Kategorie: Ausschuss für Schule und Bildung

  • Spatenstich für Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Ferdinand-Krüger-Schule

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    In Bochum-Linden hat der offizielle Spatenstich für den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Ferdinand-Krüger-Schule stattgefunden. Der Träger Valeara plant, beide Einrichtungen bis Frühjahr 2027 in moderne Räumlichkeiten umzusiedeln.

    Prominente Vertreter beim Baustart

    Am 5. März 2026 wurde an der Axstraße 33 der offizielle Spatenstich vollzogen. Daran nahmen der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann, Oberbürgermeister Jörg Lukat sowie der Geschäftsführer der Valeara, Dr. Christian Utler, teil.

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    Umfangreiche Vorplanungen abgeschlossen

    Zwischen der Stadt und dem Träger Valeara fanden im Vorfeld umfangreiche Abstimmungsgespräche statt, um die Bedarfe der Ferdinand-Krüger-Schule zu identifizieren. Die Schule war in diese Planungen eng eingebunden. Die Ergebnisse befinden sich aktuell in der finalen Phase der Feinplanung.

    Fertigstellung für Frühjahr 2027 geplant

    Nach Angaben des Trägers soll der Neubau innerhalb von zehn Monaten errichtet werden. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Ferdinand-Krüger-Schule können voraussichtlich im Frühjahr 2027 in die neuen Räumlichkeiten einziehen.

    Besondere Schulform für kranke Kinder und Jugendliche

    Die Ferdinand-Krüger-Schule (Schulnummer 189546) unterrichtet Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die aufgrund einer ärztlich prognostizierten Erkrankung von mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Stammschule teilnehmen können. Während der Behandlung in der Klinik bleibt das Schulverhältnis zur Stammschule vollständig bestehen – ein Schulwechsel findet nicht statt.

    Der Träger Valeara hat einen Teil des ehemaligen Areals des Helios-Krankenhauses erworben und betreibt dort die Kinder- und Jugendpsychiatrie, auf deren Gelände auch die Schule angesiedelt ist.

  • Stadt beantwortet Fragen zur Digitalisierung an Bochumer Schulen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand bei WLAN, Glasfaser und iPad-Ausstattung. Fast alle Schulen verfügen über leistungsfähige Internetanbindung, bei der iPad-Ausstattung stehen größere Ersatzbeschaffungen an.

    WLAN-Ausstattung vollständig umgesetzt

    Die durch den DigitalPakt geförderte Ausstattung von Lehr- und Unterrichtsräumen ist vollständig abgeschlossen. Zusätzlich wurden auch nicht geförderte Bereiche wie OGS-Standorte, Lehrerzimmer und Räume für Schulsozialarbeit sowie Turnhallen je nach technischer Möglichkeit an das WLAN-Netz angebunden. Turnhallen, die baulich nicht direkt angeschlossen werden konnten, erhielten eine Internetanbindung mittels Richtfunk oder Glasfaser.

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    Glasfaser-Versorgung weitgehend gesichert

    Alle städtischen Schulen sind baulich und technisch an das Glasfasernetz angeschlossen. In fast allen Einrichtungen steht die volle Leistung zur Verfügung. Noch ohne Glasfaser-Versorgung sind neun Schulen:

    • Astrid-Lindgren-Grundschule
    • Kirchschule Höntrop
    • Hilda-Heinemann-Schule
    • Hans-Christian-Andersen Schule
    • Glückauf-Schule
    • Weilenbrink-Schule

    An diesen Standorten ist der technische Ausbau in der Straße noch nicht fertiggestellt. Bei drei weiteren Schulen bestehen technische Probleme mit fehlerhaften Glasfaserkabeln, die noch behoben werden. Bis zur vollständigen Glasfaser-Versorgung sind diese Schulen über alternative Breitbandtechnologien wie VDSL, Koaxialkabel oder 5G-Mobilfunk ausreichend an das Internet angebunden.

    iPad-Ausstattung umfasst über 38.000 Geräte

    Aktuell sind an den Schulen 38.508 iPads im Einsatz. Davon befinden sich 37.798 Geräte im Eigentum der Stadt, während 710 iPads von Eltern und Fördervereinen angeschafft wurden. Von den städtischen Geräten sind 31.912 mit Fördermitteln beschafft worden, wobei 18.340 iPads noch der Bindung aus den Förderbedingungen unterliegen.

    Die Geräte stammen aus verschiedenen Beschaffungsjahren:

    • 2020: 7.185 iPads (8. Generation)
    • 2021: 9.523 iPads (8. Generation)
    • 2022: 18.340 iPads (9. Generation)
    • 2024: 2.750 iPads (9. Generation)

    Der übliche Lebenszyklus eines Geräts beträgt etwa fünf Jahre. Die derzeit eingesetzten iPads der Generation 8 und 9 verfügen über ausreichende Leistung für den schulischen Einsatz, einschließlich Office-Programme, Lernsoftware und Videokonferenzen.

    Ersatzbeschaffung für 2027 geplant

    Für 2027 ist der Ersatz der 18.500 im Jahr 2022 beschafften iPads vorgesehen. Dafür rechnet die Verwaltung mit Kosten von 9,4 Millionen Euro. Im Haushaltsentwurf sind zunächst 4,4 Millionen Euro eingeplant. Die restlichen Kosten sollen möglichst aus dem Förderprogramm DigitalPakt 2.0 gedeckt werden, wobei die genauen Förderbedingungen noch nicht bekannt sind.

    Fünf digitale Schulassistenten im Einsatz

    Zur technischen Unterstützung sind aktuell fünf digitale Schulassistenten der Bochumer Beschäftigungsgesellschaft und der IFAK e.V. eingesetzt. Sie betreuen insgesamt 20 Grund- und Förderschulen in fünf Gruppen, wobei regelmäßig eine Person vier Schulen betreut.

    Für technische Probleme hat das Schulverwaltungsamt eine IT-Hotline eingerichtet. Im Bereich der Hotline stehen vier Mitarbeitende zur Verfügung, eine weitere Stelle ist im Besetzungsverfahren. Für die technische Unterstützung vor Ort in den Schulen sind insgesamt zehn Stellen vorgesehen, von denen eine noch nicht besetzt ist.

  • E-Bike-Garagen an Bochumer Schulen: Ladefunktion nur eingeschränkt nutzbar

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Stadt beantwortet eine CDU-Anfrage zum Zustand der E-Bike-Garagen an Bochumer Schulen. Die ursprünglich mit Solar-Ladefunktion ausgestatteten Container können ihre Kernfunktion nur noch eingeschränkt erfüllen. Technische Probleme und fehlende Expertise erschweren eine vollständige Wiederherstellung.

    Fünf Garagen an vier Schulstandorten

    Insgesamt wurden fünf E-Bike-Garagen im Rahmen des Förderprojekts „Standortermittlung durch mobile und energieautarke e-Bike-Ladegaragen“ angeschafft. Aktuell stehen die Container an folgenden Standorten:

    • Hildegardis-Gymnasium, Klinikstr. 1 (Schulhof)
    • Neues Gymnasium, Querenburger Str. 45 (Nähe Parkplatz)
    • Klaus-Steilmann-Berufskolleg, Westenfelder Str. 88 (Schulhof)
    • Rudolf-Steiner-Schule (Waldorfschule), Hauptstr. 238 (Schulhof)

    Eine fünfte Garage stand bis Anfang 2025 an der Heinrich-Böll-Gesamtschule, wurde aber wegen Platzbedarf für Schulraumcontainer abgebaut und steht derzeit auf dem städtischen Betriebshof.

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    Probleme mit der Solarstrom-Versorgung

    Jede Garage verfügt über sechs Kabinen mit Platz für bis zu zwölf Fahrräder. Die ursprünglich geplante Energieversorgung erfolgte autark über Solaranlagen auf den Dächern mit integrierten Speichern. In den sonnenstundenarmen Monaten wird die Ladefunktion jedoch zur Sicherung der Batteriesysteme abgeschaltet. An der Rudolf-Steiner-Schule ist die Ladefunktion aufgrund örtlicher Gegebenheiten dauerhaft abgestellt.

    Wechsel zu mechanischen Schließsystemen

    Seit Beginn kam es zu durchgehenden Funktionsstörungen beim elektronischen Zugangssystem, das ursprünglich per Smartphone-App gesteuert wurde. Nach der Aufkündigung der Zusammenarbeit mit der Errichterfirma GEMBO GmbH wurden alle Standorte auf mechanische Schließsysteme umgerüstet. Die Schulen verwalten seither die Zugangsberechtigungen selbst.

    Hohe Folgekosten und technische Hürden

    Seit 2024 sind die Zentralen Dienste der Stadt als Betreiber zuständig. Die Kosten stiegen von ursprünglich etwa 3.500 Euro pro Jahr und Anlage auf rund 18.000 Euro für alle Garagen zusammen. Eine vollständige Wiederherstellung der Ladefunktion gestaltet sich schwierig: Die GEMBO GmbH hatte die elektrischen Anlagen eigenentwickelt, weshalb angefragte Fachunternehmen Reparaturen ablehnen.

    Nutzung als reine Fahrradgaragen

    Die Verwaltung sieht keine wirtschaftlich vertretbare Lösung für eine vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Funktionen. Ein regelmäßiger Austausch der Akkus sei nicht finanzierbar. Die Garagen bleiben jedoch als sichere Fahrrad-Abstellmöglichkeiten nutzbar. Die letzte technische Prüfung der elektrischen Anlagen erfolgte im April 2024 und verlief mangelfrei – die nächste steht 2028 an.

    Das Förderprojekt lief von Februar 2017 bis Dezember 2019 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Laut Förderbedingungen sind Änderungen an Nutzung oder Eigentumsverhältnissen noch bis Ende 2024 zustimmungspflichtig.

  • Verwaltung lehnt Teilerhalt des Schulzentrums Bochum-Nord ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Verwaltung sieht eine komplette Neuplanung als erforderlich an, falls Teile des alten Schulzentrums Bochum-Nord erhalten bleiben sollen. Zudem können derzeit keine alternativen Räume für ein geplantes Stadtteil-Museum bereitgestellt werden.

    Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zum Schulzentrum Bochum-Nord geantwortet und dabei ihre ablehnende Haltung zum Teilerhalt des Bestandsgebäudes bekräftigt. Gleichzeitig wurden Fragen zu alternativen Möglichkeiten für ein geplantes Stadtteil-Museum beantwortet.

    Komplette Neuplanung bei Teilerhalt erforderlich

    Die Verwaltung kann die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen zu Kosten, Genehmigungsdauer und technischen Anforderungen für einen Teilerhalt nicht auf Basis des vorhandenen Planungsstandes beantworten. Sämtliche Planungen und Wettbewerbe inklusive des Realisierungsbeschlusses aus 2019 basieren auf dem vollständigen Abbruch des Bestandsgebäudes.

    Ein Teilerhalt würde nach Angaben der Verwaltung eine Überplanung der gesamten Maßnahme erfordern. Folgende Neuplanungen wären notwendig:

    • Tragwerkplanung mit Neubewertung der Statik
    • Komplette TGA-Neubetrachtung von Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro
    • Neubewertung der Netzkapazitäten (Fernwärme bereits am Limit)
    • Neues Brandschutz- und Rettungswegekonzept
    • Neue Freianlagenplanung für Ersatzpflanzungen, barrierefreie Wege und Feuerwehrzufahrten

    Die Verwaltung betont, dass es sich hierbei um eine komplette Neubetrachtung der Maßnahme samt neuem Bauantrag und Betriebskonzept handeln würde. Bestehende Aufträge könnten nicht wie beauftragt durchgeführt werden, und der geplante Fertigstellungstermin im Sommer 2026 wäre nicht mehr realisierbar.

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    Keine alternativen Räume für Stadtteil-Museum

    Bezüglich der Frage nach einem „Stadtteil-Museum als Lern-, Erfahrungs- und Begegnungsort“ im Zentrum von Gerthe sieht die Verwaltung derzeit keine realisierbaren Möglichkeiten. Der Bermanns-Kameradschafts-Verein „Glückauf Gerthe 1891 e.V.“ hatte seine bisherigen Räume an der Frauenlob-Schule in Hiltrop aufgeben müssen. Zur Einlagerung der Sammlung wurde ein Raum in der Lenneschule bereitgestellt.

    Zugang zu Exponaten während Dienstzeiten möglich

    Der Verein kann während der Dienstzeiten des Schulhausmeisters in der Regel auch kurzfristig das Gebäude betreten, um an seine Exponate zu gelangen. Da das Gebäude nicht mehr als Schulgebäude betrieben wird und auch zur Lagerung anderer Gegenstände genutzt wird, ist ein Zugang ohne Schulhausmeister nicht möglich.

    Sowohl städtische Immobilien als auch potenziell nutzbare externe Liegenschaften sind laut Verwaltung aufgrund bestehender Nutzungen, baulicher Einschränkungen oder anderer planerischer Überlegungen nicht für eine dauerhafte Ausstellung verfügbar. Die Verwaltung will im Rahmen der regulären immobilienwirtschaftlichen Prozesse weiterhin nach Möglichkeiten suchen.

    Für Vereinsarbeit zur lokalen Historie oder als Begegnungs- und Bildungsort für die Lokalgeschichte können aktuell und kurzfristig keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Ob sich perspektivisch und mittelfristig im Stadtbezirk Bochum-Nord Möglichkeiten ergeben könnten, müsste anlassbezogen geprüft werden.

  • Verkehrsversuch „Schulstraße“ in Langendreer erfolgreich abgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Nach einem Jahr wissenschaftlich begleiteter Erprobung zieht die Stadtverwaltung eine positive Bilanz der temporären Straßensperrung vor der Rudolf-Steiner-Schule. Die Maßnahme erhöhte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich und soll nun dauerhaft etabliert werden.

    Die Stadt Bochum hat den einjährigen Verkehrsversuch „Schulstraße“ vor der Rudolf-Steiner-Schule in Langendreer als erfolgreich bewertet. Seit März 2025 wurde werktags zwischen 7:30 und 8:00 Uhr der Autoverkehr in der Zufahrt zur Schule gesperrt, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.

    Deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit

    Die wissenschaftliche Begleitung durch die Hochschule Bochum bestätigte die positiven Effekte der Maßnahme. Die temporäre Sperrung führte zu einer spürbaren Entlastung der Verkehrssituation im unmittelbaren Schulumfeld. Chaotische Wendemanöver und der gefährliche Parksuchverkehr durch sogenannte Elterntaxis entfielen weitgehend.

    Beobachtungen zeigten, dass mehr Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kamen. Sowohl die Schulgemeinschaft als auch die Polizei berichteten von einer entspannteren und sichereren Verkehrssituation im Schulbereich.

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    Rechtliche Grundlagen und Umsetzung

    Schulstraßen sind bisher nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Das NRW-Verkehrsministerium hatte im Januar 2024 jedoch Möglichkeiten aufgezeigt, wie solche Maßnahmen auf Basis geltendem Rechts umgesetzt werden können. Der Bochumer Verkehrsversuch nutzte die Erprobungsklausel des § 45 StVO.

    Für eine dauerhafte Umsetzung ist eine straßenrechtliche Teileinziehung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW erforderlich. Dieses Verfahren wird nun für die Rudolf-Steiner-Schule eingeleitet, um die Schulstraße zu verstetigen.

    Begleitende Maßnahmen verstärken Wirkung

    Ergänzend zur Straßensperrung wurden drei Elterntaxihaltestellen in mindestens 300 Metern Entfernung zur Schule eingerichtet. Zusätzlich verbesserte die Stadt die Querungsmöglichkeiten für Schüler durch den Bau eines vorgezogenen Gehwegs an der Straße Witte-Wie.

    Die Maßnahme basierte auf einem bereits vorhandenen Schulwegplan der Hochschule Bochum, der mehrere kritische Gefährdungssituationen für Schülerinnen und Schüler identifiziert hatte.

    Verlagerungseffekte und Herausforderungen

    Der Verkehrsversuch zeigte auch, dass sich der Hol- und Bringverkehr teilweise an die Sperrpunkte oder in angrenzende Straßen verlagerte. Diese Verlagerung reduzierte zwar die unmittelbaren Gefährdungen am Schuleingang, führte jedoch nicht zu einer generellen Abnahme des motorisierten Bringverkehrs.

    Einzelne Anwohnende und Eltern der benachbarten Kindertageseinrichtung empfanden die Einschränkungen als belastend. Eine vollständige Freigabe für Anlieger war rechtlich nicht möglich, da dieser Begriff auch Besucher und damit potentiell alle Eltern umfassen würde.

    Voraussetzungen für weitere Schulstraßen

    Die Verwaltung hat Kriterien für die Einrichtung weiterer Schulstraßen entwickelt:

    • Initiative muss aus der jeweiligen Schulgemeinschaft kommen
    • Qualifizierter Schulwegplan muss vorliegen
    • Standort darf nicht an Hauptverkehrsstraßen oder im Linienbusverkehr liegen
    • Integriertes Maßnahmenbündel mit Hol- und Bringzonen sowie Fahrradabstellanlagen

    Ausblick und Kommunikationsstrategie

    Der Verkehrsversuch wird bis Ende des Jahres verlängert, um die straßenrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Bei künftigen Schulstraßen will die Verwaltung eine intensivere Kommunikationsstrategie verfolgen, um alle Beteiligten frühzeitig über die Vorteile zu informieren.

    Für mobilitätseingeschränkte Anwohnende wurden Ausnahmeregelungen geschaffen. Eine generelle Zufahrtsberechtigung für alle Anwohner wird jedoch als kontraproduktiv bewertet, da sie das Konzept der Schulstraße unterlaufen könnte.

  • Verwaltung lehnt Antrag auf Erhalt von Schulgebäude-Trakt für Museum ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen. (CDU, AfD).

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Bildung, den Antrag dreier Vereine auf Erhaltung eines Gebäudeteils des alten Schulzentrums Nord in Gerthe abzulehnen. Ein Teilerhalt sei technisch und finanziell nicht vertretbar und gefährde die Gesamtplanung für den Schulneubau.

    Antrag für Stadtteil-Museum

    Der Bergmanns-Kameradschaftsverein Glückauf Gerthe 1891 e.V., die Kohlengräberland-Geschichtswerkstatt des Heinrich-von-Kleist-Gymnasiums und der Gerther Treff e.V. hatten gemeinsam einen Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gestellt. Sie wollten einen Trakt des sanierten Bestandsgebäudes des Schulzentrums Nord an der Heinrichstraße für ein „Stadtteil-Museum als Lern-, Erfahrungs- und Begegnungsort“ erhalten.

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    Technische Hindernisse überwiegen

    Die Verwaltung begründet ihre Ablehnung mit zahlreichen technischen und planerischen Problemen. Ein Erhalt des Gebäudeteils würde das bereits genehmigte Brandschutzkonzept verletzen und die barrierefreie Erschließung des Neubaus gefährden. Zudem befindet sich die geplante Spiel- und Bewegungsfläche genau an der Stelle des zu erhaltenden Trakts.

    Hohe Sanierungskosten erwartet

    Für den Teilerhalt wären umfangreiche Arbeiten nötig: statische Neuberechnungen, neue Treppenverbindungen, Schadstoffsanierung der Innenräume sowie komplett neue Versorgungsleitungen für Strom, Heizung und Sanitär. Die bisherige Teilsanierung umfasste nur Fassade und Teildachflächen. Die Fernwärmekapazität im Gebäudekomplex sei bereits ausgereizt.

    Vision eines modernen Campus

    Die Verwaltung argumentiert, dass ein Teilerhalt die Vision eines modernen, zusammenhängenden Schulcampus mit Dreifachturnhalle, möglichem Schwimmbad und großzügigen Grünflächen gefährden würde. Zudem seien die Flächen für umfangreiche Ersatzpflanzungen als Kompensationsmaßnahme des Neubaus erforderlich.

    Der Ausschuss für Schule und Bildung soll am 14. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • iPad-Ausstattung an Bochumer Schulen: Stadt plant Reinvestition in digitale Bildung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt verfügt über ein Reinvestitionskonzept für die Erneuerung der rund 36.000 iPads an Bochumer Schulen. Bereits für 2025/2026 wurden Haushaltsmittel für den Austausch der ersten Geräte-Generation bereitgestellt, die nach fünf Jahren Nutzung ersetzt werden muss.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur iPad-Ausstattung an den städtischen Schulen geantwortet. Hintergrund der Anfrage waren Sorgen über den Zustand der inzwischen fünf Jahre alten Tablets, die teilweise nicht mehr nutzbar seien und dadurch den digitalen Unterricht beeinträchtigen könnten.

    Reinvestitionskonzept bereits vorhanden

    Entgegen der Befürchtungen der CDU-Fraktion existiert bereits ein städtisch finanziertes Reinvestitionskonzept. Die Verwaltung hatte schon bei der Umsetzung des DigitalPakts 1 eine Folgekostenabschätzung für die kommenden Haushaltsjahre erstellt. Dabei wurde die übliche Lebensdauer von fünf Jahren für die Geräte zugrunde gelegt.

    Unabhängig von möglichen Fördermitteln des Landes aus dem geplanten DigitalPakt 2 wurden bereits Haushaltsmittel für den Ersatz der ersten iPad-Generation aus dem Kreditprogramm „Gute Schule“ veranschlagt und bereitgestellt. Auch für die Jahre ab 2027 wurden entsprechende Reinvestitionskosten für den städtischen Haushalt ermittelt.

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    Evaluation durch Jahresbilanzgespräche

    Eine systematische Evaluation der iPad-Nutzung erfolgt durch Jahresbilanzgespräche mit allen Schulen. Diese bilden die Basis für die Medienentwicklungsplanung und umfassen Befragungen zur technischen Infrastruktur und IT-Ausstattung.

    Die Ergebnisse flossen in die Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für 2025/2026 ein. Demnach wurden unterschiedliche Ausstattungsquoten festgelegt: 25 Prozent für Grundschulen, 100 Prozent für weiterführende Schulen und 75 Prozent für Berufskollegs.

    Deutliche Steigerung der IT-Investitionen

    Die Stadt betont ihr kontinuierliches Engagement bei der Schuldigitalisierung. Bereits in der Vergangenheit wurden zusätzliche Eigenmittel bereitgestellt, als die Förderprogramme des Landes nicht ausreichten. So investierte die Stadt zusätzlich 1,4 Millionen Euro für Geräte bedürftiger Schüler und knapp 400.000 Euro für Lehrergeräte.

    Die Entwicklung der Haushaltsansätze zeigt das Ausmaß der Investitionen: Von 2,3 Millionen Euro im Jahr 2021 stiegen sie auf 15,2 Millionen Euro für 2026. Diese Maßnahmen wurden mit einem Team von 19 Personen umgesetzt, das mit Blick auf den DigitalPakt 2 noch erweitert werden soll.

    Flexible Geräteumlagerung geplant

    Aktuell beträgt die durchschnittliche Ausstattungsquote mit iPads etwa 75 Prozent über alle Schulformen hinweg. Durch eigenfinanzierten Neukauf von Geräten soll eine Umverteilung zwischen den Schulformen ermöglicht werden, um die jeweiligen Zielquoten zu erreichen.

    Noch an Förderprogramme gebundene Geräte müssen allerdings bis zum Ablauf der jeweiligen Förderfrist an den entsprechenden Schulen verbleiben.

  • Raummangel im Schulzentrum Bochum-Nord: Verwaltung bestätigt Engpässe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung räumt ein, dass die ursprünglich geplante Anzahl von Klassenräumen im neuen Schulzentrum Bochum-Nord nicht mehr ausreicht. Für das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium und die Anne-Frank-Realschule müssen zusätzliche Lösungen gefunden werden.

    In ihrer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion bestätigt die Verwaltung, dass die 2019 geplanten Raumkapazitäten des Schulzentrums Bochum-Nord den aktuellen Bedarf nicht mehr decken. Die damals nach der Kölner Schulbauleitlinie von 2009 kalkulierte Raumanzahl sei „inzwischen nicht mehr ausreichend“.

    Geplante Raumaufteilung bleibt bestehen

    Für das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium sind weiterhin 32 allgemeine Unterrichtsräume und für die Anne-Frank-Realschule 27 allgemeine Unterrichtsräume im Neubau vorgesehen. Diese Räume sollen auch realisiert werden. Allerdings wurden bereits Kürzungen vorgenommen: Die Stadtteilbibliothek wurde ohne Flächenkompensation integriert und zwei Internationale Klassen gestrichen. Die verbleibenden zwei Internationalen Klassen wurden in kleinere Räume des Erdgeschosses verlegt, die mit 50 Quadratmetern zu klein für eine multifunktionale Nutzung sind.

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    Zusätzliche Räume außerhalb des Hauptgebäudes

    Um den gestiegenen Raumbedarf zu decken, sollen Unterrichtsräume außerhalb des eigentlichen Neubaus entstehen. Das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium soll zusätzlich vier Räume im sogenannten „Spanischen Pavillon“ nutzen. Drei weitere Räume sind im Bereich der geplanten Dreifachsporthalle vorgesehen – sowohl für die Schulen als auch für das zdi-Netzwerk.

    ZDI-Netzwerk wird ausgelagert

    Das IST.Bochum.NRW (Innovationszentrum Schule-Technik) und die Geschäftsstelle des zdi-Netzwerkes sollten ursprünglich einen Seminarraum, einen Technikraum, ein Lego-Education-Center sowie drei Büroräume im Neubau erhalten. Aufgrund der angespannten Raumsituation wird für das zdi-Netzwerk eine alternative Unterbringung gesucht, damit die Räume den Schulen zur Verfügung gestellt werden können.

    Fertigstellung der Sporthalle erst 2032

    Die drei zusätzlichen Räume über der neuen Dreifachsporthalle werden voraussichtlich erst 2032 zur Verfügung stehen. Bis dahin soll der Raumbedarf durch die temporäre Auslagerung des zdi-Netzwerks gedeckt werden. Zudem werde das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium nicht durchgehend vierzügig geführt, sodass Raumkapazitäten verfügbar seien.

    Teilerhalt des alten Gebäudes unwirtschaftlich

    Auf die Frage nach einem möglichen Teilerhalt des westlichen Baukörpers des alten Schulzentrums antwortet die Verwaltung mit einem klaren Nein. Der Aufwand sei „wirtschaftlich nicht vertretbar“. Neben umfangreichen Planungen und Genehmigungsverfahren wären auch neue Strom- und Fernwärmeversorgungen erforderlich. Zudem würde ein Teilerhalt die geplante Nutzung des Areals für Sporthalle, Grünflächen und ein mögliches Schwimmbecken behindern.

    Kontinuierlicher Abstimmungsprozess

    Die Verwaltung verweist auf die Komplexität langjähriger Schulbauprojekte, bei denen Planungsprozesse „naturgemäß einer kontinuierlichen Weiterentwicklung“ unterliegen. Seit Inkrafttreten der Bochumer Schulbauleitlinie plane man mit anderen Flächen als zu Beginn der Planungsphasen. Alle Beteiligten befänden sich in einem „kontinuierlichen engen Abstimmungsprozess“.

  • STADTGESTALTER/Volt beantragt Stadtteilmuseum in neuer Dreifachturnhalle

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDer Antrag wird zurückgezogen.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt schlägt vor, das geplante Stadtteilmuseum für das Gerther Schulzentrum Nord nicht im sanierten Altbau, sondern barrierefrei im Neubau der Dreifachturnhalle zu integrieren. Der Änderungsantrag soll in der Sitzung des Schulausschusses am 14. Januar 2026 beraten werden.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat einen Änderungsantrag zum ursprünglich geplanten Stadtteilmuseum im Gerther Schulzentrum Nord eingereicht. Statt das Museum in Räumen des sanierten Trakts des bestehenden Schulgebäudes unterzubringen, soll geprüft werden, ob es barrierefrei in das neu zu errichtende Gebäude der Dreifachturnhalle integriert werden kann.

    Moderne Lösung mit digitaler Schließanlage

    Der Antrag sieht vor, dass die nutzenden Vereine über eine moderne, digitale Schließanlage einen autarken Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten erhalten sollen. Die Antragstellenden, zu denen auch die Schulleitung des Heinrich-von-Kleist-Gymnasiums gehört, sollen am Prüfverfahren beteiligt werden.

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    Bestandsgebäude als problematische Option

    Als Begründung führt Ratsmitglied Stefanie Beckmann an, dass sich der Erhalt eines Teils des Bestandsgebäudes als höchst aufwendig darstelle und sich nur schwerlich in die neuen Planungen südlich des neuen Hauptgebäudes einfüge. Daher müssten andere Optionen geprüft werden.

    Integration in Dreifachturnhallen-Neubau geplant

    Mit dem bereits beschlossenen Neubau einer Dreifachturnhalle auf dem Gelände des Schulzentrums Nord wird ein zusätzlicher moderner Gebäudekörper samt Lehrschwimmbecken errichtet. Oberhalb der neuen Dreifachturnhalle sollen weitere Geschossflächen für zusätzliche multifunktionale Klassenräume oder zur Unterbringung des zdi-Netzwerks entstehen.

    Im Rahmen dieses bis 2032 geplanten Neubaus könnten laut Antrag 120 Quadratmeter neue Raumflächen zur Nutzung als Stadtteilmuseum realisiert werden, ohne die Freiflächenplanung zu beeinträchtigen. Eine derzeit in Erarbeitung befindliche Machbarkeitsstudie könne den zusätzlichen Raumbedarf für das Schulmuseum noch berücksichtigen.

  • Schulpost-Umstellung: Hausmeister-Fahrdienst wird durch Deutsche Post ersetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum hat zum 1. Juni 2025 die Postverteilung für Schulen umgestellt. Statt der bisherigen Hausmeister-Fahrten übernimmt nun zentral die Deutsche Post den Versand. Die Verwaltung verspricht sich davon mehr Zeit für Kernaufgaben der Schulhausmeister, rechnet aber mit jährlichen Mehrkosten von 40.000 Euro.

    Hintergrund der Umstellung

    Die Änderung geht auf ein Optimierungsprojekt der Zentralen Dienste zurück. Seit März 2022 sind die Schulhausmeister organisatorisch den Zentralen Diensten zugeordnet. Mehrwöchige Erhebungen zeigten, dass das von den Hausmeistern transportierte Postvolumen bereits stark rückläufig war. Als Hauptgrund nennt die Verwaltung die zunehmende Digitalisierung und den Anschluss der Schulsekretariate an das städtische Mailsystem.

    Bisher holten die Schulhausmeister zweimal wöchentlich Post am Standort der Schulhausdienste in der Herner Straße ab und brachten ausgehende Post dorthin. Diese Fahrten entfallen nun komplett.

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    Arbeitszeit und Kostenersparnis bei Hausmeistern

    Durch den Wegfall der Postdienste gewinnen die Schulhausmeister nach Angaben der Verwaltung durchschnittlich eineinhalb bis zwei Stunden pro Woche für ihre Kernaufgaben an den Schulen. Bezogen auf alle Schulen entspricht das mindestens 150 Arbeitsstunden wöchentlich. Zusätzlich reduzieren sich die Fahrtkostenentschädigungen um etwa 300 Euro pro Woche.

    Mehrkosten durch Portogebühren

    Die Umstellung verursacht jedoch neue Kosten: Die Verwaltung schätzt die zusätzlichen jährlichen Portokosten auf rund 40.000 Euro für alle Schulen. Diese Kosten werden weiterhin von der Stadt getragen, die Schulen müssen nicht selbst dafür aufkommen.

    Ausstattung der Schulsekretariate

    Die Schulsekretariate werden mit den erforderlichen Mitteln wie Briefwaagen und Umschlägen verschiedener Größen ausgestattet. Über den tatsächlichen zusätzlichen Zeitaufwand für das Einkuvertieren, Adressieren und Frankieren will die Verwaltung erst nach einer längeren Evaluierung Aussagen treffen.

    Datenschutz bleibt gewährleistet

    Für datenschutzrelevante Unterlagen sieht die Verwaltung keine Probleme. Die Deutsche Post gewährleiste zuverlässige und vertrauliche Zustellung. Reguläre Sendungen erreichen die Schulen binnen ein bis zwei Werktagen. Bei besonders schützenswerten Inhalten kommen spezielle Versandarten wie Einschreiben zum Einsatz.

    Die CDU-Fraktion hatte die Umstellung kritisiert und bemängelt, das Projekt sei nicht vollständig durchdacht. Insbesondere befürchteten die Christdemokraten eine Mehrbelastung der oft unterbesetzten Schulsekretariate.