Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Bezirksvertretung Wattenscheid regt Dach- und Fassadenbegrünung an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat eine Initiative für mehr Grün in der Wattenscheider Innenstadt gestartet. Neben privaten Gebäuden sollen auch städtische Liegenschaften systematisch begrünt werden.

    Anregung für grünere Innenstadt

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2026 mehrheitlich eine umfassende Anregung zur Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen. Ziel ist es, die Wattenscheider Innenstadt grüner und attraktiver zu gestalten.

    Die Verwaltung soll sich systematisch um entsprechende Maßnahmen kümmern. Dabei soll die Wirtschaftsentwicklung Bochum eine koordinierende Rolle übernehmen, da die Dächer der City gut geeignet seien für Begrünung oder Photovoltaikanlagen.

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    Investoren-Modell für Dachflächen

    Als Lösung für zögernde Hauseigentümer schlägt die Bezirksvertretung ein Investoren-Modell vor. Investoren könnten Dachflächen anmieten und einen Teil begrünen – was der Allgemeinheit zugutekäme. Auf den restlichen Flächen könne Strom gewonnen werden.

    Die Bezirksvertretung verweist auf gute Fördermöglichkeiten und sieht in der Fassadenbegrünung eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Optik.

    Konkrete Vorschläge für öffentliche Räume

    Für die Fußgängerzone schlägt die Bezirksvertretung grüne Inseln zum Verweilen vor. An der Flanke der Friedenskirche zur Westenfelder Straße sei Platz für mehr Grün vorhanden. Vor der Kirche könnte eine „Speakers‘ Corner“ eingerichtet werden, um eine eigene Wattenscheider Tradition zu etablieren.

    Stadt soll mit gutem Beispiel vorangehen

    Als Ergänzung zur ursprünglichen CDU-Anregung fordert die Bezirksvertretung, dass die Stadt Bochum bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaik mit gutem Beispiel vorangeht. Zunächst sollen eigene Liegenschaften in den Blick genommen werden.

    Insbesondere bei anstehenden oder geplanten Sanierungsmaßnahmen bieten sich Anknüpfungspunkte. Bei der Sanierung des Wattenscheider Rathauses sowie bei Schulen und Kindertagesstätten im Stadtbezirk sollten entsprechende Maßnahmen systematisch geprüft und umgesetzt werden.

    Pädagogischer Mehrwert an Schulen

    Die Bezirksvertretung sieht in begrünten Dächern und Fassaden an Schulen und Kitas einen zusätzlichen pädagogischen Mehrwert. Sie könnten Umwelt- und Klimaschutz sichtbar machen, das Raumklima verbessern, sommerliche Hitze reduzieren und die Aufenthaltsqualität steigern.

    Durch den Einstieg über städtische Gebäude könnten praktische Erfahrungen gesammelt, Standards entwickelt und Akzeptanz geschaffen werden. Dies könnte später auch private Eigentümer zur Nachahmung motivieren.

    Die Anregung wird dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Kostensteigerung bei Parkanlage „City Tor Süd“ erfordert zusätzliche Eigenmittel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt benötigt für den Neubau der Parkanlage „City Tor Süd“ zusätzliche 552.000 Euro aus städtischen Mitteln. Die Gesamtkosten sind von ursprünglich 2,98 Millionen auf 3,53 Millionen Euro gestiegen. Der Stadtrat soll der erhöhten Finanzierung zustimmen.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine überarbeitete Kostenberechnung für die geplante Parkanlage mit Sportangeboten am „City Tor Süd“ vor. Das auch als „UrbanSports-Areal“ bezeichnete Projekt weist eine Kostensteigerung von rund 19 Prozent gegenüber der ursprünglich beschlossenen Grundlage auf.

    Förderung gedeckelt – Stadt trägt Mehrkosten

    Die Bundesmittel aus dem Förderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ bleiben bei 2.201.500 Euro gedeckelt. Eine Erhöhung oder Nachförderung ist ausgeschlossen. Daher muss die Stadt die über die Deckelsumme hinausgehenden Mehrkosten vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren.

    Der städtische Eigenanteil erhöht sich von ursprünglich 781.116 Euro auf 1.333.075 Euro. Die Gesamtkosten steigen von 2.982.616 Euro auf 3.534.575 Euro.

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    Gründe für die Kostensteigerung

    Mehrere Faktoren führten zu den höheren Kosten:

    • Allgemeine Baukostensteigerung: Die Baupreise sind zwischen Ende 2023 und 2026 um rund 4 Prozent gestiegen
    • Zusatzfläche: Nach Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Investors musste eine städtische Fläche nachträglich in die Planung aufgenommen werden
    • Entwässerung: Umfangreiche Ergänzungen mit zusätzlichen Leitungen, Schächten, Rigolen und einem zweiten Kanalanschluss wurden erforderlich
    • Bodenproblematik: Neue Untersuchungen ergaben stark verunreinigten Boden, was höhere Entsorgungskosten verursacht
    • Baukonstruktionen: Zusätzliche Anforderungen an Standsicherheit und Absturzsicherung führten zu höheren Mauerwinkel-Kosten
    • Vegetation: Die Bepflanzungskonzeption wurde vollständig überarbeitet – statt Saatgutmischung kommt eine staudenbasierte Pflanzung zum Einsatz

    Zeitplan und bereits umgesetzte Arbeiten

    Die Ausschreibungen können erst nach der politischen Beschlussfassung veröffentlicht werden. Die ursprünglich für das erste Quartal 2026 geplante Veröffentlichung verzögert sich entsprechend. Der Förderzeitraum bis Ende 2027 kann nach aktueller Zeitprognose dennoch eingehalten werden.

    Bereits umgesetzt wurden Rodungsarbeiten, die Umsiedlung von Mauereidechsen als artenschutzrechtliche Maßnahme sowie der Abriss der Garagenanlagen an der Katharinastraße.

    Jährliche Folgekosten

    Für die Unterhaltung der etwa 7.000 Quadratmeter großen Parkanlage entstehen jährliche Folgekosten von rund 30.000 Euro. Diese sollen aus den bereits beim Umwelt- und Grünflächenamt etatisierten Mitteln der StadtRaumPflege finanziert werden.

    Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni vor, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

    Fediverse-Reaktionen
  • FDP-UWG fordert Neuplanung für August-Bebel-Platz in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die FDP-UWG bringt einen Änderungsantrag zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes in den Ausschuss für Mobilität ein. Der Antrag basiert auf einem gemeinsamen Beschluss der Wattenscheider Bezirksvertretung und sieht vier Leitplanken für die Neuplanung vor.

    Die Fraktion FDP-UWG: WAT hat für die Ausschusssitzung am 27. Mai 2026 einen Änderungsantrag zum Umbau des August-Bebel-Platzes vorgelegt. Der Antrag orientiert sich vollständig an einem Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid vom 19. Mai 2026, der fraktionsübergreifend von SPD, CDU, UWG und Wattenscheider Chance getragen wurde.

    Vier Kernpunkte für die Platzgestaltung

    Die Verwaltung soll auf Grundlage von vier Leitplanken einen neuen Maßnahmenplan erarbeiten:

    • Erhalt der Befahrbarkeit: Der Platz soll weiterhin für den motorisierten Individualverkehr zugänglich bleiben. Gleichzeitig sind verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgesehen, insbesondere eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h zwischen Voedestraße und Hochstraße.
    • Punktuelle Aufwertung: Geplant sind Verbesserungen bei Aufenthaltsqualität, Begrünung, Beleuchtung und Barrierefreiheit. Der bestehende Parkplatz soll gestalterisch einbezogen, aber nicht verkleinert werden. Zudem soll ein Wasserspielplatz berücksichtigt werden.
    • Pavillons: Die Verwaltung soll zwei Planungsvarianten vorlegen – eine mit und eine ohne die bestehenden Pavillons. Für die dort ansässigen Geschäfte sollen alternative Standorte in leerstehenden Ladenlokalen geprüft werden.
    • Gesamtkonzept Innenstadt: Die Planung soll in ein umfassendes Konzept für die Wattenscheider Innenstadt eingebettet werden, einschließlich Alter Markt, Fußgängerzone und Friedrich-Ebert-Straße.

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    Verzicht auf nördlichen Neubau

    Ausdrücklich verzichten soll die Planung auf einen nördlichen Neubau. Stattdessen soll die nördliche Platzkante durch Grünbepflanzung gestaltet werden. Auch künftige Veranstaltungen wie „Der Bebel bebt“ sollen weiterhin möglich bleiben.

    Respekt für lokale Entscheidungen

    In ihrer Begründung betonen die Antragsteller Léon Beck und Hans-Josef Winkler, sie würden den „sorgfältig, inhaltlich wohlüberlegten Beschluss der Vertreter vor Ort“ in die Bochumer Gremien transformieren. Sie bitten um Respektierung und Zustimmung zu dem Wattenscheider Beschluss.

  • Auswahlkommission für Quartier am Gesundheitscampus steht fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll die Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe der Wohnbaugrundstücke 2-5 im „Quartier am Gesundheitscampus“ beschließen. Die Kommission bewertet die eingereichten städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe.

    Verfahren nach den Sommerferien

    Der Start der Konzeptvergabe soll nach den Sommerferien 2026 erfolgen. Zunächst wird ein Bewerbungszeitraum eingerichtet, in dem potenzielle Investoren ihr Interesse bekunden können. Anschließend reichen die qualifizierten Investoren ihre städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe ein.

    Die Auswahlkommission bewertet die Beiträge anhand festgelegter Kriterien in den Kategorien:

    • Städtebau und Architektur
    • KlimaQuartier.NRW und Ökologie
    • Nutzungskonzept

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    Zusammensetzung der Kommission

    Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, Politik und Fachexperten zusammen:

    Verwaltung:

    • Amtsleitung Stadtplanung und Wohnen
    • Amtsleitung Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
    • Abteilungsleitung Wohnen und Projekte
    • Abteilungsleitung Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung

    Politik:

    • Bezirksbürgermeister Bochum-Süd
    • Vorsitzende der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
    • Stellvertretende Bezirksbürgermeister und stellvertretende Ausschussvorsitzende

    Fachexperten:

    • Zwei Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur

    Hintergrund zum Quartier

    Das „Quartier am Gesundheitscampus“ entsteht auf einer Brachfläche westlich der Erich-Kästner-Schule in Bochum-Querenburg. Geplant sind rund 360 Wohneinheiten in sieben Gebäudekomplexen als Blockrandbebauung. Das Quartier soll durch die Landeszertifizierung „KlimaQuartier.NRW“ hohen Ansprüchen an klimaschützendes und klimaresilientes Bauen entsprechen.

    Finanzierung und Verfahren

    Die Ermittlung des Grundstückswerts erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Dieser Wert bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Erbbauzinses. Die Durchführung der Konzeptvergabe verursacht geschätzte Kosten von etwa 2.000 Euro je Kommissionssitzung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Juni 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung
  • SPD fragt nach Zustand der Toilettenanlage am Ruhrplateau

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest will wissen, warum die Toilettenanlage am Ruhrplateau dauerhaft verschlossen ist, obwohl sie 2020 mit 5.000 Euro für Kanufahrer wieder nutzbar gemacht werden sollte.

    Hintergrund der Anfrage

    Die Stadt Bochum ist Eigentümerin der Grundstücke am Ruhrplateau in Dahlhausen, auf denen sich neben einem Vereinsheim auch eine Toilettenanlage befindet. Im Jahr 2020 wurde die Liegenschaft im Wege des Erbbaurechts an den Dahlhauser Schwimmverein 1921 e.V. übertragen.

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    Vertragliche Regelung zur Toilettennutzung

    Im Erbbaurechtsvertrag wurde auf Betreiben der Bezirksvertretung eine besondere Regelung aufgenommen: Der Verein verpflichtete sich, die Toilettenanlage für andere Aktivitäten im Bereich der Ruhrmühle zur Verfügung zu stellen – in Absprache mit der Stadt und zu näher zu bestimmenden Konditionen.

    Die Bezirksvertretung stellte damals 5.000 Euro zur Verfügung, damit der Verein die Toilettenanlage wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzen konnte. Ziel war insbesondere, die Nutzung für Kanufahrer zu ermöglichen, die am Ruhrplateau anlanden.

    Aktuelle Problematik

    Nach aktuellem Kenntnisstand der SPD-Fraktion sind die Toiletten jedoch dauerhaft verschlossen. Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion vier konkrete Fragen:

    • In welchem baulichen und technischen Zustand befindet sich die Toilettenanlage derzeit?
    • Hat sich die Stadtverwaltung mit einer möglichen Sanierung beziehungsweise Wiederherstellung der Nutzbarkeit befasst?
    • Wer ist aktuell für die Öffnung und die Festlegung der Öffnungszeiten verantwortlich? Welches Fachamt wäre ansprechbar?
    • Werden die Öffnungszeiten den gewerblichen Kanuanbietern beziehungsweise den dort anlandenden Nutzern bekanntgegeben?

    Die Anfrage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai 2026 behandelt.

    Fediverse-Reaktionen
  • SPD fragt nach Fehlnutzung des Park-and-Ride-Parkplatzes in Dahlhausen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest will wissen, wie die Verwaltung gegen die zweckfremde Nutzung des P&R-Parkplatzes in Dahlhausen vorgehen will. Fahrzeuge und Anhänger würden dort dauerhaft abgestellt, ohne dass der öffentliche Nahverkehr genutzt werde.

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anfrage zur Situation am Park-and-Ride-Parkplatz in Dahlhausen eingereicht. In der Sitzung am 27. Mai 2026 soll die Verwaltung Auskunft über Probleme mit der zweckfremden Nutzung der Anlage geben.

    Dauerparker statt Pendler

    Nach Beobachtung der SPD-Fraktion wird der P&R-Parkplatz zunehmend zweckentfremdet genutzt. Fahrzeuge und Anhänger würden dort über längere Zeiträume abgestellt, ohne dass eine Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erfolge. Diese Fehlnutzung untergrabe die eigentliche Funktion der Anlage erheblich.

    Park-and-Ride-Anlagen seien ein zentraler Bestandteil der Verkehrswende und sollten gezielt Pendlerinnen und Pendlern den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr erleichtern, argumentiert die Fraktion.

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    Fragen an die Verwaltung

    Die SPD-Fraktion stellt der Verwaltung zwei konkrete Fragen:

    • Ist der Verwaltung diese „Fehlnutzung“ bekannt? Sind Gegenmaßnahmen erwägt bzw. ergriffen worden?
    • Wie kann durch eine Änderung der Beschilderung erreicht werden, dass sich die Situation ändert bzw. die zweckfremde bzw. (Dauer-)Nutzung unterbleibt?

    Die Anfrage zielt darauf ab, Lösungen für das Problem zu finden und die ursprüngliche Funktion des Park-and-Ride-Parkplatzes wiederherzustellen.

    Fediverse-Reaktionen
  • Verwaltung erklärt Rolle bei problematischen Mietquartieren in Bochum-Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum fungiert nicht als Mietpartei für Leistungsempfänger in prekären Wohnquartieren und hat daher keine mietrechtlichen Handhaben gegenüber problematischen Vermietern. Dies geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktionen SPD, Grüne und Linke hervor.

    Anfrage zu prekären Wohnsituationen

    Die drei Fraktionen hatten sich nach der Rolle der Stadt in problematischen Mietquartieren erkundigt. Konkret ging es um die Terrassenhäuser an der Girondelle, das Unicenter sowie die Wohnquartiere Gropiusweg, Peter-Parler-Weg und Camillo-Sitte-Weg. In diesen Bereichen bestehen laut Anfrage seit Jahren prekäre Wohnsituationen durch systematische Vernachlässigung der Vermieter.

    Die Probleme umfassen:

    • Heizungsausfälle
    • Schimmel- und Ungezieferbefall
    • Mängel in der baulichen und sanitären Substanz
    • Überzogene Mietnebenkosten

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    Stadt ist nicht Mietpartei

    Das Amt für Soziales stellte klar, dass die Stadt bei Personen, die Leistungen nach dem SGB II, XII oder AsylbLG erhalten, nicht als mietende Partei fungiert. Die Mieten werden lediglich als „Kosten für Unterkunft und Heizung“ im Rahmen der Leistungsberechnung berücksichtigt.

    Dadurch entstehen für die Stadt keine mietvertraglichen Rechte und Pflichten. Diese obliegen ausschließlich der anmietenden Person.

    Prüfung von Nebenkostenabrechnungen

    Bei der Vorlage von Nebenkostenabrechnungen durch Leistungsempfänger prüft die Verwaltung diese nach leistungsrechtlichen Gesichtspunkten. Die Prüfpunkte umfassen:

    • Vertragliche Grundlage für die Abrechnung
    • Einhaltung der gesetzlichen 12-Monats-Frist
    • Zutreffende Anwendung der Umlagemaßstäbe
    • Zulässige Kostenpositionen
    • Nachvollziehbarkeit der Abrechnung
    • Plausibilität einzelner Positionen

    Bei Unstimmigkeiten wird die leistungsberechtigte Person aufgefordert, ergänzende Angaben beim Vermieter anzufordern oder eine Korrektur zu verlangen. Bei Bedarf kann ein Beratungsschein für den Mieterverein ausgestellt werden.

    Keine mietrechtlichen Möglichkeiten

    Da die Stadt nicht Mietpartei ist, verfügt sie über keine mietrechtlichen Möglichkeiten, um auf Vermietungsunternehmen einzuwirken oder systematische Mängel anzusprechen.

    Kooperation mit Wohnungsaufsicht

    Das Amt für Soziales kooperiert mit der städtischen Wohnungsaufsicht. Werden dem Sozialamt erhebliche Mängel in Mietobjekten bekannt, erfolgt eine entsprechende Information an die Wohnungsaufsicht.

  • Linke fragt nach Fakten beim Abriss Gut Marmelshagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Fraktion Die Linke hakt in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zum umstrittenen Abriss des Gut Marmelshagen nach. Herr Koolen will wissen, ob die Verwaltung zugelassen hat, dass Fakten geschaffen wurden.

    Nachfrage zur Verwaltungsantwort

    Herr Koolen von der Bezirksfraktion Die Linke hat eine Nachfrage zur Antwort der Verwaltung bezüglich des Abrisses von Gut Marmelshagen gestellt. Die ursprüngliche Anfrage war als Tagesordnungspunkt 5.2 in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026 behandelt worden.

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    Kritische Nachfrage zu Verwaltungshandeln

    In seiner Nachfrage richtet sich Koolen mit einer konkreten Frage an die Verwaltung: „Hat die Verwaltung zugelassen, dass Fakten geschaffen werden?“ Die Formulierung deutet darauf hin, dass der Politiker möglicherweise Zweifel am Vorgehen der Verwaltung in der Angelegenheit um das Gut Marmelshagen hat.

    Die Anfrage bezieht sich auf die Vorlage Nr. 20260859 und wird in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung behandelt.

  • Änderungsantrag für Umbau August-Bebel-Platz soll Verkehrsfläche reduzieren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Ein sachkundiger Bürger fordert für den geplanten Umbau des August-Bebel-Platzes in Wattenscheid eine Minimierung der Verkehrsfläche und bessere Barrierefreiheit. Zudem soll ein Sanierungskonzept für die gesamte Wattenscheider Innenstadt erarbeitet werden.

    Reduzierung der Verkehrsflächen im Fokus

    Der Änderungsantrag zur 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 sieht umfassende Modifikationen am vorliegenden Planungsentwurf vor. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Minimierung der Barrierewirkung der ÖPNV-Achse.

    Konkret sollen die Verkehrsflächen wie folgt reduziert werden:

    • Die Zahl der Haltestellen- beziehungsweise Umsteigeplattformen wird auf zwei reduziert, wobei auf einer Seite Busse und auf der anderen Straßenbahnen halten sollen
    • Im Haltestellenbereich verbleiben nur noch zwei Busspuren
    • Stellplätze für Busse werden außerhalb des Platzes geschaffen
    • Es verbleiben zwei Straßenbahngleise, deren Lage bei Bedarf geändert werden kann
    • Der Radverkehr erhält einen separaten Radweg über den Platz

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    Verbesserungen für Nutzer und Veranstaltungen

    Das Umsteigen soll möglichst schnell und einfach erfolgen können, idealerweise ohne Querung von Fahrbahnen und ohne erforderliche Lichtsignalanlagen für Fußgänger. Die Platzgestaltung soll zudem die Durchführung größerer Veranstaltungen ermöglichen.

    Barrierefreie Toilettenanlage geplant

    Als weitere Ergänzung sieht der Antrag die Errichtung einer barrierefreien, öffentlich zugänglichen Toilettenanlage am Platz vor.

    Sanierungskonzept für Wattenscheider Innenstadt

    Der Antrag geht über den August-Bebel-Platz hinaus: Die Verwaltung soll für die gesamte Wattenscheider Innenstadt ein Sanierungskonzept erarbeiten, um zeitnah eine zeitgemäße Gestaltung zu erreichen. Die erforderlichen Mittel sollen in den Haushalten ab 2027 bereitgestellt werden.

    Im ersten Schritt ist eine Bürgerbefragung vorgesehen, um aktuelle Defizite zu identifizieren und Ideen für eine Neugestaltung zu sammeln.

    Der Antragsteller kündigt eine mündliche Begründung für die Sitzung an.

  • Bezirksvertretung Mitte stimmt Interimslösung für Gymnasium am City-Tor Süd zu

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat einem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zugestimmt, der eine weiterführende Schule mit gymnasialer Oberstufe vorübergehend am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis vorsieht. Gleichzeitig soll die Verwaltung nach einer dauerhaften Alternative suchen.

    Interimslösung für 11. Gymnasium beschlossen

    Die Bezirksvertretung Mitte stimmte am 21. Mai 2026 der Interimslösung einer weiterführenden Schule mit gymnasialer Oberstufe am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis zu. Der fraktionsübergreifende Änderungsantrag modifizierte dabei den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung zum neuen Standort des 11. Gymnasiums.

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    Suche nach dauerhafter Lösung gefordert

    Der zweite Punkt des Antrags beauftragt die Verwaltung, nach alternativen Flächen für eine dauerhafte Lösung zu suchen. Diese soll möglichst innenstadtnah im Stadtbezirk Mitte liegen. Damit wird deutlich, dass der Standort am City-Tor Süd nur als Übergangslösung vorgesehen ist.

    Fraktionsübergreifender Konsens

    Der Änderungsantrag wurde als fraktionsübergreifende Initiative eingereicht, was auf einen breiten politischen Konsens über die Notwendigkeit einer Interimslösung bei gleichzeitiger Suche nach einem dauerhaften Standort hindeutet.