Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 07.05.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadt plant auf dem ehemaligen Opel-Abstellplatz nördlich der Wittener Straße ein hochwertiges Technologie- und Wissenschaftsgebiet. Der Rat soll am 7. Mai über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses und die öffentliche Auslegung entscheiden.
Flächenrecycling für Büro- und Technologienutzungen
Der Bebauungsplan Nr. 940 I soll die Nachnutzung der gewerblich vorgeprägten Fläche im Stadtteil Laer vorbereiten. Das rund 31.000 Quadratmeter große Plangebiet wird begrenzt durch die Alte Wittener Straße im Norden, die Diesterwegstraße im Osten, die Wittener Straße im Süden und die Schattbachstraße im Westen.
Die Fläche wurde jahrelang von der Adam Opel AG als Abstellplatz für Neuwagen genutzt und dient derzeit als Zwischenlager für Bodenmaterial aus der Entwicklung des Areals MARK 51°7. Das Gelände ist bereits größtenteils versiegelt, aber unbebaut.
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Jetzt abonnierenVerkleinerung des ursprünglichen Plangebiets
Gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wird das Plangebiet verkleinert. Teilbereiche der Flurstücke 522, 523 und 524 entlang der Wittener Straße, die der Bundesstraßenverwaltung gehören, sowie ein Teilbereich des städtischen Flurstücks 582 werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) strebt im Rahmen der Bochumer Gewerbeflächenoffensive eine gewerbliche Entwicklung der Fläche an, die in engem räumlichen Zusammenhang mit MARK 51°7 steht.
Sondergebebiet mit bis zu vier Geschossen
Der Bebauungsplan sieht ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Technologie- und Wissenschaftsgebiet“ vor. Zugelassen werden Nutzungen wie:
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
- Forschungseinrichtungen
- Werkshallen zur Fertigung von Prototypen
Entlang der Alten Wittener Straße sind Gebäude mit drei Vollgeschossen plus einem Staffelgeschoss vorgesehen, dahinter Gebäude mit maximal vier Vollgeschossen. Die Baufelder werden von privaten Grünflächen umgeben. Im Osten des Plangebiets wird eine bewaldete Fläche als Waldfläche festgesetzt.
Positive Umweltauswirkungen erwartet
Durch die Neubebauung soll sich der Versiegelungsgrad der Fläche reduzieren, da neben Bauflächen auch Pflanzflächen und Waldflächen festgesetzt werden. Die Entsiegelung und neue Begrünung sollen zusätzliche Ökopunkte als Ausgleich schaffen.
Lärmuntersuchungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Die Verkehrslärmimmissionen erhöhen sich nur um 0,6 dB am Tag und 0,1 dB nachts – Werte, die als nicht wahrnehmbar gelten.
Zeitplan bis Ende 2026
Nach der für April geplanten Ausschusssitzung soll die öffentliche Auslegung vom 19. Mai bis 19. Juni 2026 erfolgen. Der Satzungsbeschluss ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 296 „Universitätsstraße“ in diesem Bereich außer Kraft gesetzt.