gewährt.

    Erhöhung des städtischen Budgets als Zeichen

    Die Stadt unterstreicht die Bedeutung des Themas durch eine deutliche Budgetaufstockung. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie wurde das Budget für das Themenfeld „Kulturelle Bildung für Nachhaltige Entwicklung strategisch gestalten“ von 3.000 auf 75.000 Euro jährlich für fünf Jahre erhöht – beginnend 2026.

    „Kultur bildet gemeinsame Zukunft“ – Das Gesamtkonzept

    Das erste Gesamtkonzept zielt auf eine strategische Zusammenführung vorhandener kommunaler Förderprogramme für Kulturelle Bildung des Landes NRW ab. Kern ist die enge Zusammenarbeit der Querschnittsfachbereiche Kultur, Schule, Jugend und Integration.

    Integration in den Ganztag

    Das zweite Konzept „Strategische Partnerschaften für kulturelle Teilhabe“ reagiert auf den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive eingeführt wird. Ziel ist die Schaffung neuer Orte der kulturellen Teilhabe für Kinder und Familien.

    Die strategische Partnerschaft umfasst die Zusammenarbeit zwischen:

    • Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung
    • Schulverwaltungsamt
    • Trägern der Offenen Ganztagsschule (OGS)
    • Familiengrundschulzentren
    • Ausbildungsstätten für Erzieher

    Die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, für Kinder, Jugend und Familie sowie für Schule und Bildung nehmen den Sachstand zur Kenntnis. Nina Selig von der Koordinierungsstelle wird das Kommunale Gesamtkonzept mündlich präsentieren.

  • CDU fragt zu Verkehrssicherheit an der Wilbergschule nach

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion richtet erneut eine Anfrage zur Verkehrssituation an der Wilbergschule an den Ausschuss für Schule und Bildung. Anlass sind geplante Baumaßnahmen und anhaltende Probleme mit dem Bring- und Holverkehr.

    Unantwortete Fragen aus dem November

    Bereits in der Ratssitzung am 20. November 2025 hatte die CDU eine Anfrage zur Verkehrssituation an der Wilbergschule gestellt (Vorlage 20252446). Diese blieb jedoch bislang unbeantwortet, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Fachausschüsse gebildet waren. Um eine Dopplung zu vermeiden, verweist die Fraktion auf diese erste Anfrage und bittet um Behandlung im Schulausschuss.

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    Sorgen wegen anstehender Baumaßnahmen

    Inzwischen sind neue Bedenken hinzugekommen. Die zuständige Bezirksdienstbeamtin und die Schulgemeinschaft haben weitere Befürchtungen bezüglich der ersten Umbaumaßnahmen vorgetragen. Der Baustellenstart ist auf der Wilbergstraße am Haupteingang geplant, wo sich bereits jetzt zu den Bring- und Holzeiten ein erhebliches Verkehrsaufkommen entwickelt, da fast alle Kinder mit dem PKW gebracht werden.

    Vorgeschlagene Anfahrtsroute für Baufahrzeuge

    Für die erste Baustellenphase schlägt die Schulgemeinschaft vor, dass die LKW über die Herner Straße und Wilbergstraße anfahren sollten. Beim Rechtsabbiegen könnten die LKW-Fahrer die Kinder besser sehen, da diese nicht im „Toten Winkel“ stehen würden. Die Kinder kämen aus Sicht des Fahrers von vorne. Zudem befinde sich dort eine Lichtzeichenanlage.

    Als gefährlicher wird die Anfahrt von der Straße „Am Gartenkamp“ über den Kreisverkehr eingeschätzt. Dort befinde sich ein Fußgängerüberweg, und viele Kinder würden weiter oben Richtung Wilbergstraße die Straße queren.

    Konkrete Fragen der CDU

    Die CDU-Fraktion stellt zwei konkrete Fragen an die Verwaltung:

    • Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, den Baustellenfahrzeugen eine Art „Auflage“ oder „Bitte“ mit an die Hand zu geben, dass die LKW von der Herner Straße/Wilbergstraße anfahren müssen oder sollen?
    • Wie könnte man auf den bereits vorhandenen Busspuren auf der Wilbergstraße eine „Kiss and go-Zone“ einrichten, die es ermöglicht, dass dort Busse parken und Kinder gebracht beziehungsweise abgeholt werden können?

    Eltern-Taxis als Dauerproblem

    Dr. Sascha Dewender, schulpolitischer Sprecher der CDU, weist darauf hin, dass auch an der Wilbergschule das Problem der „Eltern-Taxis“ immer ein Thema sei. Die Fraktion bittet daher um Prüfung einer Lösungsmöglichkeit für dieses andauernde Verkehrsproblem.

  • STADTGESTALTER/Volt fragen nach jahrelangen Problemen in Schule im Kirchviertel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will von der Verwaltung wissen, warum ein Raum der Schule im Kirchviertel bereits seit 2019 wegen Schimmelbildung nicht nutzbar ist und wann die Sanierung erfolgt. Zusätzlich gibt es Probleme durch einen Rohrbruch in einem weiteren Raum.

    Die Probleme an der Schule im Kirchviertel beschäftigen nun den Ausschuss für Schule und Bildung. Laut einem Medienbericht der WAZ können aufgrund erheblich eingeschränkter räumlicher Kapazitäten nicht ausreichend Betreuungsplätze für alle Schülerinnen und Schüler angeboten werden. Derzeit seien zwei Räume der Schule nicht nutzbar.

    Schimmel seit sieben Jahren unbehandelt

    Besonders problematisch: Ein Raum ist bereits seit 2019 aufgrund von Verschimmelung nicht mehr nutzbar. Der andere Raum kann wegen eines Rohrbruchs nicht genutzt werden. Die STADTGESTALTER/Volt sehen die Stadt Bochum als Schulträger in der Pflicht, die Nutzbarkeit aller räumlichen und technisch notwendigen Ressourcen sicherzustellen.

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    Acht konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe hat acht detaillierte Fragen zur Situation gestellt:

    • Welche Maßnahmen wurden und werden unternommen, um die Räumlichkeiten grundsätzlich vor Schimmelbildung zu schützen?
    • Welche Gründe liegen vor, dass der Raum seit 2019 nicht saniert wurde?
    • Bis wann wird der schimmelbelastete Raum saniert und wieder nutzbar?
    • Seit wann besteht der Rohrbruchschaden und welche Ausmaße hat er?
    • Wurde der Rohrbruchschaden bereits beseitigt und wenn nein, warum nicht?
    • Bis wann erfolgt die Beseitigung des Rohrbruchschadens?
    • Wie wurde über beide Schäden mit Förderverein, Schulleitung und Eltern kommuniziert?
    • Welche Unterstützungsangebote wird die Stadt den Eltern für eine alternative Betreuung anbieten?

    Folgen für Familien

    Die untragbare Situation, die teilweise bereits seit vielen Jahren bestehe, habe für viele Eltern und Schülerinnen und Schüler erhebliche Folgen, da sie keinen Betreuungsplatz erhalten könnten, kritisiert die Ratsgruppe. Die Anfrage wird in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 21. Mai 2026 behandelt.

  • Die Linke fragt nach Schulformwechseln in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Fraktion Die Linke hat eine Anfrage zu Schulformwechseln an die Stadtverwaltung gestellt. Sie will detaillierte Zahlen zu den Wechseln zwischen verschiedenen Schulformen in den vergangenen Jahren sowie Informationen zu Förderangeboten und Schülern ohne Abschluss.

    Belastung für Schüler und Schulen

    Die Linksfraktion begründet ihre Anfrage damit, dass Schulformwechsel „vor allem für die betroffenen Schüler*innen, aber auch für die aufnehmenden Schulen eine besondere Belastung“ darstellten. Diese gingen häufig mit sozialen und organisatorischen Anpassungsprozessen einher und könnten Auswirkungen auf Bildungsbiografien haben.

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    Detaillierte Daten gefordert

    Das Ratsmitglied Elias Bala stellt der Verwaltung drei konkrete Fragen:

    • Wie viele Schulformwechsel fanden in den Schuljahren 22/23, 23/24 und 24/25 statt? Die Zahlen sollen nach Schuljahr, ursprünglicher und aufnehmender Schulform sowohl absolut als auch prozentual aufgeschlüsselt werden. Schulen mit mehr als 20 Prozent der Schulformwechsel bei einer Jahrgangsstufe sollen gesondert ausgewiesen werden.
    • Welche spezifischen Förderangebote bestehen für betroffene Schülerinnen und Schüler? Sieht die Verwaltung Anpassungsbedarfe?
    • Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen fünf Jahren die Schule ohne Schulabschluss verlassen? Auch diese Zahlen sollen nach Schuljahr und Schulform aufgeschlüsselt werden.

    Schriftliche Antwort erbeten

    Die Anfrage ist für die 3. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 21. Mai 2026 eingereicht worden. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung.

  • Die Linke erfragt Anmeldezahlen an Bochumer Schulen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion möchte wissen, wie viele Schulplätze für das Schuljahr 2026/27 zur Verfügung stehen und wie viele Anmeldungen eingegangen sind. Die Daten sollen Aufschluss über Kapazitätsengpässe und Handlungsbedarfe geben.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage zu den Anmeldezahlen der Bochumer Schulen für das kommende Schuljahr 2026/27 eingereicht. Ratsmitglied Elias Bala will von der Verwaltung detaillierte Informationen zu verfügbaren Schulplätzen, eingegangenen Anmeldungen und Ablehnungen erhalten.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst drei spezifische Punkte:

    • Wie viele verfügbare Plätze standen bei den Anmeldungsverfahren für Grundschulen und Sekundarstufe I zur Verfügung?
    • Wie viele Anmeldungen gingen im Rahmen der Anmeldungsverfahren ein?
    • Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden abgelehnt?

    Alle Daten sollen schulscharf aufgeschlüsselt werden, um ein präzises Bild der Situation an den einzelnen Standorten zu erhalten.

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    Rückschlüsse auf Schulentwicklungsplanung

    Nach Ansicht der Linksfraktion ermöglichen die Anmeldezahlen und verfügbaren Schulplätze wichtige Rückschlüsse auf die Nachfrage nach einzelnen Schulstandorten und Schulformen. Die Daten lieferten Hinweise auf Kapazitätsengpässe, unterschiedliche Attraktivität von Schulen sowie potenzielle Handlungsbedarfe in der Schulentwicklungsplanung.

    Die Anfrage wird in der 3. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 21. Mai 2026 behandelt. Die Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung.

  • Stadt informiert über aufsuchende Hilfen für Kinder und Familien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Das Jugendamt beantwortet eine SPD-Anfrage zu aufsuchenden Hilfen in Bochum. Die Verwaltung sieht die Angebote als gut ausgebaut an, warnt aber vor hoher Auslastung durch steigende Bedarfe nach der Pandemie und Fachkräftemangel.

    Die SPD-Fraktion hatte sich nach dem aktuellen Stand der aufsuchenden Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien erkundigt. Hintergrund sind zunehmende Herausforderungen durch Schulabsentismus, soziale Problemlagen und psychische Belastungen.

    Breites Spektrum an Hilfsangeboten

    Die Stadt bietet verschiedene aufsuchende Hilfen an:

    • Ambulante Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, flexible aufsuchende Hilfen der Jugendhilfezentren)
    • KiTa-Sozialarbeit mit präventivem Ansatz
    • Mobile Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche
    • Schulsozialarbeit mit teilweise aufsuchenden Anteilen
    • Erziehungsberatung in KiTas, Schulen und Kinderarztpraxen

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    Personal und Finanzierung

    Die Personalausstattung variiert je nach Bereich:

    • Mobile Jugendsozialarbeit: 13 Vollzeitäquivalente (4 bei freien Trägern, 9 bei der Stadt)
    • Schulsozialarbeit: etwa 90 Vollzeitäquivalente (46,46 beim Jugendamt, 4 beim Schulverwaltungsamt, circa 40 im Landesdienst)

    Die Finanzierung erfolgt überwiegend über kommunale Mittel im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, ergänzt durch Landesprogramme und punktuelle Drittmittel.

    Zusammenarbeit und Übergänge

    Die Kooperation zwischen Schulen, Jugendamt und freien Trägern erfolgt über enge Kooperationsstrukturen, gemeinsame Fallbesprechungen und Hilfeplanverfahren. Übergänge zwischen den Professionen werden durch Hilfeplangespräche, gemeinsame Termine und Sozialraumkonferenzen gestaltet.

    Für Schulabsentismus gibt es verbindliche Verfahren basierend auf dem „Notfallordner für die Schulen“ des Schulministeriums und Handreichungen der Bezirksregierung. Die Schulpsychologie bietet dazu regelmäßig Weiterbildungen an.

    Hohe Auslastung und Maßnahmen

    Die Verwaltung bewertet die aktuelle Auslastung als „hoch bis sehr hoch“. Dies liege an Belastungen nach der Pandemie, Fachkräftemangel und steigenden Bedarfen – bestätigt durch Landesstatistiken mit steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung.

    Geplante Maßnahmen zur besseren Erreichung belasteter Familien:

    • Ausbau niedrigschwelliger sozialräumlicher Angebote
    • Verstärkung präventiver Gruppenangebote
    • Engere Kooperation mit KiTas und Schulen
    • Intensivierung der Krisenintervention
    • Besuchsangebot für Familien mit Neugeborenen

    Fazit der Verwaltung

    Das Jugendamt sieht das Zusammenspiel von öffentlichen und freien Trägern als „gut ausgebaut und verlässlich“ an. Aufgrund steigender Bedarfe seien die Ressourcen jedoch stark belastet. Die Verwaltung setzt auf Weiterentwicklung von Kooperationen, Ausbau präventiver Angebote und engere Verzahnung von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitssystem als „zielführende Strategie“.

    Besonders bei Schulabsentismus sei frühzeitige Präventionsarbeit notwendig. Verstärkte Investitionen in niedrigschwellige, aufsuchende Angebote könnten dazu beitragen, schwerwiegende erzieherische Hilfeleistungen zu minimieren.

  • Stadt plant elftes Gymnasium am Standort City-Tor Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum will zum Schuljahr 2027/28 ein elftes Gymnasium errichten. Der Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis soll sowohl für eine Interimslösung als auch dauerhaft als Schulstandort dienen. Eine Prognose zeigt steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen.

    Die Verwaltung schlägt vor, am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis ein neues vier-zügiges Gymnasium zu errichten. Der Start war ursprünglich früher geplant, wurde aber auf das Schuljahr 2027/28 verschoben. Der Rat soll die dauerhafte Errichtung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.

    Steigende Schülerzahlen erfordern zusätzliche Kapazitäten

    Die Entscheidung basiert auf dem Schulentwicklungsplan für die Sekundarstufen I und II, den der Rat im Oktober 2024 verabschiedet hatte. Eine aktualisierte Prognose mit Daten des Schuljahres 2025/26 bestätigt den zusätzlichen Bedarf. Derzeit besuchen rund 8.600 Schülerinnen und Schüler die Bochumer Gymnasien in 347 Klassen.

    Die Prognose zeigt einen kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahlen:

    • Schuljahr 2026/27: über 10.000 Schülerinnen und Schüler
    • Anfang der 2030er-Jahre: knapp 11.000 Schülerinnen und Schüler (Höchststand)
    • Schuljahr 2035/36: etwa 10.700 bis 10.800 Schülerinnen und Schüler

    Parallel steigt die benötigte Klassenzahl von derzeit 347 auf 467 Klassen zu Beginn der 2030er-Jahre. Dies entspricht einem Mehrbedarf von 46 Klassen beziehungsweise 109 allgemeinen Unterrichtsräumen bis 2035/36.

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    Innovative Lernkultur als Schulkonzept

    Das neue Gymnasium soll sich als „Schule der Zukunft“ positionieren. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und der oberen Schulaufsicht hat ein pädagogisches Konzept entwickelt. Kernelemente sind:

    • Innovative Lernkultur mit individueller Förderung und eigenverantwortlichem Lernen
    • Flexible Zeitstrukturen und selbstregulierte Lernphasen
    • Coaching-Konzept in kleinen, jahrgangsübergreifenden Lernteams
    • Sprachbildung als durchgängige Aufgabe aller Fächer
    • Förderung von Demokratiekompetenz und sozialer Verantwortung

    Die Schule soll analoge und digitale Lernformen verbinden. Ein strukturiertes Medienkonzept fördert Medienkompetenz, KI-Kompetenz und technische Fertigkeiten, beispielsweise durch ein Makerspace-Angebot. Kooperationen mit Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft sollen die Lern- und Entwicklungsräume erweitern.

    Beratungsfolge im Juni

    Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Schule und Bildung am 21. Mai vorberaten. Anschließend befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni damit. Die Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026.

    Die Nachbarkommunen wurden bereits über das Vorhaben informiert und haben keinen Widerspruch eingelegt. Details zu den finanziellen und klimarelevanten Auswirkungen sind der Beschlussvorlage 20261122 zu entnehmen.

  • Die Linke beantragt Wasserspender für alle Schulen in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Fraktion Die Linke im Rat fordert die flächendeckende Installation von Wasserspendern an allen Bochumer Schulen. Priorität sollen dabei Grund- und Ganztagsschulen erhalten. Ein entsprechendes Konzept soll bis Ende 2026 vorliegen.

    Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 21. Mai 2026 eingereicht. Darin wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur flächendeckenden Installation von Wasserspendern an Bochumer Schulen zu erarbeiten und umzusetzen. Als Zeitrahmen sind etwa drei Jahre vorgesehen.

    Priorisierung von Ganz- und Grundschulen

    Das Konzept soll eine schrittweise Installation vorsehen, bei der Schulen mit gesteigertem Bedarf bevorzugt werden. Aus Sicht der Antragsstellenden sind das insbesondere Grund- und Ganztagsschulen. Bei der Erstellung des Konzepts sollen die Schulgemeinschaften einbezogen werden.

    Die Verwaltung wird außerdem aufgefordert zu ermitteln, wie städtische Unternehmen bei der Umsetzung mitwirken können, falls die Zentralen Dienste das Projekt nicht selbstständig bewerkstelligen können. Das Konzept soll dem Ausschuss bis Ende 2026 vorgestellt werden, mit dem Ziel eines Beschlusses im ersten Halbjahr 2027.

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    Förderung durch Land, Bund und EU prüfen

    Bei der Ausarbeitung sollen alle bestehenden Fördermöglichkeiten durch Land, Bund und EU berücksichtigt werden. Die Fraktion verweist auf erfolgreiche Beispiele in anderen Städten wie Oberhausen oder Hamburg, wo der städtische Wasserversorger Hamburg Wasser gleichzeitig Betreiber der Wasserspender ist.

    Gesundheitsförderung und Klimaschutz als Argumente

    Als Begründung führt Die Linke an, dass kostenfreies Trinkwasser an Schulen einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung leiste. Regelmäßiges Trinken von zuckerfreien Getränken unterstütze nachweislich die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit im Schulalltag. Aktuell hätten viele Schulen keinen breiteren Zugang zu Trinkwasser, weshalb Schülerinnen und Schüler auf Waschbecken in Toiletten zurückgreifen müssten.

    Darüber hinaus würden Wasserspender zur Förderung nachhaltiger Verhaltensweisen beitragen, da sie den Konsum von Plastikflaschen reduzierten. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und zunehmender Hitzeperioden gewinne ein niedrigschwelliger Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser immer mehr an Bedeutung.

    Unterstützung durch Schülervertretungen

    Der Antrag wird durch konkrete Interessenbekundungen untermauert. Die Bezirksschülerinnenvertretung hatte bereits auf der ASB-Sitzung am 11. Juni 2024 eine entsprechende Anfrage gestellt. Zudem liegt eine Interessenbekundung der Schülerinnenvertretung der Maria-Sibylla-Merian Gesamtschule mit etwa 1.300 Schülerinnen und Schülern in Wattenscheid vor, die die Dringlichkeit der Bereitstellung von Wasserspendern betont.

    Den Antrag hat das Ratsmitglied Elias Bala unterzeichnet.

  • Neue Standortlösung für elftes Gymnasium am City-Tor Süd beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, das geplante elfte Gymnasium nicht wie ursprünglich vorgesehen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße zu errichten, sondern am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis. Der Neubau soll in mehreren Schritten entstehen und rund 90 Millionen Euro kosten.

    Änderung der ursprünglichen Pläne

    Das elfte Gymnasium sollte ursprünglich an den bisherigen Standorten der Gesamtschule Bochum-Mitte (Feldsieper Straße 94 und Gahlensche Straße 204b) entstehen. Diese Lösung erwies sich jedoch als problematisch: Die Gesamtschule kann erst nach Fertigstellung ihres neuen Gebäudes an der Berliner Straße (voraussichtlich Q3/2032) ausziehen. Zudem kritisierte die obere Schulaufsicht die räumliche Aufteilung auf zwei Standorte im Abstand von 1,3 Kilometern sowie die begrenzten Schulhof- und Pausenflächen.

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    City-Tor Süd wird verfügbar

    Seit dem 1. Januar 2026 steht das Areal am City-Tor Süd wieder zur Verfügung, nachdem ein Investor seine Option auf Hotel- und Büronutzung zurückgegeben hatte. Das Grundstück liegt in der Innenstadt westlich des Konrad-Adenauer-Platzes und ist verkehrstechnisch gut angebunden: Der Hauptbahnhof ist 950 Meter entfernt, die S-Bahn-Haltestelle Bochum-Ehrenfeld und U-Bahn-Linien sind in kurzer Distanz erreichbar.

    Dreistufiges Entwicklungskonzept

    Die Verwaltung plant die Entwicklung des Gymnasiums in drei Stufen:

    • Step 1 (Schuljahr 2027/2028): Aufstellung von Interimscontainern für die ersten zwei Jahrgänge im westlichen Bereich des Areals, inklusive Verwaltungsräumen, Schulhofflächen und Stellplätzen
    • Step 2: Erweiterung um weitere drei Jahrgänge durch zusätzliche Container und Ausbau der Außenanlagen
    • Step 3: Neubau des endgültigen Schulgebäudes als Modulbau auf der Freifläche nördlich der Erschließungsstraße

    Bebauungsplan muss geändert werden

    Der bestehende Bebauungsplan Nr. 777 setzt für das Areal Kerngebiete für Handel, Wirtschaft, Verwaltung und Kultur fest. Für die Schulnutzung ist eine Änderung erforderlich. Für die Container-Aufstellung wird zunächst eine Befreiung von den Bebauungsplan-Vorgaben angestrebt.

    Finanzierung und Kosten

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 90 Millionen Euro. Für die ersten beiden Entwicklungsschritte stehen 22 Millionen Euro zur Verfügung, die ursprünglich für Interimsmaßnahmen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße vorgesehen waren. Die Container sollen gekauft statt gemietet werden, da sich dies bei der geplanten Standzeit von 4,5 bis 6 Jahren als wirtschaftlicher erweist.

    Nachnutzung der bisherigen Standorte

    Das Schulgebäude an der Feldsieper Straße 94 könnte nach dem Auszug der Gesamtschule vom Alice-Salomon-Berufskolleg genutzt werden, das derzeit über zwei unsanierte Nebenstandorte verfügt. Das Gebäude an der Gahlenschen Straße könnte abgerissen und für anderen Wohnungsbau genutzt werden.

    Anbindung an neue Parkanlage

    Bis Mitte 2027 entsteht nördlich des Schulstandortes eine 0,7 Hektar große Parkanlage mit Sport- und Bewegungsflächen. Die schulischen Außenanlagen sollen an diese Planung angepasst werden, um Synergieeffekte zu schaffen.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft mehrere Gremien: Nach Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai folgen Vorberatungen in verschiedenen Fachausschüssen. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Klaus-Steilmann-Berufskolleg erhält neuen Bildungsgang für Notarfachangestellte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum plant die Einrichtung des Bildungsgangs „Notarfachangestellte/r“ am Klaus-Steilmann-Berufskolleg. Der dreijährige Teilzeit-Bildungsgang soll zum 1. August 2026 starten und wird als hybrides Lernkonzept mit 60 Prozent Präsenz- und 40 Prozent Distanzunterricht angeboten.

    Ergänzung des juristischen Bildungsangebots

    Das Klaus-Steilmann-Berufskolleg (KSBK) bietet bereits mehrere Bildungsgänge mit juristischem Schwerpunkt an, darunter Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerfachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellte. Der neue separate Bildungsgang für Notarfachangestellte soll den spezifischen Bedarf des Fachkräftemarktes nach vertieft im Notarwesen ausgebildeten Angestellten decken.

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    Hybrides Unterrichtskonzept geplant

    Die schulische Ausbildung erfolgt in Teilzeitform über drei Jahre und schließt mit der Berufsabschlussprüfung ab. Das hybride Lernkonzept kombiniert persönliche Interaktion und praktische Übungen mit digital gestütztem Lernen. Diese Form soll sowohl den Anforderungen moderner Arbeits- und Lernwelten als auch den regionalen Besonderheiten des Kammerbezirks Hamm, wie längeren Anfahrtswegen, Rechnung tragen.

    Hohe Nachfrage bestätigt

    Eine Umfrage der Westfälischen Notarkammer im September und Oktober 2025 unter Berufsträgern im Kammerbezirk Hamm bestätigte den Bedarf:

    • 219 von 239 befragten Betrieben bewerteten die Ausbildung als sinnvoll
    • 226 Befragte gaben einen eigenen Bedarf an Auszubildenden an
    • Insgesamt stellten die Betriebe 264 Ausbildungsplätze zum 1. August 2026 in Aussicht

    Auch die Bundesagentur für Arbeit Bochum befürwortet die Einführung und bestätigte einen zunehmenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Bereich der notariellen Dienstleistungen.

    Voraussetzungen erfüllt

    Das KSBK bestätigt, dass die notwendigen Räumlichkeiten und Ausstattung bereits vorhanden sind. Die vorhandene Lehrkräfteausstattung sei ausreichend, zusätzlich ist die Einstellung einer Lehrkraft mit der Fakultas Rechtswissenschaft im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst geplant. Die Westfälische Notarkammer hat fachliche und personelle Unterstützung durch Notarinnen und Notare zugesichert.

    Der regionale Konsens wurde eingeholt, ohne dass Einsprüche erhoben wurden. Die Einrichtung des Bildungsganges verursacht keine zusätzlichen Kosten.

    Beratungsfolge

    Der Antrag wird zunächst am 21. Mai 2026 im Ausschuss für Schule und Bildung vorberaten. Die Entscheidung fällt am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie am 18. Juni 2026 im Rat. Bei Zustimmung wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.