Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Bebauungsplan für Wohngebiet Dietrich-Benking-Straße erweitert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadt plant ein neues Wohngebiet mit 29 Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus östlich der Dietrich-Benking-Straße in Hiltrop. Das Plangebiet wird um eine weitere Fläche erweitert, bevor der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt wird.

    Erweiterung des Plangebiets

    Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1005 – Dietrich-Benking-Straße Ost – wird geändert. Das Plangebiet wird um das Flurstück 11, Flur 11 Gemarkung Hiltrop östlich der Dietrich-Benking-Straße erweitert. Zusätzlich wird das Planungsziel um die „wohnbauliche Entwicklung eines Mehrfamilienhauses“ ergänzt.

    Das erweiterte Plangebiet umfasst nun eine Fläche von etwa 10.435 Quadratmetern und liegt zwischen der Dietrich-Benking-Straße im Westen, dem Wirtschaftsweg „Schmaler Hellweg“ im Norden, einer Ackerfläche im Osten und dem Baugebiet „Wohnpark Hiltrop“ im Süden.

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    Geplante Wohnbebauung

    Die Deutsche Reihenhaus AG plant die Realisierung von 29 Reihenhäusern in serieller Bauweise sowie einem Mehrfamilienhaus mit etwa 13 Wohnungen. Das Projekt richtet sich besonders an junge Familien und soll zur Wohneigentumsbildung beitragen.

    Der Bebauungsplan setzt den Großteil der Fläche als allgemeines Wohngebiet fest. Im Mehrfamilienhaus soll geförderter Wohnraum entstehen. Zusätzlich sind Parkplätze und Nebenanlagen vorgesehen. Im Norden des Plangebiets ist ein Spielplatz auf privater Grünfläche geplant.

    Planungsrecht und Verfahren

    Das Plangebiet ist derzeit durch den Bebauungsplan Nr. 393 aI – Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV – als Gewerbegebiet festgesetzt. Dieser sollte ursprünglich eine Verbindungsstraße von der Dietrich-Benking-Straße zum Castroper Hellweg ermöglichen, die jedoch nie realisiert wurde.

    Der neue Bebauungsplan Nr. 1005 wird im Normalverfahren aufgestellt und soll den bestehenden Bebauungsplan im Geltungsbereich ersetzen. Die öffentliche Auslegung ist von Juni bis Juli 2026 geplant, der Satzungsbeschluss für 2027.

    Verkehr und Umweltauswirkungen

    Das Wohngebiet wird voraussichtlich zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 206 Fahrten pro Werktag führen. Laut Verkehrsgutachten kann dieses im bestehenden Straßennetz abgewickelt werden.

    Durch Verkehrslärm von der Dietrich-Benking-Straße und der etwa 750 Meter entfernten Autobahn A 43 werden nachts die Orientierungswerte überschritten. Für die straßennahen Gebäude werden Schallschutzmaßnahmen empfohlen.

    Das anfallende Niederschlagswasser soll vor Ort versickert werden, wodurch die Situation im Ortsteil Hiltrop verbessert wird.

    Beratungsfolge

    • Bezirksvertretung Bochum-Nord (2. Juni 2026, Anhörung)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (3. Juni 2026, Entscheidung)

    Dem Bebauungsplan liegen umfangreiche Gutachten zugrunde, darunter eine Artenschutzprüfung, ein Schallgutachten, ein Verkehrsgutachten und ein Umweltbericht. Zur Umsetzung wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

  • Verwaltung informiert über Pläne für ehemaliges Hotel Decker in Bochum-Nord

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die Stadt hat Fragen zum leerstehenden Gebäude an der Castroper Straße Ecke Josephinenstraße beantwortet. Das Objekt befindet sich laut Verwaltung in einem fortgeschrittenen Verkaufsprozess mit geplanter Neubebauung für Wohnzwecke.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hatte sich nach den aktuellen Besitzverhältnissen und möglichen Entwicklungsplänen für das seit Jahren leerstehende ehemalige Hotel Decker erkundigt. Das eingezäunte Gebäude sorgt aufgrund von Vermüllung in der Nachbarschaft für Beschwerden.

    Immobilie im Verkaufsprozess

    Das Objekt an der Castroper Straße 263 Ecke Josephinenstraße gehört derzeit einer Immobilien-Gesellschaft. Nach Auskunft der Eigentümer befindet sich das Grundstück in einem fortgeschrittenen Verkaufsprozess. Geplant ist der Abriss des bestehenden Gebäudes und eine Neubebauung zu Wohnzwecken.

    Beim Bauordnungsamt liegen aktuell keine entsprechenden Anträge vor.

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    Keine Einstufung als Problemimmobilie

    Das Gebäude ist im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst, aber nicht als Problemimmobilie eingestuft. Eine Überprüfung durch das Bauordnungsamt ergab, dass keine wesentlichen Baumängel an der Gebäudekubatur bestehen.

    Verkehrssicherung gewährleistet

    Das Grundstück ist zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin mit einem Bauzaun gegen unbefugtes Betreten gesichert. Die Eigentümer kommen damit ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht nach. Es besteht laut Verwaltung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

    Das Objekt wird weiterhin regelmäßig vor Ort überprüft. Aufgrund der genannten Punkte sei ein Einschreiten der Verwaltung aktuell nicht begründet.

  • Modernisierung der Sportanlage Am Nordbad – Kunstrasen und LED-Beleuchtung geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die städtische Sportanlage Am Nordbad soll für 1,9 Millionen Euro umfassend modernisiert werden. Der vorhandene Naturrasenplatz wird durch einen Kunstrasenplatz mit LED-Beleuchtung ersetzt, zusätzlich werden die leichtathletischen Einrichtungen erneuert.

    Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen

    Die Verwaltung schlägt vor, das Naturrasenspielfeld der Sportanlage Am Nordbad durch einen modernen Kunstrasenplatz zu ersetzen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf etwa 1,3 Millionen Euro brutto geschätzt. Zusätzlich sollen die leichtathletischen Einrichtungen für weitere 600.000 Euro brutto erneuert werden.

    Die Modernisierung ist Teil der aktuellen Sportstättenentwicklungsplanung und soll nach den Beschlüssen der zuständigen Gremien im Jahr 2027 umgesetzt werden. Das Vorhaben wurde bereits in einer vorherigen Beschlussvorlage (20241280) behandelt.

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    Begründung für den Umbau

    Die Sportanlage verfügt derzeit über ein Tennenspielfeld und ein Naturrasenspielfeld mit leichtathletischen Einrichtungen. Nach Einschätzung der Verwaltung reichen diese Kapazitäten zur Deckung des bestehenden Bedarfs nicht aus.

    Die vorhandenen Naturrasen- und Tennenflächen weisen aufgrund hoher Auslastung, witterungsbedingter Einschränkungen sowie steigender Unterhaltungs- und Pflegeaufwendungen keine ausreichende ganzjährige Nutzbarkeit mehr auf. Durch die Umwandlung in Kunstrasen soll eine deutlich höhere Nutzungsintensität ermöglicht und Trainings- sowie Spielzeiten dauerhaft gesichert werden.

    Finanzierung und Folgekosten

    • Gesamtkosten: 1,9 Millionen Euro brutto (1,75 Millionen Euro netto)
    • Im Haushaltsplan 2026 sind bereits 1,6 Millionen Euro eingeplant
    • Weitere 150.000 Euro stehen aus dem Sanierungsprogramm für Sportstätten zur Verfügung

    Als jährliche Folgekosten entstehen:

    • Abschreibungsaufwand bei 25 Jahren Nutzungsdauer: 70.000 Euro
    • Durchschnittlicher jährlicher Zinsaufwand über 30 Jahre: 33.000 Euro

    Beratungsfolge

    Das Vorhaben wird zunächst am 29. Mai 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Nord am 2. Juni 2026.

    Die Maßnahme wird als unaufschiebbare Investition zur Weiterführung notwendiger kommunaler Aufgaben gemäß § 82 Gemeindeordnung NRW eingestuft.

  • Sportstättenentwicklungsplanung: Stadt plant Sanierung von Funktionsgebäuden auf Sportplatzanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine umfassende Bewertung aller Funktionsgebäude auf den städtischen Sportplatzanlagen vorgenommen und eine Prioritätenliste für die Sanierung erstellt. Der Rat soll über das weitere Vorgehen und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die vier höchstpriorisierten Anlagen entscheiden.

    Umfassende Bestandsaufnahme der Funktionsgebäude

    Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude, neun nutzen Funktionsräume in benachbarten Hallen oder Schulen. Die meisten Gebäude stammen aus den 1960er und 70er Jahren und entsprechen sowohl baulich als auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

    Die Zentralen Dienste haben alle Gebäude begangen und in vier Bauzustandsstufen bewertet:

    • Bauzustandsstufe 1 (Neubau): 5 Funktionsgebäude, 1 Funktionsraum
    • Bauzustandsstufe 2 (technisch guter bis sanierungsfähiger Zustand): 19 Funktionsgebäude, 2 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 3 (entspricht nicht mehr dem Stand der Technik): 20 Funktionsgebäude, 6 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 4 (Betrieb nicht dauerhaft aufrechterhaltbar): 1 Funktionsgebäude

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    Priorisierung nach baulichen und sportfachlichen Kriterien

    Neben der baufachlichen Bewertung erfolgte eine sportfachliche Bewertung nach fünf Kriterien: Anzahl der Gesamtmannschaften, Mädchen- und Frauenmannschaften, vorhandene Umkleiden, Trainerumkleiden sowie andere Nutzer und Investitionen in Kunstrasen.

    Die vier höchstpriorisierten Anlagen sind:

    • Am Hessenteich (Priorität 1)
    • Gahlensche Straße (Priorität 2)
    • Waldesrand (Priorität 3)
    • Stadtgartenring (Priorität 4)

    Zukunftsfähiges Raumprogramm entwickelt

    Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm erarbeitet, das sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes orientiert. Es umfasst:

    • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit barrierefreiem Duschbereich
    • Flexible Einzelumkleiden (All-Gender/barrierefrei)
    • Einzelumkleiden für Platzwart und Schiedsrichter/Lehrer
    • Sanitäranlage für Besucher mit 8 Einzel-WCs, Behinderten-WC und Wickelraum
    • Technikraum und Material-/Geräteraum

    Modulares Baukonzept für effiziente Umsetzung

    Das Raumprogramm wird in einem modularen System mit Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern umgesetzt. Diese Bauweise ermöglicht unterschiedliche Ausführungen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Die Module können als Riegel oder L-Form konfiguriert und stufenweise realisiert werden. Das Konzept berücksichtigt barrierefreie Erschließung und ermöglicht die Integration ökologischer Anforderungen wie Photovoltaikmodule oder optimierte Dämmstandards.

    Mietrechtliche Herausforderungen bei ersten Prioritäten

    Einige der höchstpriorisierten Gebäude werden derzeit noch zu Wohnzwecken genutzt. Bei der Anlage Am Hessenteich besteht ein aktives Dienstverhältnis mit der dort wohnenden Platzwartin, bei anderen Gebäuden handelt es sich um reine Mietverhältnisse. Die Verwaltung klärt aktuell die organisatorischen und mietrechtlichen Voraussetzungen für den Freizug dieser Gebäude.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für die Machbarkeitsstudie der vier prioritären Standorte entstehen Kosten von maximal 220.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt auf der Finanzstelle für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten zur Verfügung. Zu den eigentlichen Baukosten können erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie Angaben gemacht werden.

  • Sportpark Feldmark: Modernisierung der Radsportstrecke geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadt entwickelt die bestehende Rennradtrainingsstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ im Bezirk Bochum Ost zu einem multifunktionalen Outdoor-Sportareal weiter. Je nach verfügbarem Finanzierungsrahmen sind unterschiedliche Ausbaustufen vorgesehen.

    Aktueller Zustand der Anlage

    Die Sportanlage Feldmark verfügt derzeit über eine asphaltierte Radsportstrecke ohne ergänzende Infrastruktur. Aufenthalts-, Funktions- und barrierefreie Bereiche fehlen vollständig. Die Anlage wird hauptsächlich von einem Mountainbikeverein genutzt. Durch die Entwicklung des Ostparks ist eine steigende Nachfrage nach wohnortnahen Bewegungsflächen zu erwarten.

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    Projektkonzept und Ziele

    Das Projekt Sportpark Feldmark sieht die Weiterentwicklung zu einem frei zugänglichen, multifunktionalen Outdoor-Sportareal vor. Ziel ist die Schaffung eines nutzungsflexiblen Bewegungsraums für verschiedene Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und quartiersbezogenen Anforderungen.

    Drei Planungsvarianten je nach Finanzierung

    Vollausbau mit Projektförderung

    Für diese Variante wurde ein Antrag im Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ gestellt. Der vollständige Ausbau würde umfassen:

    • Ausweitung der MTB-Area mit Trail-Modulen, Hindernissen und Streckenelementen
    • Zusätzliche Trail-Parcours-Ausstattungen und erweiterte Pumptrack-Elemente
    • Sportboxen als digitale Ausleiheinheiten sowie Fitnessgeräte
    • Erweiterte technische Anlagen (Entwässerung, Versickerung, Beleuchtung, elektrische Infrastruktur)
    • Größerer Umfang an befestigten Wegen, Plätzen und Aufenthaltsbereichen
    • Zusätzliche Einbauten wie Bänke, Abstellanlagen und Informationselemente
    • Einen Spielplatz
    • Eine überdachte Multifunktionsfläche
    • Ein Sportheim mit Funktionsräumen, Kursräumen, Sanitäranlagen und Rad-Café
    • Lagerräume und Fahrrad-Waschplatz

    Basisvariante ohne zusätzliche Förderung

    Diese Variante beschränkt sich auf den funktionalen Kern:

    • Flächenbezogene Herstellung der Cross-Country-Anlage
    • Flächenbezogene Herstellung des Pumptracks
    • Ein einzelnes Fitnessgerät der Basisausstattung
    • Technische Anlagen in reduzierter Ausführung
    • Einfache Wege- und Platzbefestigungen ohne zusätzliche Aufenthaltsmodule
    • Nur notwendige Einfriedungen und minimale Einbauten

    Bereits gesicherte Maßnahmen

    Unabhängig von der Förderentscheidung stehen bestimmte Maßnahmen fest, für die bereits eine Förderung von 500.000 Euro aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten wurde:

    • Vorbereitende Erschließungsmaßnahmen (Abwasser, Wasser, Strom, Zisterne)
    • Erdbauarbeiten und Baureifmachung für Pumptrack und MTB-Area
    • Teilsanierung der bestehenden Asphaltstrecke
    • Einfriedung der Gesamtanlage
    • Projektbezogene Kommunikation sowie Planungs- und Steuerungsleistungen

    Umsetzung in Bauabschnitten

    Die Realisierung erfolgt über planungsrechtliche Sicherungen, konzeptionelle Vorbereitungen und aufeinanderfolgende Bauabschnitte. Diese bestehen aus Erschließungsmaßnahmen, der Herstellung von Sport- und Bewegungsflächen sowie dem Bau der zugehörigen Infrastruktur.

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit nimmt die Mitteilung der Verwaltung am 29. Mai 2026 zur Kenntnis.

  • Olympia-Bewerbung: Bochum als Austragungsort für Fußball und Modernen Fünfkampf geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung beantwortet Fragen der Linksfraktion zur geplanten Olympia-Bewerbung des Landes NRW. Bochum soll Wettkämpfe im Fußball und Modernen Fünfkampf ausrichten, konkrete Kosten und Anforderungen sind jedoch noch unklar.

    Das Land Nordrhein-Westfalen plant gemeinsam mit 16 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr eine Bewerbung für die Olympischen Spiele beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die Bewerbung soll bis zum 6. Juni 2026 eingereicht werden. Bochum ist als Austragungsort für Fußball- und Fünfkampf-Wettbewerbe vorgesehen.

    Geplante Sportstätten

    Für die olympischen Wettbewerbe sind drei Sportstätten in Bochum vorgesehen:

    • Vonovia Ruhrstadion für Fußball-Wettbewerbe
    • Lohrheidestadion für den Modernen Fünfkampf
    • Jahrhunderthalle Bochum für das Fechten als Teil des Modernen Fünfkampfs

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    Zustand und Kosten der Sportstätten ungewiss

    Die Verwaltung kann keine belastbare Aussage zum baulichen und technischen Zustand der Sportstätten für das Jahr 2044 treffen. Der Zustand hänge von langfristigen Erhaltungszyklen, technischen Entwicklungen und gesetzlichen Anforderungen ab. Unabhängig von einer Olympia-Bewerbung lägen es im Interesse der Betreiber und Eigentümer, die Anlagen dauerhaft in gutem Zustand zu halten.

    Eine „olympiaspezifische“ Kostenbetrachtung ist laut Verwaltung derzeit nicht möglich. Die Instandhaltungsmaßnahmen ergäben sich aus dem regulären Betrieb. Konkrete Kosten könnten erst bei Vorliegen zusätzlicher Anforderungen durch ein Organisationskomitee oder internationale Verbände ermittelt werden.

    Infrastruktur und Verkehrsanbindung

    Konkrete zusätzliche Infrastrukturprojekte lassen sich nach Angaben der Verwaltung noch nicht benennen. Diese hingen von der finalen Standort-, Mobilitäts- und Sicherheitsplanung ab. Wenn überhaupt, seien vor allem temporäre Maßnahmen wie Verkehrslenkung oder temporäre Parkflächen zu erwarten.

    Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verkehrsanbindung zwischen dem Hauptbahnhof und den Wettkampfstätten grundsätzlich mit dem ÖPNV leistungsfähig darstellbar ist. Ein verbindliches Zeitfenster hänge von verschiedenen Faktoren ab und werde im weiteren Verfahren präzisiert.

    Prozessbezogene Vorgaben vom Land

    Der Stadtverwaltung liegen seit der Konkretisierung des Bewerbungsprozesses verschiedene Vorgaben vom Land NRW vor. Diese betreffen insbesondere die kommunale Einbindung, die Vorbereitung des Ratsbürgerentscheids (Auszählung am 19. April 2026) sowie die abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit.

    Das Land NRW betont in seinen Informationen zur Bewerbung, dass Investitionen in die Infrastruktur im Sinne „ohnehin geplanter Verbesserungen“ unterstützt werden sollen. Die Bewerbung sei auf nachhaltige Mobilität und eine Stärkung des ÖPNV ausgerichtet.

  • UWG und Wattenscheider Chance fordern Änderungen beim Umbau des August-Bebel-Platzes

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die UWG-Bezirksfraktion und die Wattenscheider Chance haben einen Änderungsantrag zum geplanten Umbau des August-Bebel-Platzes in Wattenscheid vorgelegt. Sie fordern unter anderem den Verzicht auf Neubauten, die Errichtung eines Wasserspielplatzes und den Erhalt der Befahrbarkeit für Autos.

    Grünflächen statt Neubauten

    Die Antragsteller wollen die nördliche Platzkante durch Grünbepflanzung statt durch einen Neubau gestalten. Damit soll eine markante Abgrenzung des August-Bebel-Platzes geschaffen werden, ohne den Platz weiter zu verbauen.

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    Wasserspielplatz soll Pavillons ersetzen

    An Stelle der bestehenden Pavillons im südöstlichen Bereich soll ein Wasserspielplatz mit Begrünung und Sitzgelegenheiten entstehen. Für die betroffenen Gewerbe- und Einzelhandelsgeschäfte in den wegfallenden Pavillons soll die Verwaltung unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten Ersatzstandorte anbieten. Dabei haben leerstehende Räumlichkeiten in der Nähe des Platzes Priorität.

    Motorisierter Verkehr soll erhalten bleiben

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass der August-Bebel-Platz weiterhin für den motorisierten Individualverkehr befahrbar bleibt. Die Höchstgeschwindigkeit soll auf 20 km/h begrenzt werden. Eine zusätzliche Fahrradspur sei nicht erforderlich und würde „ersatzlos“ entfallen. Die Ampel zur Voedestraße könnte durch eine Fußgänger-Bedarfsampel ersetzt werden.

    Multifunktionsplatz für verschiedene Nutzungen

    • Weiterhin als Parkplatz im täglichen Gebrauch
    • Ersatzfläche für den Wochenmarkt
    • Nutzung für Sonderveranstaltungen
    • Berücksichtigung ökologischer Anforderungen

    Begründung der Antragsteller

    Hans-Josef Winkler und Wolfgang Rohmann begründen ihren Antrag mit der Notwendigkeit, die Aufenthaltsqualität und Sauberkeit des zentralen Ankerplatzes zu verbessern. Geplante Neubauten würden den Platz weiter verbauen und den „notwendigen offenen Charakter“ verhindern.

    Die Antragsteller befürchten bei einer Sperrung für den Autoverkehr starke Belastungen durch umgeleiteten Straßenverkehr in umliegenden Wohngebieten sowie einen wirtschaftlichen Niedergang der Geschäfte am Platz. Eine zusätzliche Fahrradspur würde die verkehrliche Trennung des Platzes vergrößern und den Platzcharakter unnötig einschränken.

  • Die Linke fragt nach mehr bezahlbarem Wohnraum im Rechener Park West

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte stellt sechs Anfragen zum geplanten Neubaugebiet „Rechener Park West“. Dabei geht es um die Erhöhung der Quote für geförderten Mietwohnungsbau, klimafreundliches Bauen und bessere Bürgerbeteiligung.

    Die Fraktionsvorsitzende Ida Paul richtet ihre Anfragen an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke zur 4. Sitzung der Bezirksvertretung am 21. Mai 2026. Im Zentrum steht der Bebauungsplan Nr. 987 für das Neubaugebiet „Rechener Park West“.

    Mehr geförderten Wohnungsbau gefordert

    Die Anfrage zielt darauf ab, die geplante Quote von mindestens 40 Prozent der Wohnfläche im geförderten Mietwohnungsbau zu erhöhen. Die Fraktion möchte wissen, unter welchen Bedingungen noch mehr bezahlbaren Wohnraum bereitgestellt werden könnte.

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    Klimaschutz und Mobilität im Fokus

    Die Linke erkundigt sich, ob der Bebauungsplan ausschließlich klimafreundliche mehrgeschossige Bauweise vorsieht. Zudem fragt sie, ob durch eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots mit verdichteter Buslinientaktung die Anzahl der PKW-Stellplätze für ein klimafreundliches und autoreduziertes Wohnen verringert werden könnte.

    Soziale Infrastruktur und Mehrgenerationenwohnen

    • Einrichtung eines Quartierstrefpunkts ohne Verzehrzwang für das soziale Miteinander
    • Förderung solidarischen Wohnens durch gezielte Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern

    Kritik an mangelnder Bürgerbeteiligung

    Die Fraktion kritisiert, dass die letzte Bürgerbeteiligung laut Verwaltungsvorlage bereits acht Jahre zurückliegt. Sie möchte wissen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, die Belange aller beteiligten Bürger bereits in der Planungsphase kontinuierlich einzubringen.

  • SPD, Grüne und Die Linke beantragen Ertüchtigung des Trampelpfads zwischen Hauptfriedhof und Kleingartenanlage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die drei Fraktionen wollen 15.000 Euro aus bezirklichen Mitteln für die Wegeverbindung zur Verfügung stellen. Sie sehen den Pfad als beliebte Spazierstrecke, die verschiedene Grünanlagen miteinander verbindet.

    Die SPD-Fraktion, die Grüne Fraktion und die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Ertüchtigung des Trampelpfads zwischen Buselohstraße, Kleingartenanlage „Auf der Prinz“ und Hauptfriedhof eingereicht.

    Antrag sieht Finanzierung aus bezirklichen Mitteln vor

    Der Änderungsantrag zur ursprünglichen Beschlussvorlage Nr. 20261152 enthält zwei zentrale Punkte:

    • Die Bezirksvertretung soll beschließen, die Wegeverbindung zwischen dem Hauptfriedhof und der Kleingartenanlage „Auf der Prinz“ zu ertüchtigen.
    • Die benötigten 15.000 Euro sollen aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung gestellt werden.

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    Beliebte Spazierstrecke durch Grünanlagen

    In ihrer Begründung stimmen die Fraktionen der Verwaltungseinschätzung zu, dass der Weg keine notwendige Wegeverbindung zum Friedhof darstellt und daher nicht für Funktionsstrecken genutzt wird. Gespräche mit Bürgern vor Ort hätten jedoch ergeben, dass der Weg eine beliebte Spazierstrecke sei.

    Die Wegeverbindung ermögliche es, vom Hauptfriedhof über die Kleingartenanlage zum Grüngürtel auf der anderen Seite der Buselohstraße zu gelangen, von dem aus die Kleingartenanlage „Auf den Alpen“ erreicht werde. So entstehe ein Spaziergang, der an keiner größeren Straße entlangführe.

    Attraktivierung durch Café und Spielplatz

    Ältere Menschen hätten berichtet, dass die Spazierstrecke durch das seit einiger Zeit im Fritz-Bauer-Forum befindliche Café attraktiviert worden sei. Familien mit Kindern wiesen darauf hin, dass sie so den beliebten Spielplatz Bonhoefferstraße in ihre Spazierstrecke einbauen können, der auch über eine Seilbahn verfügt.

    Den Änderungsantrag haben die Fraktionsvorsitzenden David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne) und Ida Johanna Paul (Die Linke) am 18. April 2026 eingereicht. Er soll in der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026 behandelt werden.

  • CDU Wattenscheid beantragt Überarbeitung der Bebel-Platz-Pläne

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid fordert grundlegende Änderungen am geplanten Umbau des August-Bebel-Platzes. In einem sechsteiligen Änderungsantrag verlangt sie unter anderem den Erhalt der Befahrbarkeit für Autos und den Verzicht auf einen geplanten Neubau.

    Befahrbarkeit soll erhalten bleiben

    Die CDU-Fraktion lehnt eine vollständige Sperrung des August-Bebel-Platzes für den motorisierten Individualverkehr ab. Stattdessen soll die Befahrbarkeit weiterhin ermöglicht werden, um die Erreichbarkeit des Bereiches nicht einzuschränken.

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    Verzicht auf Neubau und Parkplatz-Modernisierung

    Auf die Errichtung eines geplanten nördlichen Neubaus soll verzichtet werden. Der bestehende Parkplatz soll stattdessen in die Gesamtplanung integriert und modernisiert werden. Dabei fordert die CDU wasserdurchlässige Pflastersteine oder versickerungsfähige Beläge, um Förderprogramme in Anspruch nehmen zu können.

    Toiletten und bessere Aufenthaltsqualität

    Die Planung soll um eine öffentliche Toilettenanlage erweitert werden. Zusätzlich fordert die CDU mehr Sitzgelegenheiten, gegebenenfalls kombiniert mit Spieltischen aus Stein für Schach oder Mühle. Zum Schutz vor Sonneneinstrahlung sollen festinstallierte Sonnenschirme oder vergleichbare Verschattungselemente eingeplant werden.

    Multifunktionale Nutzung im Fokus

    Die geplante Begrünung mit zusätzlichen Bäumen und Grünflächen soll grundsätzlich beibehalten werden. Gleichzeitig müssen aber ausreichend zusammenhängende Freiflächen für den Wochenmarkt und Veranstaltungen wie „Der Bebel bebt“ erhalten bleiben.

    Alternative Planungsvarianten gefordert

    Die Verwaltung soll zwei alternative Planungsvarianten vorlegen:

    • eine Variante mit den bestehenden Pavillons
    • eine Variante ohne die bestehenden Pavillons

    Dabei soll geprüft werden, ob die derzeit in den Pavillons befindlichen Geschäfte in bestehende Leerstände im Umfeld umgesiedelt werden können.

    Begründung: Zentrale Funktion des Platzes

    In ihrer Begründung betont die CDU die zentrale Bedeutung des August-Bebel-Platzes für die Wattenscheider Innenstadt. Eine vollständige Sperrung für den motorisierten Verkehr könnte negative Auswirkungen auf den Einzelhandel haben. Gleichzeitig begrüßt die Fraktion die geplante ökologische Aufwertung, fordert aber flexible Nutzungsmöglichkeiten für Märkte und Veranstaltungen.

    Marc Westerhoff hat den Antrag für die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid unterzeichnet. Die Ergebnisse der überarbeiteten Planung sollen der Bezirksvertretung vorgestellt werden.