Schlagwort: Wirtschaft

  • Ruhr:HUB GmbH wird auf Wirtschaftsförderung Bochum verschmolzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum übernimmt alle Anteile der Ruhr:HUB GmbH von den anderen Gesellschaftern und verschmilzt die Gesellschaft anschließend rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum. Der Grund: Die bisherige Landesförderung ist weggefallen.

    Hintergrund der Umstrukturierung

    Die Ruhr:HUB GmbH wurde 2016 als gemeinsame Gesellschaft mehrerer Ruhrgebietsstädte gegründet, um als regionale Drehscheibe eine Plattform für digitale Startups, Mittelstand und Großunternehmen sowie Forschung und Wissenschaft zu schaffen. Bisher waren beteiligt:

    • Stadt Bochum (mittelbar über WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft): 18,686%
    • Stadt Essen (mittelbar über EWG): 18,686%
    • Stadt Dortmund: 18,686%
    • Stadt Duisburg (mittelbar): 18,684%
    • Stadt Gelsenkirchen: 3,287%
    • Stadt Mülheim (mittelbar): 3,287%
    • RVR (mittelbar über Business Metropole Ruhr): 18,684%

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    Finanzielle Situation führt zur Auflösung

    Die Finanzierung erfolgte bis September 2025 zur Hälfte durch Landesmittel im Rahmen der Initiative „Digitale Wirtschaft NRW“ sowie durch Gesellschafterbeiträge. Da die Landesförderung ab Oktober 2025 vollständig entfällt, ist die Überlebensfähigkeit der Gesellschaft nicht mehr gegeben.

    Laut Entwurf des Jahresabschlusses 2025 weist die Ruhr:HUB GmbH einen Jahresfehlbetrag von 898.262,46 Euro aus. Das verbleibende Eigenkapital beträgt nur noch 136.618,73 Euro. Für 2026 wird ein weiterer Fehlbetrag von 121.522,28 Euro prognostiziert, wodurch das Eigenkapital auf 15.096,45 Euro sinken würde – deutlich unter dem gezeichneten Kapital von 36.414,00 Euro.

    Dreistufiges Verfahren geplant

    Das Verfahren erfolgt in drei Schritten:

    • Die anderen Gesellschafter übertragen ihre Anteile (81,31%) unentgeltlich an die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum, die damit alleinige Gesellschafterin wird
    • Die Ruhr:HUB GmbH wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen
    • Die Wirtschaftsförderung übernimmt bereits 2026 die Durchführung des ruhrSUMMIT unter finanzieller Beteiligung der bisherigen Gesellschafter

    Schutz vor Altlasten

    Die bisherigen Gesellschafter stellen die übernehmende Wirtschaftsförderung von allen Steuern, Rückforderungen von Zuschüssen und sonstigen Forderungen frei, die ihre Ursache in Sachverhalten vor Vertragsabschluss haben – unabhängig davon, wann diese festgesetzt werden.

    ruhrSUMMIT bleibt erhalten

    Ein wichtiges Ziel der Verschmelzung ist die Fortsetzung des ruhrSUMMIT, des größten Startup-Events im Ruhrgebiet, das sich zur Leuchtturmveranstaltung für das regionale Gründungsökosystem entwickelt hat. Die Veranstaltung soll 2026 wie geplant stattfinden und künftig in Bochum fortgeführt werden.

    Die Vorberatung findet am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss statt, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Gesellschaftsvertrag der Unna Wasser & Mehr GmbH wird erweitert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Unna Wasser & Mehr GmbH plant eine Erweiterung ihres Unternehmensgegenstands um die Aufgabe der Stromnetzbetreiberrolle. Da die Gelsenwasser AG als Gesellschafter mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beteiligt ist, müssen die Räte der Städte Bochum und Dortmund über die Änderung des Gesellschaftsvertrags informiert werden.

    Erweiterung des Geschäftsbereichs

    Die Unna Wasser & Mehr GmbH, an der die Gelsenwasser AG mit 49 Prozent beteiligt ist, beabsichtigt eine Änderung ihres Gesellschaftsvertrags. Das Unternehmen möchte seinen Geschäftsbereich um die Stromnetzbetreiberrolle erweitern.

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    Kommunale Beteiligung über Stadtwerke

    An der Gelsenwasser AG sind die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich beteiligt. Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung der Verwaltung steht am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung.

    Nichtöffentliche Behandlung

    Die detaillierte Beschlussfassung erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unna Wasser & Mehr GmbH im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Dies ist nach der Geschäftsordnung des Rats zum Schutz schutzwürdiger Belange erforderlich.

  • Windenergie-Gesellschaft: Anpassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Im Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG muss der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Die Verwaltung informiert über die erforderlichen Schritte.

    Beteiligung bereits beschlossen

    Der Rat hatte bereits am 18. Dezember 2025 seine Zustimmung zur Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG in Höhe von 20 Prozent an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG erteilt. Diese Beteiligung macht nun eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der Windenergie-Gesellschaft notwendig.

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    Komplexe Beteiligungsstruktur

    Die Beteiligungsstruktur zeigt die Verflechtungen zwischen den kommunalen Unternehmen auf: An der Gemeindewerke Schermbeck ist die GELSENWASSER AG über die GELSENWASSER Energienetze GmbH zu 49 Prozent beteiligt. Die GELSENWASSER AG selbst steht mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich unter der Kontrolle der Städte Bochum und Dortmund.

    Beschlussfassung erforderlich

    Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich. Die entsprechenden Gremien werden über die Vertragsänderung in Kenntnis gesetzt.

    Nichtöffentliche Beratung

    Die Angelegenheit wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen zu schützen. Dies entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt.

  • Gelsenwasser gründet Infrastrukturgesellschaft Münsterland

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Gelsenwasser AG plant die Gründung einer neuen Infrastrukturgesellschaft im Münsterland. Da die Städte Bochum und Dortmund über ihre Stadtwerke mehrheitlich an Gelsenwasser beteiligt sind, müssen beide Stadträte der Gründung zustimmen.

    Beteiligung über Stadtwerke

    Die Gelsenwasser AG beabsichtigt, die Infrastrukturgesellschaft Münsterland mbH & Co. KG zu gründen. An dieser neuen Gesellschaft soll sich die Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit 51 Prozent als Kommanditistin beteiligen.

    Die Städte Bochum und Dortmund sind über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt. Daher ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich.

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    Beratung in Bochumer Gremien

    In Bochum wird die Angelegenheit zunächst am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und anschließend am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme behandelt.

    Die Beschlussfassung erfolgt jedoch im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Dies ist nach Angaben der Verwaltung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gelsenwasser AG und der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG notwendig.

  • Verwaltung äußert sich zur Entwicklung des ThyssenKrupp-Geländes

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Linksfraktion zur geplanten Entwicklung des 68 Hektar großen ehemaligen ThyssenKrupp-Werksgeländes an der Castroper Straße geantwortet. Dabei wird deutlich: Konkrete Aussagen zu Sanierungskosten und Finanzierung sind derzeit noch nicht möglich.

    Die Linksfraktion hatte sich in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 22. Januar nach dem aktuellen Stand der Planungen für das Industriegelände erkundigt, das Potenzial für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen bietet.

    Altlastenverdacht ohne konkrete Erkenntnisse

    Das Gelände der Stahlwerke Bochum ist als Altlastenverdachtsfläche im städtischen Altlastenkataster unter der Nummer 1/4.02 verzeichnet. Da es sich noch um einen laufenden Betrieb handelt, liegen der Verwaltung jedoch keine konkreten Erkenntnisse über den Bodenzustand vor.

    Eine historische Recherche wurde bereits durchgeführt, basierend auf:

    • Multitemporaler Luftbildauswertung
    • Vorhandenen Akten im Rahmen der Katasterarbeit
    • Dokumentation zu Altlastenanfragen

    Die notwendigen Bodenuntersuchungen sollen erst im Rahmen der Betriebsstilllegung erfolgen. Anschließend muss ein auf die konkrete Planung abgestimmtes Untersuchungsprogramm entwickelt werden.

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    Sanierungskosten noch nicht bezifferbar

    Auf die Frage nach den geschätzten Sanierungskosten für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen kann die Verwaltung noch keine Antwort geben. Sowohl das mögliche Schadstoffspektrum als auch die genaue Folgenutzung in den einzelnen Bereichen seien noch unbekannt.

    Haftung des Verursachers

    Bezüglich der rechtlichen Verpflichtungen von ThyssenKrupp als möglichem Verursacher von Altlasten verweist die Verwaltung auf § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Demnach haftet ein früherer Eigentümer auch nach Veräußerung weiterhin für Sanierungsmaßnahmen – unabhängig von einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Grundstück.

    Die Verwaltung empfiehlt, zur Verminderung des Haftungsrisikos der Stadt geeignete Maßnahmen und Vertragsregelungen mit der Unteren Bodenschutzbehörde und dem Rechtsamt abzustimmen.

    Finanzierung erst nach möglichem Erwerb

    Da sich das Grundstück noch im Privateigentum befindet, will die Verwaltung erst nach einem möglichen Erwerb durch die Stadt weitergehende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen veranlassen. Auf Basis des Kaufpreises und der ermittelten Kosten soll dann ein entsprechendes Finanzierungsmodell entwickelt werden.

  • Stadt beteiligt sich an bundesweitem Projekt für nachhaltigen Wirtschaftsverkehr

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Bochum nimmt am Projekt „Wirtschaftsverkehr nachhaltig gestalten“ des Deutschen Instituts für Urbanistik teil. Im Fokus steht die strategische Weiterentwicklung des städtischen Lieferdienstes „Bochum bringt’s“.

    Die Stadt beteiligt sich gemeinsam mit Duisburg, Kiel, Frankfurt am Main, Esslingen am Neckar und Ulm an dem bundesweiten Städteprojekt „Wirtschaftsverkehr nachhaltig gestalten (WiNa)“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Die Verwaltung und die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum (WEG) entsenden jeweils einen Mitarbeitenden.

    Zwei Module für Fortbildung und stadtspezifische Analyse

    Das Projekt umfasst zwei Bausteine:

    • Basismodul – Fortbildung und Erfahrungsaustausch: In fünf Workshops werden rechtliche, organisatorische und planerische Grundlagen eines zukunftsfähigen Wirtschaftsverkehrs vermittelt. Ergänzend werden Beispiele aus Forschung und Praxis sowie aus den teilnehmenden Kommunen vorgestellt und diskutiert.
    • Vertiefungsmodul – Kommunenspezifische Analyse: Das Difu erarbeitet gemeinsam mit jeder Kommune eine stadtspezifische Analyse und darauf abgestimmte Handlungsmöglichkeiten.

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    Strategische Weiterentwicklung von „Bochum bringt’s“

    Im Vertiefungsmodul steht die strategische Weiterentwicklung des städtischen Lieferdienstes „Bochum bringt’s“ im Mittelpunkt. Ziel ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage über den nächsten Entwicklungsschritt des Angebots.

    Zu klären sind insbesondere folgende Aspekte:

    • welche Reichweite und welche Zielgruppen künftig wie adressiert werden sollen
    • welche organisatorischen und finanziellen Strukturen dafür erforderlich sind
    • welche Formate – etwa Pilotprojekte, Reallabore oder neue Kooperationsmodelle – zur Konkretisierung der nächsten Entwicklungsschritte geeignet sind
    • welches Verhältnis zwischen anzustrebender direkter Übertragbarkeit und struktureller Offenheit passend ist, um die verschiedenen Stadtteile gleichermaßen gut einbinden zu können

    Das Modul soll ein klares Zielbild, vorbewertete Entwicklungsoptionen sowie einen priorisierten Umsetzungspfad liefern. Die operative Umsetzung der Ergebnisse ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Projekts.

    Amt für Stadtplanung federführend

    Federführend für die Verwaltung ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen, da sowohl die Erfahrungen aus dem Basismodul als auch die konkreten Ergebnisse des Vertiefungsmoduls für die strategische Verkehrsplanung bedeutsam sind. Die WEG, die „Bochum bringt’s“ operativ begleitet, und die Betreiberfirma e-Cargo sind ebenfalls kontinuierlich eingebunden.

    Workshops und Zeitplan

    Im Verlauf des Jahres 2026 werden zwei Workshops durchgeführt, in denen weitere für das Projekt relevante Akteure eingebunden werden. Die Bearbeitung des Vertiefungsmoduls erfolgt in vier Arbeitsbausteinen von April bis November 2026. Mit den finalen Ergebnissen ist im ersten Quartal 2027 zu rechnen.

  • Verwaltung lehnt Wirtschaftsparkzonen für Handwerk und Pflegedienste ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Anregung zur Einrichtung reservierter Parkplätze für Handwerker, Pflegedienste und Hebammen abzulehnen. Als Begründung führt sie an, dass die Nachteile überwiegen und das bestehende System der Handwerkerparkausweise flexibler sei.

    Anregung für digitale Wirtschaftsparkzonen

    Ein Vertreter der Stadtgestalter/Volt hatte angeregt, nach dem Vorbild von Bonn spezielle Wirtschaftsparkzonen einzurichten. Diese sollten werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr für Fahrzeuge von Handwerksunternehmen, Pflegediensten und Hebammen reserviert werden. Die Stellplätze sollten mit elektronischen Sensoren ausgestattet und über eine digitale Anwendung einsehbar gemacht werden.

    Der Antragsteller verwies auf das Problem der Parkplatzsuche, die laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bei 39 Prozent der Unternehmen bis zu 20 Minuten dauern kann. Dies führe zu wirtschaftlichen Belastungen und verschärfe den Fachkräftemangel durch zusätzlichen Stress.

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    Verwaltung sieht bestehende Regelung als ausreichend an

    Die Verwaltung argumentiert, dass das aktuelle System der Handwerkerparkausweise mehr Flexibilität biete. Diese ermöglichen das Parken:

    • im eingeschränkten Haltverbot
    • auf reinen Bewohnerparkplätzen
    • an Parkscheinautomaten gebührenfrei
    • auf Parkplätzen mit Parkscheibe zeitlich unbegrenzt

    Mit einem zusätzlichen Bochumer Handwerkerzusatzausweis ist auch das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen und in der Fußgängerzone während der Ladezeiten möglich.

    Befürchtete Nachteile der Wirtschaftsparkzonen

    Die Verwaltung sieht mehrere problematische Aspekte:

    • Verknappung des allgemeinen Stellplatzangebots in ohnehin dicht besiedelten Gebieten
    • Dauerhafte Reservierung auch bei fehlendem Bedarf
    • Schwierige Ausrichtung an wechselnden Einsatzorten
    • Verkehrsrechtlich schwer begründbare Bevorzugung bestimmter Gruppen
    • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Beschilderung und Überwachung

    Erkenntnisse aus anderen Städten noch ausstehend

    Die Verwaltung hat bei den Städten Bonn und Köln nach Erfahrungen mit Wirtschaftsparkzonen gefragt. Beide Kommunen konnten aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten noch keine Evaluierung durchführen. Die Verwaltung kündigte an, den Mobilitätsausschuss über neue Erkenntnisse zu informieren, sobald diese vorliegen.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 27. Mai 2026 über die Anregung entscheiden.

  • Stadt verkauft Grundstück für Wohnungsbau im Quartier Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Nach einem dritten Bestgebotsverfahren soll der Vermarktungsabschnitt 3 im Quartier Feldmark an einen Investor veräußert werden. Auf dem 4.547 Quadratmeter großen Grundstück sind drei fünfgeschossige Gebäude geplant.

    Drittes Verfahren nach gescheiterten Ausschreibungen

    Der Vermarktungsabschnitt 3 im Quartier Feldmark wird nach zwei erfolglosen Versuchen nun zum dritten Mal vergeben. Bereits 2021 und 2024 waren Bestgebotsverfahren für das Grundstück durchgeführt worden, beide Male ohne Vertragsabschluss. Im Juli 2025 erfolgte daher eine erneute Ausschreibung.

    Das Grundstück liegt im Nordwesten des Quartiers Feldmark und wird von der Straße Feldmark sowie den neuen Straßen Ostparkallee und Maria-Merian-Weg erschlossen. Es handelt sich um das Flurstück in der Gemarkung Altenbochum, Flur 1, Nummer 687 mit einer Größe von 4.547 Quadratmetern.

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    Bewertung nach festgelegten Kriterien

    Am 24. Februar 2026 tagte die Auswahlkommission und bewertete die eingegangenen Konzepte nach einer vorgegebenen Wertungsmatrix. Dabei flossen folgende Kriterien in die Bewertung ein:

    • Architektur (30 Prozent Gewichtung)
    • Ökologie, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (20 Prozent Gewichtung)
    • Nutzungskonzept (30 Prozent Gewichtung)
    • Kaufpreis (20 Prozent Gewichtung)

    Die Auswahlkommission hat einen Bestbieter ausgewählt, an den das Grundstück nun veräußert werden soll. Die Umsetzung des prämierten Entwurfs einschließlich der Qualifizierungsbedarfe der Auswahlkommission werden Bestandteil des Kaufvertrages.

    Vermarktungskonzept für gesamtes Quartier

    Das Vermarktungskonzept für das Quartier Feldmark hatte der Rat bereits am 12. März 2020 beschlossen. Die NRW.URBAN GmbH führt als Treuhänderin der Stadt die Vermarktung durch. Das gesamte Quartier Feldmark ist in 16 verschiedene Vermarktungsabschnitte eingeteilt. Grundstücke für Geschosswohnungsbau sowie Reihen- und Gartenhofhäuser werden ausschließlich über Bestgebotsverfahren an Investoren vergeben.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien zur Kenntnis genommen:

    • Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung erfolgt im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.

  • Sonntagsöffnung von Geschäften in der Innenstadt für zwei Anlässe 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt will Verkaufsstellen in der Innenstadt an zwei Sonntagen im Jahr 2026 öffnen lassen: am 13. September zum Musiksommer und am 20. Dezember zum Weihnachtsmarkt. Eine entsprechende Verordnung soll der Rat im Juli beschließen.

    Zwei verkaufsoffene Sonntage geplant

    Die Verwaltung schlägt vor, dass Geschäfte in der Bochumer Innenstadt an folgenden Terminen sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen:

    • 13. September 2026 anlässlich des Musiksommers
    • 20. Dezember 2026 anlässlich des Weihnachtsmarkts

    Ursprünglich hatte der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe zehn verkaufsoffene Sonntage für verschiedene Stadtteile beantragt. Der Antrag für das Maiabendfest wurde jedoch zurückgezogen, sodass für die Innenstadt nur noch zwei Termine zur Entscheidung stehen.

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    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt.

    Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an. Beim Musiksommer werden über drei Tage etwa 150.000 Besucher erwartet, beim Weihnachtsmarkt rechnet man mit rund 1,5 Millionen Besuchern während der gesamten Laufzeit. Eine Umfrage bestätigt, dass 95,8 Prozent der Besucher den Musiksommer auch ohne Ladenöffnung besuchen würden – beim Weihnachtsmarkt sind es sogar 94,2 Prozent.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplanten Sonntagsöffnungen ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Arbeitsruhe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert, dass immer wieder die gleichen Rezepte im Wettbewerb mit dem Online-Handel verwendet würden.

    Die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Dortmund unterstützen dagegen die Anträge. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnungen kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten.

    Räumliche Begrenzung

    Die Ladenöffnung beschränkt sich auf den Bereich der Innenstadt innerhalb des Gleisdreiecks. Für den Musiksommer umfasst dies die Veranstaltungsflächen in der Bongard-, Massenberg-, Graben-, Kortum-, Harmonie- und Pariser Straße sowie weitere zentrale Bereiche. Beim Weihnachtsmarkt erstreckt sich der Bereich zusätzlich auf Teile der Hans-Böckler-Straße, Viktoriastraße und weitere angrenzende Straßen.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 21. Mai angehört. Anschließend beraten der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli.

  • Wattenscheider Geschäfte dürfen am Weinfest-Sonntag öffnen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt plant, Verkaufsstellen im Stadtbezirk Wattenscheid am 6. September 2026 anlässlich des Weinfestes für fünf Stunden zu öffnen. Der Rat soll eine entsprechende Verordnung beschließen.

    Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen des 40. Wattenscheider Weinfestes einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Das traditionelle Fest findet vom 4. bis 6. September 2026 in der Wattenscheider Innenstadt statt und lockt nach Angaben des Veranstalters rund 10.000 Besucher an.

    Rechtliche Grundlage für Sonntagsöffnung

    Grundlage für die geplante Verkaufsstellenöffnung ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Demnach dürfen Geschäfte im öffentlichen Interesse an maximal acht Sonntagen pro Jahr von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht oder der Stärkung zentraler Versorgungsbereiche dient.

    Das Weinfest erfüllt nach Einschätzung der Verwaltung beide Kriterien. Es handelt sich um eine etablierte Traditionsveranstaltung, die neben dem Wattenscheider Karneval und der Gertrudis-Kirmes zu den wichtigsten Festen im Stadtbezirk zählt.

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    Räumliche Begrenzung der Öffnung

    Die Ladenöffnung soll sich auf einen definierten Bereich der Wattenscheider Innenstadt beschränken. Dazu gehören:

    • Alter Markt (Veranstaltungszentrum)
    • Fußgängerzone Oststraße
    • Teile der Hochstraße
    • Westenfelder Straße
    • August-Bebel-Platz
    • Teile von Freiheitstraße, Voedestraße und Saarlandstraße

    Der Handelsverband hatte ursprünglich eine Ausweitung auf weitere Straßen beantragt, was die Verwaltung jedoch mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltung ablehnt.

    Unterstützung für strukturschwaches Zentrum

    Die Verwaltung begründet die Empfehlung auch mit der schwierigen Einzelhandelssituation in Wattenscheid. Das Stadtbezirkszentrum kämpft mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang etablierter Einzelhändler. Im Masterplan Einzelhandel wird die Situation als „strukturell problematisch“ bewertet.

    Die Corona-Pandemie hat die Lage zusätzlich verschärft. Wattenscheid wurde deshalb in das „Sofortprogramm Innenstädte“ der NRW-Landesregierung aufgenommen. Verkaufsoffene Sonntage sollen als unterstützendes Instrument zur Belebung des Zentrums beitragen.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplante Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und kritisiert die „immer gleichen, alten Rezepte“ im Wettbewerb mit dem Online-Handel.

    Die Handwerkskammer Dortmund sieht hingegen keine Bedenken, und die Industrie- und Handelskammer unterstützt den Antrag. Die Evangelische Kirche äußert sich kritisch und empfiehlt, im Advent auf Sonntagsöffnungen zu verzichten.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Mai 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung

    Für 2026 sind insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Bochumer Stadtteilen beantragt, die in separaten Verfahren behandelt werden.