Schlagwort: Wirtschaft

  • Bebauungsplan für Gewerbegebiet an Alter Wittener Straße wird angepasst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt plant auf dem ehemaligen Opel-Abstellplatz nördlich der Wittener Straße ein hochwertiges Technologie- und Wissenschaftsgebiet. Der Rat soll am 7. Mai über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses und die öffentliche Auslegung entscheiden.

    Flächenrecycling für Büro- und Technologienutzungen

    Der Bebauungsplan Nr. 940 I soll die Nachnutzung der gewerblich vorgeprägten Fläche im Stadtteil Laer vorbereiten. Das rund 31.000 Quadratmeter große Plangebiet wird begrenzt durch die Alte Wittener Straße im Norden, die Diesterwegstraße im Osten, die Wittener Straße im Süden und die Schattbachstraße im Westen.

    Die Fläche wurde jahrelang von der Adam Opel AG als Abstellplatz für Neuwagen genutzt und dient derzeit als Zwischenlager für Bodenmaterial aus der Entwicklung des Areals MARK 51°7. Das Gelände ist bereits größtenteils versiegelt, aber unbebaut.

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    Verkleinerung des ursprünglichen Plangebiets

    Gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wird das Plangebiet verkleinert. Teilbereiche der Flurstücke 522, 523 und 524 entlang der Wittener Straße, die der Bundesstraßenverwaltung gehören, sowie ein Teilbereich des städtischen Flurstücks 582 werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

    Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) strebt im Rahmen der Bochumer Gewerbeflächenoffensive eine gewerbliche Entwicklung der Fläche an, die in engem räumlichen Zusammenhang mit MARK 51°7 steht.

    Sondergebebiet mit bis zu vier Geschossen

    Der Bebauungsplan sieht ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Technologie- und Wissenschaftsgebiet“ vor. Zugelassen werden Nutzungen wie:

    • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
    • Forschungseinrichtungen
    • Werkshallen zur Fertigung von Prototypen

    Entlang der Alten Wittener Straße sind Gebäude mit drei Vollgeschossen plus einem Staffelgeschoss vorgesehen, dahinter Gebäude mit maximal vier Vollgeschossen. Die Baufelder werden von privaten Grünflächen umgeben. Im Osten des Plangebiets wird eine bewaldete Fläche als Waldfläche festgesetzt.

    Positive Umweltauswirkungen erwartet

    Durch die Neubebauung soll sich der Versiegelungsgrad der Fläche reduzieren, da neben Bauflächen auch Pflanzflächen und Waldflächen festgesetzt werden. Die Entsiegelung und neue Begrünung sollen zusätzliche Ökopunkte als Ausgleich schaffen.

    Lärmuntersuchungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Die Verkehrslärmimmissionen erhöhen sich nur um 0,6 dB am Tag und 0,1 dB nachts – Werte, die als nicht wahrnehmbar gelten.

    Zeitplan bis Ende 2026

    Nach der für April geplanten Ausschusssitzung soll die öffentliche Auslegung vom 19. Mai bis 19. Juni 2026 erfolgen. Der Satzungsbeschluss ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 296 „Universitätsstraße“ in diesem Bereich außer Kraft gesetzt.

  • Grüne fragen nach Lösungen für geschlossenen Drogeriemarkt in Gerthe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord erkundigt sich bei der Verwaltung nach Maßnahmen zur Wiederansiedlung eines Drogeriemarktes im Stadtteilzentrum Gerthe. Der einzige Drogeriemarkt hatte Ende April wegen zu kleiner Verkaufsfläche und fehlender Parkplätze geschlossen.

    Schließung wegen Flächenmangel

    Der einzige Drogeriemarkt in der Fußgängerzone Gerthe stellte am 27. April 2026 seinen Betrieb ein. Als Begründung nannte das Unternehmen einen Flächenbedarf von mindestens 400 Quadratmetern sowie das Fehlen ausreichender Parkplätze am Standort.

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    Anfrage der Grünen-Fraktion

    Thomas Wedding richtet als Vertreter der Grünen-Fraktion zwei konkrete Fragen an die Stadtverwaltung:

    • Ob die Verwaltung Möglichkeiten sieht, mit gezielten Maßnahmen die Attraktivität des Stadtbezirkszentrums für einen Drogerieanbieter zu verbessern
    • Ob die Verwaltung in der Lage ist, für eine Wiederansiedlung eines Drogeriemarktes den direkten Kontakt zu entsprechenden Anbietern aufzunehmen

    Die Anfrage soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 28. April 2026 behandelt werden.

  • SPD fragt nach Carsharing-Parkplätzen in der Herner Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die SPD-Fraktion kritisiert die Einrichtung von Carsharing-Parkplätzen in der Herner Straße 365 und sieht die dortigen Gewerbetreibenden benachteiligt. Zwei der wenigen allgemein nutzbaren Parkplätze seien umgewidmet worden, obwohl die Carsharing-Fahrzeuge diese bislang nicht nutzen würden.

    Gewerbetreibende sehen sich benachteiligt

    Jörg-Uwe Kuberski von der SPD-Fraktion wendet sich mit einer Anfrage an die Stadtverwaltung. In der Herner Straße im Bereich des Riemker Marktes sei in den letzten Jahren durch das Engagement von Bürgern und Hauseigentümern der Leerstand an Gewerberäumen fast völlig behoben worden. Zwischen den Einmündungen Von-Gall-Straße und Auf dem Dahlacker existierten nun 18 Betriebe auf einer Strecke von 200 Metern.

    Diese Betriebe seien auf Lauf- und PKW-Fahrkundschaft angewiesen. Allerdings seien auf dieser Straßenseite ohnehin nur neun allgemein nutzbare Parkplätze vorhanden gewesen, die zeitlich während der Geschäftszeiten auf maximal zwei Stunden begrenzt seien.

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    Carsharing-Fahrzeuge nutzen Parkplätze nicht

    Zwei dieser wenigen Parkplätze seien nun zu Carsharing-Parkplätzen umgewidmet worden. Nach Berichten der Gewerbetreibenden habe bislang kein einziges Carsharing-Fahrzeug diese Parkplätze genutzt. Gleichzeitig würden diese Parkplätze „offensiv kontrolliert“ und bereits ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt sowie Bußgelder über 55 Euro verhängt.

    Kuberski führt als Beispiel für inkonsequente Kontrollen an, dass am 19. März 2026 ein Carsharing-Fahrzeug von mindestens 10:00 bis 17:45 Uhr auf einem auf eine Stunde beschränkten Parkplatz am Riemker Markt ohne Parkscheibe gestanden habe, ohne dass eine Kontrolle erfolgt sei.

    Sechs Fragen an die Verwaltung

    Die SPD-Fraktion richtet folgende Fragen an die Verwaltung:

    • Was waren die Argumente für die Auswahl des Standortes Herner Straße 365 für die Carsharing-Parkplätze?
    • Welche Alternativen wurden bei der Platzwahl geprüft und warum wurden diese verworfen?
    • Warum wurden die Parkplätze nicht direkt auf dem Riemker Markt oder in Nähe der dortigen E-Tankstelle ausgewiesen?
    • Erwägt die Verwaltung eine kurzfristige Verlagerung des Standortes?
    • Nach welchen Kriterien überwacht die Stadtverwaltung die Carsharing-Parkplätze und falsch geparkte Carsharing-Fahrzeuge?
    • Wie viele Carsharing-Fahrzeuge und -Parkplätze gibt es aktuell in Bochum?
  • Verkaufsoffener Sonntag zur Lindener Meile beschlossen

    Die Stadt Bochum ermöglicht am 30. August 2026 einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Linden anlässlich der traditionellen „Lindener Meile“. Die Geschäfte im Kernbereich um die Hattinger Straße dürfen von 13 bis 18 Uhr öffnen.

    Lindener Meile als Anlass für Sonntagsöffnung

    Die Verwaltung hat dem Rat eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe der Sonntagsöffnung vorgelegt. Grundlage ist die mehr als 25-jährige Tradition der „Lindener Meile“, die sich als beliebter Treffpunkt etabliert hat. Die zweitägige Veranstaltung findet am 29. und 30. August 2026 auf den Plätzen im Lindener Kern und entlang der Hattinger Straße statt.

    Das Fest bietet ein umfangreiches Programm mit wechselndem Musik- und Bühnenprogramm, Autoshow, Kunsthandwerkermarkt, Food-Meile, Spielstraße für Kinder sowie Sport- und Tanzvorführungen. Zusätzlich präsentieren sich Vereine, Kirchen und lokale Akteure aus Wirtschaft und Handwerk.

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    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW können Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse an maximal acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt.

    Die Verwaltung sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an. Bei der Lindener Meile bestehe ein unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen Veranstaltung und beabsichtigter Ladenöffnung. Nach Veranstalterangaben werden bei gutem Wetter etwa 10.000 Besucher erwartet.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Begrenzte räumliche Ausdehnung

    Die Verkaufsöffnung beschränkt sich auf den Kernbereich von Linden entlang der Hattinger Straße. Verschiedene Teilbereiche können aus Sicherheitsgründen nicht durchgängig mit Verkaufsständen bestückt werden, da die Straßenbahnlinie 308/318 den Stadtteil durchfährt und Rettungswege freigehalten werden müssen.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnte die geplante Sonntagsöffnung ab und verwies auf die Belastung der Beschäftigten im Einzelhandel. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) empfahl, auf verkaufsoffene Sonntage zu verzichten und alternative Freizeitgestaltung anzubieten.

    Die Handwerkskammer Dortmund äußerte keine Bedenken gegen die Sonntagsöffnung. Die Industrie- und Handelskammer unterstützte den Antrag zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage im Stadtgebiet.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird am 29. April 2026 angehört. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Juni 2026 vor, der Rat entscheidet am 18. Juni 2026.

  • Stadt ändert Vergabestrategie für Grundstück im Quartier Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Nach zwei gescheiterten Bestgebotsverfahren soll ein städtisches Grundstück an der Ostparkallee nun im Höchstgebotsverfahren vermarktet werden. Das Mindestgebot beträgt 897.000 Euro.

    Die Vermarktung des Vermarktungsabschnitts 6 (VA 6) im Quartier Feldmark hat sich als schwieriger erwiesen als zunächst erwartet. Bereits zweimal scheiterte die Stadt mit Bestgebotsverfahren für das 1.950 Quadratmeter große Grundstück an der Ostparkallee. Nun soll ein pragmatischerer Ansatz zum Erfolg führen.

    Gescheiterte Bestgebotsverfahren

    Das erste Bestgebotsverfahren im Jahr 2021 brachte zunächst einen Interessenten hervor, der jedoch Ende 2022 seine Bewerbung zurückzog. Auch alle nachgerückten Bewerber sahen keine Umsetzbarkeit, sodass das Verfahren im Juni 2024 ohne Vertragsabschluss beendet wurde. Ein zweites, überarbeitetes Bestgebotsverfahren im Jahr 2025 blieb völlig ohne Bewerbungen.

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    Wechsel zum Höchstgebotsverfahren

    Die Verwaltung führt das Scheitern auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Immobilienbranche zurück, die mittlerweile auch Auswirkungen auf die Neubautätigkeit in Bochum habe. Das geplante Höchstgebotsverfahren soll die Komplexität der Bewerbung reduzieren und dadurch für ein breiteres Bewerberfeld sorgen.

    Anders als beim Bestgebotsverfahren müssen Interessierte zunächst nur ein Gebot abgeben. Erst nach dem Zuschlag an den Höchstbietenden wird unter Begleitung der Verwaltung ein Bebauungskonzept ausgearbeitet. Der Kaufvertrag wird erst nach Genehmigung des Bauantrags unterzeichnet.

    Grundstücksdaten und Bebauung

    Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan 900 „Quartier Feldmark“ und soll für zwei fünfgeschossige Stadtvillen mit freifinanziertem Wohnraum genutzt werden. Das Mindestgebot von 897.000 Euro basiert auf einem Bodenrichtwert von 460 Euro pro Quadratmeter.

    Beratungsverfahren

    Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026, dann eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026. Die finale Entscheidung soll der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 treffen.

  • OSTPARK: Quartier Feldmark vor Abschluss – Überschuss von 2,2 Millionen Euro erwartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.12.2025Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Erschließungsarbeiten im Quartier Feldmark des Wohnbauprojekts OSTPARK sind weitgehend abgeschlossen. Laut aktuellem Sachstandsbericht der Verwaltung wird für das Teilprojekt ein Überschuss von rund 2,2 Millionen Euro erwartet. Von 16 Vermarktungsabschnitten sind bereits 13 verkauft oder verhandlungsreif.

    Bauliche Umsetzung nahezu vollendet

    Die Infrastrukturarbeiten im westlichen Bereich des OSTPARK-Projekts stehen vor dem Abschluss. Noch ausstehend sind die Entsorgung überschüssiger Bodenmassen und der Bau eines Wasserspielplatzes zu Beginn 2026. Der finale Straßenendausbau ist für 2028/2029 vorgesehen.

    Die im Sommer fertiggestellte Quartiersgarage wird erst nach Completion des VBW-Trapezblocks 2026 in Betrieb genommen und bis dahin gegen Vandalismus gesichert. Die Baukosten von 7,2 Millionen Euro wurden eingehalten.

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    Vermarktung zeigt gemischte Erfolge

    Von den 16 Vermarktungsabschnitten (VA) konnten bereits große Teile veräußert werden. Block 1 ist komplett vergeben: Das Pioniergrundstück (VA A) wurde im Juni 2024 bezugsfertig, die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft realisiert auf VA 1 insgesamt 86 Wohneinheiten mit Gewerbe und Tagespflege. Der Spatenstich für VA 2 durch die VBW erfolgte im dritten Quartal 2025.

    Block 2 wird ebenfalls von der VBW entwickelt und soll mit rund 100 Wohnungen im zweiten Quartal 2026 fertiggestellt werden. In Block 3 läuft für VA 3 ein neues Bestgebotsverfahren bis Anfang 2026, während für die Abschnitte 4A und 4B finale Vertragsverhandlungen stattfinden.

    Herausforderungen bei einzelnen Grundstücken

    Problematisch zeigt sich die Situation bei einigen Abschnitten: Für VA 6 ergab ein Teilnahmewettbewerb, dass keine Investoren vorhanden sind. Eine neue Vermarktungsstrategie wird erarbeitet. Von 29 Einfamilienhaus-Grundstücken in VA 9 sind 27 verkauft, bei zwei Parzellen ist unklar, ob die Verträge rückabgewickelt werden müssen.

    Im östlichen Bereich (VA 10-13) führten die Bestgebotsverfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen. VA 13 ist reserviert, die Abschnitte 11 und 12 sollen Ende 2025 erneut ausgeschrieben werden.

    Positive Wirtschaftlichkeitsprognose

    Die Gesamtkosten für das Quartier Feldmark betragen 42,1 Millionen Euro, denen Erlöse von 44,3 Millionen Euro gegenüberstehen. Der prognostizierte Überschuss von 2,15 Millionen Euro stellt eine deutliche Steigerung gegenüber den 0,2 Millionen Euro aus dem Vorjahr dar.

    Verantwortlich für die Verbesserung sind zusätzlich berücksichtigte Vermarktungsflächen und kalkulierte Bodenrichtwerte für Erbbaurechte im VA 13. Zudem entfiel der Risikozuschlag von zehn Prozent bei der Quartiersgarage, da der Kostenrahmen eingehalten wurde.

    Die Finanzierung erfolgt über ein Treuhandkonto mit 12,5 Millionen Euro Rahmen, der nicht überschritten wird. Über die gesamte Projektlaufzeit bis 2029 fallen Finanzierungskosten von 2,05 Millionen Euro an.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid ernennt neue Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid(kein Text vorhanden)

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid muss aufgrund der veränderten Gremienzusammensetzung nach der Kommunalwahl neue Vertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds benennen. Das Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

    Neubesetzung nach Kommunalwahl erforderlich

    Der Rat der Stadt hatte im Juni 2020 die Einrichtung des Bochum-Fonds beschlossen. Für die Beurteilung eingereichterer Großprojekte wurde ein Entscheidungsgremium eingerichtet, in dem jede Bezirksvertretung zwei Mitglieder sowie deren Stellvertreter entsendet.

    Nach der zurückliegenden Kommunalwahl hat sich die Zusammensetzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid verändert, weshalb neue Mitglieder für das Entscheidungsgremium benannt werden müssen.

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    Entscheidungsbefugnis ab 7.501 Euro

    Das Entscheidungsgremium tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich in nicht-öffentlichen Sitzungen. Es entscheidet bei Projekten ab einer Fördersumme von 7.501 Euro über die Vergabe der Mittel aus dem Bochum-Fonds.

    Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Ziele des Bochum-Fonds und auf Grundlage der Geschäftsordnung. Die organisatorischen Aufgaben für das Gremium übernimmt die Bochum Marketing GmbH.

    Abstimmung am 9. Dezember

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 über die Ernennung der neuen Mitglieder und deren Stellvertreter entscheiden. Die Maßnahme hat weder finanzielle noch klimarelevante Auswirkungen.

  • Bezirksvertretung Mitte ernennt neue Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Bezirksvertretung Mitte muss aufgrund der veränderten Gremienzusammensetzung nach der Kommunalwahl neue Vertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds benennen. Das Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

    Die Bezirksvertretung Mitte wird in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2025 zwei neue Mitglieder sowie deren Stellvertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds ernennen. Dies ist notwendig geworden, da sich die Zusammensetzung der Bezirksvertretung nach der zurückliegenden Kommunalwahl verändert hat.

    Funktion des Entscheidungsgremiums

    Das Entscheidungsgremium wurde zur Beurteilung eingereichterer Großprojekte beim Bochum-Fonds eingerichtet, der bereits am 25. Juni 2020 vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Das Gremium ist zuständig für Projekte ab einer Fördersumme von 7.501 Euro und entscheidet über die Vergabe der Mittel aus dem Fonds.

    Die Sitzungen finden dreimal jährlich auf Einladung von Bochum Marketing in regelmäßigen Abständen statt. Dabei entscheidet das Gremium nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Ziele des Bochum-Fonds und auf Grundlage der Geschäftsordnung in nicht-öffentlicher Sitzung über die Projektförderung.

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    Organisation und Zuständigkeiten

    Jede Bezirksvertretung ernennt jeweils zwei Mitglieder sowie Stellvertreter für das Entscheidungsgremium. Die organisatorischen Aufgaben obliegen der Bochum Marketing GmbH.

    Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Namen der zu ernennenden Mitglieder und Stellvertreter in der Sitzung benannt werden.

  • Stadt beschließt Vorkaufssatzung für ehemaliges ThyssenKrupp-Areal

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will sich ein Vorkaufsrecht für das 67 Hektar große Industrieareal an Castroper Straße und Harpener Straße sichern. Nach der angekündigten Schließung des ThyssenKrupp Steel-Standorts bis 2028 soll eine geordnete Stadtentwicklung gewährleistet werden.

    Eilbedürftige Satzung wegen Verkaufsabsichten

    Der Rat soll am 18. Dezember 2025 eine Vorkaufssatzung für das ehemalige Bochumer Stahlwerksgelände beschließen. Die Verwaltung stuft die Satzung als eilbedürftig ein, da die vorgesehene Aufgabe des Werksbetriebs von Verkaufsabsichten für das Gelände begleitet wird. Möglicherweise entscheidende Gespräche um die Jahreswende machen einen Beschluss noch 2025 erforderlich.

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    67 Hektar mit heterogener Eigentümerstruktur

    Das Plangebiet umfasst etwa 67 Hektar zwischen Castroper Straße, Harpener Straße, Sheffield-Ring und Karl-Lange-Straße. Davon sind circa 31 Hektar das Produktionsgelände der ThyssenKrupp Steel Europe (TKSE) mit großformatigen Produktionshallen. Im Norden liegt das Stadtteilzentrum Große Voede mit Einzelhandel und Wohnnutzungen, im Westen befinden sich Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie vereinzelte Wohngebäude.

    Die Eigentümerstruktur ist sehr heterogen: Ein großer Anteil gehört TKSE, die übrigen Flächen teilen sich auf verschiedene private Einzeleigentümer auf. Nur eine kleinere Teilfläche im Nordwesten ist im städtischen Eigentum.

    Schließung bis September 2028 geplant

    Nach der ursprünglichen Ankündigung von TKSE Ende November 2024, das Produktionsgelände 2030 zu schließen, einigten sich die IG Metall NRW und ThyssenKrupp Steel Europe im Juli 2025 auf eine stufenweise Schließung bis Ende September 2028. Dies macht nach Ansicht der Verwaltung planerischen Handlungsbedarf zwingend erforderlich.

    Vorkaufsrecht als Steuerungsinstrument

    Die Rechtsgrundlage bildet § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Grundstückseigentümer im Geltungsbereich müssen der Stadt künftig den Abschluss von Kaufverträgen unverzüglich anzeigen. Steht ein geplanter Verkauf nicht im Einklang mit den Entwicklungszielen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 1050, kann die Stadt das Vorkaufsrecht androhen oder ausüben.

    Alternativ können Abwendungsvereinbarungen mit potenziellen Käufern abgeschlossen werden. Die Stadt kann das Vorkaufsrecht auch zugunsten Dritter ausüben und ist bei der Entscheidung über die Ausübung frei.

    Ziel: Nachhaltige Stadtentwicklung

    Ziel ist eine wirtschaftliche und nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter stadtplanerischen, baukulturellen, verkehrlichen, freiraumbezogenen und ökologischen Aspekten. Der Beratungsfolge nach soll der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember entscheidet.

  • Stadt will Bebauungsplan für ThyssenKrupp-Gelände aufstellen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 3 (StG/V)
    dafür: 85 (SPD,CDU,AfD,Grüne,Linke,UWG:FB,FDP,BSW, Backs,OB)

    Die Verwaltung drängt auf die schnelle Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände der ThyssenKrupp Steel Europe an der Castroper Straße. Grund ist die bis Ende September 2028 geplante Schließung des Stahlwerks und mögliche Verkaufsverhandlungen um die Jahreswende.

    Eiliger Handlungsbedarf wegen Werkschließung

    Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1050 – Castroper Str./Harpener Str. – soll noch im Dezember 2025 gefasst werden. Die Verwaltung begründet die Eile mit der nach einem Sanierungstarifvertrag vereinbarten stufenweisen Schließung des ThyssenKrupp-Werks bis Ende September 2028. Da möglicherweise entscheidende Gespräche um die Jahreswende geführt werden, müsse die Stadt ihre städtebaulichen Entwicklungsabsichten rechtzeitig artikulieren.

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    67 Hektar großes Plangebiet

    Das Plangebiet umfasst insgesamt 67 Hektar und liegt südlich der Castroper Straße, nördlich der Harpener Straße sowie zwischen Karl-Lange-Straße und Sheffield-Ring. Etwa die Hälfte der Fläche – rund 31 Hektar – nimmt das Werksgelände der ThyssenKrupp Steel Europe ein, das überwiegend aus großformatigen Produktionshallen besteht.

    Vielfältige Entwicklungsziele

    Die Stadt verfolgt mit dem Bebauungsplan mehrere Ziele: Die Entwicklung von Gewerbeflächen mit hoher Arbeitsplatzdichte sowie gemischt genutzten Flächen in einem „gestalterisch attraktiven urbanen Stadtquartier“. Dabei sollen die bestehenden gewerblichen Strukturen entlang der Harpener Straße und Karl-Lange-Straße gesichert werden.

    Das Stadtquartier an der Castroper Straße mit seinen Wohnnutzungen, Einzelhandel und sozialen Einrichtungen soll im nördlichen Bereich des Plangebiets erweitert werden. Zur Anpassung an den Klimawandel sind neue Grünstrukturen geplant, die den nördlich und südlich angrenzenden Grünzug E miteinander vernetzen sollen.

    Ausschluss bestimmter Nutzungen

    Der Bebauungsplan soll verschiedene Nutzungen ausschließen: Einzelhandel außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Große Voede, weitere Logistiknutzungen sowie Vergnügungsstätten und Wettbüros. Bestehende Betriebe sollen jedoch planungsrechtlich weiterhin zulässig bleiben.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans sollen mehrere bestehende Pläne außer Kraft gesetzt werden.