Schlagwort: Wirtschaft

  • Bochum: Schotterwerk plant Lärmschutzwand am Verladebahnhof

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Bochum. Die Vereinigten Schotterwerke GmbH & Co. KG wollen an ihrem Verladebahnhof an der Oberen Stahlindustrie 10 in Bochum-Mitte eine Schallschutzwand errichten. Das geht aus einer Mitteilung des städtischen Bauordnungsamtes hervor, die der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 4. Dezember zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

    Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und wird nach Paragraf 35 Absatz 2 des Baugesetzbuches als sonstiges Vorhaben eingestuft. Die Verwaltung hat das Projekt auf mögliche Konflikte mit öffentlichen Belangen geprüft und kommt zu einem positiven Ergebnis.

    Die geplante Lärmschutzwand soll in einem schmalen Streifen zwischen dem bestehenden Betriebsgelände und den vorhandenen Gleisanlagen entstehen. Dieser Bereich wird laut Verwaltung bereits weitgehend betrieblich genutzt, da er die Verbindung zu den Bahnanlagen sicherstellt.

    Der regionale Flächennutzungsplan weist das Grundstück als gewerbliche Baufläche für industrielle Nutzungen aus. Südlich grenzt eine Fläche für Bahnanlagen an, auf der sich der Gleisanschluss des Unternehmens befindet. Das Areal liegt weder innerhalb eines Landschaftsplans noch einer Verbandsgrünfläche.

    Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig. Die Baugenehmigung soll erteilt werden, sobald die positive Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vorliegt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren
  • Stadt will Anteil an Technologie-Gesellschaft CHIP auf 49 Prozent ausbauen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 14 (AfD)
    dafür: 76 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,StG/V,FDP,BSW, Backs,OB)

    Der Rat soll im November über den Erwerb weiterer Gesellschaftsanteile entscheiden. Die Anteile stammen aus einem aufgelösten Förderverein und kosten die Kommune rund 64.000 Euro.

    Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Übernahme von 24 Prozent der Anteile an der CHIP GmbH vorgelegt. Die Gesellschaftsanteile stammen vom Förderverein Technologietransfer Bochum e. V., der sich zum Jahresende 2024 aufgelöst hat und derzeit abgewickelt wird.

    Förderverein wurde obsolet

    Der Förderverein hielt bislang 31,46 Prozent an der CHIP GmbH. Seine Auflösung begründen die Mitglieder mit dem inzwischen breiten Angebot im Bereich Technologietransfer: Hochschulen und Universitäten verfügen heute über eigene Transferstellen, was den Verein überflüssig gemacht habe. Die verbliebenen 7,46 Prozent der Förderverein-Anteile übernimmt die Stadt Herne, deren Beteiligung damit auf 19,46 Prozent steigt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Strategische Bedeutung für den Standort

    Die CHIP GmbH – Centrum für Hochleistungs-Informationstechnologie und Projektmanagement – fördert den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Die städteübergreifende Organisation vernetzt Hattingen, Witten, Herne und Bochum. Sie betreibt zwei Technologiezentren, unterstützt Start-ups und Hochschul-Ausgründungen und entwickelt gemeinsame Forschungsprojekte.

    Die Verwaltung betont, dass die Gesellschaft ein ideales Instrument für städteübergreifende Förderanträge darstelle, bei denen eine gemeinsame Rechtseinheit oft Voraussetzung sei.

    Finanzierung durch Umschichtung

    Die Gesamtkosten von 64.000 Euro – davon 60.000 Euro für die Anteile und 4.000 Euro Notarkosten – müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Als Deckungsquelle dienen freiwerdende Mittel aus dem verzögerten SAP-HANA-Projekt. Der Rat entscheidet am 20. November 2025.

  • Gelsenwasser AG plant Einstieg bei Gemeindewerken Wachtendonk

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Rat nimmt in seiner Sitzung am 20. November die geplante 49-Prozent-Beteiligung des regionalen Energieversorgers an den niederrheinischen Gemeindewerken zur Kenntnis. Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil.

    Die Gelsenwasser AG, an der die Städte Bochum und Dortmund über ihre Stadtwerke-Töchter mehrheitlich beteiligt sind, will sich zum Jahreswechsel mit 49 Prozent an der Gemeindewerke Wachtendonk GmbH beteiligen. Wegen der mittelbaren kommunalen Beteiligung ist eine Beschlussfassung in beiden Räten erforderlich.

    Gasnetzbetrieb als Ausgangspunkt

    Hintergrund der Transaktion: Die Gemeindewerke Wachtendonk übernehmen zum 1. Januar 2026 die Konzession für das örtliche Gasversorgungsnetz, nachdem sie die entsprechende Ausschreibung gewonnen haben. Den operativen Netzbetrieb wird die Gelsenwasser Energienetze GmbH als Partner übernehmen.

    Die Beteiligung soll die Steuerung dieser und weiterer Aktivitäten für die Gemeindewerke am Niederrhein optimieren, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Dortmund hat bereits zugestimmt

    Der Rat der Stadt Dortmund hat den korrespondierenden Beschluss bereits am 9. Oktober gefasst. Die detaillierte Beschlussfassung erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung.

  • Rat soll Änderung des Gesellschaftsvertrags der WiN Emscher-Lippe GmbH zustimmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt ist als mittelbare Minderheitsgesellschafterin an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für das nördliche Ruhrgebiet beteiligt. Im Rahmen des Bürokratieabbaus nach dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz soll der Gesellschaftsvertrag angepasst werden.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember über die Vorlage, bevor der Rat am 18. Dezember abschließend entscheidet. Die Stadt ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen GmbH an der GELSENWASSER AG beteiligt, die wiederum 0,833 Prozent an der WiN Emscher-Lippe GmbH hält.

    Über den Grundsatzbeschluss hinausgehende Änderungen

    Bereits zuvor hatte der Rat einen Grundsatzbeschluss für die kommunalen Beteiligungsunternehmen der GELSENWASSER AG gefasst. Die nun geplanten Änderungen gehen jedoch darüber hinaus und erfordern eine gesonderte Beschlussfassung.

    Konkret betreffen die zusätzlichen Anpassungen Regelungen zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen, die Wahl eines dritten Stellvertreters für den Vorsitz sowie Vorgaben zu Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Präsidiums. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und den Verlustausgleich sowie ergänzende Vorgaben zur Offenlegung.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Flexibilität bei formalen Anpassungen

    Sollten Aufsichtsbehörden, das Registergericht, der Notar oder die Finanzbehörde Hinweise oder Beanstandungen vorbringen, können entsprechende Anpassungen vorgenommen werden – sofern die wesentlichen Inhalte des Gesellschaftsvertrages nicht verändert werden und kommunalrechtliche Belange unberührt bleiben.

  • Trianel GmbH plant Einstieg in Batteriespeicher-Projekt in Waltrop

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Rat nimmt am 20. November Kenntnis von der geplanten Beteiligung der Trianel GmbH an einem Großprojekt zur Energiespeicherung. Die kommunale Aufsicht muss bis Jahresende abgeschlossen sein.

    Die Trianel GmbH beabsichtigt, Anteile an der Projektgesellschaft Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG zu erwerben. Damit verbunden ist eine mittelbare Beteiligung an der Trianel Batteriepark Waltrop GmbH & Co. KG, die als Infrastrukturgesellschaft fungiert.

    Enge Zeitvorgaben für das Genehmigungsverfahren

    Vertragliche Vereinbarungen setzen den beteiligten Kommunen einen engen Zeitrahmen: Das kommunalaufsichtliche Verfahren muss bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Um die gesetzlich vorgeschriebene Sechs-Wochen-Frist gemäß § 115 der Gemeindeordnung NRW einhalten zu können, müssen alle erforderlichen Anzeigen rechtzeitig bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingehen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Details bleiben unter Verschluss

    Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung. Die Verwaltung begründet dies mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Trianel GmbH. Die Stadt Dortmund hat den entsprechenden Beschluss bereits am 9. Oktober gefasst.

    Trianel ist ein Gemeinschaftsunternehmen kommunaler Stadtwerke und zählt zu den führenden Akteuren bei der Entwicklung erneuerbarer Energieprojekte in Deutschland.

  • Opel plant keine Konsolidierung der Warenverteilzentren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Opel Automobile GmbH verfolgt aktuell keine Pläne zur Zusammenlegung ihrer Warenverteilzentren auf den ehemaligen Werksflächen II und III. Dies teilte das Unternehmen auf Anfrage der Verwaltung mit. Beide Flächen werden derzeit umfangreich genutzt, auch von anderen Marken des Stellantis-Konzerns.

    Die SPD-Bezirksfraktion und DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Ost hatten sich nach dem aktuellen Sachstand zur möglichen Konsolidierung der Ersatzteillager erkundigt. Hintergrund war eine frühere Mitteilung der Verwaltung, wonach bis 2022 eine Entscheidung über die Zusammenlegung der beiden Warenverteilzentren erwartet wurde.

    Keine konkreten Aktivitäten geplant

    In ihrer Antwort an die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft erklärte Opel deutlich: „Wir verfolgen momentan keine Planungen oder gar konkrete Aktivitäten hinsichtlich einer Flächen-Konsolidierung unseres Warenverteilzentrums.“ Beide Opel-Flächen werden nach Unternehmensangaben sehr umfangreich genutzt, wobei auch andere Marken des Stellantis-Konzerns die Standorte nutzen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Lärmschutz und Straßenunterhaltung

    Auf Beschwerden von Anwohnern über den schlechten Zustand der Fahrbahndecke und damit verbundene Lärmbelästigungen reagierte Opel mit dem Hinweis auf regelmäßige Wartung und Reparaturen der Straßen auf dem Werksgelände. Zur Lärmreduzierung gelte eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem gesamten Werksgelände.

    Bezüglich der kritisierten Ladezeiten nach 23 Uhr erklärte das Unternehmen, dass Lieferverkehre zu diesen Zeiten „eher die Ausnahme“ darstellten.

  • CDU Wattenscheid fordert Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage auf Hochstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid beantragt, die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in der Wattenscheider Innenstadt auf die Hochstraße zwischen August-Bebel-Platz und Otto-Brenner-Straße auszudehnen. Die Christdemokraten kritisieren die bisherige Begrenzung auf einen kleinen Bereich.

    Erweiterung des Geltungsbereichs gefordert

    Die CDU-Bezirksfraktion unter Stefan Klapperich hat einen Änderungsantrag zur geplanten ordnungsbehördlichen Verordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage eingereicht. Der Antrag soll am 22. Juni 2021 in der Bezirksvertretung Wattenscheid entschieden werden.

    Konkret fordern die Christdemokraten, dass die Öffnungsmöglichkeiten des Einzelhandels in der Wattenscheider Innenstadt um den Bereich Hochstraße zwischen August-Bebel-Platz und Otto-Brenner-Straße erweitert werden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Kritik an „fadenscheiniger“ Argumentation

    In der Begründung ihres Antrags verweist die CDU-Fraktion auf die Feststellung der Verwaltung, dass die Einzelhandelssituation in der Innenstadt Wattenscheid als „notleidend“ bezeichnet werden könne. Verkaufsoffene Sonntage seien laut Verwaltung ein geeignetes unterstützendes Mittel zur Stärkung des stationären Einzelhandels.

    Die CDU kritisiert, dass dieses Mittel nur auf einen kleinen Bereich der Innenstadt angewendet werden solle. Besonders die Hochstraße sei von florierendem Einzelhandel geprägt gewesen, der über die Zeit deutlich abgenommen habe. Die verbliebenen Einzelhändler an der Hochstraße bei verkaufsoffenen Sonntagen „außen vor zu lassen“, mache keinen Sinn.

    Verweis auf zentrale Lage

    Die Argumentation der ursprünglichen Beschlussvorlage bezeichnen die Christdemokraten als „fadenscheinig“. Sie verweisen darauf, dass sich der August-Bebel-Platz in direkter Nähe befinde und auch die Straßenbahnhaltestelle „Wattenscheid Post“ dort liege. Eine Innenstadt lebe vom „Spannungsverhältnis zwischen zwei zentralen Punkten“, argumentiert die CDU-Fraktion.

  • SPD fragt nach geplanter Tipico-Filiale in Wattenscheider Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid erkundigt sich bei der Verwaltung nach Gerüchten über eine weitere Wettannahmestelle am „Alten Markt“. Der geplante Standort in der Oststraße könnte den Bemühungen zur Attraktivierung der Innenstadt zuwiderlaufen.

    Sorge um Innenstadtentwicklung

    Nach Informationen der SPD-Bezirksfraktion soll am „Alten Markt“ in Wattenscheid eine Tipico-Wettannahmestelle eröffnet werden. Konkret geht es um den jetzigen Standort von Zeeman in der Oststraße 2-4. Wolfgang Rohmann von der SPD sieht darin einen Widerspruch zu den politischen Bemühungen, die Wattenscheider Innenstadt attraktiver zu gestalten.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Drei zentrale Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage vom 23. Juni 2021 stellt die SPD-Bezirksfraktion drei konkrete Fragen:

    Zunächst möchte sie wissen, ob der Verwaltung diese Pläne bereits bekannt sind. Darüber hinaus fragt sie nach der rechtlichen Situation: Wäre dieser Standort überhaupt genehmigungsfähig und gäbe es rechtliche Möglichkeiten, eine solche Ansiedlung zu verhindern?

    Stadtplanerische Bedenken

    Die dritte Frage zielt auf die stadtplanerischen Aspekte ab. Die SPD bezweifelt, dass eine weitere Wettannahmestelle an dieser prominenten Stelle förderlich für die angestrebte Attraktivierung der Innenstädte wäre.

    Die Anfrage wurde am 22. Juni 2021 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid behandelt.

  • CDU-Fraktion beantragt erweiterte Sonntagsöffnung für Weinfest und Musiksommer

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte möchte die geplante Sonntagsöffnung der Geschäfte am 29. August 2021 auf zusätzliche Bereiche der Innenstadt ausdehnen. Der Ergänzungsantrag soll anlässlich des „Weinfest und Musiksommer“ mehr Einzelhändlern die Öffnung ermöglichen.

    Erweiterung des ursprünglichen Vorschlags

    Die CDU-Fraktion unter Vorsitz von James Wille hat einen Ergänzungsantrag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über Sonntagsöffnungen eingereicht. Während die ursprüngliche Vorlage bereits eine Öffnung am 29. August 2021 von 13:00 bis 18:00 Uhr vorsah, möchte die Fraktion den betroffenen Bereich deutlich ausweiten.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Konkrete Gebietserweiterungen

    Der Antrag sieht vor, das ursprünglich auf das Gleisdreieck beschränkte Gebiet um folgende Bereiche zu erweitern:

    • Im Nordosten: Brückstraße, Hans-Böckler-Straße, Nordring und Bleichstraße

    • Im Süden: Viktoriastraße, Kerkwege und Rechenerstraße

    • Im Westen: Westring


    Dabei sollen die als Grenze markierten Straßen mit ihren unmittelbar anliegenden Grundstücken auf beiden Seiten in die Verkaufsöffnung einbezogen werden.

    Anlass und weitere Begründung

    Als Anlass für die Sonntagsöffnung wird das „Weinfest und Musiksommer“ genannt. Eine ausführlichere Begründung für die Gebietserweiterung kündigte die CDU-Fraktion für die mündliche Verhandlung in der Sitzung am 17. Juni 2021 an.