Schlagwort: Wirtschaft

  • Kohlekraftwerk Trianel Lünen: Stilllegung früher als geplant erwartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (ewmr) rechnet mit einer Stilllegung des Kohlekraftwerks Trianel Lünen bereits 2032 statt wie ursprünglich vorgesehen 2038. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion DIE STADTGESTALTER hervor. Für den Stromliefervertrag musste eine Drohverlustrückstellung von 156,2 Millionen Euro gebildet werden.

    Frühere Stilllegung durch politische Rahmenbedingungen

    Die ewmr kann nicht allein über eine Stilllegung des Kraftwerks entscheiden, da insgesamt 28 Gesellschafter beteiligt sind. Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen geht das Unternehmen jedoch von einer Stilllegung im dritten Quartal 2032 aus – sechs Jahre früher als ursprünglich geplant.

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    Millionenschwere Verluste erwartet

    Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich: Für die Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG musste bereits eine Drohverlustrückstellung von 37,5 Millionen Euro gebildet werden. Zusätzlich dotierte die ewmr für den Stromliefervertrag eine Rückstellung von 156,2 Millionen Euro, die einen Zeithorizont bis 2032 berücksichtigt.

    Vereinbarkeit mit Klimaneutralitätszielen

    Die Anfrage der STADTGESTALTER zielte auch auf die Vereinbarkeit der ursprünglich für 2038 geplanten Abschaltung mit dem städtischen Ziel der Klimaneutralität bis 2035 ab. Da die ewmr nun von einer Stilllegung bereits 2032 ausgeht, würde sich diese Frage erübrigen.

    Alternative Nutzungsmöglichkeiten vorhanden

    Der Standort bietet grundsätzlich Potenzial für andere Energieprojekte. Aufgrund des bereits vorhandenen leistungsfähigen Netzanschlusses wären andere Kraftwerks- oder Speicherprojekte umsetzbar. Konkrete Planungen für Großspeicher oder netzdienliche Einrichtungen wie Phasenschieber existieren jedoch noch nicht.

  • Gelsenwasser-Tochter beteiligt sich an Windenergieprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Gemeindewerke Schermbeck planen eine 20-Prozent-Beteiligung an der neu zu gründenden Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG. Da die Gelsenwasser AG über Beteiligungsketten mit den Städten Bochum und Dortmund verbunden ist, müssen beide Stadträte über das Vorhaben informiert werden.

    Komplexe Beteiligungsstruktur erfordert Ratsbefassung

    Die Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG beabsichtigt, sich mit einem Fünftel an der noch zu gründenden Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG zu beteiligen. Aufgrund der mehrstufigen Unternehmensverflechtungen ist eine Befassung der Räte in Bochum und Dortmund erforderlich.

    Die Beteiligungsstruktur gestaltet sich folgendermaßen: Die Gelsenwasser AG ist über die Gelsenwasser Energienetze GmbH mittelbar an den Gemeindewerken Schermbeck beteiligt. An der Gelsenwasser AG wiederum sind die Städte Bochum und Dortmund über ihre jeweiligen Stadtwerke-Gesellschaften mehrheitlich beteiligt.

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    Beratung in den Dezember-Sitzungen

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember 2025 über das Vorhaben informiert, der Rat folgt am 18. Dezember 2025. In beiden Gremien ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.

    Nichtöffentliche Behandlung geplant

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Angelegenheit zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gemeindewerke Schermbeck im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden soll. Dies entspricht den Bestimmungen der städtischen Geschäftsordnung für den Schutz schutzwürdiger Belange.

  • AfD-Fraktion erkundigt sich nach Gewerbesteuer-Prognosen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zu den erwarteten Gewerbesteuereinnahmen und -rückzahlungen für die Jahre 2025 und 2026 gestellt. Die Fraktion möchte Transparenz über die aktuellen Schätzungen und deren Ansätze im Doppelhaushalt.

    Die AfD-Fraktion unter Führung von Ulrich Fuchs hat sich mit einer schriftlichen Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat gewandt, um Klarheit über die Gewerbesteuer-Situation der Stadt zu erhalten. In der am 8. Dezember 2025 eingereichten Anfrage vergleicht die Fraktion Gewerbesteuerrückzahlungen ironisch mit „Schnee im Dezember auf die Bauhöfe“ – sie kämen immer „so plötzlich und unerwartet“.

    Fünf konkrete Fragen zur Gewerbesteuer

    Die Anfrage umfasst fünf spezifische Punkte:

    1. Aktuelle Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen (ohne Rückzahlungen) für 2025
    2. Aktuelle Schätzung der Gewerbesteuerrückzahlungen für 2025
    3. Aktuelle Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen (ohne Rückzahlungen) für 2026
    4. Aktuelle Schätzung der Gewerbesteuerrückzahlungen für 2026
    5. Die ursprünglich im Doppelhaushalt 2025/2026 angesetzten Beträge für alle vier Posten

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    Behandlung im Fachausschuss gewünscht

    Die AfD-Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Fragen und deren Behandlung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss. Damit soll der Bochumer Politik ermöglicht werden, sich auf mögliche Entwicklungen bei der Gewerbesteuer vorzubereiten.

  • SPD, CDU und Grüne beantragen drei stellvertretende Vorsitzende für Hauptausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die drei größten Ratsfraktionen wollen die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss auf drei erhöhen. In einem gemeinsamen Änderungsantrag schlagen sie konkrete Kandidaten vor.

    Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen

    SPD, CDU und Grüne haben einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 11. Dezember 2025 eingereicht. Der Antrag betrifft die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des wichtigsten kommunalen Ausschusses.

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    Drei Kandidaten vorgeschlagen

    Die Fraktionen schlagen vor, die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf drei zu erhöhen. Als Kandidaten werden genannt:

    • Martina Schnell (SPD) als erste stellvertretende Vorsitzende
    • Dr. Sascha Dewender (CDU) als zweiter stellvertretender Vorsitzender
    • Vicki Marschall (Grüne) als dritte stellvertretende Vorsitzende

    Breite Unterstützung

    Der Änderungsantrag wird von den Fraktionsspitzen aller drei Parteien unterstützt: Peter Reinirkens für die SPD-Fraktion, Karsten Herlitz für die CDU-Ratsfraktion sowie Sebastian Pewny und Vicki Marschall für die Grünen-Fraktion.

  • Bezirksvertretung Bochum-Ost benennt neue Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: 4 (AfD)
    Dagegen: 2 (CDU)
    Dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke)

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost muss aufgrund der veränderten Zusammensetzung nach der Kommunalwahl neue Vertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds ernennen. Das Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

    Neuwahl nach Kommunalwahl erforderlich

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 über die Ernennung neuer Mitglieder für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds beraten. Der entsprechende Beschlussvorschlag der Verwaltung liegt vor. Die Neuwahl ist notwendig geworden, weil sich die Zusammensetzung der Bezirksvertretung nach der zurückliegenden Kommunalwahl verändert hat.

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    Zwei Mitglieder plus Stellvertreter

    Jede Bezirksvertretung ernennt zwei ordentliche Mitglieder sowie zwei Stellvertreter für das Entscheidungsgremium. Die entsprechenden Namen sollen in der Sitzung eingesetzt werden – die Vorlage enthält noch keine konkreten Personalvorschläge.

    Entscheidungen über Großprojekte

    Das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds wurde eingerichtet, um über eingereichte Großprojekte zu entscheiden. Es ist zuständig für alle Projekte ab einer Fördersumme von 7.501 Euro. Das Gremium tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich in nicht-öffentlichen Sitzungen und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Ziele des Bochum-Fonds.

    Hintergrund zum Bochum-Fonds

    Der Rat der Stadt hatte die Einrichtung des Bochum-Fonds bereits am 25. Juni 2020 beschlossen. Die organisatorischen Aufgaben für das Entscheidungsgremium obliegen der Bochum Marketing GmbH. Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Ernennung der Mitglieder nicht.

  • Bezirksvertretung Bochum-Nord soll neue Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium ernennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei fünf Enthaltungen (AfD)

    Nach der Kommunalwahl müssen aufgrund der veränderten Gremienzusammensetzung neue Vertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds benannt werden. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll am 20. Januar zwei Mitglieder und deren Stellvertreter ernennen.

    Neuwahl nach Kommunalwahl erforderlich

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord muss neue Mitglieder für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds ernennen. Grund ist die veränderte Zusammensetzung des Gremiums nach der zurückliegenden Kommunalwahl. Der entsprechende Beschlussvorschlag liegt der Bezirksvertretung für ihre Sitzung am 20. Januar 2026 vor.

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    Aufgaben des Entscheidungsgremiums

    Das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds wurde eingerichtet, um über eingereichte Großprojekte zu entscheiden. Es ist zuständig für Projekte ab einer Fördersumme von 7.501 Euro und tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich in regelmäßigen Abständen.

    Die Entscheidungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Ziele des Bochum-Fonds getroffen. Das Gremium tagt nicht-öffentlich, die organisatorischen Aufgaben übernimmt die Bochum Marketing GmbH.

    Zusammensetzung des Gremiums

    Jede Bezirksvertretung ernennt zwei Mitglieder sowie entsprechende Stellvertreter für das Entscheidungsgremium. Der Rat der Stadt hatte die Einrichtung des Bochum-Fonds bereits am 25. Juni 2020 beschlossen.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Ernennung der neuen Mitglieder verursacht weder Kosten für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Klimarelevante Auswirkungen sind nicht gegeben.

  • Wasserstoffkraftwerk Hamm: Start mit Erdgas, Wasserstoff erst später

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat Fragen zur geplanten Beteiligung an einem Wasserstoffkraftwerk in Hamm beantwortet. Das Kraftwerk soll zunächst mit konventionellem Gas betrieben werden – der Wasserstoffbetrieb ist eine Option für die Zukunft.

    Die Ratsgruppe DIE STADTGESTALTER/Volt hatte in einer Anfrage für die Ratssitzung am 19. März 2026 konkrete Fragen zur Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG gestellt. Die Verwaltung beantwortete diese nach Abstimmung mit der Stadtwerke Bochum Holding GmbH.

    Kein sofortiger Wasserstoffbetrieb geplant

    Ein unmittelbarer Betrieb des Kraftwerks mit Wasserstoff ab der Erstinbetriebnahme ist nicht vorgesehen. Stattdessen stellt der Wasserstoffbetrieb eine perspektivische Option dar, die im späteren Projektverlauf realisiert werden kann. Dies entspricht laut Verwaltung dem derzeitigen technologischen Entwicklungsstand sowie den regulatorischen Rahmenbedingungen für Wasserstoff im Kraftwerkssektor.

    Das Kraftwerk wird zunächst auf den Betrieb mit einem konventionellen gasförmigen Energieträger ausgelegt, um eine sichere und wirtschaftliche Inbetriebnahme zu gewährleisten.

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    Erdgas aus Marktbeschaffung

    Für die Anfangsphase ist vorgesehen, den Brennstoff marktseitig über die üblichen Beschaffungswege für Erdgas beziehungsweise vergleichbare konventionelle Gase zu beziehen. Die Möglichkeit eines längerfristigen Liefer- oder Rahmenvertrags wird im weiteren Projektverlauf geprüft, ist derzeit jedoch weder präferiert noch zwingend erforderlich.

    „H₂-ready“-Design ohne sofortige Infrastruktur

    Die Anlage wird in einem „H₂-ready“-Design geplant, sodass alle wesentlichen Voraussetzungen für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoffbetrieb geschaffen werden. Dies umfasst die technische Vorbereitung von Komponenten und Schnittstellen für eine spätere Nachrüstung mit vertretbarem Aufwand.

    Eine voll betriebsbereite H₂-Versorgungsinfrastruktur wird jedoch nicht bereits zur Erstinbetriebnahme erstellt, da hierfür sowohl externe Netzanbindungen als auch regulatorische und marktseitige Rahmenbedingungen erforderlich sind, die heute noch nicht final absehbar sind.

    Zeitpunkt für Wasserstoffbetrieb ungewiss

    Einen belastbaren Zeitpunkt für den ausschließlichen Wasserstoffbetrieb kann die Verwaltung nicht prognostizieren. Eine spätere Umstellung hängt von zwei externen Faktoren ab: den regulatorischen Vorgaben, die sich weiterhin in Entwicklung befinden, sowie der Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff mit einem verlässlichen und wirtschaftlichen Lieferpfad.

    Erst wenn diese Faktoren verlässlich planbar sind, kann laut Verwaltung ein konkreter Zeitrahmen definiert werden.

  • AfD fragt nach Parkplatzsituation für Berufspendler in der Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum will wissen, wie sich die Parkplatzsituation für Berufspendler in der Innenstadt entwickelt hat und welche Auswirkungen der Wegfall öffentlicher Parkplätze auf den Einzelhandel hat. In einer umfangreichen Anfrage stellt die Fraktion 19 detaillierte Fragen zur Parkraumentwicklung.

    Hintergrund der Anfrage

    Die AfD-Fraktion verweist in ihrer Anfrage auf widersprüchliche Entwicklungen beim innerstädtischen Parkraum. Einerseits seien Ende 2023 mit dem Parkhaus P7 am Kurt-Schumacher-Platz und dem Parkhaus Husemann Karree rund 1.000 zusätzliche Stellplätze geschaffen worden. Andererseits würden im Zuge von Umgestaltungsmaßnahmen Parkplätze für „mehr Grün und Bänke“ weichen.

    Die Stadt verfolgt nach ihrem Leitbild Mobilität 2030 das Ziel, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs bis 2030 auf 40 Prozent zu senken. Zudem sieht das städtische Parkraumkonzept für die Innenstadt die Ausweitung von Bewohnerparkbereichen vor.

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    Umfangreicher Fragenkatalog

    Der Fraktionsvorsitzende Ulrich Fuchs möchte unter anderem wissen, wie viele allgemein öffentlich zugängliche Stellplätze im Straßenraum zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 entfallen sind und aus welchen Gründen. Weitere Fragen betreffen die Umwandlung von Stellplätzen in Bewohnerparkplätze und die Verfügbarkeit kostenfreier Parkmöglichkeiten für Berufspendler.

    Auswirkungen auf Einzelhandel im Fokus

    Besonders interessiert sich die AfD-Fraktion für dokumentierte Rückmeldungen von Einzelhändlern und Werbegemeinschaften zu den Auswirkungen der Parkraumentwicklung auf Erreichbarkeit und Besucherfrequenz. Die Fraktion will auch wissen, welche Folgen für Berufspendler und den innerstädtischen Einzelhandel die Stadt bei ihrer Zielsetzung zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs prognostiziert oder in Kauf genommen hat.

    Wirtschaftliche Aspekte

    Abgefragt werden auch die jährlichen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung seit dem 1. Januar 2023, getrennt nach Parkhäusern und Straßenraum. Die Anfrage soll zur 5. Sitzung des Rates am 19. März 2026 beantwortet werden.

  • CDU beantragt verkaufsoffenen Sonntag für Maiabendfest in der Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 eingereicht, der die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, 26. April 2026, anlässlich des Maiabendfests in der Innenstadt ermöglichen soll.

    Verkaufsöffnung von 13 bis 18 Uhr geplant

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass Geschäfte in einem definierten Bereich der Innenstadt am 26. April 2026 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr öffnen dürfen. Dies soll im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Maiabendfest“ geschehen. Der genaue Geltungsbereich ist in einem beigefügten Stadtplan (Anlage 1 NEU) dargestellt, der Bestandteil der Verordnung werden soll.

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    Rechtliche Grundlage und Strafen

    Die Verordnung stützt sich auf das Ladenöffnungsgesetz NRW und sieht vor, dass Verkaufsstellen nur dann geöffnet sein dürfen, wenn die entsprechende Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Bei Verstößen gegen die Regelung können Geldbußen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

    Inkrafttreten eine Woche nach Verkündung

    Die ordnungsbehördliche Verordnung soll eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten, sofern der Rat dem Antrag zustimmt. Eine detaillierte Begründung will Fraktionsvorsitzender Karsten Herlitz mündlich in der Ratssitzung vortragen.

  • Verwaltung erläutert Gewerbesteuer-Situation: 92 Millionen Euro Rückzahlungen in 2025

    Die Stadtverwaltung hat auf eine AfD-Anfrage zur Gewerbesteuer geantwortet und dabei die schwierige Planbarkeit von Rückzahlungen erläutert. Für 2025 wurden bereits 92 Millionen Euro an Rückzahlungen verbucht, bei Gesamteinnahmen von 316 Millionen Euro.

    Rückzahlungen schwer vorhersagbar

    Die Verwaltung bestätigt in ihrer Antwort die grundsätzliche Problematik der Gewerbesteuer-Rückzahlungen. Diese seien „von Kommunen in der Tat kaum einschätzbar“, da sie von vielen unbekannten und nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig sind.

    Der Grund liegt im Verfahren: Die Kommune kann erst eine Rückzahlung veranlassen, wenn das Finanzamt einen geänderten Gewerbesteuermessbescheid erlässt. Da die Stadt nicht am Verfahren der Gewerbesteuermessbetragsermittlung beteiligt ist, können Rückzahlungen weder zeitlich noch betragsmäßig eingeplant werden.

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    Aktuelle Zahlen für 2025

    Für das laufende Jahr wurden im Saldo Gewerbesteuer-Einzahlungen von rund 316 Millionen Euro erfasst. Dieser Betrag beinhaltet bereits Rückzahlungen in Höhe von etwa 92 Millionen Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sowohl Nachzahlungen für Vorjahre als auch laufende Erträge und Rückzahlungen saldiert erfasst werden.

    Planung für 2026

    Für das kommende Jahr kann die Verwaltung nur den im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagten Netto-Betrag von 260 Millionen Euro angeben. Eine separate Aufschlüsselung nach erwarteten Rückzahlungen erfolgt nicht, da diese nicht planbar sind.

    Steigende Volatilität

    Die Verwaltung stellt fest, dass das Volumen der jährlichen Nachzahlungen und Rückzahlungen – also die Volatilität – in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Die Planung orientiert sich daher an zurückliegenden Trends, aktuellen örtlichen Entwicklungen und den Steuerschätzungen des entsprechenden Arbeitskreises beim Bundesfinanzministerium.

    Vollständige Antwort der Verwaltung zur Gewerbesteuer (PDF)