Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • AfD beantragt Ertüchtigung von Trampelpfad zwischen Hauptfriedhof und Kleingartenanlage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die AfD-Bezirksfraktion will eine bestehende Wegeverbindung zwischen dem Hauptfriedhof und der Kleingartenanlage „Auf der Prinz“ ausbauen lassen. Dafür sollen 15.000 Euro aus bezirklichen Mitteln bereitgestellt werden.

    Änderungsantrag für Wegeverbindung

    Die AfD-Bezirksfraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat einen Änderungsantrag zur Ertüchtigung des Trampelpfads zwischen Buselohstraße, der Kleingartenanlage „Auf der Prinz“ und dem Hauptfriedhof eingereicht. Der Antrag wird am 21. Mai 2026 in der Bezirksvertretung zur Entscheidung gestellt.

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    Drei-Punkte-Programm für Wegausbau

    Der Änderungsantrag der AfD umfasst drei konkrete Punkte:

    • Die Bezirksvertretung soll die Ertüchtigung der Wegeverbindung zwischen Hauptfriedhof und Kleingartenanlage „Auf der Prinz“ beschließen
    • Die benötigten 15.000 Euro sollen aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung gestellt werden
    • Der sanierte Weg soll mit einer Umlaufsperre für den Fahrradverkehr ausgestattet werden

    Bestehender Trampelpfad soll ausgebaut werden

    Bei der Wegeverbindung handelt es sich um einen bereits bestehenden Trampelpfad, der eine Verbindung zwischen dem Hauptfriedhof und der Kleingartenanlage „Auf der Prinz“ schafft. Durch die geplante Ertüchtigung soll der informell entstandene Weg zu einer offiziellen Wegeverbindung ausgebaut werden.

  • Verwaltung äußert sich zur Entwicklung des ThyssenKrupp-Geländes

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Linksfraktion zur geplanten Entwicklung des 68 Hektar großen ehemaligen ThyssenKrupp-Werksgeländes an der Castroper Straße geantwortet. Dabei wird deutlich: Konkrete Aussagen zu Sanierungskosten und Finanzierung sind derzeit noch nicht möglich.

    Die Linksfraktion hatte sich in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 22. Januar nach dem aktuellen Stand der Planungen für das Industriegelände erkundigt, das Potenzial für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen bietet.

    Altlastenverdacht ohne konkrete Erkenntnisse

    Das Gelände der Stahlwerke Bochum ist als Altlastenverdachtsfläche im städtischen Altlastenkataster unter der Nummer 1/4.02 verzeichnet. Da es sich noch um einen laufenden Betrieb handelt, liegen der Verwaltung jedoch keine konkreten Erkenntnisse über den Bodenzustand vor.

    Eine historische Recherche wurde bereits durchgeführt, basierend auf:

    • Multitemporaler Luftbildauswertung
    • Vorhandenen Akten im Rahmen der Katasterarbeit
    • Dokumentation zu Altlastenanfragen

    Die notwendigen Bodenuntersuchungen sollen erst im Rahmen der Betriebsstilllegung erfolgen. Anschließend muss ein auf die konkrete Planung abgestimmtes Untersuchungsprogramm entwickelt werden.

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    Sanierungskosten noch nicht bezifferbar

    Auf die Frage nach den geschätzten Sanierungskosten für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen kann die Verwaltung noch keine Antwort geben. Sowohl das mögliche Schadstoffspektrum als auch die genaue Folgenutzung in den einzelnen Bereichen seien noch unbekannt.

    Haftung des Verursachers

    Bezüglich der rechtlichen Verpflichtungen von ThyssenKrupp als möglichem Verursacher von Altlasten verweist die Verwaltung auf § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Demnach haftet ein früherer Eigentümer auch nach Veräußerung weiterhin für Sanierungsmaßnahmen – unabhängig von einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Grundstück.

    Die Verwaltung empfiehlt, zur Verminderung des Haftungsrisikos der Stadt geeignete Maßnahmen und Vertragsregelungen mit der Unteren Bodenschutzbehörde und dem Rechtsamt abzustimmen.

    Finanzierung erst nach möglichem Erwerb

    Da sich das Grundstück noch im Privateigentum befindet, will die Verwaltung erst nach einem möglichen Erwerb durch die Stadt weitergehende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen veranlassen. Auf Basis des Kaufpreises und der ermittelten Kosten soll dann ein entsprechendes Finanzierungsmodell entwickelt werden.

  • Verkehrskonzept für Bochum-Ehrenfeld: Bezirksvertretung fordert Gesamtlösung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat die Verwaltung beauftragt, ein verkehrspolitisches Gesamtkonzept für den Bereich Romanusplatz/Friederikastraße/Hunscheidtstraße zu entwickeln. Das Konzept soll verschiedene Verkehrsprobleme im Stadtteil Bochum-Ehrenfeld lösen.

    Umfassendes Verkehrskonzept gefordert

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat in ihrer Sitzung am 5. März 2026 mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung mit der Entwicklung eines verkehrspolitischen Gesamtkonzeptes für den Stadtteil Bochum-Ehrenfeld zu beauftragen. Das Konzept soll den Bereich Romanusplatz/Friederikastraße/Hunscheidtstraße umfassen.

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    Prüfung verschiedener Verkehrsaspekte

    Das zu entwickelnde Konzept soll mehrere Aspekte berücksichtigen:

    • Nutzung des Parkplatzes der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn See für Anwohnerparken
    • Sicherstellung der Rettungszufahrten für das Bergmannsheil
    • Lenkung von Besuchs- und Arbeitsverkehr unter Beteiligung des Bergmannsheils
    • Vorrang des ÖPNV durch verbesserte Busanbindung und Bustaktung sowie weitere verkehrsrechtliche Anordnungen
    • Sanierung der Straßen und der Gehwege
    • Klimafolgenanpassungen, insbesondere Hitzeschutz

    Weiterleitung an Fachausschuss

    Die Anregung der Bezirksvertretung wird am 27. Mai 2026 dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Mitteilung der Verwaltung wurde von Helena Sakanovic aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation verfasst.

  • SPD-Fraktion fordert Neuausrichtung der August-Bebel-Platz-Planung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDer Antrag wird zurückgezogen.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid lehnt die bisherige Umbauplanung für den August-Bebel-Platz ab und fordert eine wirtschaftlich tragfähige Alternative. Statt vollständiger Autofreiheit soll der Platz weiterhin befahrbar bleiben und schrittweise aufgewertet werden.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat einen Änderungsantrag zur geplanten Umgestaltung des August-Bebel-Platzes eingereicht. Der Antrag sieht vor, der vorliegenden Planung nicht zuzustimmen und stattdessen eine grundlegend neue Herangehensweise zu verfolgen.

    Bisherige Großplanung soll gestoppt werden

    Die Fraktion spricht sich gegen die Fortführung der umfassenden Umbauplanung mit vollständiger Autofreiheit aus. Stattdessen fordert sie eine wirtschaftlich tragfähige, schrittweise und umsetzbare Planung. Die Verwaltung soll auf Basis von fünf Leitplanken einen realistischen Maßnahmenplan erarbeiten.

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    Fünf-Punkte-Plan für pragmatische Lösung

    Der Änderungsantrag definiert konkrete Anforderungen an die Neuplanung:

    • Keine Fortführung der bisherigen Großplanung: Die umfassende Umbauplanung mit vollständiger Autofreiheit wird nicht weiterverfolgt.
    • Erhalt der Erreichbarkeit: Der August-Bebel-Platz soll weiterhin für den motorisierten Individualverkehr erreichbar und befahrbar bleiben. Verkehrsberuhigende Maßnahmen und Verbesserungen für Fußgänger, Radverkehr und ÖPNV sollen geprüft werden.
    • Sichtbare punktuelle Aufwertung: Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung von Aufenthaltsqualität, Sauberkeit, Begrünung, Verschattung, Sitzgelegenheiten, Beleuchtung und Barrierefreiheit sollen entwickelt werden.
    • Multifunktionale Nutzung sichern: Der Platz soll flexibel nutzbar bleiben für Parken, Wochenmarkt, Veranstaltungen, Außengastronomie und Aufenthalt.
    • Einbettung in Gesamtkonzept: Die Planung soll in ein Gesamtkonzept für die Wattenscheider Innenstadt eingebettet werden, insbesondere mit Blick auf Alter Markt, Fußgängerzone und Friedrich-Ebert-Straße.

    Kritik an mangelnder Akzeptanz

    In der Begründung führt die SPD-Fraktion aus, dass die bisherige Planung keine ausreichende Akzeptanz finde. Insbesondere die vollständige Herausnahme des motorisierten Individualverkehrs sowie mögliche Auswirkungen auf Einzelhandel, Gastronomie und umliegende Wohnstraßen würden erhebliche Fragen aufwerfen. Auch der Umfang der Maßnahme, die Kostenentwicklung und die praktische Umsetzbarkeit sprächen gegen die bisherige Planung.

    Forderung nach pragmatischer Lösung

    Thomas Dißelbeck von der SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid betont, dass es nicht darum gehe, eine Aufwertung des August-Bebel-Platzes zu verhindern. Vielmehr solle der Fokus auf eine pragmatische, wirtschaftlich tragfähige und bürgernahe Lösung gelegt werden. „Wattenscheid braucht jetzt keinen weiteren Planungskonflikt, sondern einen machbaren Ansatz mit konkreten Verbesserungen“, heißt es in der Begründung.

    Der Änderungsantrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 19. Mai 2026 behandelt.

  • Soldatenfigur des Kriegerdenkmals in Langendreer soll entfernt und eingelagert werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Ehrenmal-Vereinigung e.V. beantragt den Rückbau der beschädigten Soldatenfigur am denkmalgeschützten Kriegerehrenmal an der Unterstraße/Ecke Alte Bahnhofstraße. Die Untere Denkmalbehörde will dem Antrag stattgeben und sieht den Denkmalwert weiterhin als erhalten an.

    Wiederholte Vandalismus-Schäden als Auslöser

    Das seit 2006 unter Denkmalschutz stehende Kriegerehrenmal ist seit Jahren von Beschädigungen betroffen. Besonders der Kopf der Soldatenfigur wird wiederholt abgeschlagen. Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu Verunstaltungen, indem verschiedene Gegenstände anstelle des fehlenden Kopfes aufgesetzt werden.

    Die Ehrenmal-Vereinigung e.V. als Eigentümerin des Denkmals sieht sich aus Alters- und finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage, die wiederkehrenden Schäden zu beseitigen. Der Verein verspricht sich von der Entfernung der Soldatenfigur und der stattdessen geplanten Anbringung einer Gedenktafel eine Verringerung der Angriffsfläche für weitere Beschädigungen.

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    Übergabe an Nachfolger geplant

    In vorausschauender Weise beabsichtigt der Verein, das Denkmal im sanierten Zustand an mögliche Nachfolger zu übergeben. Entsprechende Gespräche wurden bereits mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. geführt.

    Denkmalbehörde sieht Chance für neue Erinnerungskultur

    Die Untere Denkmalbehörde hat sich intensiv mit dem Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte ausgetauscht. Beide Stellen teilen die Auffassung, dass die Funktion des Objekts als Denkmal nicht davon abhängt, ob der Soldat zukünftig Teil des Denkmals sein wird oder nicht.

    Das Stadtarchiv ist der Ansicht, dass der partielle Rückbau des Soldaten die Chance bietet, in einer anderen Formensprache auch einer anderen Auffassung von Gedenk- und Erinnerungskultur Raum zur Entfaltung zu geben. Die Skulptur verleihe dem Denkmal eine aus der Entstehungszeit zu begreifende martialisch-militaristische Form.

    Auflagen für den Rückbau

    Die Untere Denkmalbehörde beabsichtigt, für die Entfernung der Soldatenfigur eine Erlaubnis zu erteilen. Dem Verein soll aufgegeben werden sicherzustellen, dass:

    • Die Reste der Figur zerstörungsfrei entfernt und geeignet eingelagert werden
    • Die als Ersatz geplante Gedenktafel baulich und inhaltlich mit der Unteren Denkmalbehörde und dem Zentrum für Stadtgeschichte abgestimmt wird

    Die Stadt hat nicht die Intention, das Kriegerehrenmal als Eigentümerin zu übernehmen. Dem Antrag soll erst stattgegeben werden, wenn mögliche Eigentümernachfolger festgelegt werden konnten.

    Denkmalwert bleibt erhalten

    Aus denkmalfachlicher Sicht bleibt der Denkmalwert des Kriegerehrenmals erhalten; es erfolgt lediglich eine Fortschreibung des Denkmalumfangs. Die Entscheidung wurde mit der zuständigen Fachbehörde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) abgestimmt.

  • Städtisches Grundstück an der Alten Wittener Straße geht an gemeinschaftliches Wohnprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt will ein Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben. Eine Auswahlkommission hat bereits eine Entscheidung getroffen, nun haben die Gewinner ein Jahr Zeit zur Projektkonkretisierung.

    Konzeptvergabe erfolgreich abgeschlossen

    Für das städtische Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 wurde eine Konzeptvergabe für gemeinschaftliche Wohnprojekte durchgeführt. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits am 3. Juli 2025 die grundsätzliche Vergabe im Erbbaurecht beschlossen.

    Im Rahmen des Verfahrens waren Interessierte aufgerufen, ihre Ideen für das Grundstück anhand von Leitfragen textlich und grafisch darzustellen. Eine Auswahlkommission wählte am Ende des Verfahrens ein gemeinschaftliches Wohnprojekt aus.

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    Konkretisierungsphase läuft

    Das erstplatzierte Wohnprojekt hat nun ein Jahr Zeit, seine Projektplanung und -umsetzung zu konkretisieren. Anschließend soll ein Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück unterzeichnet werden.

    Beschlussfassung in nicht-öffentlicher Sitzung

    Die verschiedenen Gremien befassen sich zunächst zur Kenntnisnahme mit der Vorlage:

    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung des Grundstücks erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

  • CDU fragt nach Sanierungsbedarf der Uhlandstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion will von der Verwaltung wissen, wann die stark beschädigte Uhlandstraße im Stadtparkviertel saniert wird. In einer Anfrage für den Mobilitätsausschuss kritisiert sie Schlaglöcher und Risse, die besonders Radfahrer und ältere Menschen beeinträchtigen.

    Erhebliche Schäden am Fahrbahnbelag

    Die Uhlandstraße weist nach Angaben der CDU-Fraktion erhebliche Schäden am Fahrbahnbelag auf. Schlaglöcher, Risse und unebene Streckenabschnitte stellten eine Beeinträchtigung für alle Verkehrsteilnehmer dar, insbesondere für Radfahrende und ältere Menschen. Der Straßenzustand gebe hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der langfristigen Substanzerhaltung Anlass zur Sorge.

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    Besondere Anforderungen durch Denkmalschutz

    Die Straße liegt im Stadtparkviertel, in dem besondere Ansprüche an den Denkmalschutz bestehen. Die Verwaltung hatte in Mitteilungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte im Jahr 2024 dargestellt, dass ein Gesamtkonzept zur denkmalgerechten Sanierung der Straßen innerhalb des Denkmalbereichs Stadtparkviertel erstellt werden soll.

    Sieben Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 stellen Dr. Benedikt Gräfingholt und Dr. Stefan Jox sieben konkrete Fragen:

    • Wann wurde die Uhlandstraße zuletzt einer systematischen Straßenzustandsbewertung unterzogen und welcher Zustandswert wurde ermittelt?
    • Ist die Uhlandstraße im aktuellen Straßensanierungsprogramm erfasst und wann ist eine Maßnahme geplant?
    • Falls nicht im Sanierungsprogramm enthalten: Aus welchem Grund nicht und ist eine Aufnahme im kommenden Programmzeitraum vorgesehen?
    • Welche kurzfristigen Schadensbehebungsmaßnahmen sind bis zur Grundsanierung geplant?
    • Ist eine Kombination der Straßensanierung mit anderen Infrastrukturmaßnahmen angedacht?
    • Wann wird das Gesamtkonzept zur denkmalgerechten Sanierung fertiggestellt?
    • Welcher Zeithorizont ergibt sich daraus für die Sanierung der Uhlandstraße?

    Die CDU-Fraktion fordert dabei, den historischen Charakter zu wahren und gleichzeitig die Straßen an heutige Anforderungen anzupassen.

  • CDU fragt nach Fortschritt bei Brückensanierungen auf der Universitätsstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die CDU-Ratsfraktion will wissen, wie es um die geplanten Brückensanierungen auf der Universitätsstraße steht. Besonders interessiert sie sich für die Abstimmung mit anderen Bauvorhaben und den Neubau der Autobahnbrücke.

    Koordination mit anderen Baumaßnahmen im Fokus

    Die CDU-Ratsfraktion richtet vier konkrete Fragen an die Verwaltung bezüglich der Brückensanierungen auf der Universitätsstraße. Hintergrund ist eine Verwaltungsmitteilung vom Oktober 2025, in der ein Zeitplan für die Sanierung weiterer Brücken vorgestellt wurde. Die meisten Brückenbauwerke stehen jedoch in Abhängigkeit von Abstimmungen mit anderen Baumaßnahmen.

    Betroffen sind Planungen der Autobahn GmbH zur Brücke über die A448 sowie Baumaßnahmen von RUB und BLB. Der verkehrspolitische Sprecher Dr. Stefan Jox möchte konkret wissen:

    • Ob die angekündigten Klärungen zum Brückenbauwerk Uni-Mitte mit RUB und BLB sowie zu den Brückenbauwerken Rahmenstadt, Markstraße und Fußgängertunnel mit der Autobahn GmbH durchgeführt wurden
    • Wie der aktuelle Sachstand der Klärungen aussieht und ob der Terminplan konkretisiert werden kann
    • Wann mit dem Beginn des Neubaus der Brücke der Universitätsstraße über die A448 zu rechnen ist
    • Warum sich die Bautätigkeiten an der Ausfahrt Bochum-Wiemelhausen verzögern und ob die Wiedereröffnung bis Februar 2027 eingehalten werden kann

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    Sperrung der Autobahnausfahrt sorgt für Umleitungsverkehr

    Seit Anfang April ist die Ausfahrt der Anschlussstelle Bochum-Wiemelhausen in Fahrtrichtung Dortmund langfristig gesperrt. Die Autobahn GmbH hat als Zeitraum bis Februar 2027 mitgeteilt. Die Sperrung führt zu Umleitungsverkehr auch auf städtischen Straßen. Die CDU kritisiert, dass größere Bautätigkeiten an der Ausfahrt mit Ausnahme des Rückbaus von Leitplanken und Beschilderungen nicht zu erkennen seien.

    Die Anfrage ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 vorgesehen.

  • Stadt tauscht Flächen für Regenrückhaltebecken und Aufforstung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum plant einen Flächentausch zwischen Bochum-Gerthe und Dortmund-Bövinghausen. Dabei stellt sie Flächen am Harpener Hellweg für den Bau eines Regenrückhaltebeckens zur Verfügung und erhält im Gegenzug Aufforstungsflächen an der Straße „Stenbocke“.

    Regenrückhaltebecken am Harpener Bach geplant

    Eine externe Behörde benötigt Flächen für ein neues Regenrückhaltebecken (RRB) in direkter Nachbarschaft des Harpener Bachs in Bochum-Gerthe. Die Stadt Bochum stellt die notwendigen Teilgrundstücke am Harpener Hellweg zur Verfügung.

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    Aufforstungsflächen in Dortmund-Bövinghausen

    Im Rahmen des Tauschgeschäfts erwirbt die Stadt Bochum ein Teilgrundstück an der Straße „Stenbocke“ in Dortmund-Bövinghausen. Diese Flächen sollen für Aufforstungen genutzt werden, die im Zusammenhang mit verschiedenen baulichen Entwicklungsmaßnahmen im Stadtgebiet Bochum erforderlich sind.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die Beschlussfassung zu diesem Tauschgeschäft erfolgt entsprechend der städtischen Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 2. Juni 2026 über das Vorhaben informiert, der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026.

  • Konzeptvergabe für Wohnprojekt am Hiltroper Volkspark soll starten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung plant die Vermarktung des etwa ein Hektar großen Geländes am Castroper Hellweg über eine Konzeptvergabe im Erbbaurecht. Entstehen sollen rund 70 Wohneinheiten mit einem 40-Prozent-Anteil an gefördertem Wohnraum.

    Die Stadt will noch 2026 mit der Vermarktung der Fläche für das Projekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ beginnen. Das Areal liegt am Castroper Hellweg gegenüber dem Schulzentrum Gerthe auf dem ehemaligen Kirmesplatz. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. Juni über das Vermarktungskonzept entscheiden.

    Städtebaulicher Entwurf sieht gemischtes Quartier vor

    Nach dem aktuellen städtebaulichen Vorentwurf sind etwa 70 Wohneinheiten geplant. Die Erschließung erfolgt über den Castroper Hellweg. Um das Quartier weitgehend autofrei zu gestalten, soll direkt am Eingang ein Parkhaus oder eine Tiefgarage entstehen, ergänzt um eine Mobilitätsstation mit Sharing-Angeboten.

    Die Bebauung ist abgestuft geplant: vier Geschosse am Castroper Hellweg, drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss an der geplanten Erschließungsstraße und drei Geschosse Richtung Gerther Dahl. Am nordwestlichen Rand sind zweigeschossige Reihenhäuser vorgesehen. Im Erdgeschoss des Gebäudes am Castroper Hellweg sollen Dienstleistungen und Einzelhandel entstehen.

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    Gedenkort für ehemaliges Zwangsarbeiterlager geplant

    Die östlich angrenzende Fläche mit Baumbestand soll zu einer Parkanlage mit Gedenkort umgestaltet werden. Dort befand sich zum Ende des Zweiten Weltkriegs ein Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager der Bergbau AG Lothringen und der Eisen- und Hüttenwerke AG. Das Lager bestand aus elf Holzbaracken auf 11.500 Quadratmetern und war von Stacheldraht und einem Erdwall umgeben. Zum Kriegsende waren mindestens 550 Menschen dort untergebracht.

    Konzeptvergabe im Festpreisverfahren

    Die Vergabe erfolgt als Konzeptvergabe zum Festpreis im Erbbaurecht. Anders als beim bisherigen Bestgebotsverfahren entscheidet nicht das höchste Gebot, sondern allein die Qualität des eingereichten Konzepts über den Zuschlag. Bewertet werden architektonische und städtebauliche Qualität, ökologische Aspekte, Klimaschutzmaßnahmen und das Nutzungskonzept.

    Das Verfahren läuft in mehreren Stufen ab:

    • Ausschreibung der Wohnbaufläche durch die Verwaltung
    • Sechswöchiger Bewerbungszeitraum mit Nachweis der Leistungsfähigkeit
    • Auswahl von maximal vier Bewerbern durch die Verwaltung
    • Achtwöchige Konzepterstellung durch die ausgewählten Bewerber
    • Vorprüfung der Konzepte durch die Verwaltung
    • Entscheidung einer Auswahlkommission
    • Politischer Beschluss durch den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

    40 Prozent geförderte Wohnungen vorgeschrieben

    Entsprechend dem Handlungskonzept Wohnen muss der Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums mindestens 40 Prozent betragen. Angestrebt wird eine kleinteilige Mischung zwischen gefördertem und frei finanziertem Wohnraum ohne räumliche Konzentration.

    Erbbauzins gestaffelt nach Nutzungsart

    Der Erbbauzins beträgt für freifinanzierten Wohnungsbau 2 Prozent des Bodenwertes, für öffentlich geförderten Wohnungsbau während der Bindung 1 Prozent. Gewerbliche Nutzungen werden mit 4 Prozent veranschlagt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt den Grundstückswert als Bemessungsgrundlage.

    Zeitplan sieht Entscheidung Anfang 2027 vor

    Nach den Sommerferien 2026 soll der sechswöchige Bewerbungszeitraum beginnen. Die Konzepterstellung durch die ausgewählten Bewerber ist für acht Wochen geplant. Die Vorprüfung ist für Anfang 2027 vorgesehen, die Auswahlkommission entscheidet anschließend über den Gewinnerentwurf.