Kategorie: Ausschuss für Schule und Bildung

  • Krisenmanagement an Schulen: Stadt arbeitet an Amok-Alarmierungssystemen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FASG-Fraktion zum Krisenmanagement an Schulen geantwortet. Alle Schulen nutzen das landesweite Handbuch „Hinsehen und Handeln“, die Stadt entwickelt derzeit ein Konzept für Amok-Alarmierungssysteme.

    Landesweites Handbuch als Grundlage

    Alle Schulen in der Stadt verfügen über das landesweite Handbuch „Hinsehen und Handeln“ zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention. Der Interventionsteil mit detaillierter Ablaufplanung für verschiedene Krisenfälle bleibt den Schulleitungen vorbehalten und ist nicht öffentlich zugänglich.

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    Übungen nur bei Brandgefahren

    Während jährlich Räumübungen für Brandgefahrenlagen durch die Feuerwehr stattfinden, werden zu Amokalarmen aufgrund einer Weisung des Schulministeriums keine Übungen durchgeführt. Schulleitungen erhalten landesweit Informationsveranstaltungen bei den Bezirksregierungen.

    Externe Stellen je nach Gefährdungslage beteiligt

    Die Zuständigkeiten verteilen sich je nach Krisenlage: Bei Amokalarmen liegt die Verantwortung bei der Polizei, bei Bombendrohungen beim Zentralen Krisenmanagement der Stadt. Die Feuerwehr führt die Räumübungen federführend durch.

    Stadt entwickelt Amok-Alarmierungssysteme

    Obwohl das Land NRW über den Notfallordner die Gefährdungslagen regelt, arbeitet die Stadt aktuell an einem Konzept zur Ausstattung der Schulen mit Amok-Alarmierungssystemen und der Erstellung einer allgemeingültigen Handlungsanweisung für Amok-Lagen.

    Sicherheitsvorfälle in den vergangenen Jahren

    In den vergangenen zwei Jahren kam es zu Alarmmeldungen aufgrund anonymer Meldungen und versehentlichem Auslösen des Amokalarms. Diese wurden über Lehrer und Schulleitungen aufgearbeitet, wobei die Ablaufplanung des Notfallordners eingehalten wurde. Die Stadt kommuniziert jede Gefährdungslage im Krisenstab gemeinsam mit Polizei und Feuerwehr.

    Keine städtische Koordinierung

    Eine städtische Koordinierung oder zentrale Übersicht über den Stand der Konzepte an den einzelnen Schulen gibt es nicht, da das Land hier zuständig ist. Für alle Schulen gilt die Landesvorgabe aus dem Notfallordner „Hinsehen und Handeln“.

  • Verwaltung informiert über Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Schulverwaltungsamt hat die Anfrage der Grünen-Fraktion zum schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beantwortet. Ab August 2026 haben zunächst alle Erstklässler einen Anspruch auf einen OGS-Platz, bis 2029 wird dieser auf alle Klassenstufen ausgeweitet.

    Die Verwaltung hat bereits umfassende Planungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs entwickelt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurden für jeden Grundschulstandort individuelle Betreuungsquoten zwischen 80 und 95 Prozent ermittelt. Gleichzeitig laufen an allen Standorten Begehungen der Küchen- und Speiseräume, um notwendige Kapazitätserweiterungen zu planen.

    Investitionen und bauliche Maßnahmen

    Für den Ganztagsausbau stehen insgesamt 14.050.193 Euro aus der Förderrichtlinie des Bundes zur Verfügung. Die Mittel werden für bauliche Erweiterungen, zusätzliche Betreuungsräume sowie die Modernisierung von Küchen und Speiseräumen eingesetzt. Neue Räumlichkeiten werden grundsätzlich nur noch mit multifunktionalem Mobiliar ausgestattet, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen.

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    Personalbedarf steigt deutlich

    Bis zur vollständigen Einführung des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 müssen voraussichtlich rund 80 zusätzliche Vollzeitstellen unterschiedlicher Qualifikation geschaffen werden. Da Bochum das Trägermodell gewählt hat, liegt die Verantwortung für die Personalgewinnung bei den Trägern der Schulbetreuungsmaßnahmen. Diese haben jedoch bereits signalisiert, dass sich die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte zunehmend schwierig gestaltet.

    Alle Erstklässler sollen Platz bekommen

    Nach aktuellem Stand wird voraussichtlich für alle anspruchsberechtigten Erstklässler im Schuljahr 2026/2027 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Eine abschließende Bewertung ist jedoch erst nach dem Aufnahmeverfahren im Frühjahr 2026 möglich.

    Risiko für höhere Klassen

    Die Verwaltung räumt ein gewisses Risiko ein, dass durch die vorrangige Vergabe von Plätzen an Erstklässler zunächst Engpässe für Kinder der höheren Grundschulklassen entstehen können. Die Stadt ist jedoch bemüht, allen Kindern mit Betreuungsbedarf ein Angebot bereitzustellen.

    Die Anmeldung für Betreuungsplätze erfolgt wie bisher voraussichtlich in der letzten Januar- und ersten Februarwoche 2026, die finale Platzvergabe um die Osterferien herum.

  • Emil-von-Behring-Schule: Verwaltung informiert über Sanierungsmaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zur Emil-von-Behring-Schule geantwortet und Auskunft über den Stand verschiedener Sanierungsarbeiten sowie geplante Schulhofverbesserungen gegeben. Während einige Bereiche bereits hergerichtet wurden, stehen andere Maßnahmen noch aus.

    Schulhofflächen werden schrittweise fertiggestellt

    Die Fläche an der Braunsberger Straße wurde bereits vollständig hergerichtet und die Bauzäune entfernt. Der Bereich steht nun als Bewegungsfläche zur Verfügung. Im Bereich der Rastenburger Straße, wo sich die ehemalige Pavillonfläche befand, laufen die Wiederherstellungsarbeiten noch. Nach Abschluss sollen auch hier die Bauzäune entfernt werden.

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    Bewerbung um klimafreundliche Schulhofumgestaltung

    Für eine umfassende Aufwertung des Schulhofs an der Rastenburger Straße hat sich die Stadt beim Wettbewerb „Coole Schulhöfe“ der Deutschen Umwelthilfe beworben. Das Projekt sieht eine minimale, klimafreundliche Umgestaltung vor, um die Aufenthaltsqualität zu steigern. Bei erfolgreicher Teilnahme würde eine Fördersumme von 20.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Planung ist für 2026 vorgesehen, die Realisierung bis Ende 2027. Die Entscheidung der Fachjury wird im Dezember 2025 erwartet.

    Parallel verfolgt die Stadt mit dem Konzept „Bochums schöne Schulhöfe“ eine langfristige Strategie zur Verbesserung von Schulfreiflächen, die Entsiegelung, Begrünung und neue Bewegungsräume umfasst.

    Toilettensanierung startet 2026

    Die Sanierung der Lehrer-Toiletten im Hauptgebäude und der WC-Anlagen der Turnhalle ist projektiert und soll im ersten Quartal 2026 beginnen. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2026 geplant. Das ursprüngliche Toilettensanierungsprogramm wurde in die Konjunkturprogramme überführt und wird seit etwa 2010 im Rahmen des Programms „Sanierung in Schulen“ sowie bei größeren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

    Kein Bedarf für Hitzeschutz gemeldet

    Bezüglich eines Hitzeschutzes für die Räume der Ganztagsbetreuung im ehemaligen St. Barbara-Schulgebäude an der Braunsberger Straße teilt die Verwaltung mit, dass keine entsprechenden Bedarfsmeldungen durch die Schulleitung vorliegen.

  • Fahrradpool für Schulen: Kooperation mit Stiftung geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Schulverwaltungsamt führt Gespräche mit der Stiftung „Kinderglück“ über einen Fahrradpool für Schulkinder. Finanzielle Mittel sind jedoch noch nicht im Haushalt eingeplant, eine vollumfängliche Ausstattung bis zu den nächsten Fahrradprüfungen kann nicht garantiert werden.

    Gespräche mit Stiftung „Kinderglück“ aufgenommen

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Sachstand des geplanten Fahrradpools geantwortet. Demnach wurden bereits Gespräche mit der Stiftung „Kinderglück“ und deren Projekt „mit dem Fahrrad in eine bessere Zukunft“ aufgenommen. Die Stiftung hat Interesse an einer Kooperation bekundet und ihre Arbeitsweise erläutert.

    Das Konzept der Stiftung umfasst die Ermittlung der Bedarfe, Beschaffung beziehungsweise Reparatur von Altfahrrädern und die anschließende Übergabe der Fahrräder in den Bestand der jeweiligen Schulen. Aktuell werden weitere Gespräche über eine mögliche Kooperationsvereinbarung geführt.

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    Finanzierung noch ungeklärt

    Ein wesentliches Hindernis stellt die Finanzierung dar. Da die finanziellen Ressourcen der Stiftung beschränkt sind, müssten zusätzliche eigene Mittel der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Im aktuellen Haushalt des Schulverwaltungsamtes sind hierfür jedoch keine Mittel etatisiert.

    Herausforderungen bei eigenem Fahrradpool

    Die Einrichtung eines eigenen städtischen Fahrradpools würde mit verschiedenen Herausforderungen einhergehen, die nicht ausschließlich vom Schulverwaltungsamt zu bewältigen wären. Hierzu gehören unter anderem Finanzierung, Verwaltung, Transporte, Koordination und Reparaturen eines Pools.

    Verteilung über Stiftung geplant

    Eine bedarfsgerechte Verteilung der Fahrräder könnte organisatorisch durch die Stiftung „Kinderglück“ erfolgen. Genauere Angaben können jedoch erst nach einer konkreten Bedarfsermittlung und weiteren Abstimmungen gemacht werden.

    Fahrradprüfungen zwischen März und Mai

    Die nächsten Fahrradprüfungen finden regulär im Zeitraum März bis Mai statt. Eine vollumfängliche Ausstattung der Kinder ohne eigenes Fahrrad bis dahin kann nicht garantiert werden und ist abhängig vom Ausgang der Gespräche und der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel.

  • Bezirksschülervertretung entsendet zwei Vertreterinnen in Schulausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Ausschuss für Schule und Bildung soll in der neuen Wahlperiode wieder zwei sachkundige Einwohnerinnen aus der Bezirksschülervertretung (BSV) erhalten. Sarah Spreckelmeyer und Christine Roeder wurden von der BSV für diese Aufgabe benannt.

    Kontinuität in der Schülervertretung

    Wie bereits in der vergangenen Wahlperiode soll die Bezirksschülervertretung durch die Entsendung von zwei Mitgliedern im Ausschuss für Schule und Bildung vertreten sein. Die BSV hat dafür Sarah Spreckelmeyer und Christine Roeder vorgeschlagen.

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    Rechtlicher Rahmen

    Gemäß dem Ratsbeschluss vom 2. November 2025 können bis zu sechs Personen als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner dem Ausschuss für Schule und Bildung angehören. Davon sind zwei als Pflichtmitglieder ohne Stimmrecht nach § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW vorgesehen.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Schule und Bildung wird am 14. Januar 2026 über die Berufung der beiden Vertreterinnen entscheiden. Nach der Präambel über den Katalog für die Zuständigkeiten der Ausschüsse können diese selbstständig über die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern beschließen.

    Die Maßnahme verursacht keine finanziellen Kosten und hat keine klimarelevanten Auswirkungen.

  • Verwaltung informiert über rechtliche Rahmenbedingungen für Videoüberwachung an Schulen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung an Schulen Stellung genommen. Aktuell wird nur am Heinrich-von-Kleist-Gymnasium eine Videoüberwachung im Außenbereich durchgeführt. Jede Installation muss einzeln nach strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben geprüft werden.

    Die Antwort der Verwaltung erfolgte auf eine Anfrage der BD-Ratsfraktion, die vor dem Hintergrund von Drogenhandel, Sachbeschädigung, Vandalismus und Einbrüchen an Schulen gestellt wurde. 2023 gab es 11 Einbrüche in Schulen, im ersten Halbjahr 2024 bereits 8.

    Rechtliche Grundlagen nach Datenschutzgesetz NRW

    Videoüberwachungen an Schulen sind nur innerhalb enger datenschutzrechtlicher Grenzen nach § 20 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zulässig. Die Verwaltung unterscheidet dabei zwischen zwei Verantwortlichkeiten: Bei Überwachung außerhalb des Schulbetriebs ist der Schulträger (Stadt) verantwortlich, während bei Überwachung während des Schulbetriebs die Schulleitung als Verantwortliche fungiert.

    Eine Videoüberwachung ist nur zulässig zur Wahrnehmung des Hausrechts, zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz sowie zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen. Dabei dürfen keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen überwiegen.

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    Voraussetzungen und Kennzeichnungspflicht

    Eine Erlaubnispflicht für Videoüberwachung besteht nicht, jedoch muss der Verantwortliche die Rechtmäßigkeit verantworten. Jede Videoüberwachung muss mit gut sichtbaren Hinweisschildern beim Betreten des überwachten Bereichs gekennzeichnet werden.

    Die Datenschutzbeauftragte des Schulträgers stellt für die Prüfung von Vorhaben ein spezielles Prüfungsschema zur Verfügung. Eine Zustimmung der Eltern ist nicht erforderlich.

    Aktueller Stand und Datenschutz

    Derzeit wird lediglich am Heinrich-von-Kleist-Gymnasium eine Videoüberwachung im Außenbereich durchgeführt. Es besteht keine Meldepflicht für solche Installationen.

    Speicherung und Zugriff streng reglementiert

    Videoaufnahmen müssen grundsätzlich unverzüglich gelöscht werden, außer sie werden zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt. Die Aufbewahrungsfrist ist begründet so kurz wie möglich festzulegen – in der Regel nur wenige Tage.

    Der Zugriff auf Aufnahmen muss durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt und im Vier-Augen-Prinzip erfolgen. Sind Beschäftigte des Schulträgers betroffen, muss der Personalrat einbezogen werden.

    Interessensabwägung bei betroffenen Personen

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit ist immer zu berücksichtigen, ob schutzwürdige Interessen der überwachten Personen überwiegen. Dies betrifft auch Schulbeschäftigte, Reinigungskräfte, Kinder auf Spielplätzen oder Vereinssportler, die das Schulgelände berechtigt nutzen.

    Die Verantwortung für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen liegt beim Schulträger (bei äußeren Schulangelegenheiten) oder der Schulleitung (bei inneren Schulangelegenheiten). Die jeweiligen Datenschutzbeauftragten überwachen stichprobenartig die Einhaltung der Vorgaben.

  • Bauprojektcontrolling: Über 600 Millionen Euro für städtische Baumaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Stadt berichtet über den aktuellen Stand ihrer größeren Bauprojekte. Insgesamt sind Kosten von mehr als 600 Millionen Euro geplant, wobei es bei zahlreichen Vorhaben zu Verzögerungen kam. Vier neue Maßnahmen wurden ins Controlling aufgenommen.

    Umfang des Bauprojektcontrollings

    Das Bauprojektcontrolling erfasst investive und konsumtive Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von in der Regel über 1,5 Millionen Euro. Für Projekte über 10 Millionen Euro werden zusätzlich ausführlichere Angaben bereitgestellt. Die mit den Realisierungsbeschlüssen geplanten Gesamtkosten verteilen sich auf verschiedene Baubereiche: Den größten Anteil macht der Hochbau mit 512 Millionen Euro aus, gefolgt von öffentlichem Grün (38 Millionen Euro), Kombinaßnahmen (35,1 Millionen Euro), Kanalbau (29,1 Millionen Euro) und Straßenbau (25,1 Millionen Euro).

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    Neue Projekte im Controlling

    Mit dem 4. Quartal 2025 wurden vier neue Maßnahmen aufgenommen:

    • Graf-Adolf-Straße, 2. BA: Bau von Mischwasserkanälen mit Straßenumbau (2,8 Millionen Euro)

    • Castroper Straße, 2. BA, Teil 1: Kanalverlegung in geschlossener Bauweise (3,1 Millionen Euro)

    • Goetheschule: Sanierung der Turnhalle (4 Millionen Euro)

    • Junggesellenstraße 8: Sanierung des Verwaltungsgebäudes (10 Millionen Euro)


    Verzögerungen bei zahlreichen Projekten

    Viele Projekte erfahren Terminverschiebungen aufgrund verschiedener Probleme. Bei der Stephanstraße führte eine unerwartete Verkeimung der Wasserleitung zu Verzögerungen. Am Husemannplatz waren trotz vorbereitender Schürfarbeiten umfangreiche Mehrarbeiten erforderlich, unter anderem wegen asbestkontaminierter Bereiche und der mehrfachen Umlegung eines 10-kV-Kabels.

    Probleme bei Kanalprojekten

    Beim Dibergkanal 1. BA kam es nach Fertigstellung des Regenrückhaltebeckens zu einem Schaden, dessen Klärung Versicherung und Rechtsanwälte einbezog. Die Sanierung steht noch aus, die Ausschreibung ist für Dezember 2025 vorgesehen. Beim 4. BA desselben Projekts musste wegen nicht erkannter Bodenveränderungen das Vortriebsverfahren gewechselt werden.

    Schulbaumaßnahmen betroffen

    Mehrere Brandschutzsanierungen an Schulen verzögern sich aufgrund erweiterter Maßnahmenumfänge. Bei der Kirchschule Höntrop führten ein Wasserschaden, die Feststellung eines Hausschwammes und Mietstreitigkeiten zu Verzögerungen. Am Walter-Gropius-Berufskolleg erwiesen sich die Rahmenbedingungen als komplexer als geplant, da der Schulbetrieb aufrechterhalten werden musste und sich die Bausubstanz als unerwartet marode herausstellte.

    Planungsengpässe als Ursache

    Bei einigen Projekten führten Planungsengpässe zu Verzögerungen. Das mit der Planung für „Im Ahfeld“ beauftragte Ingenieurbüro musste zunächst die Maßnahme Bessemerstraße abarbeiten. Beim Leither Bach ist das beauftragte Planungsbüro insolvent, was weitere Bauabschnitte verzögert.

  • Politischer Beirat für Schulbauprojekte soll eingerichtet werden

    Die Stadtverwaltung schlägt die Einrichtung eines politischen Beirats vor, der künftig alle Schulbauprojekte begleiten soll. Der Rat soll dabei frei über Größe und Besetzung des Gremiums entscheiden können.

    Begleitung aller Schulbauprojekte geplant

    Die Verwaltung möchte die Umsetzung von Schulbauprojekten durch einen gemeinsamen politischen Beirat begleiten lassen. Bislang wurden nur bei Projekten mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro politische Begleitgremien eingerichtet – dies war 2015 vom Rat im Rahmen der Vorlage „Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben“ beschlossen worden.

    Da derzeit zahlreiche Schulbauprojekte über diesem Budget liegen und auch die mit der Schulentwicklungsplanung verbundenen baulichen Maßnahmen eine regelmäßige politische Begleitung erfordern, soll nun ein einheitliches Gremium für alle Schulbaumaßnahmen geschaffen werden.

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    Flexiblere Besetzung vorgeschlagen

    Eine wesentliche Änderung betrifft die Zusammensetzung des Beirats. Bisher war die Besetzung an Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende beteiligter Ausschüsse gebunden. Da sich die Beiratsarbeit in der Praxis als Querschnittsaufgabe darstellt, schlägt die Verwaltung vor, diese Bindung aufzuheben und dem Rat die freie Entscheidung über Stärke und Besetzung des Gremiums zu überlassen.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Beschlussvorlage „Politisches Baubegleitgremium Schulbauten“ (PDF)

  • Urban Mental Health: Befragung zur Wirksamkeit des Leuchtturmprojekts läuft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Gesundheitsamt führt eine erneute Befragung zur Bewertung des Projekts „Urban Mental Health“ durch. Die anonyme Online-Umfrage richtet sich an Mitglieder der zuständigen Fachausschüsse und dient der Wirkungsmessung der Initiative zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

    Kooperation zwischen Stadt und Universität

    Seit 2023 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und der Ruhr-Universität Bochum zur Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Stadt beherbergt zudem einen Standort des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsverbundes „Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit“, der am Lehrstuhl für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie angesiedelt ist.

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    Leuchtturminitiative stärkt Fachkräfte

    Das gemeinsame Projekt „Urban Mental Health“ wurde 2023 als Leuchtturminitiative gestartet und von einer Arbeitsgruppe aus Gesundheitsamt, Jugendamt und Schulverwaltungsamt begleitet. Die Initiative stärkt Fachkräfte in Kindertagesstätten, Schulen sowie Jugendhilfe- und Beratungseinrichtungen, entwickelt Strukturen weiter und verankert psychische Gesundheit als kommunale Querschnittsaufgabe.

    Wirksamkeitsmessung durch Befragung

    Das Konzept wurde 2023/2024 in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt und durch eine vollständig anonymisierte Online-Befragung begleitet, die der Wirkungsmessung dient. Diese Befragung wird nun 2026 erneut durchgeführt und umfasst sechs Fragen zur mentalen Gesundheit sowie zu möglichen Verbesserungen durch „Urban Mental Health“.

    Beratung in drei Fachausschüssen

    Die Befragung wird in drei Fachausschüssen zur Kenntnis genommen: im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11. Februar, im Ausschuss für Schule und Bildung am 26. März sowie im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 22. April 2026.

  • Verwaltung informiert über Baufortschritt bei Gesamtschule Mitte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    19.02.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat eine umfassende Antwort auf Fragen der CDU-Fraktion zum Sachstand der Gesamtschule Mitte vorgelegt. Dabei werden sowohl die laufenden Umbauarbeiten an der Feldsieper Straße als auch die Planungen für den Neubau an der Berliner Straße detailliert erläutert.

    Die Antwort der Verwaltung vom 29. Januar 2026 gibt detaillierte Einblicke in den aktuellen Stand der Baumaßnahmen für die Gesamtschule Mitte. Die CDU-Fraktion hatte nach den Gründen für den verzögerten Baubeginn, dem Zeitplan für die Fertigstellung und den aktuellen Schülerzahlenprognosen gefragt.

    Umbauarbeiten an der Feldsieper Straße in vier Bauabschnitten

    Die Umbaumaßnahmen an den Standorten Gahlensche Straße 204b und Feldsieper Straße 94 erfolgen seit 2023 in vier systematisch geplanten Bauabschnitten. Nach Angaben der Verwaltung waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig, darunter statische Nachweise, Prüfstatik sowie Brandschutz– und Sanierungskonzepte.

    Der erste Bauabschnitt an der Gahlensche Straße mit Maler- und Lackierarbeiten sowie dem Austausch von Fenstern und Türen wurde bereits im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen. Der zweite Bauabschnitt an der Feldsieper Straße, der umfangreiche Schadstoffsanierungen, neue Elektroinstallationen und Renovierungen vom Untergeschoss bis zum dritten Obergeschoss umfasste, konnte ebenfalls termingerecht im vierten Quartal 2025 fertiggestellt werden.

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    Oberstufentrakt wird schrittweise verfügbar

    Die ehemaligen Räume der Grundschule stehen seit 2025 der Oberstufe zur Verfügung. Die naturwissenschaftlichen Räume werden voraussichtlich im ersten Quartal 2026 baulich fertiggestellt, jedoch kann die Möblierung aufgrund von Lieferengpässen erst im dritten Quartal 2026 erfolgen.

    Neubau an der Berliner Straße verzögert sich bis 2032

    Für den geplanten Neubau an der Berliner Straße wurden bereits wichtige Weichen gestellt. Das Bebauungsplanverfahren startete im März 2025, das VgV-Verfahren für die Projektsteuerung beginnt im Januar 2026. Die Verwaltung rechnet mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 2,5 Jahren für den Planungsprozess.

    Bei störungsfreiem Projektverlauf ist die Bauausführung von Ende 2028 bis Ende 2031 vorgesehen. Der Nutzungsbeginn für das neue Schulgebäude, in dem auch die Musikschule Wattenscheid untergebracht werden soll, ist für den Schuljahresbeginn 2032/2033 geplant.

    Raumbedarf bleibt konstant

    Die letzte Evaluierung der Schülerzahlen erfolgte im November 2025 im Zuge schulorganisatorischer Maßnahmen bei der Bezirksregierung Arnsberg. Der Raumbedarf bleibt nach Angaben der Verwaltung unverändert und entspricht weiterhin den Vorgaben der Schulbauleitlinie für eine sechszügige Gesamtschule.

    Änderungen des Leistungsumfangs sind nach Veröffentlichung der Funktionalen Leistungsbeschreibung nur mit großem zeitlichem und finanziellem Aufwand möglich, da mit der Beauftragung des Totalübernehmers ein verbindlicher Leistungsumfang vertraglich vereinbart wird.